Drogenproblematik. Unverzügliches Handeln
- ShortId
-
94.3344
- Id
-
19943344
- Updated
-
10.04.2024 13:29
- Language
-
de
- Title
-
Drogenproblematik. Unverzügliches Handeln
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Mit gebührender Orientierung von Presse und Öffentlichkeit hat die bundesrätliche Drogendelegation die Drogendelegation des Zürcher Regierungs- und Stadtrates empfangen. An dieser Sitzung wurden gemäss den Aussagen an der Pressekonferenz die Begriffe geklärt und eine gemeinsame Projektorganisation eingesetzt. Diese Sitzung und ihr Ergebnis liessen mehr Fragen offen, als beantwortet wurden.</p><p>Wir bitten den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Die Verschärfung des Drogenproblems in der Stadt Zürich bzw. in den Gebieten um den Letten war eindeutig absehbar. Wie kommt es, dass ernsthafte Gespräche zwischen Bundesrat und Zürcher Behörden erst stattfanden, als sich die Krise voll entwickelt hatte? Wurde der Bundesrat nicht bereits durch Interventionen im Parlament (z. B. Interpellation Weber Monika, die am 8. Oktober 1992 behandelt wurde) und durch die Presse auf dieses Problem aufmerksam gemacht? Sind entweder die Zürcher Behörden nicht in der Lage, ihre Wünsche an den Bund brieflich vorzutragen, oder nimmt der Bundesrat solche Briefe nicht zur Kenntnis? Ist der föderalistische Dialog derart zusammengebrochen, dass es auf dem Höhepunkt einer Krise erst nötig ist, einen Forderungskatalog durchzugehen, nicht um zu entscheiden, sondern um erst abzuklären, ob man wirklich vom Gleichen spricht?</p><p>2. Die Drogenszene am Letten wurde von Bundesräten inspiziert. Insbesondere Frau Bundesrätin Dreifuss gab ihrer Betroffenheit über das Gesehene Ausdruck. Danach geschah aber monatelang wieder nichts. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass derartige Besuche und Stellungnahmen in der Öffentlichkeit bei der Bevölkerung den Eindruck erwecken, das Problem sei von der Landesregierung erkannt, die nun handeln werde? Versteht der Bundesrat die Enttäuschung der Bevölkerung, wenn dann monatelang nichts geschieht? Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass wenigstens jetzt unverzüglich gehandelt werden muss?</p><p>3. Der Bundesrat hat über Jahre hinweg eine staatliche Heroinabgabe abgelehnt, sie aber dann als wissenschaftlichen Versuch zugelassen. Die bewilligten Versuche sind von der Zahl der Probanden her sicher geeignet, Fragen der gesundheitlichen Betreuung, der sozialen Integration oder des Überganges zur Abstinenz zu untersuchen. Dagegen sind bei einer derartig kleinen Zahl von Probanden kaum Auswirkungen auf die Marktverhältnisse oder die Beschaffungskriminalität zu erwarten bzw. zu untersuchen. Nun soll die Zahl der Teilnehmer an Heroinprogrammen wesentlich erhöht werden. Werden bei der wissenschaftlichen Begleitung nun auch andere Fragen gestellt? De facto handelt es sich nicht um einen Versuch aus wissenschaftlichem Interesse, sondern um eine Notmassnahme zur Lösung des Drogenproblems am Letten. Diese ist sachlich gerechtfertigt, aber es stellt sich die Frage, ob es nicht rechtlich sauberer wäre, die Ausweitung der Heroinprogramme durch eine Revision des BetmG abzustützen. Gedenkt der Bundesrat eine solche Vorlage einzubringen?</p><p>4. Die Projektorganisation wird verschiedene Massnahmen planen und umsetzen. Kann der Bundesrat einen Zeitplan über die geplanten Massnahmen vorlegen, nachdem nun nicht nur bei uns, sondern in weiten Kreisen Konsens darüber herrscht, dass nicht nur eine einzige Massnahme nötig ist, sondern ein ganzes Paket geschnürt werden muss (in den Bereichen Prävention, Therapie, Betreuung der Abhängigen - u. a. durch ärztlich kontrollierte Abgabe von Drogen -, Schutz der Bevölkerung, klares Vorgehen gegen die Kriminalität)?</p>
- Drogenproblematik. Unverzügliches Handeln
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Mit gebührender Orientierung von Presse und Öffentlichkeit hat die bundesrätliche Drogendelegation die Drogendelegation des Zürcher Regierungs- und Stadtrates empfangen. An dieser Sitzung wurden gemäss den Aussagen an der Pressekonferenz die Begriffe geklärt und eine gemeinsame Projektorganisation eingesetzt. Diese Sitzung und ihr Ergebnis liessen mehr Fragen offen, als beantwortet wurden.</p><p>Wir bitten den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Die Verschärfung des Drogenproblems in der Stadt Zürich bzw. in den Gebieten um den Letten war eindeutig absehbar. Wie kommt es, dass ernsthafte Gespräche zwischen Bundesrat und Zürcher Behörden erst stattfanden, als sich die Krise voll entwickelt hatte? Wurde der Bundesrat nicht bereits durch Interventionen im Parlament (z. B. Interpellation Weber Monika, die am 8. Oktober 1992 behandelt wurde) und durch die Presse auf dieses Problem aufmerksam gemacht? Sind entweder die Zürcher Behörden nicht in der Lage, ihre Wünsche an den Bund brieflich vorzutragen, oder nimmt der Bundesrat solche Briefe nicht zur Kenntnis? Ist der föderalistische Dialog derart zusammengebrochen, dass es auf dem Höhepunkt einer Krise erst nötig ist, einen Forderungskatalog durchzugehen, nicht um zu entscheiden, sondern um erst abzuklären, ob man wirklich vom Gleichen spricht?</p><p>2. Die Drogenszene am Letten wurde von Bundesräten inspiziert. Insbesondere Frau Bundesrätin Dreifuss gab ihrer Betroffenheit über das Gesehene Ausdruck. Danach geschah aber monatelang wieder nichts. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass derartige Besuche und Stellungnahmen in der Öffentlichkeit bei der Bevölkerung den Eindruck erwecken, das Problem sei von der Landesregierung erkannt, die nun handeln werde? Versteht der Bundesrat die Enttäuschung der Bevölkerung, wenn dann monatelang nichts geschieht? Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass wenigstens jetzt unverzüglich gehandelt werden muss?</p><p>3. Der Bundesrat hat über Jahre hinweg eine staatliche Heroinabgabe abgelehnt, sie aber dann als wissenschaftlichen Versuch zugelassen. Die bewilligten Versuche sind von der Zahl der Probanden her sicher geeignet, Fragen der gesundheitlichen Betreuung, der sozialen Integration oder des Überganges zur Abstinenz zu untersuchen. Dagegen sind bei einer derartig kleinen Zahl von Probanden kaum Auswirkungen auf die Marktverhältnisse oder die Beschaffungskriminalität zu erwarten bzw. zu untersuchen. Nun soll die Zahl der Teilnehmer an Heroinprogrammen wesentlich erhöht werden. Werden bei der wissenschaftlichen Begleitung nun auch andere Fragen gestellt? De facto handelt es sich nicht um einen Versuch aus wissenschaftlichem Interesse, sondern um eine Notmassnahme zur Lösung des Drogenproblems am Letten. Diese ist sachlich gerechtfertigt, aber es stellt sich die Frage, ob es nicht rechtlich sauberer wäre, die Ausweitung der Heroinprogramme durch eine Revision des BetmG abzustützen. Gedenkt der Bundesrat eine solche Vorlage einzubringen?</p><p>4. Die Projektorganisation wird verschiedene Massnahmen planen und umsetzen. Kann der Bundesrat einen Zeitplan über die geplanten Massnahmen vorlegen, nachdem nun nicht nur bei uns, sondern in weiten Kreisen Konsens darüber herrscht, dass nicht nur eine einzige Massnahme nötig ist, sondern ein ganzes Paket geschnürt werden muss (in den Bereichen Prävention, Therapie, Betreuung der Abhängigen - u. a. durch ärztlich kontrollierte Abgabe von Drogen -, Schutz der Bevölkerung, klares Vorgehen gegen die Kriminalität)?</p>
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