Vernachlässigung der Berg- und Randregionen infolge Spardruck
- ShortId
-
94.3452
- Id
-
19943452
- Updated
-
14.11.2025 08:56
- Language
-
de
- Title
-
Vernachlässigung der Berg- und Randregionen infolge Spardruck
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundeshaushalt ist aus den Fugen geraten, und es entstand ein untragbares strukturelles Defizit von rund 4 Milliarden Franken. Mittelfristig ist der Budgetausgleich und langfristig eine tragfähige Finanzpolitik sicherzustellen. Mehrheitlich möchte man den Budgetausgleich durch Sparen erreichen. Daher haben sich die bürgerlichen Bundesratsparteien FDP, CVP und SVP betreffend Budget 1995 als Ziel gesetzt, das Defizit 1995 auf 6 Milliarden Franken runterzusparen. Dies tut weh, und die finanzschwachen Kantone werden dieses einschneidende Bremsmanöver mit Sicherheit am meisten zu spüren bekommen. Die Ausgaben im Bereich des Eigenbedarfes des Bundes, d. h. allgemeine Bundesverwaltung, die Landesverteidigung, bundeseigene Hochschulen und die Verzinsung der Staatsschuld ergeben noch etwa 34 Prozent der totalen Ausgaben. Die Übertragungen, 66 Prozent der Bundesausgaben, gehen an die öffentlichen Haushalte in Kantonen und Gemeinden sowie die Sozialversicherungswerke des Bundes (AHV, IV, KK) und die defizitären Bundesbetriebe.</p><p>Die finanzschwachen Kantone sind an gesunden Bundesfinanzen erstinteressiert, so dass eine langfristige Sanierung des Bundeshaushaltes nicht allein durch "Sparwut" erreicht werden kann, sondern wir müssen versuchen, zu gegebener Zeit dem Bund auch wieder Mehreinnahmen zu verschaffen.</p><p>Am schlimmsten wirken sich für die finanzschwachen Kantone die linearen Beitragskürzungen aus. Dieses undifferenzierte Vorgehen trifft die Rand- und Bergregionen am stärksten. Am Beispiel des Kantons Wallis, inzwischen der finanzschwächste Kanton, kann man in concreto nachweisen, wie fatal sich eine "Nursparpolitik" auswirkt. Rund 500 Millionen Franken oder 40 Prozent der Kantonseinnahmen entfallen auf den Bundestransfer, wofür wir danken; wir müssen aber auch bestätigen, dass wir ein eminentes Interesse an gesunden Bundesfinanzen haben müssen. Die grössten Beiträge erhalten wir im Bereich der National- und Hauptstrassen, da wir in dieser Sparte den weitaus grössten Nachholbedarf haben. Wir sind auch der einzige Kanton, der am Lötschberg und an der Furka einen "Strassen- oder Durchfahrtszoll" bezahlen muss. Die übermässige Militärpräsenz wird den Gemeinden und dem Kanton nur ungenügend abgegolten. Die hochwertige, elektrische Spitzenenergie wird nicht genügend entschädigt. Bei der Mehrwertsteuer muss der Kanton Wallis im Bereich Tourismus neu 140 Millionen Franken mehr nach Bern abliefern. Die Alusuisse schliesst ihre Tore bei der Aluminiumproduktion. Die angepasste Schlechtwetterentschädigung und die wetterbedingten Kundenausfälle bei der Arbeitslosenversicherung werden vornehmlich im Berggebiet wirksam. Zusätzliche Belastungen ergeben sich aus dem revidierten Krankenversicherungsgesetz und der Arbeitslosenversicherung.</p>
- <p>Der Bundesrat vertritt ebenfalls die Meinung, dass es sich lohnt, die Rand- und Bergregionen gezielt zu stärken. Der Bund stellt heute bereits zahlreiche Instrumente zur Verfügung, die diesem Anliegen gerecht werden. Die Finanzierungsbeihilfen für wirtschaftlich bedrohte Regionen und das Bundesgesetz über Investitionshilfe für Berggebiete zum Beispiel dienen ausschliesslich der Unterstützung der Rand- und Berggebiete. Die Abstufung der Bundesbeiträge sowie die Berechnung der Kantonsanteile an den Bundeseinnahmen richten sich nach der Finanzkraft der Kantone. Bei der Festsetzung der Finanzkraft wird neben dem Volkseinkommen, der Steuerkraft und der Steuerbelastung auch das Kriterium "Berggebiet" als Masszahl verwendet. Gewisse Transfers sind zudem nur für die Bergregionen bestimmt, wie beispielsweise die Kostenbeiträge an Viehhalter im Berggebiet, die Bewirtschaftungsbeiträge und die Beiträge an Kantone mit internationalen Alpenstrassen im Rahmen der nichtwerkgebundenen Treibstoffzollanteile. In der Landwirtschaft werden zahlreiche Subventionssätze zusätzlich nach bestimmten Zonen abgestuft (Talgebiet, voralpine Hügelzone, Bergzonen I bis IV), und auch im Hauptstrassenbereich wird nach Talstrassen, Alpenstrassen und Jurastrassen unterschieden. Daneben darf nicht vergessen werden, dass der Bund mit den PTT und SBB eine kostspielige Infrastruktur zur Verfügung stellt. Im Verlauf der letzten Jahre wurde schliesslich bei allen Änderungen im Bereich der Kantonsanteile an Bundeseinnahmen (Treibstoffzölle, direkte Bundessteuer, Nationalbankgewinn) und der Kantonsbeiträge (Darlehen für den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung) ganz besonders auf die finanziell benachteiligten Kantone Rücksicht genommen.</p><p>Die Sparprogramme des Bundes können angesichts der Struktur des Bundeshaushaltes die Transferzahlungen an die Kantone nicht vollständig verschonen. Immerhin wurde bisher soweit wie möglich auf die ebenfalls schlechte Finanzlage der Kantone Rücksicht genommen. Das erste Programm schloss per saldo für die Kantone mit einem Überschuss von 225 Millionen Franken ab. Die Sparmassnahmen 1993, die in engem Kontakt mit der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren erarbeitet wurden, belasteten die Kantone nicht, eröffneten ihnen aber ein Sparpotential in der Höhe von ungefähr 50 Millionen Franken. Das Sanierungsprogramm 1994 dürfte die Kantonsfinanzen mit 120 Millionen Franken belasten. Die Auswirkungen der drei Sanierungspakete auf die Kantone insgesamt liegen damit in einem akzeptablen Rahmen.</p><p>Die mit den Sanierungsmassnahmen 1994 beabsichtigte Beseitigung des strukturellen Haushaltdefizites erfordert auch eine Verlängerung der für 1993 bis 1995 beschlossenen linearen Kürzung von Finanzhilfen und Abgeltungen des Bundes für die Jahre 1996 und 1997. Die finanzschwachen Kantone werden von der linearen Beitragskürzung stärker betroffen, weil sie von hohen Subventionssätzen profitieren. Mit den Sanierungsmassnahmen 1992 wurde deshalb die Verteilung der Nationalbankgewinne im Umfang von 400 Millionen Franken jährlich entsprechend Finanzkraft und Wohnbevölkerung eingeführt. Auch im Sanierungspaket 1994 führen die auf der Einnahmenseite vorgeschlagenen Massnahmen (Treibstoffzoll, direkte Bundessteuer) bei den finanzschwachen Kantonen zu einer Entlastung, die deutlich höher ist als bei den finanzstarken Kantonen. Die Verteilung der Auswirkungen der Sanierungsmassnahmen 1994 auf die einzelnen Kantone ergibt, dass bestimmte finanzschwache Kantone - per saldo zumindest - keine Mehrbelastung erleiden müssen.</p><p>Die Analyse der finanziellen Beziehungen zwischen dem Bund und den Kantonen zeigt besonders im Bereich der zweckgebundenen Beiträge eine starke Abhängigkeit der finanzschwächeren Kantone von den Transferzahlungen des Bundes. Die angelaufenen Arbeiten zur Reform des bundesstaatlichen Finanzausgleichs messen dem Ziel, die Autonomie und Eigenfinanzierungskraft der Kantone zu stärken, entsprechend grosse Bedeutung zu.</p>
- <p>Die Rand- und Bergregionen umfassen vornehmlich die finanzschwachen Kantone. Die finanzstarken Kantone sind das Mittelland oder auch das sogenannte goldene Dreieck.</p><p>1. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass durch undifferenziert durchgeführte Sparaktionen eine Vernachlässigung der Rand- und Bergregionen entsteht?</p><p>2. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass durch linear durchgeführte Kürzungen die finanzschwachen Kantone unverhältnismässig bestraft werden?</p><p>3. Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass es sich bis heute immer gelohnt hat, die Berg- und Randregionen in bewusst gelebter Solidarität und Subsidiarität finanziell zu stärken?</p><p>4. Ex montibus salus! Lohnt es sich nicht, auch aus staatspolitischen und staatserhaltenden Gründen, in der Zukunft die "Eckpfeiler der Schweiz" wie den Jura, den Thurgau, das Engadin, das Mendrisiotto, das Wallis oder auch andere Rand- und Bergregionen gezielt zu stärken?</p>
- Vernachlässigung der Berg- und Randregionen infolge Spardruck
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundeshaushalt ist aus den Fugen geraten, und es entstand ein untragbares strukturelles Defizit von rund 4 Milliarden Franken. Mittelfristig ist der Budgetausgleich und langfristig eine tragfähige Finanzpolitik sicherzustellen. Mehrheitlich möchte man den Budgetausgleich durch Sparen erreichen. Daher haben sich die bürgerlichen Bundesratsparteien FDP, CVP und SVP betreffend Budget 1995 als Ziel gesetzt, das Defizit 1995 auf 6 Milliarden Franken runterzusparen. Dies tut weh, und die finanzschwachen Kantone werden dieses einschneidende Bremsmanöver mit Sicherheit am meisten zu spüren bekommen. Die Ausgaben im Bereich des Eigenbedarfes des Bundes, d. h. allgemeine Bundesverwaltung, die Landesverteidigung, bundeseigene Hochschulen und die Verzinsung der Staatsschuld ergeben noch etwa 34 Prozent der totalen Ausgaben. Die Übertragungen, 66 Prozent der Bundesausgaben, gehen an die öffentlichen Haushalte in Kantonen und Gemeinden sowie die Sozialversicherungswerke des Bundes (AHV, IV, KK) und die defizitären Bundesbetriebe.</p><p>Die finanzschwachen Kantone sind an gesunden Bundesfinanzen erstinteressiert, so dass eine langfristige Sanierung des Bundeshaushaltes nicht allein durch "Sparwut" erreicht werden kann, sondern wir müssen versuchen, zu gegebener Zeit dem Bund auch wieder Mehreinnahmen zu verschaffen.</p><p>Am schlimmsten wirken sich für die finanzschwachen Kantone die linearen Beitragskürzungen aus. Dieses undifferenzierte Vorgehen trifft die Rand- und Bergregionen am stärksten. Am Beispiel des Kantons Wallis, inzwischen der finanzschwächste Kanton, kann man in concreto nachweisen, wie fatal sich eine "Nursparpolitik" auswirkt. Rund 500 Millionen Franken oder 40 Prozent der Kantonseinnahmen entfallen auf den Bundestransfer, wofür wir danken; wir müssen aber auch bestätigen, dass wir ein eminentes Interesse an gesunden Bundesfinanzen haben müssen. Die grössten Beiträge erhalten wir im Bereich der National- und Hauptstrassen, da wir in dieser Sparte den weitaus grössten Nachholbedarf haben. Wir sind auch der einzige Kanton, der am Lötschberg und an der Furka einen "Strassen- oder Durchfahrtszoll" bezahlen muss. Die übermässige Militärpräsenz wird den Gemeinden und dem Kanton nur ungenügend abgegolten. Die hochwertige, elektrische Spitzenenergie wird nicht genügend entschädigt. Bei der Mehrwertsteuer muss der Kanton Wallis im Bereich Tourismus neu 140 Millionen Franken mehr nach Bern abliefern. Die Alusuisse schliesst ihre Tore bei der Aluminiumproduktion. Die angepasste Schlechtwetterentschädigung und die wetterbedingten Kundenausfälle bei der Arbeitslosenversicherung werden vornehmlich im Berggebiet wirksam. Zusätzliche Belastungen ergeben sich aus dem revidierten Krankenversicherungsgesetz und der Arbeitslosenversicherung.</p>
- <p>Der Bundesrat vertritt ebenfalls die Meinung, dass es sich lohnt, die Rand- und Bergregionen gezielt zu stärken. Der Bund stellt heute bereits zahlreiche Instrumente zur Verfügung, die diesem Anliegen gerecht werden. Die Finanzierungsbeihilfen für wirtschaftlich bedrohte Regionen und das Bundesgesetz über Investitionshilfe für Berggebiete zum Beispiel dienen ausschliesslich der Unterstützung der Rand- und Berggebiete. Die Abstufung der Bundesbeiträge sowie die Berechnung der Kantonsanteile an den Bundeseinnahmen richten sich nach der Finanzkraft der Kantone. Bei der Festsetzung der Finanzkraft wird neben dem Volkseinkommen, der Steuerkraft und der Steuerbelastung auch das Kriterium "Berggebiet" als Masszahl verwendet. Gewisse Transfers sind zudem nur für die Bergregionen bestimmt, wie beispielsweise die Kostenbeiträge an Viehhalter im Berggebiet, die Bewirtschaftungsbeiträge und die Beiträge an Kantone mit internationalen Alpenstrassen im Rahmen der nichtwerkgebundenen Treibstoffzollanteile. In der Landwirtschaft werden zahlreiche Subventionssätze zusätzlich nach bestimmten Zonen abgestuft (Talgebiet, voralpine Hügelzone, Bergzonen I bis IV), und auch im Hauptstrassenbereich wird nach Talstrassen, Alpenstrassen und Jurastrassen unterschieden. Daneben darf nicht vergessen werden, dass der Bund mit den PTT und SBB eine kostspielige Infrastruktur zur Verfügung stellt. Im Verlauf der letzten Jahre wurde schliesslich bei allen Änderungen im Bereich der Kantonsanteile an Bundeseinnahmen (Treibstoffzölle, direkte Bundessteuer, Nationalbankgewinn) und der Kantonsbeiträge (Darlehen für den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung) ganz besonders auf die finanziell benachteiligten Kantone Rücksicht genommen.</p><p>Die Sparprogramme des Bundes können angesichts der Struktur des Bundeshaushaltes die Transferzahlungen an die Kantone nicht vollständig verschonen. Immerhin wurde bisher soweit wie möglich auf die ebenfalls schlechte Finanzlage der Kantone Rücksicht genommen. Das erste Programm schloss per saldo für die Kantone mit einem Überschuss von 225 Millionen Franken ab. Die Sparmassnahmen 1993, die in engem Kontakt mit der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren erarbeitet wurden, belasteten die Kantone nicht, eröffneten ihnen aber ein Sparpotential in der Höhe von ungefähr 50 Millionen Franken. Das Sanierungsprogramm 1994 dürfte die Kantonsfinanzen mit 120 Millionen Franken belasten. Die Auswirkungen der drei Sanierungspakete auf die Kantone insgesamt liegen damit in einem akzeptablen Rahmen.</p><p>Die mit den Sanierungsmassnahmen 1994 beabsichtigte Beseitigung des strukturellen Haushaltdefizites erfordert auch eine Verlängerung der für 1993 bis 1995 beschlossenen linearen Kürzung von Finanzhilfen und Abgeltungen des Bundes für die Jahre 1996 und 1997. Die finanzschwachen Kantone werden von der linearen Beitragskürzung stärker betroffen, weil sie von hohen Subventionssätzen profitieren. Mit den Sanierungsmassnahmen 1992 wurde deshalb die Verteilung der Nationalbankgewinne im Umfang von 400 Millionen Franken jährlich entsprechend Finanzkraft und Wohnbevölkerung eingeführt. Auch im Sanierungspaket 1994 führen die auf der Einnahmenseite vorgeschlagenen Massnahmen (Treibstoffzoll, direkte Bundessteuer) bei den finanzschwachen Kantonen zu einer Entlastung, die deutlich höher ist als bei den finanzstarken Kantonen. Die Verteilung der Auswirkungen der Sanierungsmassnahmen 1994 auf die einzelnen Kantone ergibt, dass bestimmte finanzschwache Kantone - per saldo zumindest - keine Mehrbelastung erleiden müssen.</p><p>Die Analyse der finanziellen Beziehungen zwischen dem Bund und den Kantonen zeigt besonders im Bereich der zweckgebundenen Beiträge eine starke Abhängigkeit der finanzschwächeren Kantone von den Transferzahlungen des Bundes. Die angelaufenen Arbeiten zur Reform des bundesstaatlichen Finanzausgleichs messen dem Ziel, die Autonomie und Eigenfinanzierungskraft der Kantone zu stärken, entsprechend grosse Bedeutung zu.</p>
- <p>Die Rand- und Bergregionen umfassen vornehmlich die finanzschwachen Kantone. Die finanzstarken Kantone sind das Mittelland oder auch das sogenannte goldene Dreieck.</p><p>1. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass durch undifferenziert durchgeführte Sparaktionen eine Vernachlässigung der Rand- und Bergregionen entsteht?</p><p>2. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass durch linear durchgeführte Kürzungen die finanzschwachen Kantone unverhältnismässig bestraft werden?</p><p>3. Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass es sich bis heute immer gelohnt hat, die Berg- und Randregionen in bewusst gelebter Solidarität und Subsidiarität finanziell zu stärken?</p><p>4. Ex montibus salus! Lohnt es sich nicht, auch aus staatspolitischen und staatserhaltenden Gründen, in der Zukunft die "Eckpfeiler der Schweiz" wie den Jura, den Thurgau, das Engadin, das Mendrisiotto, das Wallis oder auch andere Rand- und Bergregionen gezielt zu stärken?</p>
- Vernachlässigung der Berg- und Randregionen infolge Spardruck
Back to List