Beschränkung der Weisswein-Importe und Förderung der Ausfuhr von Schweizer Weinen

ShortId
94.3453
Id
19943453
Updated
10.04.2024 14:08
Language
de
Title
Beschränkung der Weisswein-Importe und Förderung der Ausfuhr von Schweizer Weinen
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz importiert ungefähr 55 Prozent ihres Weinkonsums, während sie nur etwa 1 Prozent ihrer Produktion exportiert. Die unkontrollierte Öffnung der Grenze für Importe würde den Inlandmarkt aus dem Gleichgewicht bringen. Die günstigen ausländischen Weine würden die einheimischen Weine, deren Produktion drastisch limitiert wurde, verdrängen.</p><p>Die Liberalisierung der Weissweinimporte beunruhigt darum die Produzenten und die Kreise, die mit einheimischen Weinen handeln, in hohem Mass.</p><p>Hat das Referendumskomitee, das den Rebbaubeschluss im Jahre 1990 zum Scheitern gebracht hat, nicht ein Gesuch eingereicht, um die totale Liberalisierung der Rot- und Weissweinimporte zu erreichen? Das Komitee schlägt vor, für die Rot- und Weissweinimporte nur noch ein Zollkontingent einzuführen.</p><p>Es ist ohne Zweifel notwendig, hier daran zu erinnern, dass die Gegner des Rebbaubeschlusses von 1990 die Liberalisierung der Importe nicht gefordert haben. Sie befürworteten sogar einen speziellen Schutz für Schweizer Weissweine. Sie wollten einerseits die Qualitätsnormen für Schweizer Weine verschärfen und andererseits die sogenannten "Salon"- Importeure ausschalten. Der Bundesbeschluss vom 19. Juni 1992 hat diese Bemühungen weitgehend unterstützt, indem er die Normen für den natürlichen Mindestzuckergehalt für Schweizer Weine drastisch verschärft hat und für das gesamte einheimische Weinbaugebiet strikte Ertragsbegrenzungen für Weine erster Kategorie vorgeschrieben hat. Kein anderes Land der Welt kennt solch strenge Bestimmungen! Die Kantone haben für ihr Weinbaugebiet die Anforderungen sogar noch erhöht. Diese Massnahmen haben dazu geführt, dass sich der Markt für einheimische Weine auf Kosten der Produzenten und der Einkellerer von Schweizer Weinen erholen konnte. Die Bestimmungen zur Begrenzung der einheimischen Produktion sind somit sehr strikt. Sie müssen durch Einschränkungen des Imports ausgeglichen werden.</p><p>Andernfalls würde die unkontrollierte Oeffnung der Grenzen den Inlandmarkt aus dem Gleichgewicht bringen. Dieser würde von Weinüberschüssen überflutet, die hauptsächlich von unseren traditionellen Hauptlieferanten (Frankreich, Italien, Spanien) zu Spottpreisen verschleudert würden.</p><p>Unseren Informationen zufolge wäre die schweizerische Wein- und Rebbaubranche damit einverstanden, das Zollkontingent für den Import von Weisswein bei 85 000 Hektolitern pro Jahr festzulegen. Im Vergleich zur momentan importierten Menge wäre das dennoch eine Erhöhung um mehr als zwölf Prozent. Ausserdem könnten zusätzliche Mengen gegen Zahlung von Zusatztaxen, wie sie in den GATT-Verträgen festgelegt sind, importiert werden.</p><p>Das Gesamtkontingent von 1 705 000 Hektoliter, welches vom Referendumskomitee vorgeschlagen wurde, würde aber den einheimischen Weinbau stark gefährden, da die Gesamtmenge des jährlich importierten Rotweines ungefähr 1 450 000 Hektoliter beträgt. Der Rest des Kontingents würde in dem Fall die Einfuhr von etwa 25 Millionen Liter Weisswein erlauben, was der dreifachen jetzigen Menge entsprechen würde!</p><p>In diesem Sinne bitten wir den Bundesrat den einheimischen Markt für ausländische Weissweine entsprechend den Anforderungen des GATT zu öffnen, und dabei weder schneller vorzugehen, noch darüber hinauszugehen.</p><p>In der Tat muss die Liberalisierung schrittweise angegangen werden, um dem Rebbau und Weinhandel in der Schweiz die Möglichkeit zu geben, sich den neuen Marktbedingungen anzupassen. Gewiss kann man eine Anpassung der Kontingente von Jahr zu Jahr ins Auge fassen, um - wie es die GATT-Verträge vorsehen - das Ziel der Liberalisierung im Jahr 2002 zu erreichen. Man muss sich aber unbedingt strikt an diese Verträge halten.</p><p>Ausserdem bitten wir den Bundesrat, in Zukunft die Anstrengungen der interessierten Kreise zu Gunsten der Ausfuhr von Schweizer Weinen aktiver zu unterstützen. Der schweizerische Rebbaufonds, der ungefähr 70 Millionen Franken enthält, sollte zu diesem Zweck effizienter genutzt werden. Die Schweiz ist in absoluten Zahlen der wichtigste Importeur von Weinen aus der Europäischen Union und sollte deshalb keine Hemmungen haben, mit Qualitätsweinen Marktanteile auf Europäischer Ebene zu erobern.</p><p>Nur eine Politik, die den Weinbauern hilft, sich selbst zu helfen, wird im Interesse der Schweiz Erfolg haben.</p>
  • <p>Im Zusammenhang mit der Tarifizierung der Weineinfuhren wird der Bundesrat das Einfuhrsystem für Weisswein im Fass und in Flaschen neu regeln. Die entsprechende Änderung der Verordnung über den Rebbau und den Absatz der Rebbauerzeugnisse (Weinstatut) soll die bisherige Kontingentsregelung aufheben. Dieser Schritt in Richtung Marktöffnung trägt dem Volksentscheid vom 1. April 1990 über einen neuen Rebbaubeschluss Rechnung und berücksichtigt die Ergebnisse der UruguayRunde des Allgemeinen Zoll und Handelsabkommens (GATT).</p><p></p><p>In seiner Antwort auf die Motion Engler vom 5. Oktober 1990 (Weinkontingentierung) hat der Bundesrat die Tarifizierung aller Weineinfuhren bis spätestens 1995 in Aussicht gestellt. In der Zwischenzeit ist das Einfuhrsystem für Rotwein im Fass per 1. Januar 1992 und für Rotwein in Flaschen per 1. Januar 1994 tarifiziert worden (globales Zollkontingent für Rotwein im Fass und in Flaschen von l'620'000 hl). Das neue Einfuhrsystem für Weisswein im Fass und in Flaschen soll mit der Inkraftsetzung des GATTAbkommens, d.h. voraussichtlich ab 1. Juli 1995 angewandt werden.</p><p></p><p>Die geplante Tarifizierung von Weisswein im Fass und in Flaschen bewirkt keine unkontrollierte Öffnung der Grenzen beim Import von Wein, sondern stellt lediglich eine Systemänderung (Abschaffung der Individualkontingente sowie der Bewilligungspflicht) im Sinne der Deregulierung/Revitalisierung für die einheimische Produktion dar.</p><p></p><p>Die Vernehmlassung betreffend Tarifizierung der Weissweinimporte soll im letzten Quartal 1994 durchgeführt werden. Allen interessierten Kreisen wird es dann möglich sein, zur Änderung des Weinstatutes Stellung zu nehmen.</p><p></p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p></p><p>1. Die im GATT notifizierte Zollkontingentsmenge von 30'600 hl für Weisswein im Fass und 45'000 hl für Weisswein in Flaschen entspricht dem Marktzutritt in der Referenzperiode 1986/88. Es ist das Ziel des Bundesrates, keine neuen Renten zu schaffen und die alten Renten abzubauen. Die Verteilung des Zollkontingentes ist dementsprechend möglichst marktgerecht und konsumentenfreundlich zu gestalten. Gleichzeitig muss aber auch der einheimischen Produktion Zeit für die Anpassung an eine allenfalls grössere Konkurrenz durch ausländische Weissweine gewährt werden.</p><p></p><p>2. Der Weinexport wird gegenwärtig jährlich mit drei Millionen Franken aus dem Rebbaufonds gefördert. Diese Unterstützung ist gemäss GATTAgrarabkommen nicht abbaupflichtig. Sie ist auch für die nächsten Jahre vorgesehen. Im weiteren wird sich der Bund im Rahmen der bilateralen Gespräche mit der EU für eine Vereinfachung der Exportformalitäten einsetzen. Die Hauptanstrengungen in Sachen Weinexport müssen jedoch von den Produzenten, Einkellerern und Weinhändlern selbst unternommen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Schweiz importiert ungefähr 55 Prozent ihres Weinkonsums, während sie nur etwa 1 Prozent ihrer Produktion exportiert. Die unkontrollierte Öffnung der Grenze für Importe würde den Inlandmarkt aus dem Gleichgewicht bringen. Die günstigen ausländischen Weine würden die einheimischen Weine, deren Produktion drastisch limitiert wurde, verdrängen.</p><p>Die Liberalisierung der Weissweinimporte - für die Rot- und Weissweinimporte gäbe es nur noch ein Zollkontingent - beunruhigt darum die Produzenten und die Kreise, die mit einheimischen Weinen handeln, in hohem Mass.</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, den einheimischen Markt den ausländischen Weissweinen entsprechend den Anforderungen der Gatt-Verträge zu öffnen, ohne vorzeitige oder weiter gehende Massnahmen zu treffen?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, in Zukunft die Bemühungen der interessierten Kreise zugunsten der Ausfuhr von Schweizer Weinen aktiver zu unterstützen? Der Schweizerische Rebbaufonds, der ungefähr 70 Millionen Franken enthält, sollte zu diesem Zweck effizienter genutzt werden. Die Schweiz ist in absoluten Zahlen der wichtigste Importeur von Weinen aus der Europäischen Union und sollte deshalb keine Hemmungen haben, mit Qualitätsweinen Marktanteile auf europäischer Ebene zu erobern.</p>
  • Beschränkung der Weisswein-Importe und Förderung der Ausfuhr von Schweizer Weinen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz importiert ungefähr 55 Prozent ihres Weinkonsums, während sie nur etwa 1 Prozent ihrer Produktion exportiert. Die unkontrollierte Öffnung der Grenze für Importe würde den Inlandmarkt aus dem Gleichgewicht bringen. Die günstigen ausländischen Weine würden die einheimischen Weine, deren Produktion drastisch limitiert wurde, verdrängen.</p><p>Die Liberalisierung der Weissweinimporte beunruhigt darum die Produzenten und die Kreise, die mit einheimischen Weinen handeln, in hohem Mass.</p><p>Hat das Referendumskomitee, das den Rebbaubeschluss im Jahre 1990 zum Scheitern gebracht hat, nicht ein Gesuch eingereicht, um die totale Liberalisierung der Rot- und Weissweinimporte zu erreichen? Das Komitee schlägt vor, für die Rot- und Weissweinimporte nur noch ein Zollkontingent einzuführen.</p><p>Es ist ohne Zweifel notwendig, hier daran zu erinnern, dass die Gegner des Rebbaubeschlusses von 1990 die Liberalisierung der Importe nicht gefordert haben. Sie befürworteten sogar einen speziellen Schutz für Schweizer Weissweine. Sie wollten einerseits die Qualitätsnormen für Schweizer Weine verschärfen und andererseits die sogenannten "Salon"- Importeure ausschalten. Der Bundesbeschluss vom 19. Juni 1992 hat diese Bemühungen weitgehend unterstützt, indem er die Normen für den natürlichen Mindestzuckergehalt für Schweizer Weine drastisch verschärft hat und für das gesamte einheimische Weinbaugebiet strikte Ertragsbegrenzungen für Weine erster Kategorie vorgeschrieben hat. Kein anderes Land der Welt kennt solch strenge Bestimmungen! Die Kantone haben für ihr Weinbaugebiet die Anforderungen sogar noch erhöht. Diese Massnahmen haben dazu geführt, dass sich der Markt für einheimische Weine auf Kosten der Produzenten und der Einkellerer von Schweizer Weinen erholen konnte. Die Bestimmungen zur Begrenzung der einheimischen Produktion sind somit sehr strikt. Sie müssen durch Einschränkungen des Imports ausgeglichen werden.</p><p>Andernfalls würde die unkontrollierte Oeffnung der Grenzen den Inlandmarkt aus dem Gleichgewicht bringen. Dieser würde von Weinüberschüssen überflutet, die hauptsächlich von unseren traditionellen Hauptlieferanten (Frankreich, Italien, Spanien) zu Spottpreisen verschleudert würden.</p><p>Unseren Informationen zufolge wäre die schweizerische Wein- und Rebbaubranche damit einverstanden, das Zollkontingent für den Import von Weisswein bei 85 000 Hektolitern pro Jahr festzulegen. Im Vergleich zur momentan importierten Menge wäre das dennoch eine Erhöhung um mehr als zwölf Prozent. Ausserdem könnten zusätzliche Mengen gegen Zahlung von Zusatztaxen, wie sie in den GATT-Verträgen festgelegt sind, importiert werden.</p><p>Das Gesamtkontingent von 1 705 000 Hektoliter, welches vom Referendumskomitee vorgeschlagen wurde, würde aber den einheimischen Weinbau stark gefährden, da die Gesamtmenge des jährlich importierten Rotweines ungefähr 1 450 000 Hektoliter beträgt. Der Rest des Kontingents würde in dem Fall die Einfuhr von etwa 25 Millionen Liter Weisswein erlauben, was der dreifachen jetzigen Menge entsprechen würde!</p><p>In diesem Sinne bitten wir den Bundesrat den einheimischen Markt für ausländische Weissweine entsprechend den Anforderungen des GATT zu öffnen, und dabei weder schneller vorzugehen, noch darüber hinauszugehen.</p><p>In der Tat muss die Liberalisierung schrittweise angegangen werden, um dem Rebbau und Weinhandel in der Schweiz die Möglichkeit zu geben, sich den neuen Marktbedingungen anzupassen. Gewiss kann man eine Anpassung der Kontingente von Jahr zu Jahr ins Auge fassen, um - wie es die GATT-Verträge vorsehen - das Ziel der Liberalisierung im Jahr 2002 zu erreichen. Man muss sich aber unbedingt strikt an diese Verträge halten.</p><p>Ausserdem bitten wir den Bundesrat, in Zukunft die Anstrengungen der interessierten Kreise zu Gunsten der Ausfuhr von Schweizer Weinen aktiver zu unterstützen. Der schweizerische Rebbaufonds, der ungefähr 70 Millionen Franken enthält, sollte zu diesem Zweck effizienter genutzt werden. Die Schweiz ist in absoluten Zahlen der wichtigste Importeur von Weinen aus der Europäischen Union und sollte deshalb keine Hemmungen haben, mit Qualitätsweinen Marktanteile auf Europäischer Ebene zu erobern.</p><p>Nur eine Politik, die den Weinbauern hilft, sich selbst zu helfen, wird im Interesse der Schweiz Erfolg haben.</p>
    • <p>Im Zusammenhang mit der Tarifizierung der Weineinfuhren wird der Bundesrat das Einfuhrsystem für Weisswein im Fass und in Flaschen neu regeln. Die entsprechende Änderung der Verordnung über den Rebbau und den Absatz der Rebbauerzeugnisse (Weinstatut) soll die bisherige Kontingentsregelung aufheben. Dieser Schritt in Richtung Marktöffnung trägt dem Volksentscheid vom 1. April 1990 über einen neuen Rebbaubeschluss Rechnung und berücksichtigt die Ergebnisse der UruguayRunde des Allgemeinen Zoll und Handelsabkommens (GATT).</p><p></p><p>In seiner Antwort auf die Motion Engler vom 5. Oktober 1990 (Weinkontingentierung) hat der Bundesrat die Tarifizierung aller Weineinfuhren bis spätestens 1995 in Aussicht gestellt. In der Zwischenzeit ist das Einfuhrsystem für Rotwein im Fass per 1. Januar 1992 und für Rotwein in Flaschen per 1. Januar 1994 tarifiziert worden (globales Zollkontingent für Rotwein im Fass und in Flaschen von l'620'000 hl). Das neue Einfuhrsystem für Weisswein im Fass und in Flaschen soll mit der Inkraftsetzung des GATTAbkommens, d.h. voraussichtlich ab 1. Juli 1995 angewandt werden.</p><p></p><p>Die geplante Tarifizierung von Weisswein im Fass und in Flaschen bewirkt keine unkontrollierte Öffnung der Grenzen beim Import von Wein, sondern stellt lediglich eine Systemänderung (Abschaffung der Individualkontingente sowie der Bewilligungspflicht) im Sinne der Deregulierung/Revitalisierung für die einheimische Produktion dar.</p><p></p><p>Die Vernehmlassung betreffend Tarifizierung der Weissweinimporte soll im letzten Quartal 1994 durchgeführt werden. Allen interessierten Kreisen wird es dann möglich sein, zur Änderung des Weinstatutes Stellung zu nehmen.</p><p></p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p></p><p>1. Die im GATT notifizierte Zollkontingentsmenge von 30'600 hl für Weisswein im Fass und 45'000 hl für Weisswein in Flaschen entspricht dem Marktzutritt in der Referenzperiode 1986/88. Es ist das Ziel des Bundesrates, keine neuen Renten zu schaffen und die alten Renten abzubauen. Die Verteilung des Zollkontingentes ist dementsprechend möglichst marktgerecht und konsumentenfreundlich zu gestalten. Gleichzeitig muss aber auch der einheimischen Produktion Zeit für die Anpassung an eine allenfalls grössere Konkurrenz durch ausländische Weissweine gewährt werden.</p><p></p><p>2. Der Weinexport wird gegenwärtig jährlich mit drei Millionen Franken aus dem Rebbaufonds gefördert. Diese Unterstützung ist gemäss GATTAgrarabkommen nicht abbaupflichtig. Sie ist auch für die nächsten Jahre vorgesehen. Im weiteren wird sich der Bund im Rahmen der bilateralen Gespräche mit der EU für eine Vereinfachung der Exportformalitäten einsetzen. Die Hauptanstrengungen in Sachen Weinexport müssen jedoch von den Produzenten, Einkellerern und Weinhändlern selbst unternommen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Schweiz importiert ungefähr 55 Prozent ihres Weinkonsums, während sie nur etwa 1 Prozent ihrer Produktion exportiert. Die unkontrollierte Öffnung der Grenze für Importe würde den Inlandmarkt aus dem Gleichgewicht bringen. Die günstigen ausländischen Weine würden die einheimischen Weine, deren Produktion drastisch limitiert wurde, verdrängen.</p><p>Die Liberalisierung der Weissweinimporte - für die Rot- und Weissweinimporte gäbe es nur noch ein Zollkontingent - beunruhigt darum die Produzenten und die Kreise, die mit einheimischen Weinen handeln, in hohem Mass.</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, den einheimischen Markt den ausländischen Weissweinen entsprechend den Anforderungen der Gatt-Verträge zu öffnen, ohne vorzeitige oder weiter gehende Massnahmen zu treffen?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, in Zukunft die Bemühungen der interessierten Kreise zugunsten der Ausfuhr von Schweizer Weinen aktiver zu unterstützen? Der Schweizerische Rebbaufonds, der ungefähr 70 Millionen Franken enthält, sollte zu diesem Zweck effizienter genutzt werden. Die Schweiz ist in absoluten Zahlen der wichtigste Importeur von Weinen aus der Europäischen Union und sollte deshalb keine Hemmungen haben, mit Qualitätsweinen Marktanteile auf europäischer Ebene zu erobern.</p>
    • Beschränkung der Weisswein-Importe und Förderung der Ausfuhr von Schweizer Weinen

Back to List