Verrechnungssteuer in Kasinos
- ShortId
-
94.3475
- Id
-
19943475
- Updated
-
10.04.2024 08:26
- Language
-
de
- Title
-
Verrechnungssteuer in Kasinos
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Zur Ziffer 1: Der Bundesrat hat zu den vom Interpellanten aufgeworfenen Fragen noch keine Beschlüsse gefasst. Er wird dem Parlament erst nach Abschluss des bis Ende April 1995 dauernden Vernehmlassungsverfahrens zum Vorentwurf der Expertenkommission für das neue Spielbankengesetz konkrete Vorschläge unterbreiten können.</p><p>Zu den Ziffern 2 und 3: Die Interpellation berührt verschiedene Fragen und Probleme. Sie wirft vorweg die verfassungsrechtliche Frage auf, ob der Bund die Verrechnungssteuer auf Spielbankengewinne ausdehnen könnte; denn Artikel 41bis Absatz 1 Buchstabe b der Bundesverfassung beschränkt die Besteuerungsbefugnis des Bundes auf den Ertrag beweglichen Kapitalvermögens, auf Lotteriegewinne und auf Versicherungsleistungen. Die im Bundesgesetz vom 5. Oktober 1929 über die Spielbanken enthaltene Definition des Glücksspiels stimmt indessen mit der Lotteriedefinition des Bundesgesetzes vom 8. Juni 1923 über die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten insoweit überein, als es sich in beiden Fällen um eine Veranstaltung handelt, bei der gegen Leistung eines Einsatzes ein Gewinn erzielt werden kann, der ganz oder vorwiegend vom Zufall abhängt. Aus dieser Sicht liesse es sich allenfalls vertreten, die Spielbankengewinne den in Artikel 6 des Bundesgesetzes vom 13. Oktober 1965 über die Verrechnungssteuer genannten Lotteriegewinnen gleichzustellen.</p><p>Damit wäre indessen noch nicht gesagt, ob sich die Ausdehnung der Verrechnungssteuer auf Spielbankengewinne technisch überhaupt durchführen liesse. Grosse Schwierigkeiten dürften sich unter dem Aspekt der Praktikabilität speziell bei der gesetzlich vorgeschriebenen Überwälzung der Verrechnungssteuer von der Spielbank (als Steuerpflichtige) auf die Spieler (als Steuerträger) wie auch bei der Ausstellung von Abzugsbescheinigungen zuhanden der Spieler ergeben.</p><p>Die Verrechnungssteuer will primär die Erhebung der direkten Steuern sichern. Die Interpellation berührt daher auch die Frage, ob Spielbankengewinne bei den Spielern gemäss geltender Praxis als steuerbares Einkommen zu erfassen sind oder ob die bei den Spielbanken zu erhebende Bruttospielabgabe inskünftig an die Stelle der Einkommenssteuer der Spieler treten soll. Im zweiten Fall bestünde kein Anlass, die Spielbankengewinne der Verrechnungssteuer zu unterwerfen.</p><p>Zur Ziffer 4: Die Besteuerung der Spielerträge bei der Spielbank und die Erfassung des Spielbankengewinnes beim Spieler stellen keine unerlaubte Doppelbesteuerung dar und schliessen sich mithin nicht von vornherein aus. Auch aus dieser Sicht wäre eine Erfassung der Spielbankengewinne mit der Verrechnungssteuer nicht ausgeschlossen.</p>
- <p>Die Verrechnungssteuer besteht seit langem auf den Gewinnen der Leute, die bei den Lotterien, dem Sport-Toto, PMU usw. spielen. Der Chef des Eidgenössischen Finanzdepartementes zitiert unseren europäischen Nachbarn diese Verrechnungs-Besteuerungsart als Beispiel.</p><p>Die Liberalisierung der Glücksspiele in Casinos wurde offiziell und besonders für touristische Bedürfnisse empfohlen; man will so den Touristen, die unsere Ferien- und Erholungsgegenden besuchen, Abwechslung bieten. Es erscheint logisch und angebracht, dass der Bundesrat alles unternimmt, um die Abgabe der Verrechnungssteuer auf die in den zukünftigen Casinos realisierten Gewinne zu vergrössern.</p><p>1. Beabsichtigt der Bundesrat alle Dispositionen zu treffen, um konkrete Lösungen in dieser Steuerangelegenheit vorzulegen?</p><p>2. Welches sind die von ihm gesehenen hauptsächlichen Hindernisse einer Projektausarbeitung, die die Gewinne im Sport-Toto und anderen Lotterien denjenigen der grünen Teppiche und anderen Casino-Spielen gleichstellen?</p><p>3. Hat das Eidgenössische Finanzdepartement die Zweckmässigkeit des Abzugs dieser Verrechnungssteuer den verschiedenen Kommissionen und ausserparlamentarischen Experten-Neben-Kommissionen, die beauftragt sind, einen Gesetzentwurf für Casinos auszuarbeiten, wirklich geltend gemacht?</p><p>4. Ist diese besonders von fremden Touristen geschuldete Verrechnungssteuer nicht total vereinbar mit der speziellen Besteuerung der Gewinne der Casinobesitzer, die eine die andere nicht obligatorisch ausschliessend?</p>
- Verrechnungssteuer in Kasinos
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Zur Ziffer 1: Der Bundesrat hat zu den vom Interpellanten aufgeworfenen Fragen noch keine Beschlüsse gefasst. Er wird dem Parlament erst nach Abschluss des bis Ende April 1995 dauernden Vernehmlassungsverfahrens zum Vorentwurf der Expertenkommission für das neue Spielbankengesetz konkrete Vorschläge unterbreiten können.</p><p>Zu den Ziffern 2 und 3: Die Interpellation berührt verschiedene Fragen und Probleme. Sie wirft vorweg die verfassungsrechtliche Frage auf, ob der Bund die Verrechnungssteuer auf Spielbankengewinne ausdehnen könnte; denn Artikel 41bis Absatz 1 Buchstabe b der Bundesverfassung beschränkt die Besteuerungsbefugnis des Bundes auf den Ertrag beweglichen Kapitalvermögens, auf Lotteriegewinne und auf Versicherungsleistungen. Die im Bundesgesetz vom 5. Oktober 1929 über die Spielbanken enthaltene Definition des Glücksspiels stimmt indessen mit der Lotteriedefinition des Bundesgesetzes vom 8. Juni 1923 über die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten insoweit überein, als es sich in beiden Fällen um eine Veranstaltung handelt, bei der gegen Leistung eines Einsatzes ein Gewinn erzielt werden kann, der ganz oder vorwiegend vom Zufall abhängt. Aus dieser Sicht liesse es sich allenfalls vertreten, die Spielbankengewinne den in Artikel 6 des Bundesgesetzes vom 13. Oktober 1965 über die Verrechnungssteuer genannten Lotteriegewinnen gleichzustellen.</p><p>Damit wäre indessen noch nicht gesagt, ob sich die Ausdehnung der Verrechnungssteuer auf Spielbankengewinne technisch überhaupt durchführen liesse. Grosse Schwierigkeiten dürften sich unter dem Aspekt der Praktikabilität speziell bei der gesetzlich vorgeschriebenen Überwälzung der Verrechnungssteuer von der Spielbank (als Steuerpflichtige) auf die Spieler (als Steuerträger) wie auch bei der Ausstellung von Abzugsbescheinigungen zuhanden der Spieler ergeben.</p><p>Die Verrechnungssteuer will primär die Erhebung der direkten Steuern sichern. Die Interpellation berührt daher auch die Frage, ob Spielbankengewinne bei den Spielern gemäss geltender Praxis als steuerbares Einkommen zu erfassen sind oder ob die bei den Spielbanken zu erhebende Bruttospielabgabe inskünftig an die Stelle der Einkommenssteuer der Spieler treten soll. Im zweiten Fall bestünde kein Anlass, die Spielbankengewinne der Verrechnungssteuer zu unterwerfen.</p><p>Zur Ziffer 4: Die Besteuerung der Spielerträge bei der Spielbank und die Erfassung des Spielbankengewinnes beim Spieler stellen keine unerlaubte Doppelbesteuerung dar und schliessen sich mithin nicht von vornherein aus. Auch aus dieser Sicht wäre eine Erfassung der Spielbankengewinne mit der Verrechnungssteuer nicht ausgeschlossen.</p>
- <p>Die Verrechnungssteuer besteht seit langem auf den Gewinnen der Leute, die bei den Lotterien, dem Sport-Toto, PMU usw. spielen. Der Chef des Eidgenössischen Finanzdepartementes zitiert unseren europäischen Nachbarn diese Verrechnungs-Besteuerungsart als Beispiel.</p><p>Die Liberalisierung der Glücksspiele in Casinos wurde offiziell und besonders für touristische Bedürfnisse empfohlen; man will so den Touristen, die unsere Ferien- und Erholungsgegenden besuchen, Abwechslung bieten. Es erscheint logisch und angebracht, dass der Bundesrat alles unternimmt, um die Abgabe der Verrechnungssteuer auf die in den zukünftigen Casinos realisierten Gewinne zu vergrössern.</p><p>1. Beabsichtigt der Bundesrat alle Dispositionen zu treffen, um konkrete Lösungen in dieser Steuerangelegenheit vorzulegen?</p><p>2. Welches sind die von ihm gesehenen hauptsächlichen Hindernisse einer Projektausarbeitung, die die Gewinne im Sport-Toto und anderen Lotterien denjenigen der grünen Teppiche und anderen Casino-Spielen gleichstellen?</p><p>3. Hat das Eidgenössische Finanzdepartement die Zweckmässigkeit des Abzugs dieser Verrechnungssteuer den verschiedenen Kommissionen und ausserparlamentarischen Experten-Neben-Kommissionen, die beauftragt sind, einen Gesetzentwurf für Casinos auszuarbeiten, wirklich geltend gemacht?</p><p>4. Ist diese besonders von fremden Touristen geschuldete Verrechnungssteuer nicht total vereinbar mit der speziellen Besteuerung der Gewinne der Casinobesitzer, die eine die andere nicht obligatorisch ausschliessend?</p>
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