Sichere Frontgitter bei Strassenfahrzeugen

ShortId
94.3474
Id
19943474
Updated
10.04.2024 14:39
Language
de
Title
Sichere Frontgitter bei Strassenfahrzeugen
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Problematik der Frontgitter, Rammbügel usw., die im Falle einer Kollision mit Fussgängern oder Zweiradfahrern eine erhebliche Erhöhung der Verletzungsgefahr bewirken können, ist bekannt. Aus diesem Grund wurde im Entwurf der BAV-Änderung, welche Anfang Dezember 1994 in die Vernehmlassung gegeben wurde, eine Bestimmung aufgenommen, wonach nachträglich angebrachte Vorrichtungen keine zusätzliche Verletzungsgefahr bei Kollisionen mit Fussgängern oder Zweiradfahrern bewirken dürfen.</p><p>Damit soll den Vollzugsbehörden die Möglichkeit gegeben werden, bei nicht zur serienmässigen Ausrüstung des Fahrzeugs gehörenden Frontgittern, Rammbügeln usw. vermehrt einzuschreiten. Da die gefährlichsten dieser Frontgitter nachträglich angebrachte Teile sind, wird mit der erwähnten Massnahme die Gefährdung wesentlich gesenkt.</p><p>Schwieriger ist die Situation dann, wenn Frontgitter bereits serienmässig vorhanden sind. Denn mit der gleichen BAV-Änderung werden unsere nationalen Ausrüstungsvorschriften mit den entsprechenden Bestimmungen der EU harmonisiert, welche bewirkt, dass Fahrzeuge mit einer EU-Genehmigung in der Schweiz ohne erneute Prüfung zugelassen werden können. Das EU-Recht enthält jedoch - wie unsere derzeitige Verordnung über Bau und Ausrüstung der Strassenfahrzeuge - keine spezifischen Vorschriften über solche Vorrichtungen. Somit kann die Zulassung entsprechend ausgerüsteter Fahrzeuge, die über eine EU-Genehmigung verfügen, nicht verhindert werden.</p><p>Nachdem das Anliegen bereits geprüft worden ist und die möglichen Schritte, soweit sie mit dem Ziel der EU-Harmonisierung vereinbar sind, unternommen wurden, kann das Postulat als erfüllt abgeschrieben werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, Artikel 26 der Verordnung über Bau und Ausrüstung der Strassenfahrzeuge dahingehend zu präzisieren, dass Frontgitter-Aufbauten generell nur zulässig sind, wenn diese aus nachgiebigen, stossabsorbierenden Materialien gefertigt sind.</p><p>Damit ist den durch die Unfallmedizin belegten Erkenntnissen Rechnung zu tragen und die Gefährdung von Fussgängern und Velofahrern sowie von Autoinsassen bei Seitenkollisionen zu vermeiden.</p><p>Den kantonalen Strassenverkehrsämtern ist mit einem klaren Verordnungstext ein unverhältnismässiger, individueller Nachweis der Gefährlichkeit solcher erst nach der Typenprüfung angebrachter Konstruktionen zu ersparen. Als Vorbild kann das bestehende Verbot von gefährlichen Kühlerfiguren dienen.</p><p>Es ist zu verhindern, dass die bedeutenden sicherheitsmässigen Fortschritte, welche im Automobilbau, etwa durch Konstruktion von weicheren Frontpartien, erzielt wurden und werden, durch Tolerierung von unnötigen, gefährlichen Teilen zunichte gemacht werden.</p><p>Mit der Vorschrift über die verwendeten Materialien soll auch ein Anreiz geschaffen werden, die Frontgitter zu einem stossabsorbierenden Sicherheitselement zu gestalten.</p><p>Abweichungen sollen für gewerblichen, land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken dienende Fahrzeuge möglich sein.</p>
  • Sichere Frontgitter bei Strassenfahrzeugen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Problematik der Frontgitter, Rammbügel usw., die im Falle einer Kollision mit Fussgängern oder Zweiradfahrern eine erhebliche Erhöhung der Verletzungsgefahr bewirken können, ist bekannt. Aus diesem Grund wurde im Entwurf der BAV-Änderung, welche Anfang Dezember 1994 in die Vernehmlassung gegeben wurde, eine Bestimmung aufgenommen, wonach nachträglich angebrachte Vorrichtungen keine zusätzliche Verletzungsgefahr bei Kollisionen mit Fussgängern oder Zweiradfahrern bewirken dürfen.</p><p>Damit soll den Vollzugsbehörden die Möglichkeit gegeben werden, bei nicht zur serienmässigen Ausrüstung des Fahrzeugs gehörenden Frontgittern, Rammbügeln usw. vermehrt einzuschreiten. Da die gefährlichsten dieser Frontgitter nachträglich angebrachte Teile sind, wird mit der erwähnten Massnahme die Gefährdung wesentlich gesenkt.</p><p>Schwieriger ist die Situation dann, wenn Frontgitter bereits serienmässig vorhanden sind. Denn mit der gleichen BAV-Änderung werden unsere nationalen Ausrüstungsvorschriften mit den entsprechenden Bestimmungen der EU harmonisiert, welche bewirkt, dass Fahrzeuge mit einer EU-Genehmigung in der Schweiz ohne erneute Prüfung zugelassen werden können. Das EU-Recht enthält jedoch - wie unsere derzeitige Verordnung über Bau und Ausrüstung der Strassenfahrzeuge - keine spezifischen Vorschriften über solche Vorrichtungen. Somit kann die Zulassung entsprechend ausgerüsteter Fahrzeuge, die über eine EU-Genehmigung verfügen, nicht verhindert werden.</p><p>Nachdem das Anliegen bereits geprüft worden ist und die möglichen Schritte, soweit sie mit dem Ziel der EU-Harmonisierung vereinbar sind, unternommen wurden, kann das Postulat als erfüllt abgeschrieben werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, Artikel 26 der Verordnung über Bau und Ausrüstung der Strassenfahrzeuge dahingehend zu präzisieren, dass Frontgitter-Aufbauten generell nur zulässig sind, wenn diese aus nachgiebigen, stossabsorbierenden Materialien gefertigt sind.</p><p>Damit ist den durch die Unfallmedizin belegten Erkenntnissen Rechnung zu tragen und die Gefährdung von Fussgängern und Velofahrern sowie von Autoinsassen bei Seitenkollisionen zu vermeiden.</p><p>Den kantonalen Strassenverkehrsämtern ist mit einem klaren Verordnungstext ein unverhältnismässiger, individueller Nachweis der Gefährlichkeit solcher erst nach der Typenprüfung angebrachter Konstruktionen zu ersparen. Als Vorbild kann das bestehende Verbot von gefährlichen Kühlerfiguren dienen.</p><p>Es ist zu verhindern, dass die bedeutenden sicherheitsmässigen Fortschritte, welche im Automobilbau, etwa durch Konstruktion von weicheren Frontpartien, erzielt wurden und werden, durch Tolerierung von unnötigen, gefährlichen Teilen zunichte gemacht werden.</p><p>Mit der Vorschrift über die verwendeten Materialien soll auch ein Anreiz geschaffen werden, die Frontgitter zu einem stossabsorbierenden Sicherheitselement zu gestalten.</p><p>Abweichungen sollen für gewerblichen, land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken dienende Fahrzeuge möglich sein.</p>
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