Abgastest für Motorfahrzeuge der Grenzgänger

ShortId
94.3331
Id
19943331
Updated
10.04.2024 12:43
Language
de
Title
Abgastest für Motorfahrzeuge der Grenzgänger
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat die Forderungen des Postulates bereits aufgrund von früheren parlamentarischen Vorstössen geprüft.</p><p>Der Einführung eines Abgastests für im Ausland zugelassene Motorfahrzeuge der Grenzgänger steht das auch für die Schweiz geltende internationale Abkommen über den Strassenverkehr entgegen (SR O.741.10). Danach gewähren die Fahrzeugzulassungsscheine, die von den Behörden eines Vertragsstaates ausgestellt sind, freie Zulassung zum Verkehr in allen anderen Vertragsstaaten, wenn das Fahrzeug die technischen Anforderungen des Abkommens erfüllt. Da dieses keine Mindeststandards betreffend Abgasverhalten enthält, kann die Schweiz für hier verkehrende ausländische Motorfahrzeuge auch keinen Abgastest verlangen, der darauf abzielt, die für in der Schweiz immatrikulierte Motorfahrzeuge vorgeschriebenen Abgasstandards zu bewahren. Dem entspricht der Geltungsbereich der nationalen Bau- und Ausrüstungsvorschriften für Strassenfahrzeuge (vgl. Art. 1 Abs. 4 der einschlägigen Verordnung; SR 741.41).</p><p>Eine erneute Prüfung des Begehrens ist, da sich in der Zwischenzeit an der massgeblichen Sachlage nichts geändert hat, nicht erforderlich.</p>
  • <p>Gemäss Hochrechnung der Eidgenössischen Zollverwaltung entfallen 27,6 Millionen Einfahrten von Motorfahrzeugen über die Schweizergrenze für das Jahr 1991 auf ausländische Arbeitnehmer, welche in unserem Lande als Grenzgänger arbeiten. Sie kommen aus Nachbarländern, welche für Motorfahrzeuge unbefriedigende Abgasnormen kennen.</p><p>Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, ob eine Unterstellung dieser Motorfahrzeuge unter unsere gesetzlichen Abgasnormen möglich ist und ob von diesen Fahrzeughaltern ein Abgastest für ihr Motorfahrzeug nach Schweizer Normen verlangt werden kann.</p>
  • Abgastest für Motorfahrzeuge der Grenzgänger
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat die Forderungen des Postulates bereits aufgrund von früheren parlamentarischen Vorstössen geprüft.</p><p>Der Einführung eines Abgastests für im Ausland zugelassene Motorfahrzeuge der Grenzgänger steht das auch für die Schweiz geltende internationale Abkommen über den Strassenverkehr entgegen (SR O.741.10). Danach gewähren die Fahrzeugzulassungsscheine, die von den Behörden eines Vertragsstaates ausgestellt sind, freie Zulassung zum Verkehr in allen anderen Vertragsstaaten, wenn das Fahrzeug die technischen Anforderungen des Abkommens erfüllt. Da dieses keine Mindeststandards betreffend Abgasverhalten enthält, kann die Schweiz für hier verkehrende ausländische Motorfahrzeuge auch keinen Abgastest verlangen, der darauf abzielt, die für in der Schweiz immatrikulierte Motorfahrzeuge vorgeschriebenen Abgasstandards zu bewahren. Dem entspricht der Geltungsbereich der nationalen Bau- und Ausrüstungsvorschriften für Strassenfahrzeuge (vgl. Art. 1 Abs. 4 der einschlägigen Verordnung; SR 741.41).</p><p>Eine erneute Prüfung des Begehrens ist, da sich in der Zwischenzeit an der massgeblichen Sachlage nichts geändert hat, nicht erforderlich.</p>
    • <p>Gemäss Hochrechnung der Eidgenössischen Zollverwaltung entfallen 27,6 Millionen Einfahrten von Motorfahrzeugen über die Schweizergrenze für das Jahr 1991 auf ausländische Arbeitnehmer, welche in unserem Lande als Grenzgänger arbeiten. Sie kommen aus Nachbarländern, welche für Motorfahrzeuge unbefriedigende Abgasnormen kennen.</p><p>Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, ob eine Unterstellung dieser Motorfahrzeuge unter unsere gesetzlichen Abgasnormen möglich ist und ob von diesen Fahrzeughaltern ein Abgastest für ihr Motorfahrzeug nach Schweizer Normen verlangt werden kann.</p>
    • Abgastest für Motorfahrzeuge der Grenzgänger

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