Ständige Vertretung beim Europarat
- ShortId
-
94.3493
- Id
-
19943493
- Updated
-
10.04.2024 08:09
- Language
-
de
- Title
-
Ständige Vertretung beim Europarat
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Wenn der Bundesrat Ende 1994 Frau Gret Haller zu seiner Vertreterin beim Europarat ernannt hat, so hat dies mit ihrer ganz besonderen Eignung für dieses Amt zu tun und mit dem Mehrwert den Frau Haller in dieser Funktion dem EDA bringt. Sowohl bezüglich Persönlichkeit als auch was ihre Kenntnisse in Menschenrechtsfragen und Belangen des Europarates anbelangt, erfüllt Frau Haller ideal die Anforderungen, die mit der Leitung unserer Vertretung in Strassburg verbunden sind. Frau Haller hat ihre Dissertation zum Thema "Die UNO Menschenrechtspakte und die rechtliche Stellung der Frau in der Schweiz" geschrieben. Sie arbeitete in den siebziger Jahren im Europaratsdienst des Bundesamtes für Justiz und war zuständig für die Menschenrechtskonvention. 1987 wurde Frau Haller in den Nationalrat gewählt und war seit 1990 Mitglied der parlamentarischen Delegation beim Europarat.</p><p></p><p>Mit der Ernennung von Frau Haller hat der Bundesrat von seiner Kompetenz Gebrauch gemacht, auch Nichtkarriereangehörige zu Missionschefs zu machen, eine Kompetenz, die er sich in seiner Antwort auf das Postulat Pini ausdrücklich vorbehalten hatte. Im weiteren hatte der Bundesrat die Forderung des Postulanten, der Chef der Ständigen Vertretung der Schweiz beim Europarat solle künftig "aus politischen Kreisen rekrutiert werden, und nicht wie bisher aus der "klassischen Diplomatenkarriere" kommen, dahingehend beantwortet, dass er "im heutigen Zeitpunkt" keine Notwendigkeit sehe, seine Vertretung in Strassburg neu zu regeln. Die Wahl von Frau Haller erfolgte mehr als ein Jahr nach der Antwort des Bundesrates auf das Postulat Pini vom 1. März 1993 und steht somit in keinem Widerspruch dazu.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich ersuche den Bundesrat, konsequent zu sein und die negativen Schlussfolgerungen zu meinem Postulat vom 1. März 1993 (93.3046) zu berichtigen. Dadurch, dass er vor kurzem Frau Gret Haller, Juristin und derzeitige Präsidentin der Bundesversammlung, zur Vertreterin der Schweiz beim Europarat ernannte, hat er nämlich eine sehr gute Wahl getroffen.</p>
- Ständige Vertretung beim Europarat
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Wenn der Bundesrat Ende 1994 Frau Gret Haller zu seiner Vertreterin beim Europarat ernannt hat, so hat dies mit ihrer ganz besonderen Eignung für dieses Amt zu tun und mit dem Mehrwert den Frau Haller in dieser Funktion dem EDA bringt. Sowohl bezüglich Persönlichkeit als auch was ihre Kenntnisse in Menschenrechtsfragen und Belangen des Europarates anbelangt, erfüllt Frau Haller ideal die Anforderungen, die mit der Leitung unserer Vertretung in Strassburg verbunden sind. Frau Haller hat ihre Dissertation zum Thema "Die UNO Menschenrechtspakte und die rechtliche Stellung der Frau in der Schweiz" geschrieben. Sie arbeitete in den siebziger Jahren im Europaratsdienst des Bundesamtes für Justiz und war zuständig für die Menschenrechtskonvention. 1987 wurde Frau Haller in den Nationalrat gewählt und war seit 1990 Mitglied der parlamentarischen Delegation beim Europarat.</p><p></p><p>Mit der Ernennung von Frau Haller hat der Bundesrat von seiner Kompetenz Gebrauch gemacht, auch Nichtkarriereangehörige zu Missionschefs zu machen, eine Kompetenz, die er sich in seiner Antwort auf das Postulat Pini ausdrücklich vorbehalten hatte. Im weiteren hatte der Bundesrat die Forderung des Postulanten, der Chef der Ständigen Vertretung der Schweiz beim Europarat solle künftig "aus politischen Kreisen rekrutiert werden, und nicht wie bisher aus der "klassischen Diplomatenkarriere" kommen, dahingehend beantwortet, dass er "im heutigen Zeitpunkt" keine Notwendigkeit sehe, seine Vertretung in Strassburg neu zu regeln. Die Wahl von Frau Haller erfolgte mehr als ein Jahr nach der Antwort des Bundesrates auf das Postulat Pini vom 1. März 1993 und steht somit in keinem Widerspruch dazu.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich ersuche den Bundesrat, konsequent zu sein und die negativen Schlussfolgerungen zu meinem Postulat vom 1. März 1993 (93.3046) zu berichtigen. Dadurch, dass er vor kurzem Frau Gret Haller, Juristin und derzeitige Präsidentin der Bundesversammlung, zur Vertreterin der Schweiz beim Europarat ernannte, hat er nämlich eine sehr gute Wahl getroffen.</p>
- Ständige Vertretung beim Europarat
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