Sparmassnahmen: Verzicht auf übertriebene staatliche Vorschriften

ShortId
94.3472
Id
19943472
Updated
10.04.2024 14:31
Language
de
Title
Sparmassnahmen: Verzicht auf übertriebene staatliche Vorschriften
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz befindet sich in einer schweren Finanzkrise. 1993 betrug das Defizit der öffentlichen Hand rund 16 Milliarden Franken. Für die Jahre 1994--1997 ist beim Bund mit Defiziten von 6 bis 9 Milliarden Franken pro Jahr zu rechnen. Eine ungebremste Zunahme der Staatsverschuldung hat eine steigende Zinsenlast der öffentlichen Haushalte zur Folge und schränkt nach und nach den Handlungsspielraum unseres Staates wesentlich ein.</p><p>Ungefähr die Hälfte des Bundesdefizites, 4 Milliarden Franken, kann als strukturelles Defizit bezeichnet werden. Da das gegenwärtige strukturelle Defizit des Bundes, aber auch der Kantone und Gemeinden in erster Linie auf das übermässige Ausgabenwachstum in den letzten Jahren zurückzuführen ist, müssen Einsparungen bei den Konsumausgaben, nicht aber bei den Investitionen erfolgen.</p><p>Es ist deshalb entscheidend, dass die Aufgaben der öffentlichen Hand periodisch auf ihre Notwendigkeit und wirtschaftliche Effizienz überprüft werden. Die im Verlaufe der Zeit immer komplizierter gewordenen staatlichen Vorschriften sowie schwerfällige Verfahrensabläufe erhöhen die Anforderungen an die Aufgabenerfüllung massiv. In einzelnen Bereichen werden sehr hohe Standards gefordert; technische Anforderungen gehen gelegentlich ins unermessliche und grenzen an Schikanen. Die dadurch erzielten Verbesserungen sind marginal und stehen in keinem Verhältnis zur grossen Mehrarbeit bzw. zum erheblichen Mehraufwand.</p><p>Um einen effizienten Einsatz finanzieller, aber auch personeller Ressourcen zu gewährleisten, drängt sich eine kritische Durchforstung staatlicher Vorschriften und Verfahrensabläufe auf. Bei der Prüfung konkreter Projekte beruft sich die Verwaltung immer wieder auf bundesrätliche Verordnungen mit übersetzten und perfektionistischen Anforderungen. Unter dem Gesichtspunkt der optimalen Aufgabenerfüllung müssen deshalb Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesverwaltung verpflichtet werden, ihren Vorgesetzten Vorschläge für Vereinfachungen und Einsparungen zu unterbreiten. Der Bundesrat muss allfällige gesetzliche Bestimmungen (Verordnungen) anpassen.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, gesetzliche Bestimmungen und staatliche Vorgaben zur Aufgabenerfüllung auf ihre wirtschaftliche Effizienz zu prüfen. Insbesondere ist zu ermitteln, ob Bundesvorgaben an Kantone und Gemeinden - aufgrund eines zu komplexen Verfahrens und/oder eines übertriebenen Perfektionismus - eine Verteuerung der Vorhaben bewirken und ob eine staatliche Aufgabe mit geringerem Aufwand ebenfalls sinnvoll erfüllt werden kann.</p><p>Der Bundesrat wird ersucht, die eidgenössischen Räte in geeigneter Form über das Ergebnis seiner Bemühungen zu informieren und ihnen allenfalls sich aufdrängende Gesetzesänderungen zu unterbreiten.</p>
  • Sparmassnahmen: Verzicht auf übertriebene staatliche Vorschriften
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz befindet sich in einer schweren Finanzkrise. 1993 betrug das Defizit der öffentlichen Hand rund 16 Milliarden Franken. Für die Jahre 1994--1997 ist beim Bund mit Defiziten von 6 bis 9 Milliarden Franken pro Jahr zu rechnen. Eine ungebremste Zunahme der Staatsverschuldung hat eine steigende Zinsenlast der öffentlichen Haushalte zur Folge und schränkt nach und nach den Handlungsspielraum unseres Staates wesentlich ein.</p><p>Ungefähr die Hälfte des Bundesdefizites, 4 Milliarden Franken, kann als strukturelles Defizit bezeichnet werden. Da das gegenwärtige strukturelle Defizit des Bundes, aber auch der Kantone und Gemeinden in erster Linie auf das übermässige Ausgabenwachstum in den letzten Jahren zurückzuführen ist, müssen Einsparungen bei den Konsumausgaben, nicht aber bei den Investitionen erfolgen.</p><p>Es ist deshalb entscheidend, dass die Aufgaben der öffentlichen Hand periodisch auf ihre Notwendigkeit und wirtschaftliche Effizienz überprüft werden. Die im Verlaufe der Zeit immer komplizierter gewordenen staatlichen Vorschriften sowie schwerfällige Verfahrensabläufe erhöhen die Anforderungen an die Aufgabenerfüllung massiv. In einzelnen Bereichen werden sehr hohe Standards gefordert; technische Anforderungen gehen gelegentlich ins unermessliche und grenzen an Schikanen. Die dadurch erzielten Verbesserungen sind marginal und stehen in keinem Verhältnis zur grossen Mehrarbeit bzw. zum erheblichen Mehraufwand.</p><p>Um einen effizienten Einsatz finanzieller, aber auch personeller Ressourcen zu gewährleisten, drängt sich eine kritische Durchforstung staatlicher Vorschriften und Verfahrensabläufe auf. Bei der Prüfung konkreter Projekte beruft sich die Verwaltung immer wieder auf bundesrätliche Verordnungen mit übersetzten und perfektionistischen Anforderungen. Unter dem Gesichtspunkt der optimalen Aufgabenerfüllung müssen deshalb Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesverwaltung verpflichtet werden, ihren Vorgesetzten Vorschläge für Vereinfachungen und Einsparungen zu unterbreiten. Der Bundesrat muss allfällige gesetzliche Bestimmungen (Verordnungen) anpassen.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, gesetzliche Bestimmungen und staatliche Vorgaben zur Aufgabenerfüllung auf ihre wirtschaftliche Effizienz zu prüfen. Insbesondere ist zu ermitteln, ob Bundesvorgaben an Kantone und Gemeinden - aufgrund eines zu komplexen Verfahrens und/oder eines übertriebenen Perfektionismus - eine Verteuerung der Vorhaben bewirken und ob eine staatliche Aufgabe mit geringerem Aufwand ebenfalls sinnvoll erfüllt werden kann.</p><p>Der Bundesrat wird ersucht, die eidgenössischen Räte in geeigneter Form über das Ergebnis seiner Bemühungen zu informieren und ihnen allenfalls sich aufdrängende Gesetzesänderungen zu unterbreiten.</p>
    • Sparmassnahmen: Verzicht auf übertriebene staatliche Vorschriften

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