Drogenpolitik des Bundes

ShortId
94.3350
Id
19943350
Updated
10.04.2024 12:59
Language
de
Title
Drogenpolitik des Bundes
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Situation in der offenen Drogenszene in Zürich hat sich in den letzten Monaten dramatisch zugespitzt. Zum Schutz von Leben und Gesundheit der Betroffenen wie zum Schutz der Anwohner und Anwohnerinnen drängen sich Massnahmen auf, die das Drogenproblem nicht nur in Zürich, sondern in der ganzen Schweiz rasch entschärfen.</p><p>Trotz Repression konnte der illegale Handel mit harten Drogen nicht unterbunden werden. Einmal mehr zeigt sich: Wo eine Nachfrage da ist, bildet sich auch ein Angebot. Repression verschärft den Konkurrenzkampf zwischen Schwarzmarkt-Banden und erschwert das Überleben der Süchtigen.</p><p>Unzählige Drogenfachleute und entsprechende Erfahrungen im Ausland machen heute deutlich: Nur die kontrollierte Abgabe bzw. Legalisierung in der Drogenpolitik kann die Lebensbedingungen von Betroffenen und Anwohnerinnen und Anwohnern verbessern und die Kriminalität senken. Mindestens mit der gleichen Vehemenz und mit analogem Engagement wie in der Kriminalitätsbekämpfung muss deshalb im Bereich der Nachfrage (kontrollierte Abgabe) und in der Drogenhilfe generell (Therapieplätze, Prävention, Überlebenshilfe) vorwärtsgemacht werden.</p><p>Versuche und deren wissenschaftliche Auswertung in Ehren: Die Lebenssituation der Betroffenen und der Anwohnerinnen und Anwohner in Zürich seit Jahren ist Versuchsanlage genug. Wenn nicht fahrlässig die Gesundheit und das Leben noch viel mehr Drogenabhängiger aufs Spiel gesetzt werden sollen, so muss jetzt gehandelt werden.</p>
  • <p>1. Der Bundesrat hat am 3. Oktober 1994 beschlossen, die Verordnung über die ärztliche Verschreibung von Betäubungsmitteln abzuändern. Diese Änderung ist Voraussetzung dafür, dass die Fragestellungen in den Versuchen angepasst und erweitert werden können.</p><p>Das BAG und die Forschungsverantwortlichen erarbeiten einen erweiterten Gesamtversuchsplan. Die neue Zahl der Probandinnen und Probanden wird sich nach den wissenschaftlich notwendigen Grössenordnungen richten und kann heute noch nicht festgelegt werden. Dabei wird der Bundesrat für die Einhaltung der Grössenordnung 1000 sorgen. Der Gesamtversuchsplan muss von der Ethikkommission der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften und den internationalen Kontrollbehörden genehmigt werden. Als kurzfristige Massnahme wird bereits jetzt eine Umwandlung der heutigen 250 Morphinplätze (in Zürich, Basel, Bern, Olten, Thun, Schaffhausen und Zug) in Heroinplätze ins Auge gefasst. Allenfalls können in Zürich etwa 100 bis 150 Heroinplätze zusätzlich geschaffen werden. Innerhalb weniger Monate könnte eine Integration von Heroinverschreibungen in Programme mit der Abgabe von oralem Methadon oder in andere bestehende Therapieprogramme realisiert werden. Der Aufbau neuer Projekte mit der Teilnahme von weiteren, bisher nicht beteiligten Kantonen und Städten nimmt längere Zeit in Anspruch, müsste aber im Verlaufe des Jahres 1995 abgeschlossen sein.</p><p>2. Im Rahmen des neuen, erweiterten Forschungsplans können von interessierten Gemeinden und Kantonen weitere Projekte angemeldet werden. Das BAG wird mit Interessierten das Gespräch suchen und eine dezentrale Versuchsanlage der Projekte mit der ärztlichen Verschreibung von Betäubungsmitteln anstreben. Die finanzielle Unterstützung wird für die neuen Projekte gleich gehandhabt wie bei den bereits bestehenden Projekten, nämlich Übernahme der gesamten Kosten für die Forschung plus ein Anteil an die bei den Projekten entstehenden forschungsbedingten zusätzlichen Kosten.</p><p>3./4. Das Eidgenössische Departement des Innern setzt im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement in den nächsten Tagen eine Expertengruppe ein, welche Vorschläge für kurzfristig und langfristig zu realisierende Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes erarbeitet. Der Entwurf mit den kurzfristig zu realisierenden Änderungen soll zeitlich so vorangetrieben werden, dass er zusammen mit der Botschaft des Bundesrates zur Volksinitiative "Jugend ohne Drogen" im Sommer 1995 dem Parlament vorgelegt werden könnte. Längerfristig sollen die Schnittstellen zur künftigen Regelung im Heilmittelbereich sowie Abklärungen über die Notwendigkeit eines Rahmengesetzes zur Suchtprävention bearbeitet werden.</p><p>5. Seit Jahren setzten sich die Vertreter der Schweiz in der Drogengruppe des Europarates (Groupe Pompidou) und bei der Betäubungsmittelkommission der Uno in Wien (Commission on Narcotic Drugs, CND) für eine pragmatische Drogenpolitik ein. So formulierte die Schweizer Delegation an der Ministerkonferenz der Groupe Pompidou im Februar dieses Jahres massgebliche Teile der Schlusserklärung, vor allem in den Bereichen Prävention und Therapie. Die Vorsteherin des Eidgenössischen Departementes des Innern ging in ihrer Stellungnahme an dieser Konferenz zudem auf die wissenschaftlichen Versuche ein. Die Versuche zur Drogenabgabe wurden im weiteren von den Schweizer Vertretern den Ländervertretern (Correspondants) der Groupe Pompidou im Detail vorgestellt. Bei der Jahresversammlung der CND wurden sie 1993 und 1994 sowohl dem Konferenzplenum als auch dem International Narcotics Control Board (INCB) und vielen Länderdelegationen in zahlreichen bilateralen Gesprächen erläutert. Der Bundesrat gedenkt diese Linie weiterzuverfolgen.</p>
  • <p>1. Ist der Bundesrat bereit, noch diesen Herbst mit der Erhöhung der Anzahl Heroinabgabeplätze im Rahmen der laufenden Versuchsreihe auf mindestens 1000 Plätze zu beginnen und diese Zahl anschliessend schrittweise zu erhöhen?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, Investitions- und Betriebskredite für Abgabestellen, Ausstiegs-/Therapieplätze und Überlebenshilfe in verschiedenen Kantonen zu gewähren, um die Durchführung der Versuche zu fördern und damit auch mitzuhelfen, die Stadt Zürich zu entlasten?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, noch in diesem Jahr eine Vorlage für eine dringliche Revision des Betäubungsmittelgesetzes vorzulegen, welche</p><p>- die kontrollierte Heroinabgabe an Schwersüchtige und</p><p>- die Straffreiheit für Drogenerwerb, -besitz und -konsum zum Eigenbedarf beinhaltet?</p><p>4. In welchen Zeitrahmen gedenkt der Bundesrat eine grundsätzliche Revision der Drogenpolitik in Richtung Legalisierung der harten Drogen zu überprüfen und in die Wege zu leiten?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, sich international für eine veränderte Drogenpolitik und für die Verbesserung der Grundlagen für eine kontrollierte Abgabe von harten Drogen einzusetzen?</p>
  • Drogenpolitik des Bundes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Situation in der offenen Drogenszene in Zürich hat sich in den letzten Monaten dramatisch zugespitzt. Zum Schutz von Leben und Gesundheit der Betroffenen wie zum Schutz der Anwohner und Anwohnerinnen drängen sich Massnahmen auf, die das Drogenproblem nicht nur in Zürich, sondern in der ganzen Schweiz rasch entschärfen.</p><p>Trotz Repression konnte der illegale Handel mit harten Drogen nicht unterbunden werden. Einmal mehr zeigt sich: Wo eine Nachfrage da ist, bildet sich auch ein Angebot. Repression verschärft den Konkurrenzkampf zwischen Schwarzmarkt-Banden und erschwert das Überleben der Süchtigen.</p><p>Unzählige Drogenfachleute und entsprechende Erfahrungen im Ausland machen heute deutlich: Nur die kontrollierte Abgabe bzw. Legalisierung in der Drogenpolitik kann die Lebensbedingungen von Betroffenen und Anwohnerinnen und Anwohnern verbessern und die Kriminalität senken. Mindestens mit der gleichen Vehemenz und mit analogem Engagement wie in der Kriminalitätsbekämpfung muss deshalb im Bereich der Nachfrage (kontrollierte Abgabe) und in der Drogenhilfe generell (Therapieplätze, Prävention, Überlebenshilfe) vorwärtsgemacht werden.</p><p>Versuche und deren wissenschaftliche Auswertung in Ehren: Die Lebenssituation der Betroffenen und der Anwohnerinnen und Anwohner in Zürich seit Jahren ist Versuchsanlage genug. Wenn nicht fahrlässig die Gesundheit und das Leben noch viel mehr Drogenabhängiger aufs Spiel gesetzt werden sollen, so muss jetzt gehandelt werden.</p>
    • <p>1. Der Bundesrat hat am 3. Oktober 1994 beschlossen, die Verordnung über die ärztliche Verschreibung von Betäubungsmitteln abzuändern. Diese Änderung ist Voraussetzung dafür, dass die Fragestellungen in den Versuchen angepasst und erweitert werden können.</p><p>Das BAG und die Forschungsverantwortlichen erarbeiten einen erweiterten Gesamtversuchsplan. Die neue Zahl der Probandinnen und Probanden wird sich nach den wissenschaftlich notwendigen Grössenordnungen richten und kann heute noch nicht festgelegt werden. Dabei wird der Bundesrat für die Einhaltung der Grössenordnung 1000 sorgen. Der Gesamtversuchsplan muss von der Ethikkommission der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften und den internationalen Kontrollbehörden genehmigt werden. Als kurzfristige Massnahme wird bereits jetzt eine Umwandlung der heutigen 250 Morphinplätze (in Zürich, Basel, Bern, Olten, Thun, Schaffhausen und Zug) in Heroinplätze ins Auge gefasst. Allenfalls können in Zürich etwa 100 bis 150 Heroinplätze zusätzlich geschaffen werden. Innerhalb weniger Monate könnte eine Integration von Heroinverschreibungen in Programme mit der Abgabe von oralem Methadon oder in andere bestehende Therapieprogramme realisiert werden. Der Aufbau neuer Projekte mit der Teilnahme von weiteren, bisher nicht beteiligten Kantonen und Städten nimmt längere Zeit in Anspruch, müsste aber im Verlaufe des Jahres 1995 abgeschlossen sein.</p><p>2. Im Rahmen des neuen, erweiterten Forschungsplans können von interessierten Gemeinden und Kantonen weitere Projekte angemeldet werden. Das BAG wird mit Interessierten das Gespräch suchen und eine dezentrale Versuchsanlage der Projekte mit der ärztlichen Verschreibung von Betäubungsmitteln anstreben. Die finanzielle Unterstützung wird für die neuen Projekte gleich gehandhabt wie bei den bereits bestehenden Projekten, nämlich Übernahme der gesamten Kosten für die Forschung plus ein Anteil an die bei den Projekten entstehenden forschungsbedingten zusätzlichen Kosten.</p><p>3./4. Das Eidgenössische Departement des Innern setzt im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement in den nächsten Tagen eine Expertengruppe ein, welche Vorschläge für kurzfristig und langfristig zu realisierende Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes erarbeitet. Der Entwurf mit den kurzfristig zu realisierenden Änderungen soll zeitlich so vorangetrieben werden, dass er zusammen mit der Botschaft des Bundesrates zur Volksinitiative "Jugend ohne Drogen" im Sommer 1995 dem Parlament vorgelegt werden könnte. Längerfristig sollen die Schnittstellen zur künftigen Regelung im Heilmittelbereich sowie Abklärungen über die Notwendigkeit eines Rahmengesetzes zur Suchtprävention bearbeitet werden.</p><p>5. Seit Jahren setzten sich die Vertreter der Schweiz in der Drogengruppe des Europarates (Groupe Pompidou) und bei der Betäubungsmittelkommission der Uno in Wien (Commission on Narcotic Drugs, CND) für eine pragmatische Drogenpolitik ein. So formulierte die Schweizer Delegation an der Ministerkonferenz der Groupe Pompidou im Februar dieses Jahres massgebliche Teile der Schlusserklärung, vor allem in den Bereichen Prävention und Therapie. Die Vorsteherin des Eidgenössischen Departementes des Innern ging in ihrer Stellungnahme an dieser Konferenz zudem auf die wissenschaftlichen Versuche ein. Die Versuche zur Drogenabgabe wurden im weiteren von den Schweizer Vertretern den Ländervertretern (Correspondants) der Groupe Pompidou im Detail vorgestellt. Bei der Jahresversammlung der CND wurden sie 1993 und 1994 sowohl dem Konferenzplenum als auch dem International Narcotics Control Board (INCB) und vielen Länderdelegationen in zahlreichen bilateralen Gesprächen erläutert. Der Bundesrat gedenkt diese Linie weiterzuverfolgen.</p>
    • <p>1. Ist der Bundesrat bereit, noch diesen Herbst mit der Erhöhung der Anzahl Heroinabgabeplätze im Rahmen der laufenden Versuchsreihe auf mindestens 1000 Plätze zu beginnen und diese Zahl anschliessend schrittweise zu erhöhen?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, Investitions- und Betriebskredite für Abgabestellen, Ausstiegs-/Therapieplätze und Überlebenshilfe in verschiedenen Kantonen zu gewähren, um die Durchführung der Versuche zu fördern und damit auch mitzuhelfen, die Stadt Zürich zu entlasten?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, noch in diesem Jahr eine Vorlage für eine dringliche Revision des Betäubungsmittelgesetzes vorzulegen, welche</p><p>- die kontrollierte Heroinabgabe an Schwersüchtige und</p><p>- die Straffreiheit für Drogenerwerb, -besitz und -konsum zum Eigenbedarf beinhaltet?</p><p>4. In welchen Zeitrahmen gedenkt der Bundesrat eine grundsätzliche Revision der Drogenpolitik in Richtung Legalisierung der harten Drogen zu überprüfen und in die Wege zu leiten?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, sich international für eine veränderte Drogenpolitik und für die Verbesserung der Grundlagen für eine kontrollierte Abgabe von harten Drogen einzusetzen?</p>
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