Zwei-Stufen-Gesellschaft

ShortId
94.3364
Id
19943364
Updated
10.04.2024 11:57
Language
de
Title
Zwei-Stufen-Gesellschaft
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die ausserordentliche Festigkeit der Schweizer Börse (+125 Prozent von Ende 1990 bis Ende 1993), die hervorragenden Abschlüsse der drei Grossbanken (in drei Jahren erzielten sie 26,8 Milliarden Gewinn samt Rücklagen für Krisenzeiten), der noch bessere Stand mehrerer Industriebereiche, die rapide Steigerung der Ausfuhren in den Jahren 1993 und 1994, das Glanzergebnis der Handelsbilanz 1993, die phantastische Steigerung der Produktivität (+2 Prozent jährlich), die Explosion der geleisteten Ueberstunden in allen Wirtschaftsbereichen, die - häufig unrechtmässige - Anstellung Hunderttausender von ausländischen Arbeitnehmern (Illegale mit Bewilligung A) - all dies sind Phänomene, denen gegenüber die folgenden Tatsachen widersprüchlich, ja unbegreiflich scheinen: die steigende Anzahl der Konkurse, die rapide Zunahme der Arbeitslosigkeit, die schwierig einzudämmen ist, die Krise der staatlichen Haushalte, die schweren Rückschläge für die Mittelschicht, die immer kraftloser wird, die zunehmende Armut, der sich ausbreitende Analphabetismus usw.Wir erleben eine gewaltige Umstrukturierung der Gesellschaft und sollten uns deshalb die Frage stellen: Ist es nicht das Leiden der einen, das den ausserordentlichen Erfolg der anderen erklärt?</p><p>In den verschiedensten Kreisen äussert man sich schon seit mehreren Jahren gegen die Entwicklung einer Zweiklassengesellschaft, das heisst gegen eine Gesellschaftsentwicklung mit zwei Geschwindigkeiten. Auf der einen Seite bewegt man sich im Rückwärtsgang. Die Armen werden immer ärmer und immer zahlreicher, und die Mittelschicht verliert immer mehr an Kraft. Auf der anderen Seite stehen die Reichen, deren Reichtum immer schneller wächst und nach und nach so riesig wird, dass sie es mit den Staaten aufnehmen können.</p><p>Die Gesetze der Marktwirtschaft (um nicht zu sagen: das Recht des Stärkeren) sind zwar ein anerkanntes Mittel für die wirtschaftliche Entwicklung. Dennoch hat unsere Gesellschaft die Pflicht, die Regeln des Spiels festzulegen, dessen Opfer zu schützen, allen Bürgern zu helfen, sich in diesem Dschungel zurechtzufinden (gleiches Recht auf Bildung zum Beispiel), und Einrichtungen zu schaffen, die zur Solidarität zwischen den Mitgliedern unserer Gesellschaft beitragen (verschiedene Versicherungen).</p><p>So sind einerseits die Gesamtergebnisse der Schweizer Wirtschaft sehr positiv, was die Spitzenposition der Schweiz unter den reichsten Ländern der Welt bestätigt. Andererseits steht das Sozialbarometer auf Alarm: die beunruhigende Zunahme der Armut, die neue Schwäche der Mittelschicht, die Defizite der staatlichen Haushalte und Institutionen sowie die rapide steigende Zahl der Fürsorgeempfänger sind Anzeichen dafür.</p>
  • <p>1. Für einen internationalen Wohlstandsvergleich wird normalerweise auf das ProKopfEinkommen abgestellt, d.h. das Bruttoinlandprodukt pro Kopf der Bevölkerung. Gemäss den Berechnungen der OECD erreichte das nominelle ProKopfEinkommen der Schweiz im Jahr 1992 34'962 US$. Die Schweiz führte damit die Liste der OECDLänder vor Schweden und Japan an. Für einen gültigen internationalen Vergleich müssen zusätzlich die Preisniveauunterschiede zwischen den einzelnen Ländern berücksichtigt werden. Die Schweiz fiel im OECDVergleich des so berechneten kaufkraftbereinigten ProKopfEinkommens aufgrund ihres vergleichsweise hohen Preisniveaus hinter die USA auf den zweiten Rang zurück.</p><p>2. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass es in der Schweiz eine ZweiKlassenGesellschaft, so wie sie der Interpellant in seiner Begründung skizziert, zumindest in dieser Form nicht gibt. Beispielsweise lässt sich die erwerbsfähige Bevölkerung nicht in zwei Gruppen von Menschen aufteilen, wovon die eine dauerhaft über einen Arbeitsplatz verfügt und die andere keine Arbeit hat oder nur prekäre Anstellungsverhältnisse findet. Hingegen ist nicht zu übersehen, dass gewisse Gruppen unserer Gesellschaft immer weniger am Wohlstand teilhaben (Phänomen der neuen Armut). Der Bundesrat geht davon aus, dass wenigstens die heutige hohe Arbeitslosigkeit im Zuge des laufenden Aufschwunges wieder deutlich abnehmen wird. Damit werden sich auch die Stellenaussichten von zum heutigen Zeitpunkt relativ schwer vermittelbaren Personen wieder verbessern.</p><p>Der Verweis auf die verbesserten konjunkturellen Aussichten bedeutet jedoch nicht, dass der Bundesrat diese sozial schwächere Personengruppe ihrem Schicksal überlässt; mit der Revision der Arbeitslosenversicherung werden die Anstrengungen verstärkt, die insbesondere auf diese Gruppe abzielen und v.a. auf deren Wiedereingliederung und auf die Erhaltung ihrer Erwerbsfähigkeit ausgerichtet sind. Zu erinnern ist aber auch an die Anstrengungen der Kantone und Gemeinden, welche mit den konkreten Problemen der Betroffenen besser vertraut diesen Menschen auf ihre Verhältnisse und Bedürfnisse individuell zugeschnittene Problemlösungen anbieten.</p><p>3. Basierend auf dem Konzept einer sozialen Marktwirtschaft versucht der Bundesrat zurzeit, die Rolle und Bedeutung des Marktes wieder zu stärken, dies im Interesse erweiterter Entfaltungsmöglichkeiten und des wirtschaftlichen Wohlergehens breiter Bevölkerungskreise. Wie er wiederholt betont hat, soll die marktwirtschaftliche Erneuerung den bestehenden sozialen Ausgleich nicht gefährden. Die Massnahmen im Interesse des wirtschaftlichen Wohlergehens dienen nicht nur der Mittelschicht. Sie helfen auch den Sozialwerken ihre finanzielle Zukunft zu sichern.</p><p>Die Massnahmen im Zeichen der marktwirtschaftlichen Erneuerung enthalten im weiteren eine Ausweitung des Leistungsangebots höherer Bildungsinstitutionen. Ein umfassendes Bildungsangebot sowie ein für alle zugängliches Angebot an öffentlichen Schulen auf allen Stufen sind in seinen Augen eine wichtige Grundlage für die Chancengleichheit.</p><p>Denkt man an die gewerblichen Bürgschaftsgenossenschaften, Beratungsdienste für kleine und mittlere Betriebe (KMU), Förderung der KMU durch Forschungsbeiträge wie jene der KWF (Kommission zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung), gewisse Massnahmen der Regionalpolitik oder an Reformen in der Arbeitslosenversicherung (Erleichterung von Unternehmensgründungen) kann man festhalten, dass der Bund mit beschränkten Mitteln eine aktive Politik der Mittelstandsförderung betreibt.</p><p>4. Der Bund erhebt keine Vermögenssteuer. Die direkte Bundessteuer ist wie die kantonale Einkommenssteuer progressiv ausgestaltet. Die Bezüger hoher Einkommen leisten einen überproportional hohen Anteil am Steueraufkommen.</p><p>Die folgenden Zahlen beziehen sich auf die Veranlagungsperiode 1989/90. So trugen bei der direkten Bundessteuer die rund 64 Prozent der Steuerpflichtigen mit einen Jahreseinkommen von unter 50'000 Fr. (reines Einkommen) ungefähr 11 Prozent an die Steuererträge bei. Auf der anderen Seite leisteten jene 0.2 Prozent der Steuerpflichtigen, die am meisten verdienen, einen Anteil von etwa 15 Prozent am Steueraufkommen. Dies zeigt, dass bereits ein bedeutender Einkommensausgleich stattfindet. Die Einführung einer noch stärker progressiv wirkenden Einkommenssteuer würde jedoch an Grenzen stossen, da diese Umverteilung bei den Nettozahlern früher oder später Widerstand hervorrufen wird.</p><p>Ebenso wie die Einkommenssteuer des Bundes und der Kantone weist auch die von allen Kantonen und Gemeinden erhobene Vermögenssteuer in der Regel eine progressive Ausgestaltung auf. </p><p>Der Anteil der indirekten Steuern (insbesondere Konsumsteuern, WUST/MWSt) am gesamten Steueraufkommen ist in der Schweiz bedeutend niedriger als beispielsweise in der EU. Er beträgt auf ganze Prozente gerundet lediglich 27 Prozent, während der entsprechende Prozentsatz im Durchschnitt für die Länder der EU 46 Prozent erreicht (Statistik der OECD für das Jahr 1991).</p><p>5. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass bei Fortführung seiner Politik die Gefahr einer ZweiKlassenGesellschaft gering ist. Allerdings setzt dies eine gesunde Wirtschaft und einen handlungsfähigen Staat mit ausgeglichenen Finanzen voraus. Beides sind essentielle Voraussetzungen für eine ausreichende Sozialpolitik und damit zur Verhinderung einer ZweiKlassenGesellschaft. Der Bundesrat wird die Entwicklung aufmerksam verfolgen und sich um verbesserte Grundlagen für die Erfassung der einzelnen hier einzubeziehenden Gesichtspunkte (z.B. Situation ausgesteuerter Arbeitsloser) bemühen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich ersuche den Bundesrat, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Steht die Schweiz immer noch an der Spitze der reichsten Länder der Welt?</p><p>2. Bereitet die Entstehung einer Zwei-Klassen-Gesellschaft auch dem Bundesrat Sorgen?</p><p>3. Mit welcher Strategie will man für den Fortbestand einer soliden Mittelschicht sorgen, die bisher eine Stütze für den Zusammenhalt unseres Landes gewesen ist?</p><p>4. Sollte das Steuersystem, das bisher im wesentlichen auf den Konsum (Wust/MWSt) und auf das Erwerbseinkommen ausgerichtet ist, nicht auch die angehäuften Reichtümer stärker erfassen?</p><p>5. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass die Entwicklung einer Zwei-Klassen-Gesellschaft ausserordentlich gefährlich ist für ein so vielfältiges Land wie die Schweiz, das innerhalb der Europäischen Union oder - was ich nicht hoffe - im Gegenüber zu ihr unbedingt seinen Zusammenhalt bewahren muss?</p>
  • Zwei-Stufen-Gesellschaft
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die ausserordentliche Festigkeit der Schweizer Börse (+125 Prozent von Ende 1990 bis Ende 1993), die hervorragenden Abschlüsse der drei Grossbanken (in drei Jahren erzielten sie 26,8 Milliarden Gewinn samt Rücklagen für Krisenzeiten), der noch bessere Stand mehrerer Industriebereiche, die rapide Steigerung der Ausfuhren in den Jahren 1993 und 1994, das Glanzergebnis der Handelsbilanz 1993, die phantastische Steigerung der Produktivität (+2 Prozent jährlich), die Explosion der geleisteten Ueberstunden in allen Wirtschaftsbereichen, die - häufig unrechtmässige - Anstellung Hunderttausender von ausländischen Arbeitnehmern (Illegale mit Bewilligung A) - all dies sind Phänomene, denen gegenüber die folgenden Tatsachen widersprüchlich, ja unbegreiflich scheinen: die steigende Anzahl der Konkurse, die rapide Zunahme der Arbeitslosigkeit, die schwierig einzudämmen ist, die Krise der staatlichen Haushalte, die schweren Rückschläge für die Mittelschicht, die immer kraftloser wird, die zunehmende Armut, der sich ausbreitende Analphabetismus usw.Wir erleben eine gewaltige Umstrukturierung der Gesellschaft und sollten uns deshalb die Frage stellen: Ist es nicht das Leiden der einen, das den ausserordentlichen Erfolg der anderen erklärt?</p><p>In den verschiedensten Kreisen äussert man sich schon seit mehreren Jahren gegen die Entwicklung einer Zweiklassengesellschaft, das heisst gegen eine Gesellschaftsentwicklung mit zwei Geschwindigkeiten. Auf der einen Seite bewegt man sich im Rückwärtsgang. Die Armen werden immer ärmer und immer zahlreicher, und die Mittelschicht verliert immer mehr an Kraft. Auf der anderen Seite stehen die Reichen, deren Reichtum immer schneller wächst und nach und nach so riesig wird, dass sie es mit den Staaten aufnehmen können.</p><p>Die Gesetze der Marktwirtschaft (um nicht zu sagen: das Recht des Stärkeren) sind zwar ein anerkanntes Mittel für die wirtschaftliche Entwicklung. Dennoch hat unsere Gesellschaft die Pflicht, die Regeln des Spiels festzulegen, dessen Opfer zu schützen, allen Bürgern zu helfen, sich in diesem Dschungel zurechtzufinden (gleiches Recht auf Bildung zum Beispiel), und Einrichtungen zu schaffen, die zur Solidarität zwischen den Mitgliedern unserer Gesellschaft beitragen (verschiedene Versicherungen).</p><p>So sind einerseits die Gesamtergebnisse der Schweizer Wirtschaft sehr positiv, was die Spitzenposition der Schweiz unter den reichsten Ländern der Welt bestätigt. Andererseits steht das Sozialbarometer auf Alarm: die beunruhigende Zunahme der Armut, die neue Schwäche der Mittelschicht, die Defizite der staatlichen Haushalte und Institutionen sowie die rapide steigende Zahl der Fürsorgeempfänger sind Anzeichen dafür.</p>
    • <p>1. Für einen internationalen Wohlstandsvergleich wird normalerweise auf das ProKopfEinkommen abgestellt, d.h. das Bruttoinlandprodukt pro Kopf der Bevölkerung. Gemäss den Berechnungen der OECD erreichte das nominelle ProKopfEinkommen der Schweiz im Jahr 1992 34'962 US$. Die Schweiz führte damit die Liste der OECDLänder vor Schweden und Japan an. Für einen gültigen internationalen Vergleich müssen zusätzlich die Preisniveauunterschiede zwischen den einzelnen Ländern berücksichtigt werden. Die Schweiz fiel im OECDVergleich des so berechneten kaufkraftbereinigten ProKopfEinkommens aufgrund ihres vergleichsweise hohen Preisniveaus hinter die USA auf den zweiten Rang zurück.</p><p>2. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass es in der Schweiz eine ZweiKlassenGesellschaft, so wie sie der Interpellant in seiner Begründung skizziert, zumindest in dieser Form nicht gibt. Beispielsweise lässt sich die erwerbsfähige Bevölkerung nicht in zwei Gruppen von Menschen aufteilen, wovon die eine dauerhaft über einen Arbeitsplatz verfügt und die andere keine Arbeit hat oder nur prekäre Anstellungsverhältnisse findet. Hingegen ist nicht zu übersehen, dass gewisse Gruppen unserer Gesellschaft immer weniger am Wohlstand teilhaben (Phänomen der neuen Armut). Der Bundesrat geht davon aus, dass wenigstens die heutige hohe Arbeitslosigkeit im Zuge des laufenden Aufschwunges wieder deutlich abnehmen wird. Damit werden sich auch die Stellenaussichten von zum heutigen Zeitpunkt relativ schwer vermittelbaren Personen wieder verbessern.</p><p>Der Verweis auf die verbesserten konjunkturellen Aussichten bedeutet jedoch nicht, dass der Bundesrat diese sozial schwächere Personengruppe ihrem Schicksal überlässt; mit der Revision der Arbeitslosenversicherung werden die Anstrengungen verstärkt, die insbesondere auf diese Gruppe abzielen und v.a. auf deren Wiedereingliederung und auf die Erhaltung ihrer Erwerbsfähigkeit ausgerichtet sind. Zu erinnern ist aber auch an die Anstrengungen der Kantone und Gemeinden, welche mit den konkreten Problemen der Betroffenen besser vertraut diesen Menschen auf ihre Verhältnisse und Bedürfnisse individuell zugeschnittene Problemlösungen anbieten.</p><p>3. Basierend auf dem Konzept einer sozialen Marktwirtschaft versucht der Bundesrat zurzeit, die Rolle und Bedeutung des Marktes wieder zu stärken, dies im Interesse erweiterter Entfaltungsmöglichkeiten und des wirtschaftlichen Wohlergehens breiter Bevölkerungskreise. Wie er wiederholt betont hat, soll die marktwirtschaftliche Erneuerung den bestehenden sozialen Ausgleich nicht gefährden. Die Massnahmen im Interesse des wirtschaftlichen Wohlergehens dienen nicht nur der Mittelschicht. Sie helfen auch den Sozialwerken ihre finanzielle Zukunft zu sichern.</p><p>Die Massnahmen im Zeichen der marktwirtschaftlichen Erneuerung enthalten im weiteren eine Ausweitung des Leistungsangebots höherer Bildungsinstitutionen. Ein umfassendes Bildungsangebot sowie ein für alle zugängliches Angebot an öffentlichen Schulen auf allen Stufen sind in seinen Augen eine wichtige Grundlage für die Chancengleichheit.</p><p>Denkt man an die gewerblichen Bürgschaftsgenossenschaften, Beratungsdienste für kleine und mittlere Betriebe (KMU), Förderung der KMU durch Forschungsbeiträge wie jene der KWF (Kommission zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung), gewisse Massnahmen der Regionalpolitik oder an Reformen in der Arbeitslosenversicherung (Erleichterung von Unternehmensgründungen) kann man festhalten, dass der Bund mit beschränkten Mitteln eine aktive Politik der Mittelstandsförderung betreibt.</p><p>4. Der Bund erhebt keine Vermögenssteuer. Die direkte Bundessteuer ist wie die kantonale Einkommenssteuer progressiv ausgestaltet. Die Bezüger hoher Einkommen leisten einen überproportional hohen Anteil am Steueraufkommen.</p><p>Die folgenden Zahlen beziehen sich auf die Veranlagungsperiode 1989/90. So trugen bei der direkten Bundessteuer die rund 64 Prozent der Steuerpflichtigen mit einen Jahreseinkommen von unter 50'000 Fr. (reines Einkommen) ungefähr 11 Prozent an die Steuererträge bei. Auf der anderen Seite leisteten jene 0.2 Prozent der Steuerpflichtigen, die am meisten verdienen, einen Anteil von etwa 15 Prozent am Steueraufkommen. Dies zeigt, dass bereits ein bedeutender Einkommensausgleich stattfindet. Die Einführung einer noch stärker progressiv wirkenden Einkommenssteuer würde jedoch an Grenzen stossen, da diese Umverteilung bei den Nettozahlern früher oder später Widerstand hervorrufen wird.</p><p>Ebenso wie die Einkommenssteuer des Bundes und der Kantone weist auch die von allen Kantonen und Gemeinden erhobene Vermögenssteuer in der Regel eine progressive Ausgestaltung auf. </p><p>Der Anteil der indirekten Steuern (insbesondere Konsumsteuern, WUST/MWSt) am gesamten Steueraufkommen ist in der Schweiz bedeutend niedriger als beispielsweise in der EU. Er beträgt auf ganze Prozente gerundet lediglich 27 Prozent, während der entsprechende Prozentsatz im Durchschnitt für die Länder der EU 46 Prozent erreicht (Statistik der OECD für das Jahr 1991).</p><p>5. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass bei Fortführung seiner Politik die Gefahr einer ZweiKlassenGesellschaft gering ist. Allerdings setzt dies eine gesunde Wirtschaft und einen handlungsfähigen Staat mit ausgeglichenen Finanzen voraus. Beides sind essentielle Voraussetzungen für eine ausreichende Sozialpolitik und damit zur Verhinderung einer ZweiKlassenGesellschaft. Der Bundesrat wird die Entwicklung aufmerksam verfolgen und sich um verbesserte Grundlagen für die Erfassung der einzelnen hier einzubeziehenden Gesichtspunkte (z.B. Situation ausgesteuerter Arbeitsloser) bemühen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich ersuche den Bundesrat, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Steht die Schweiz immer noch an der Spitze der reichsten Länder der Welt?</p><p>2. Bereitet die Entstehung einer Zwei-Klassen-Gesellschaft auch dem Bundesrat Sorgen?</p><p>3. Mit welcher Strategie will man für den Fortbestand einer soliden Mittelschicht sorgen, die bisher eine Stütze für den Zusammenhalt unseres Landes gewesen ist?</p><p>4. Sollte das Steuersystem, das bisher im wesentlichen auf den Konsum (Wust/MWSt) und auf das Erwerbseinkommen ausgerichtet ist, nicht auch die angehäuften Reichtümer stärker erfassen?</p><p>5. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass die Entwicklung einer Zwei-Klassen-Gesellschaft ausserordentlich gefährlich ist für ein so vielfältiges Land wie die Schweiz, das innerhalb der Europäischen Union oder - was ich nicht hoffe - im Gegenüber zu ihr unbedingt seinen Zusammenhalt bewahren muss?</p>
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