Schweizer Bürger aus ehemaligen belgischen Kolonien. Härtefälle
- ShortId
-
94.3445
- Id
-
19943445
- Updated
-
25.06.2025 02:26
- Language
-
de
- Title
-
Schweizer Bürger aus ehemaligen belgischen Kolonien. Härtefälle
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Weil ehemalige Auslandschweizer aus den belgischen Kolonien Kongo und Rwanda-Urundi wegen völkerrechtlicher Unbill ihrer AHV-Leistungen zu grossen Teilen beraubt sind, hat das Parlament mit Bundesbeschluss vom 14. Dezember 1990 (SR 852.2) eine Entschädigung festgelegt und dafür einen Verpflichtungskredit von 25 Millionen Franken gesprochen. Im Vollzug stellte sich heraus, dass die gesetzliche Regelung teilweise zu unbefriedigenden Situationen führt: Weil der Bundesbeschluss eine starre Altersgrenze vorsieht, können rund 30 Härtefälle nicht gelöst werden, obwohl diese Auslandschweizer teils viele Jahre auch in unserem Interesse dort weilten. Die Berechnungen ergeben, dass eine angemessene Lösung möglich ist, und dass der Kredit selbst dann bei weitem nicht ausgeschöpft wird; namentlich durch eine degressive Staffelung der Altersgrenze innerhalb des ersten Begrenzungsjahres.</p><p>Der Bundesrat ist eingeladen, eine Änderung des Bundesbeschlusses vorzulegen, wonach diese Härtefälle angemessen gelöst werden.</p>
- Schweizer Bürger aus ehemaligen belgischen Kolonien. Härtefälle
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Weil ehemalige Auslandschweizer aus den belgischen Kolonien Kongo und Rwanda-Urundi wegen völkerrechtlicher Unbill ihrer AHV-Leistungen zu grossen Teilen beraubt sind, hat das Parlament mit Bundesbeschluss vom 14. Dezember 1990 (SR 852.2) eine Entschädigung festgelegt und dafür einen Verpflichtungskredit von 25 Millionen Franken gesprochen. Im Vollzug stellte sich heraus, dass die gesetzliche Regelung teilweise zu unbefriedigenden Situationen führt: Weil der Bundesbeschluss eine starre Altersgrenze vorsieht, können rund 30 Härtefälle nicht gelöst werden, obwohl diese Auslandschweizer teils viele Jahre auch in unserem Interesse dort weilten. Die Berechnungen ergeben, dass eine angemessene Lösung möglich ist, und dass der Kredit selbst dann bei weitem nicht ausgeschöpft wird; namentlich durch eine degressive Staffelung der Altersgrenze innerhalb des ersten Begrenzungsjahres.</p><p>Der Bundesrat ist eingeladen, eine Änderung des Bundesbeschlusses vorzulegen, wonach diese Härtefälle angemessen gelöst werden.</p>
- Schweizer Bürger aus ehemaligen belgischen Kolonien. Härtefälle
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