Teure SRG-Inseratenkampagnen
- ShortId
-
94.3489
- Id
-
19943489
- Updated
-
10.04.2024 12:20
- Language
-
de
- Title
-
Teure SRG-Inseratenkampagnen
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Schweizer Fernsehen DRS (SF DRS) betreibt zurzeit eine breite Werbekampagne in den Printmedien zur Förderung der Publikumsbindung. Der Bundesrat als Konzessionsbehörde kann und will sich zur Kritik des Interpellanten im einzelnen nicht äussern; es ist nicht Sache der Landesregierung, Werbekampagnen oder gar einzelne Inserate von SF DRS zu beurteilen und zu qualifizieren. Dies aus folgenden Gründen:</p><p>Die SRG muss nach Gesetz und Konzession einen anspruchsvollen Leistungsauftrag erfüllen. Sie erhält dafür den Gesamtertrag der Empfangsgebühren, abzüglich den Anteil der PTT-Betriebe sowie den Anteil lokaler und regionaler Veranstalter (Art. 17 Abs. 1 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen; RTVG). Der SRG-Anteil bemisst sich grundsätzlich nach ihrem Finanzbedarf für die Erfüllung der gesetzlichen und konzessionsrechtlichen Aufgaben sowie ihrer übrigen Finanzierungsmöglichkeiten (Art. 55 Abs. 3 Bst. a RTVG).</p><p>Wie die SRG ihren Auftrag im einzelnen erfüllt, ist grundsätzlich ihrem unternehmerischen Ermessen überlassen. Dieses Ermessen, das auch den gesamten Werbe- und PR-Bereich umfasst, ist ein Aspekt der verfassungsrechtlich garantierten Staatsunabhängigkeit der SRG.</p><p>Das heisst indessen nicht, dass die SRG in unternehmerischer Hinsicht jeglicher Kontrolle entzogen wäre. Das EVED prüft im Rahmen seiner Finanzaufsicht, ob sich die finanzielle Unternehmensführung der SRG nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Betriebsführung richtet. Deshalb hat die SRG dem EVED alljährlich die Jahresrechnung, das Budget und die Finanzplanung zur Genehmigung vorzulegen. Sollte sich im Rahmen dieser Aufsicht erweisen, dass das Unternehmen unverhältnismässig hohe und zu Lasten der Programmqualität gehende Mittel für die Werbung einsetzt, so wären entsprechende Massnahmen zu prüfen. Zurzeit besteht aber kein Anlass zur Annahme, dass die SRG in diesem Zusammenhang nicht wirtschaftlich geführt wird.</p><p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p>1. Es ist dem unternehmerischen Ermessen der SRG überlassen zu beurteilen, ob und welche Werbemittel zur Förderung der Publikumsbindung notwendig sind. Dasselbe gilt für die Inhalte und den zeitlichen Umfang einzelner Aktionen. Angesichts der noch laufenden Kampagne ist es im heutigen Zeitpunkt sicher zu früh, Aussagen über den Erfolg zu machen.</p><p>2. Generell ist zu berücksichtigen, dass sich das Schweizer Fernsehen DRS als Unternehmenseinheit der SRG in einem harten Konkurrenzkampf behaupten muss. Auch öffentlich-rechtliche Anstalten wie ARD, ZDF und ORF sind gezwungen, in einem immer heftiger umkämpften Markt die Publikumsbindung via Werbekampagnen in den Printmedien zu verstärken. Diese Möglichkeit muss grundsätzlich auch SF DRS offenstehen. Höhere Einschaltquoten haben letztlich auch positive finanzielle Auswirkungen auf die Werbeerträge.</p><p>3. Die SRG ist nicht verpflichtet, über ihren Werbeaufwand der Öffentlichkeit Bericht zu erstatten; die entsprechenden Zahlen unterliegen dem Geschäftsgeheimnis.</p><p>4. Aufgrund des oben Gesagten kann sich der Bundesrat nicht zu dieser Frage äussern.</p>
- <p>Währenddem die SRG ihre Gebühren laufend erhöht, sind quer durch den schweizerischen Blätterwald sehr teure, ganzseitige Werbeinserate für die nationale Fernsehkette zu bewundern. Es muss wohl schlecht ums Staatsfernsehen bestellt sein, wenn es derart massive Werbekampagnen veranlassen muss. Dass Werbung bisweilen auch höchst primitiv und unter der Gürtellinie sein kann, beweist das jüngste Werbeinserat von SF DRS für die und mit der Fernsehsendung "Arena". Ich frage mich, ob es SF DRS wirklich nötig hat, mit Hilfe der renommierten Sendung "Arena" mit ganzseitigen Inseraten in den Printmedien zu werben. Man bekommt dabei den Eindruck, dass die SRG viel zuviel Geld hat und deshalb schauen muss, wie dies zu verjubeln ist.</p><p>Wenn "keine andere politische Pro-und-Kontra-Sendung einen so grossen Publikumsanteil hinter sich hat", wie dies bei der Sendung "Arena" der Fall ist, stellen sich Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Die Sendung "Arena" ist ein "grosser Renner". Weshalb braucht es dann Werbung "ausser Haus" dafür? Hat es die SRG wirklich nötig, mit ganzseitigen Zeitungsinseraten Werbung für sich zu machen, und war dieser Werbeerfolg bisher messbar?</p><p>2. Betreiben staatliche Sendeanstalten in anderen Ländern auch auf diese Art und Weise Werbung?</p><p>3. Wie hoch waren die Inseratenbudgets der SRG in den letzten zehn Jahren (Entwicklung von Jahr zu Jahr - 1985 bis 1994; Aufteilung zwischen Radio und Fernsehen)?</p><p>4. Ist noch mit weiteren solchen Unterhaltungs"brunz"-Inseraten (siehe z. B. "Tages-Anzeiger" vom 11.11.1994) zu rechnen, und können sich die Werbeverantwortlichen vorstellen, dass es Leute gibt, welche solche Inserate schlicht als "geschmacklos" empfinden?</p>
- Teure SRG-Inseratenkampagnen
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das Schweizer Fernsehen DRS (SF DRS) betreibt zurzeit eine breite Werbekampagne in den Printmedien zur Förderung der Publikumsbindung. Der Bundesrat als Konzessionsbehörde kann und will sich zur Kritik des Interpellanten im einzelnen nicht äussern; es ist nicht Sache der Landesregierung, Werbekampagnen oder gar einzelne Inserate von SF DRS zu beurteilen und zu qualifizieren. Dies aus folgenden Gründen:</p><p>Die SRG muss nach Gesetz und Konzession einen anspruchsvollen Leistungsauftrag erfüllen. Sie erhält dafür den Gesamtertrag der Empfangsgebühren, abzüglich den Anteil der PTT-Betriebe sowie den Anteil lokaler und regionaler Veranstalter (Art. 17 Abs. 1 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen; RTVG). Der SRG-Anteil bemisst sich grundsätzlich nach ihrem Finanzbedarf für die Erfüllung der gesetzlichen und konzessionsrechtlichen Aufgaben sowie ihrer übrigen Finanzierungsmöglichkeiten (Art. 55 Abs. 3 Bst. a RTVG).</p><p>Wie die SRG ihren Auftrag im einzelnen erfüllt, ist grundsätzlich ihrem unternehmerischen Ermessen überlassen. Dieses Ermessen, das auch den gesamten Werbe- und PR-Bereich umfasst, ist ein Aspekt der verfassungsrechtlich garantierten Staatsunabhängigkeit der SRG.</p><p>Das heisst indessen nicht, dass die SRG in unternehmerischer Hinsicht jeglicher Kontrolle entzogen wäre. Das EVED prüft im Rahmen seiner Finanzaufsicht, ob sich die finanzielle Unternehmensführung der SRG nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Betriebsführung richtet. Deshalb hat die SRG dem EVED alljährlich die Jahresrechnung, das Budget und die Finanzplanung zur Genehmigung vorzulegen. Sollte sich im Rahmen dieser Aufsicht erweisen, dass das Unternehmen unverhältnismässig hohe und zu Lasten der Programmqualität gehende Mittel für die Werbung einsetzt, so wären entsprechende Massnahmen zu prüfen. Zurzeit besteht aber kein Anlass zur Annahme, dass die SRG in diesem Zusammenhang nicht wirtschaftlich geführt wird.</p><p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p>1. Es ist dem unternehmerischen Ermessen der SRG überlassen zu beurteilen, ob und welche Werbemittel zur Förderung der Publikumsbindung notwendig sind. Dasselbe gilt für die Inhalte und den zeitlichen Umfang einzelner Aktionen. Angesichts der noch laufenden Kampagne ist es im heutigen Zeitpunkt sicher zu früh, Aussagen über den Erfolg zu machen.</p><p>2. Generell ist zu berücksichtigen, dass sich das Schweizer Fernsehen DRS als Unternehmenseinheit der SRG in einem harten Konkurrenzkampf behaupten muss. Auch öffentlich-rechtliche Anstalten wie ARD, ZDF und ORF sind gezwungen, in einem immer heftiger umkämpften Markt die Publikumsbindung via Werbekampagnen in den Printmedien zu verstärken. Diese Möglichkeit muss grundsätzlich auch SF DRS offenstehen. Höhere Einschaltquoten haben letztlich auch positive finanzielle Auswirkungen auf die Werbeerträge.</p><p>3. Die SRG ist nicht verpflichtet, über ihren Werbeaufwand der Öffentlichkeit Bericht zu erstatten; die entsprechenden Zahlen unterliegen dem Geschäftsgeheimnis.</p><p>4. Aufgrund des oben Gesagten kann sich der Bundesrat nicht zu dieser Frage äussern.</p>
- <p>Währenddem die SRG ihre Gebühren laufend erhöht, sind quer durch den schweizerischen Blätterwald sehr teure, ganzseitige Werbeinserate für die nationale Fernsehkette zu bewundern. Es muss wohl schlecht ums Staatsfernsehen bestellt sein, wenn es derart massive Werbekampagnen veranlassen muss. Dass Werbung bisweilen auch höchst primitiv und unter der Gürtellinie sein kann, beweist das jüngste Werbeinserat von SF DRS für die und mit der Fernsehsendung "Arena". Ich frage mich, ob es SF DRS wirklich nötig hat, mit Hilfe der renommierten Sendung "Arena" mit ganzseitigen Inseraten in den Printmedien zu werben. Man bekommt dabei den Eindruck, dass die SRG viel zuviel Geld hat und deshalb schauen muss, wie dies zu verjubeln ist.</p><p>Wenn "keine andere politische Pro-und-Kontra-Sendung einen so grossen Publikumsanteil hinter sich hat", wie dies bei der Sendung "Arena" der Fall ist, stellen sich Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Die Sendung "Arena" ist ein "grosser Renner". Weshalb braucht es dann Werbung "ausser Haus" dafür? Hat es die SRG wirklich nötig, mit ganzseitigen Zeitungsinseraten Werbung für sich zu machen, und war dieser Werbeerfolg bisher messbar?</p><p>2. Betreiben staatliche Sendeanstalten in anderen Ländern auch auf diese Art und Weise Werbung?</p><p>3. Wie hoch waren die Inseratenbudgets der SRG in den letzten zehn Jahren (Entwicklung von Jahr zu Jahr - 1985 bis 1994; Aufteilung zwischen Radio und Fernsehen)?</p><p>4. Ist noch mit weiteren solchen Unterhaltungs"brunz"-Inseraten (siehe z. B. "Tages-Anzeiger" vom 11.11.1994) zu rechnen, und können sich die Werbeverantwortlichen vorstellen, dass es Leute gibt, welche solche Inserate schlicht als "geschmacklos" empfinden?</p>
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