MwSt. Auswirkungen auf die Gemeinden
- ShortId
-
94.3494
- Id
-
19943494
- Updated
-
10.04.2024 16:28
- Language
-
de
- Title
-
MwSt. Auswirkungen auf die Gemeinden
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Es trifft zu, dass im Zeitpunkt der Eingabe des vorliegenden Postulates einzelne Fragen, insbesondere in bezug auf das Ausmass der subjektiven Steuerpflicht der Gemeinwesen noch offen waren. In der Zwischenzeit ist jedoch die Branchenbroschüre "Gemeinwesen" im Umfang von über 60 Seiten in allen drei Landessprachen fertiggestellt worden, in der alle wichtigen für die Anwendung der Mehrwertsteuer durch Gemeinwesen (Bund, Kantone, Gemeinden) notwendigen Informationen enthalten sind. Auskünfte zu Fragen der Anwendung der Mehrwertsteuer, die sich in Gemeinwesen stellen, sind zudem auch per Telefon bei der Eidg. Steuerverwaltung in Bern erhältlich. Das Begehren, die Erhebung der Mehrwertsteuer für alle Tätigkeitsbereiche von öffentlichrechtlichen Körperschaften festzulegen, kann somit heute als erfüllt betrachtet werden.</p><p>2. Wegen des namentlich von Parlament und Wirtschaft verlangten möglichst raschen Systemwechsels, nämlich auf den 1. Januar 1995, war die für die Einführung der Mehrwertsteuer nötige Zeit sowohl für die Steuerpflichtigen wie auch für die Verwaltung äusserst knapp. Dennoch muss an der gleichzeitigen Inkraftsetzung der neuen Steuer für alle </p><p>Steuerpflichtigen unbedingt festgehalten werden. Verschöbe man die Anwendung der Mehrwertsteuer für einen so wichtigen Kreis von Steuerpflichtigen, wie es die Gemeinwesen sind, auf einen späteren Zeitpunkt, müsste dies zu störenden Wettbewerbsverzerrungen führen. Wie schon erwähnt, sind heute die wesentlichen Aspekte der Anwendung der Mehrwertsteuer auf Gemeinwesen weitgehend geklärt. Zum Ausmass der subjektiven Steuerpflicht der Gemeinwesen sei noch darauf hingewiesen, dass zu weitgehende Ausnahmen nur dazu führen würden, die durch den Systemwechsel angestrebte Beseitigung der Taxe occulte wiederum entsprechend zu vereiteln.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
- <p>Ich nehme Bezug auf die Eingabe der Stadt Lugano vom 27. Oktober 1994 betreffend die Anwendung der Mehrwertsteuer und verlange folgendes:</p><p>1. Die zuständige Bundesbehörde wird ersucht, endlich die Anwendung der Mehrwertsteuer auf öffentlich-rechtliche Körperschaften für alle ihre Tätigkeitsbereiche festzulegen.</p><p>2. Die Gemeinde Biasca, deren Gemeindepräsident ich bin, schliesst sich dem Vorstoss der Stadt Lugano an und verlangt, dass für öffentlich-rechtliche Körperschaften das Inkrafttreten um ein Jahr aufgeschoben wird oder zumindest für so lange, bis alle die komplexen Probleme bei der Anwendung der Mehrwertsteuer geklärt sind.</p><p>Ich schliesse mich persönlich dieser Forderung an und bitte die zuständige Bundesbehörde, bei der Einführung der Mehrwertsteuer sämtliche Aspekte der Anwendung auf öffentlich-rechtliche Körperschaften in der Schweiz zu prüfen.</p>
- MwSt. Auswirkungen auf die Gemeinden
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Es trifft zu, dass im Zeitpunkt der Eingabe des vorliegenden Postulates einzelne Fragen, insbesondere in bezug auf das Ausmass der subjektiven Steuerpflicht der Gemeinwesen noch offen waren. In der Zwischenzeit ist jedoch die Branchenbroschüre "Gemeinwesen" im Umfang von über 60 Seiten in allen drei Landessprachen fertiggestellt worden, in der alle wichtigen für die Anwendung der Mehrwertsteuer durch Gemeinwesen (Bund, Kantone, Gemeinden) notwendigen Informationen enthalten sind. Auskünfte zu Fragen der Anwendung der Mehrwertsteuer, die sich in Gemeinwesen stellen, sind zudem auch per Telefon bei der Eidg. Steuerverwaltung in Bern erhältlich. Das Begehren, die Erhebung der Mehrwertsteuer für alle Tätigkeitsbereiche von öffentlichrechtlichen Körperschaften festzulegen, kann somit heute als erfüllt betrachtet werden.</p><p>2. Wegen des namentlich von Parlament und Wirtschaft verlangten möglichst raschen Systemwechsels, nämlich auf den 1. Januar 1995, war die für die Einführung der Mehrwertsteuer nötige Zeit sowohl für die Steuerpflichtigen wie auch für die Verwaltung äusserst knapp. Dennoch muss an der gleichzeitigen Inkraftsetzung der neuen Steuer für alle </p><p>Steuerpflichtigen unbedingt festgehalten werden. Verschöbe man die Anwendung der Mehrwertsteuer für einen so wichtigen Kreis von Steuerpflichtigen, wie es die Gemeinwesen sind, auf einen späteren Zeitpunkt, müsste dies zu störenden Wettbewerbsverzerrungen führen. Wie schon erwähnt, sind heute die wesentlichen Aspekte der Anwendung der Mehrwertsteuer auf Gemeinwesen weitgehend geklärt. Zum Ausmass der subjektiven Steuerpflicht der Gemeinwesen sei noch darauf hingewiesen, dass zu weitgehende Ausnahmen nur dazu führen würden, die durch den Systemwechsel angestrebte Beseitigung der Taxe occulte wiederum entsprechend zu vereiteln.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
- <p>Ich nehme Bezug auf die Eingabe der Stadt Lugano vom 27. Oktober 1994 betreffend die Anwendung der Mehrwertsteuer und verlange folgendes:</p><p>1. Die zuständige Bundesbehörde wird ersucht, endlich die Anwendung der Mehrwertsteuer auf öffentlich-rechtliche Körperschaften für alle ihre Tätigkeitsbereiche festzulegen.</p><p>2. Die Gemeinde Biasca, deren Gemeindepräsident ich bin, schliesst sich dem Vorstoss der Stadt Lugano an und verlangt, dass für öffentlich-rechtliche Körperschaften das Inkrafttreten um ein Jahr aufgeschoben wird oder zumindest für so lange, bis alle die komplexen Probleme bei der Anwendung der Mehrwertsteuer geklärt sind.</p><p>Ich schliesse mich persönlich dieser Forderung an und bitte die zuständige Bundesbehörde, bei der Einführung der Mehrwertsteuer sämtliche Aspekte der Anwendung auf öffentlich-rechtliche Körperschaften in der Schweiz zu prüfen.</p>
- MwSt. Auswirkungen auf die Gemeinden
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