Mehrwertsteuer-Befreiung von Brockenstuben

ShortId
94.3499
Id
19943499
Updated
14.11.2025 07:56
Language
de
Title
Mehrwertsteuer-Befreiung von Brockenstuben
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Zahlreiche Hilfswerke in der Schweiz entlasten die öffentliche Hand in verschiedenen Gebieten wie Fürsorge, Obdachlosenhilfe, Beschäftigung von Arbeitslosen und schwer integrierbaren Personen, Gefangenenbetreuung sowie Entwicklungshilfe und ersparen durch ihre Tätigkeit dem Gemeinwesen Ausgaben in der Höhe von einigen hundert Millionen Franken.</p><p>Zu diesen Aktivitäten gehört auch der Betrieb von Brockenstuben, die erhebliche Kostenbeteiligungen zugunsten des Staates erbringen. Darin eingeschlossen sind die Beschäftigung von zahlreichen Arbeitslosen und die Entsorgung von Tausenden Tonnen Material und Gegenstände. Es kann doch nicht Sinn der MWStV ein, die Leistungsmöglichkeiten zu Gunsten sozial besonders schwacher Personen einzuschränken.</p><p>Wenn die Steuerverwaltung als Gegenargument darauf hinweist, die Preise könnten auch in den Brockenstuben ohne Weiteres um 6,5 Prozent erhöht werden, verkennt sie die konkrete Situation gründlich. Für derartige Lieferungen besteht kein effektiver Marktpreis. Brockenstuben sind keine Trödler, welche einen persönlichen Gewinn erzielen wollen und weder steuerbefreit noch gemeinnützig sind.</p><p>Abgelieferte Waren in den Brockenstuben ist bereits voll mit der MWSt. besteuert worden. Unterliegt der Umsatz der Brockenstuben der MWSt., so werden diese Waren vom Staat ein zweites Mal besteuert.</p>
  • <p>Während bis vor kurzer Zeit die Hilfswerke davon ausgegangen sind, dass ihre karitative Tätigkeit wie bei den Bundes-, Staats- und Gemeindesteuern auch bei der Mehrwertsteuer befreit sein würden, sollen laut jüngster mündlicher Auskunft der Eidg. Steuerverwaltung mit dem Inkrafttreten der MWStV auf den 01.01.1995 diese nun auch unter die neue Steuer fallen.</p><p>Damit werden gemeinnützige Institutionen wie z.B. Heilsarmee, Caritas, Blaues Kreuz, Hiob, Emmaus, Centre Social Protestant, verschiedene Drogenrehabilitationsstationen wie diejenige "Zum Wäg" im Raum Basel und zahlreiche Frauenvereine in einer geradezu existenzgefährdenden Weise betroffen.</p><p>Die Hilfswerke fühlen sich hintergangen, weil im Vorfeld der Abstimmung im ersten Entwurf der MWStV vom 28. Oktober 1993 noch festgehalten wurde, dass die mit der Sozialfürsorge und Sozialhilfe, sowie der sozialen Sicherheit verbundenen Umsätze von der Steuer ebenso ausgenommen waren wie die Umsätze von Alters- und Pflegeheimen.</p><p>Die gesetzlichen Bestimmungen verlangen keine zwingende Unterstellung der Brockenstuben, zumal sowohl die Uebergangsbestimmungen der Bundesverfassung wie auch der Ausnahmenkatalog die Gebiete Gesundheitswesen und Fürsorge ausklammert, da es sich bei diesen um klassische Aufgaben handelt, welche entweder durch den Staat selbst oder von gemeinnützigen Institutionen erfüllt werden.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass die Unterstellung von Aktivitäten zur Gewinnung von Mitteln gemeinnütziger Institutionen staatspolitisch unhaltbar ist?</p><p>2. Ist dem Bundesrat die Verhängnisvolle Tragweite bekannt, dass mit einer Unterstellung viele Werke und Organisationen in ihrer Existenz aufs höchste gefährdet werden?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, den ursprünglichen Verordnungstext, der dem Volkswillen entspricht, zu respektieren und damit ermöglicht, dass mit einer Mehrwertsteuerbefreiung die notwendigen und äusserst wichtigen Aktivitäten dieser Organisationen gemeinnütziger Art nicht behindert oder gar verunmöglicht werden.</p>
  • Mehrwertsteuer-Befreiung von Brockenstuben
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zahlreiche Hilfswerke in der Schweiz entlasten die öffentliche Hand in verschiedenen Gebieten wie Fürsorge, Obdachlosenhilfe, Beschäftigung von Arbeitslosen und schwer integrierbaren Personen, Gefangenenbetreuung sowie Entwicklungshilfe und ersparen durch ihre Tätigkeit dem Gemeinwesen Ausgaben in der Höhe von einigen hundert Millionen Franken.</p><p>Zu diesen Aktivitäten gehört auch der Betrieb von Brockenstuben, die erhebliche Kostenbeteiligungen zugunsten des Staates erbringen. Darin eingeschlossen sind die Beschäftigung von zahlreichen Arbeitslosen und die Entsorgung von Tausenden Tonnen Material und Gegenstände. Es kann doch nicht Sinn der MWStV ein, die Leistungsmöglichkeiten zu Gunsten sozial besonders schwacher Personen einzuschränken.</p><p>Wenn die Steuerverwaltung als Gegenargument darauf hinweist, die Preise könnten auch in den Brockenstuben ohne Weiteres um 6,5 Prozent erhöht werden, verkennt sie die konkrete Situation gründlich. Für derartige Lieferungen besteht kein effektiver Marktpreis. Brockenstuben sind keine Trödler, welche einen persönlichen Gewinn erzielen wollen und weder steuerbefreit noch gemeinnützig sind.</p><p>Abgelieferte Waren in den Brockenstuben ist bereits voll mit der MWSt. besteuert worden. Unterliegt der Umsatz der Brockenstuben der MWSt., so werden diese Waren vom Staat ein zweites Mal besteuert.</p>
    • <p>Während bis vor kurzer Zeit die Hilfswerke davon ausgegangen sind, dass ihre karitative Tätigkeit wie bei den Bundes-, Staats- und Gemeindesteuern auch bei der Mehrwertsteuer befreit sein würden, sollen laut jüngster mündlicher Auskunft der Eidg. Steuerverwaltung mit dem Inkrafttreten der MWStV auf den 01.01.1995 diese nun auch unter die neue Steuer fallen.</p><p>Damit werden gemeinnützige Institutionen wie z.B. Heilsarmee, Caritas, Blaues Kreuz, Hiob, Emmaus, Centre Social Protestant, verschiedene Drogenrehabilitationsstationen wie diejenige "Zum Wäg" im Raum Basel und zahlreiche Frauenvereine in einer geradezu existenzgefährdenden Weise betroffen.</p><p>Die Hilfswerke fühlen sich hintergangen, weil im Vorfeld der Abstimmung im ersten Entwurf der MWStV vom 28. Oktober 1993 noch festgehalten wurde, dass die mit der Sozialfürsorge und Sozialhilfe, sowie der sozialen Sicherheit verbundenen Umsätze von der Steuer ebenso ausgenommen waren wie die Umsätze von Alters- und Pflegeheimen.</p><p>Die gesetzlichen Bestimmungen verlangen keine zwingende Unterstellung der Brockenstuben, zumal sowohl die Uebergangsbestimmungen der Bundesverfassung wie auch der Ausnahmenkatalog die Gebiete Gesundheitswesen und Fürsorge ausklammert, da es sich bei diesen um klassische Aufgaben handelt, welche entweder durch den Staat selbst oder von gemeinnützigen Institutionen erfüllt werden.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass die Unterstellung von Aktivitäten zur Gewinnung von Mitteln gemeinnütziger Institutionen staatspolitisch unhaltbar ist?</p><p>2. Ist dem Bundesrat die Verhängnisvolle Tragweite bekannt, dass mit einer Unterstellung viele Werke und Organisationen in ihrer Existenz aufs höchste gefährdet werden?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, den ursprünglichen Verordnungstext, der dem Volkswillen entspricht, zu respektieren und damit ermöglicht, dass mit einer Mehrwertsteuerbefreiung die notwendigen und äusserst wichtigen Aktivitäten dieser Organisationen gemeinnütziger Art nicht behindert oder gar verunmöglicht werden.</p>
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