Revision der verfassungswidrigen Vorschriften der Mehrwertsteuerverordnung
- ShortId
-
94.3502
- Id
-
19943502
- Updated
-
10.04.2024 12:18
- Language
-
de
- Title
-
Revision der verfassungswidrigen Vorschriften der Mehrwertsteuerverordnung
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Anlässlich der letzten Mehrwertsteuerdebatte hat der Bundesrat durchblicken lassen, dass bei nachgewiesener Verfassungswidrigkeit von Bestimmungen der Mehrwertsteuerverordnung eine Ueberprüfung denkbar wäre. Inzwischen liegt ein Gutachten von Professor Paul Richli, Basel, vor, welches folgende Punkte für klar verfassungswidrig hält:</p><p>- die Begrenzung des Vorsteuerabzuges bei Spesenausgaben mit geschäftlichem Charakter;</p><p>- die Begrenzung des Vorsteuerabzuges auf Vorführautos;</p><p>- die Regelung, welche keine Entsteuerung von Miet- und Leasingbeständen vorsieht.</p><p>Da es für die Betroffenen unzumutbar ist (angesichts der Kognitionsbefugnis des Bundesgerichtes) in jedem Einzelfalle die Entscheide der Steuerverwaltung anzufechten, frage ich den Bundesrat an:</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, die Mehrwertsteuerverordnung bezüglich der drei verfassungswidrigen Positionen sofort zu revidieren?</p><p>2. Müsste das Gutachten Richli den Bundesrat nicht veranlassen, auch andere umstrittene Vorschriften - so jene über die Besteuerung des aktiven Breitensportes - nochmals sorgfältig zu überprüfen?</p>
- Revision der verfassungswidrigen Vorschriften der Mehrwertsteuerverordnung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Anlässlich der letzten Mehrwertsteuerdebatte hat der Bundesrat durchblicken lassen, dass bei nachgewiesener Verfassungswidrigkeit von Bestimmungen der Mehrwertsteuerverordnung eine Ueberprüfung denkbar wäre. Inzwischen liegt ein Gutachten von Professor Paul Richli, Basel, vor, welches folgende Punkte für klar verfassungswidrig hält:</p><p>- die Begrenzung des Vorsteuerabzuges bei Spesenausgaben mit geschäftlichem Charakter;</p><p>- die Begrenzung des Vorsteuerabzuges auf Vorführautos;</p><p>- die Regelung, welche keine Entsteuerung von Miet- und Leasingbeständen vorsieht.</p><p>Da es für die Betroffenen unzumutbar ist (angesichts der Kognitionsbefugnis des Bundesgerichtes) in jedem Einzelfalle die Entscheide der Steuerverwaltung anzufechten, frage ich den Bundesrat an:</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, die Mehrwertsteuerverordnung bezüglich der drei verfassungswidrigen Positionen sofort zu revidieren?</p><p>2. Müsste das Gutachten Richli den Bundesrat nicht veranlassen, auch andere umstrittene Vorschriften - so jene über die Besteuerung des aktiven Breitensportes - nochmals sorgfältig zu überprüfen?</p>
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