Finanzausgleich
- ShortId
-
94.3442
- Id
-
19943442
- Updated
-
10.04.2024 10:25
- Language
-
de
- Title
-
Finanzausgleich
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Federführung des Projekts "Neuordnung Finanzausgleich" hat der Bundesrat dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) übertragen. Mitträgerin des Projekts ist die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (FDK). EFD - mit vier Vertretern der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) - und FDK - mit vier kantonalen Finanzdirektoren - stellen denn auch paritätisch das für die materielle Projektsteuerung verantwortliche Leitorgan unter dem Vorsitz des Direktors der EFV. Die operative Gesamtleitung obliegt einer von der EFV gestellten, vollamtlichen Projektleitung; sie besteht aus dem Projektleiter und zwei Mitarbeitern. Die Neuordnungsvorschläge werden koordiniert in vier Projektgruppen ausgearbeitet, die hauptsächlich aus Vertretern der Bundesverwaltung und der Kantonsverwaltungen zusammengesetzt sind. Dadurch kann auch die Koordination mit anderen laufenden Grossprojekten, wie zum Beispiel der Neuorientierung der Regionalpolitik, sichergestellt werden. Zur Klärung spezifischer Fragen können externe Experten beigezogen werden. In einer zweiten Erarbeitungsphase sollen die Kernvorstellungen der Projektgruppen mit den betroffenen Fachstellen des Bundes und der Kantone diskutiert und bereinigt werden; dies mit dem Ziel einer möglichst breiten verwaltungsinternen Abstützung. Die Grundzüge der Neuordnung sind dem Bundesrat Ende 1995 vorzulegen. Die detaillierten Vorschläge sind ihm bis Herbst 1996 zu unterbreiten, damit anschliessend die Vernehmlassung eröffnet werden kann.</p><p>2. Gestützt auf die vom Bundesrat vorgegebenen strategischen Ziele können die inhaltlichen Schwerpunkte der Reform der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Kantonen wie folgt umschrieben werden:</p><p>- Die heute zwischen Bund und Kantonen stark verflochtene Aufgabenerfüllung soll soweit wie möglich entflochten werden, die Verantwortlichkeiten und die Finanzierungszuständigkeiten sollen geklärt werden.</p><p>- Dabei soll die Eigenverantwortung der Kantone bei der Erfüllung ihrer Aufgaben gestärkt werden, unter gleichzeitiger Stärkung ihrer Eigenfinanzierungskraft.</p><p>- Die Eigenfinanzierungskraft der Kantone ist namentlich über eine Ablösung des heute zweckgebundenen Finanzausgleichs durch frei verfügbare Mittel sowie über einen neuen, politisch steuerbaren interkantonalen Finanzausgleich auszubauen. Dieser soll ermöglichen, die Entwicklung der Unterschiede bei der finanziellen Leistungsfähigkeit der einzelnen Kantone langfristig in den Griff zu bekommen.</p><p>- Die Eigenverantwortung der Kantone soll im weitern durch vermehrte interkantonale Zusammenarbeit und über einen institutionalisierten interkantonalen Lastenausgleich gefördert werden.</p><p>- Bei Aufgaben, die auch künftig eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen erfordern, ist die Rollenverteilung zu klären. Der Rollenverteilung entsprechende neue Finanzierungsinstrumente sollen eine effizientere Mittelverwendung bei Bund und Kantonen sowie eine Ausschaltung der heutigen kostentreibenden Mechanismen ermöglichen.</p><p>3. Die Projektorganisation steht, und die Rahmenbedingungen für eine zielgerichtete Projektabwicklung sind geschaffen. Die Mandate mit den materiellen Leitplanken sind erteilt, und die Projektguppen haben ihre Arbeiten Anfang Dezember 1994 begonnen.</p><p>4. Die Frage, welche gesetzlichen Bestimmungen anzupassen sein werden, kann erst bei Vorliegen des Berichts über die Grundzüge der Neuordnung Ende 1995 schlüssiger beantwortet werden.</p><p>5. Auch eine Bezifferung der möglichen Einsparungen für Bund und Kantone ist heute noch nicht möglich; erste Trendaussagen werden wir Ende 1995 machen können. Dementsprechend konnten die Auswirkungen der Neuordnung des Finanzausgleichs im neuesten Finanzplan noch keinen Niederschlag finden. Das Volumen des gesamten Untersuchungsbereichs beträgt rund 12 Milliarden Franken (1994).</p><p>6. Es bestehen heute keine Anzeichen dafür, dass der Zeitplan bis Herbst 1996 nicht eingehalten werden könnte. EFD und FDK werden gemeinsam alles daransetzen, dass die in Aussicht genommenen Termine bis zur Vernehmlassung respektiert werden können.</p>
- <p>Wenn wir den Bundeshaushalt wieder ins Lot bringen wollen, braucht es neben gezielten Sparmassnahmen vor allem auch strukturelle Korrekturen. Ein vordringliches Gebiet ist dabei der bundesstaatliche Finanzausgleich. Wie der Bundesrat in seinen Ausführungen zum dritten Sanierungspaket bestätigt, besteht hier ein dringender Handlungsbedarf. Er hält fest, dass eine Expertise von vier Professoren gravierende Mängel des heutigen Finanzausgleichs aufdecke, und die missliche Lage der öffentlichen Finanzen von Bund, Kantonen und Gemeinden zwingend einen insgesamt effizienteren Mitteleinsatz erfordere. Das finanzpolitische Zusammenspiel von Bund und Kantonen soll auf den Grundsatz der Subsidiarität ausgerichtet werden. Damit die Kantone ihre Eigenverantwortung auch wahrnehmen können, soll insbesondere der Finanzkraftzuschlag bei den zweckbestimmten Bundesbeiträgen durch frei verfügbare Mittel abgelöst und der Finanzausgleich zwischen den Kantonen verbessert werden.</p><p>Obwohl es sich hier um ein zentrales Gebiet der strukturellen Verbesserungen handelt, verfügt das Parlament bislang über wenige Informationen mit Bezug auf den Ablauf und die Auswirkungen der eingeleiteten Massnahmen. Ich stelle daher dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Wie funktioniert die Projektorganisation bei der Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs?</p><p>2. Wo liegen die Schwerpunkte der vorgesehenen Korrekturen?</p><p>3. Laufen die Vorbereitungen reibungslos ab, oder zeichnen sich Schwierigkeiten ab, und, wenn ja, in welcher Beziehung?</p><p>4. Welche gesetzlichen Bestimmungen müssen angepasst werden, um das neue System zum Tragen zu bringen?</p><p>5. Kann das Ausmass der Einsparungen, welche der angestrebte effizientere Mitteleinsatz für den Bundeshaushalt und jenen der Kantone bringt, schon abgeschätzt werden, und haben diese im Finanzplan schon einen Niederschlag gefunden?</p><p>6. Der Bundesrat skizziert erfreulicherweise in seinen Ausführungen zum Sanierungsprogramm unter dem Titel "flankierende Massnahmen" einen straffen Fahrplan. Die entsprechenden Vorschläge für eine Neuordnung sollen in den Grundzügen bis Ende 1995 und in den Einzelheiten bis Herbst 1996 ausgearbeitet werden. Kann dieser Fahrplan eingehalten werden, und was würde eine allfällige Verzögerung bedeuten?</p>
- Finanzausgleich
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Die Federführung des Projekts "Neuordnung Finanzausgleich" hat der Bundesrat dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) übertragen. Mitträgerin des Projekts ist die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (FDK). EFD - mit vier Vertretern der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) - und FDK - mit vier kantonalen Finanzdirektoren - stellen denn auch paritätisch das für die materielle Projektsteuerung verantwortliche Leitorgan unter dem Vorsitz des Direktors der EFV. Die operative Gesamtleitung obliegt einer von der EFV gestellten, vollamtlichen Projektleitung; sie besteht aus dem Projektleiter und zwei Mitarbeitern. Die Neuordnungsvorschläge werden koordiniert in vier Projektgruppen ausgearbeitet, die hauptsächlich aus Vertretern der Bundesverwaltung und der Kantonsverwaltungen zusammengesetzt sind. Dadurch kann auch die Koordination mit anderen laufenden Grossprojekten, wie zum Beispiel der Neuorientierung der Regionalpolitik, sichergestellt werden. Zur Klärung spezifischer Fragen können externe Experten beigezogen werden. In einer zweiten Erarbeitungsphase sollen die Kernvorstellungen der Projektgruppen mit den betroffenen Fachstellen des Bundes und der Kantone diskutiert und bereinigt werden; dies mit dem Ziel einer möglichst breiten verwaltungsinternen Abstützung. Die Grundzüge der Neuordnung sind dem Bundesrat Ende 1995 vorzulegen. Die detaillierten Vorschläge sind ihm bis Herbst 1996 zu unterbreiten, damit anschliessend die Vernehmlassung eröffnet werden kann.</p><p>2. Gestützt auf die vom Bundesrat vorgegebenen strategischen Ziele können die inhaltlichen Schwerpunkte der Reform der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Kantonen wie folgt umschrieben werden:</p><p>- Die heute zwischen Bund und Kantonen stark verflochtene Aufgabenerfüllung soll soweit wie möglich entflochten werden, die Verantwortlichkeiten und die Finanzierungszuständigkeiten sollen geklärt werden.</p><p>- Dabei soll die Eigenverantwortung der Kantone bei der Erfüllung ihrer Aufgaben gestärkt werden, unter gleichzeitiger Stärkung ihrer Eigenfinanzierungskraft.</p><p>- Die Eigenfinanzierungskraft der Kantone ist namentlich über eine Ablösung des heute zweckgebundenen Finanzausgleichs durch frei verfügbare Mittel sowie über einen neuen, politisch steuerbaren interkantonalen Finanzausgleich auszubauen. Dieser soll ermöglichen, die Entwicklung der Unterschiede bei der finanziellen Leistungsfähigkeit der einzelnen Kantone langfristig in den Griff zu bekommen.</p><p>- Die Eigenverantwortung der Kantone soll im weitern durch vermehrte interkantonale Zusammenarbeit und über einen institutionalisierten interkantonalen Lastenausgleich gefördert werden.</p><p>- Bei Aufgaben, die auch künftig eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen erfordern, ist die Rollenverteilung zu klären. Der Rollenverteilung entsprechende neue Finanzierungsinstrumente sollen eine effizientere Mittelverwendung bei Bund und Kantonen sowie eine Ausschaltung der heutigen kostentreibenden Mechanismen ermöglichen.</p><p>3. Die Projektorganisation steht, und die Rahmenbedingungen für eine zielgerichtete Projektabwicklung sind geschaffen. Die Mandate mit den materiellen Leitplanken sind erteilt, und die Projektguppen haben ihre Arbeiten Anfang Dezember 1994 begonnen.</p><p>4. Die Frage, welche gesetzlichen Bestimmungen anzupassen sein werden, kann erst bei Vorliegen des Berichts über die Grundzüge der Neuordnung Ende 1995 schlüssiger beantwortet werden.</p><p>5. Auch eine Bezifferung der möglichen Einsparungen für Bund und Kantone ist heute noch nicht möglich; erste Trendaussagen werden wir Ende 1995 machen können. Dementsprechend konnten die Auswirkungen der Neuordnung des Finanzausgleichs im neuesten Finanzplan noch keinen Niederschlag finden. Das Volumen des gesamten Untersuchungsbereichs beträgt rund 12 Milliarden Franken (1994).</p><p>6. Es bestehen heute keine Anzeichen dafür, dass der Zeitplan bis Herbst 1996 nicht eingehalten werden könnte. EFD und FDK werden gemeinsam alles daransetzen, dass die in Aussicht genommenen Termine bis zur Vernehmlassung respektiert werden können.</p>
- <p>Wenn wir den Bundeshaushalt wieder ins Lot bringen wollen, braucht es neben gezielten Sparmassnahmen vor allem auch strukturelle Korrekturen. Ein vordringliches Gebiet ist dabei der bundesstaatliche Finanzausgleich. Wie der Bundesrat in seinen Ausführungen zum dritten Sanierungspaket bestätigt, besteht hier ein dringender Handlungsbedarf. Er hält fest, dass eine Expertise von vier Professoren gravierende Mängel des heutigen Finanzausgleichs aufdecke, und die missliche Lage der öffentlichen Finanzen von Bund, Kantonen und Gemeinden zwingend einen insgesamt effizienteren Mitteleinsatz erfordere. Das finanzpolitische Zusammenspiel von Bund und Kantonen soll auf den Grundsatz der Subsidiarität ausgerichtet werden. Damit die Kantone ihre Eigenverantwortung auch wahrnehmen können, soll insbesondere der Finanzkraftzuschlag bei den zweckbestimmten Bundesbeiträgen durch frei verfügbare Mittel abgelöst und der Finanzausgleich zwischen den Kantonen verbessert werden.</p><p>Obwohl es sich hier um ein zentrales Gebiet der strukturellen Verbesserungen handelt, verfügt das Parlament bislang über wenige Informationen mit Bezug auf den Ablauf und die Auswirkungen der eingeleiteten Massnahmen. Ich stelle daher dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Wie funktioniert die Projektorganisation bei der Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs?</p><p>2. Wo liegen die Schwerpunkte der vorgesehenen Korrekturen?</p><p>3. Laufen die Vorbereitungen reibungslos ab, oder zeichnen sich Schwierigkeiten ab, und, wenn ja, in welcher Beziehung?</p><p>4. Welche gesetzlichen Bestimmungen müssen angepasst werden, um das neue System zum Tragen zu bringen?</p><p>5. Kann das Ausmass der Einsparungen, welche der angestrebte effizientere Mitteleinsatz für den Bundeshaushalt und jenen der Kantone bringt, schon abgeschätzt werden, und haben diese im Finanzplan schon einen Niederschlag gefunden?</p><p>6. Der Bundesrat skizziert erfreulicherweise in seinen Ausführungen zum Sanierungsprogramm unter dem Titel "flankierende Massnahmen" einen straffen Fahrplan. Die entsprechenden Vorschläge für eine Neuordnung sollen in den Grundzügen bis Ende 1995 und in den Einzelheiten bis Herbst 1996 ausgearbeitet werden. Kann dieser Fahrplan eingehalten werden, und was würde eine allfällige Verzögerung bedeuten?</p>
- Finanzausgleich
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