Gleichgeschlechtliche Partnerschaften

ShortId
94.3439
Id
19943439
Updated
10.04.2024 14:50
Language
de
Title
Gleichgeschlechtliche Partnerschaften
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schwulen- und Lesbenorganisationen der Schweiz haben in einer Petition eine rechtliche Möglichkeit zur Regelung ihrer Zweierbeziehungen verlangt. Eine derartige Rechtsinstitution entspricht also einem Bedürfnis der Betroffenen selbst. Es ist gesellschaftlich gerechtfertigt und politisch sinnvoll, derartigen Wünschen der Betroffenen entgegenzukommen.</p><p>Es liegt durchaus auch im Interesse der Oeffentlichkeit, den Einzelnen jene Instrumente zur Verfügung zu stellen, die eine Regelung der persönlichen Beziehungen ermöglichen. Gerade das Subsidiärprinzip verlangt, dass den kleinen Gemeinschaften die Möglichkeiten zur rechtlichen Gestaltung gegeben werden, die als Voraussetzung für die Lösung von Problemen nötig sind. Sonst wird der Staat mit der Lösung dieser Probleme belastet.</p><p>Ein Beispiel bietet das Zusammenwirken von Ehe und staatlicher Sozialversicherung. Die Ehe ist unter anderem auch eine Institution, die es ermöglicht, dass ein Partner zugunsten des anderen Partners Rechtsansprüche gegenüber der Sozialversicherung schafft. Wäre dies nicht der Fall, würde sehr oft die öffentliche Fürsorge belastet. Aehnliches gilt für die Unterstützungspflicht oder das Erbrecht unter Ehegatten. Analog dazu sollten auch gleichgeschlechtliche Paare ihre Beziehungen rechtlich regeln und damit materiell absichern können.</p>
  • <p>Die Zahl der stabilen Zweierbeziehungen zwischen Menschen gleicherlei Geschlechts dürfte in unserem Lande nicht unbeträchtlich sein. Im Gegensatz zu Ehepaaren verfügen gleichgeschlechtliche Paare aber über keine Rechtsinstitution, die ihnen eine auch gegenüber dem Staat oder andern Institutionen verbindliche, rechtliche Absicherung ihrer Beziehungen ermöglicht. Der Bundesrat wird daher eingeladen, zu prüfen, welche Formen zur rechtlichen Absicherung homosexueller Zweierbeziehungen zu schaffen sind und mit welchen Rechten und Pflichten eine derartige Rechtsinstitution zu verbinden wäre.</p>
  • Gleichgeschlechtliche Partnerschaften
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schwulen- und Lesbenorganisationen der Schweiz haben in einer Petition eine rechtliche Möglichkeit zur Regelung ihrer Zweierbeziehungen verlangt. Eine derartige Rechtsinstitution entspricht also einem Bedürfnis der Betroffenen selbst. Es ist gesellschaftlich gerechtfertigt und politisch sinnvoll, derartigen Wünschen der Betroffenen entgegenzukommen.</p><p>Es liegt durchaus auch im Interesse der Oeffentlichkeit, den Einzelnen jene Instrumente zur Verfügung zu stellen, die eine Regelung der persönlichen Beziehungen ermöglichen. Gerade das Subsidiärprinzip verlangt, dass den kleinen Gemeinschaften die Möglichkeiten zur rechtlichen Gestaltung gegeben werden, die als Voraussetzung für die Lösung von Problemen nötig sind. Sonst wird der Staat mit der Lösung dieser Probleme belastet.</p><p>Ein Beispiel bietet das Zusammenwirken von Ehe und staatlicher Sozialversicherung. Die Ehe ist unter anderem auch eine Institution, die es ermöglicht, dass ein Partner zugunsten des anderen Partners Rechtsansprüche gegenüber der Sozialversicherung schafft. Wäre dies nicht der Fall, würde sehr oft die öffentliche Fürsorge belastet. Aehnliches gilt für die Unterstützungspflicht oder das Erbrecht unter Ehegatten. Analog dazu sollten auch gleichgeschlechtliche Paare ihre Beziehungen rechtlich regeln und damit materiell absichern können.</p>
    • <p>Die Zahl der stabilen Zweierbeziehungen zwischen Menschen gleicherlei Geschlechts dürfte in unserem Lande nicht unbeträchtlich sein. Im Gegensatz zu Ehepaaren verfügen gleichgeschlechtliche Paare aber über keine Rechtsinstitution, die ihnen eine auch gegenüber dem Staat oder andern Institutionen verbindliche, rechtliche Absicherung ihrer Beziehungen ermöglicht. Der Bundesrat wird daher eingeladen, zu prüfen, welche Formen zur rechtlichen Absicherung homosexueller Zweierbeziehungen zu schaffen sind und mit welchen Rechten und Pflichten eine derartige Rechtsinstitution zu verbinden wäre.</p>
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