Russische Prostituierte in der Schweiz
- ShortId
-
94.3336
- Id
-
19943336
- Updated
-
25.06.2025 02:01
- Language
-
de
- Title
-
Russische Prostituierte in der Schweiz
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Am 19. März 1993 brachte ich dieses Thema in einer Einfachen Anfrage schon einmal auf den Tisch. Seitdem beschäftigt mich diese Tatsache immer noch, zudem ich damals von der Antwort des Bundesrates nicht befriedigt war.</p><p>Der Bundesrat gab damals zur Antwort, dass das Thema "Russische Prostituierte" ernst zu nehmen sei! Trotzdem seien keine Patentrezepte vorhanden. Auch lägen dem Bundesrat keine Anhaltspunkte vor, wonach die schweizerische Botschaft in Moskau sich in Kenntnis der einschlägigen Problematik bei der Behandlung von Visagesuchen russischer Tänzerinnen nicht an die bestehenden Weisungen und Vorschriften halten würde.</p><p>Tatsache aber ist: Das Geschäft mit den russischen Frauen blüht nach wie vor. Tatsache ist auch, dass das Konsulat der Schweiz in Moskau jährlich noch rund 500 Visa für Prostituierte erteilt, die man mit der offiziellen Bezeichnung "Künstlerinnen" ausstattet.</p><p>Es liegt doch auf der Hand, dass die Schweiz keinen Bedarf an solchen Personen haben kann! Andere Personen, die zur Ausbildung in die Schweiz kommen wollen, warten Monate, unabhängig davon, ob sie von der ETH Lausanne, einem Unternehmen oder von Privaten eingeladen werden.</p><p>Bei den Dossiers dieser "Künstlerinnen" läuft alles mit einer enormen Geschwindigkeit ab.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, dieser Affäre ein Ende zu setzen!</p>
- <p>Der Bundesrat hat sich bereits wiederholt mit dem komplexen Problem des Frauenhandels beschäftigt und dabei festgestellt, dass es keine Patentrezepte zur Behebung dieser Missstände gibt. Um die verschiedenen schwerwiegenden Probleme im Zusammenhang mit dem Frauenhandel anzugehen, bedarf es eines breiten Spektrums von Massnahmen auf nationaler und internationaler Ebene. Der Bundesrat ruft dabei in Erinnerung, dass im Bundesamt für Polizeiwesen eine Zentralstelle mit der Bekämpfung des Frauen- und Kinderhandels beauftragt ist. Die Zentralstelle unterhält Beziehungen zu verschiedenen ausländischen Behörden, welche sich mit den gleichen Problemen befassen.</p><p>Im Verlaufe des Jahres 1994 sind verschiedene Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Ausländerinnen ergriffen worden. So wurde ein neuer, wesentlich detaillierterer Arbeitsvertrag obligatorisch erklärt. Die Kantone wurden angehalten, die in bezug auf Cabaret-Tänzerinnen geltenden Weisungen strikte anzuwenden und insbesondere die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen zu kontrollieren. Einige Kantone haben überdies in eigener Kompetenz Massnahmen getroffen; namentlich wird die Zahl der Cabaret-Tänzerinnen durch den Erlass von restriktiveren Zulassungsvorschriften begrenzt, und die Nachtlokale werden vermehrt kontrolliert. Im Bereich der Visumerteilung wurden ebenfalls Massnahmen ergriffen: Die Cabaret-Tänzerinnen müssen ihr Visumgesuch persönlich einreichen und dabei einen von ihnen selbst unterschriebenen Engagementsvertrag vorweisen. Die Visumpflicht ermöglicht zwar die wirksame Eindämmung des Menschenhandels zum Zwecke der Prostitution, nicht aber dessen völlige Verhinderung.</p><p>Der Bundesrat stellt fest, dass die bisher ergriffenen Massnahmen noch nicht genügen. Er wird daher die ordentliche Revision der Verordnung vom 6. Oktober 1986 über die Begrenzung der Zahl der Ausländer, mit Inkrafttreten am 1. November 1995, zum Anlass nehmen, um sich erneut mit der für die Cabaret-Tänzerinnen geltenden Gesetzgebung zu befassen. Neben ergänzenden Massnahmen auf Verwaltungsebene müssen quantitative und qualitative Kriterien zur restriktiveren Zulassung von Cabaret-Tänzerinnen geprüft werden. Ein generelles Zulassungsverbot kommt aus heutiger Sicht dagegen kaum in Betracht, weil damit diese Ausländerinnen veranlasst werden, in die Illegalität unterzutauchen, und so jeglichen Schutz verlieren.</p>
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, zusammen mit dem Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit und der schweizerischen Botschaft in Moskau, gesetzliche Bestimmungen auszuarbeiten, damit die Bestrebungen der entsprechenden Organisationen verboten werden.</p>
- Russische Prostituierte in der Schweiz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Am 19. März 1993 brachte ich dieses Thema in einer Einfachen Anfrage schon einmal auf den Tisch. Seitdem beschäftigt mich diese Tatsache immer noch, zudem ich damals von der Antwort des Bundesrates nicht befriedigt war.</p><p>Der Bundesrat gab damals zur Antwort, dass das Thema "Russische Prostituierte" ernst zu nehmen sei! Trotzdem seien keine Patentrezepte vorhanden. Auch lägen dem Bundesrat keine Anhaltspunkte vor, wonach die schweizerische Botschaft in Moskau sich in Kenntnis der einschlägigen Problematik bei der Behandlung von Visagesuchen russischer Tänzerinnen nicht an die bestehenden Weisungen und Vorschriften halten würde.</p><p>Tatsache aber ist: Das Geschäft mit den russischen Frauen blüht nach wie vor. Tatsache ist auch, dass das Konsulat der Schweiz in Moskau jährlich noch rund 500 Visa für Prostituierte erteilt, die man mit der offiziellen Bezeichnung "Künstlerinnen" ausstattet.</p><p>Es liegt doch auf der Hand, dass die Schweiz keinen Bedarf an solchen Personen haben kann! Andere Personen, die zur Ausbildung in die Schweiz kommen wollen, warten Monate, unabhängig davon, ob sie von der ETH Lausanne, einem Unternehmen oder von Privaten eingeladen werden.</p><p>Bei den Dossiers dieser "Künstlerinnen" läuft alles mit einer enormen Geschwindigkeit ab.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, dieser Affäre ein Ende zu setzen!</p>
- <p>Der Bundesrat hat sich bereits wiederholt mit dem komplexen Problem des Frauenhandels beschäftigt und dabei festgestellt, dass es keine Patentrezepte zur Behebung dieser Missstände gibt. Um die verschiedenen schwerwiegenden Probleme im Zusammenhang mit dem Frauenhandel anzugehen, bedarf es eines breiten Spektrums von Massnahmen auf nationaler und internationaler Ebene. Der Bundesrat ruft dabei in Erinnerung, dass im Bundesamt für Polizeiwesen eine Zentralstelle mit der Bekämpfung des Frauen- und Kinderhandels beauftragt ist. Die Zentralstelle unterhält Beziehungen zu verschiedenen ausländischen Behörden, welche sich mit den gleichen Problemen befassen.</p><p>Im Verlaufe des Jahres 1994 sind verschiedene Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Ausländerinnen ergriffen worden. So wurde ein neuer, wesentlich detaillierterer Arbeitsvertrag obligatorisch erklärt. Die Kantone wurden angehalten, die in bezug auf Cabaret-Tänzerinnen geltenden Weisungen strikte anzuwenden und insbesondere die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen zu kontrollieren. Einige Kantone haben überdies in eigener Kompetenz Massnahmen getroffen; namentlich wird die Zahl der Cabaret-Tänzerinnen durch den Erlass von restriktiveren Zulassungsvorschriften begrenzt, und die Nachtlokale werden vermehrt kontrolliert. Im Bereich der Visumerteilung wurden ebenfalls Massnahmen ergriffen: Die Cabaret-Tänzerinnen müssen ihr Visumgesuch persönlich einreichen und dabei einen von ihnen selbst unterschriebenen Engagementsvertrag vorweisen. Die Visumpflicht ermöglicht zwar die wirksame Eindämmung des Menschenhandels zum Zwecke der Prostitution, nicht aber dessen völlige Verhinderung.</p><p>Der Bundesrat stellt fest, dass die bisher ergriffenen Massnahmen noch nicht genügen. Er wird daher die ordentliche Revision der Verordnung vom 6. Oktober 1986 über die Begrenzung der Zahl der Ausländer, mit Inkrafttreten am 1. November 1995, zum Anlass nehmen, um sich erneut mit der für die Cabaret-Tänzerinnen geltenden Gesetzgebung zu befassen. Neben ergänzenden Massnahmen auf Verwaltungsebene müssen quantitative und qualitative Kriterien zur restriktiveren Zulassung von Cabaret-Tänzerinnen geprüft werden. Ein generelles Zulassungsverbot kommt aus heutiger Sicht dagegen kaum in Betracht, weil damit diese Ausländerinnen veranlasst werden, in die Illegalität unterzutauchen, und so jeglichen Schutz verlieren.</p>
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, zusammen mit dem Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit und der schweizerischen Botschaft in Moskau, gesetzliche Bestimmungen auszuarbeiten, damit die Bestrebungen der entsprechenden Organisationen verboten werden.</p>
- Russische Prostituierte in der Schweiz
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