Elektrosmog: Problemerkennung und Handlungsbedarf
- ShortId
-
94.3504
- Id
-
19943504
- Updated
-
10.04.2024 12:20
- Language
-
de
- Title
-
Elektrosmog: Problemerkennung und Handlungsbedarf
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Quellen elektromagnetischer Felder sind beispielsweise Anlagen für die Stromübertragung, elektrische Geräte, elektrische Bahnen und alle mobilen und stationären Sendeanlagen. Der Schutz von Mensch und Umwelt vor elektromagnetischen Feldern ist im Umweltschutzgesetz (USG) vom 7. Oktober 1983 geregelt. Elektromagnetische Felder sind als Immissionen den Luftverunreinigungen, dem Lärm und den Erschütterungen gleichgestellt. Umweltfachstelle des Bundes ist das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal).</p><p>Zu den Fragen im einzelnen:</p><p>1. Das Buwal hat im Jahr 1989 eine Expertengruppe unter der Leitung von ETH-Professor Dr. H. Krueger mit der Aufgabe betraut, die wissenschaftlichen Kenntnisse über die biologischen Wirkungen elektromagnetischer Felder zu bewerten und Handlungsempfehlungen abzugeben. Diese Arbeit ist vorläufig abgeschlossen und in zwei Berichten publiziert worden. Die aktuellen Ergebnisse der Forschung werden laufend weiterverfolgt. Der Bundesrat beabsichtigt, gestützt auf das USG und auf der Basis dieser Vorarbeiten, eine Verordnung zum Schutz vor elektromagnetischen Feldern zu erlassen.</p><p>2. Bereits heute müssen Mikrowellenöfen im Rahmen der Zulassung durch das Eidgenössische Starkstrominspektorat (Esti) nach international harmonisierten Normen auf ihre Leckstrahlung hin getestet werden. Bei der Vorbereitung der Verordnung wird der Bundesrat prüfen, für welche weiteren Kategorien von Geräten und Anlagen eine Typenprüfung zur Emissionsbegrenzung angezeigt ist.</p><p>3. Bewilligungsbehörde für Hochspannungsanlagen ist grundsätzlich das Esti; es vollzieht in diesem Bereich auch die Vorschriften des USG. Gemäss der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen lädt das Esti die Kantone und die betroffenen Bundesstellen zur Stellungnahme ein. Das Buwal beurteilt dabei die Umweltverträglichkeit der vorgelegten Projekte und stellt entsprechende Anträge. Es prüft in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheitswesen insbesondere, ob die von der Expertengruppe Krueger empfohlenen Immissionsgrenzwerte eingehalten werden und ob im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten sowie der wirtschaftlichen Tragbarkeit alle vorsorglichen Massnahmen vorgesehen sind, welche die Feldbelastung in Wohngebieten reduzieren. Das Esti entscheidet anschliessend in Kenntnis dieser Stellungnahmen. Für Anlagen, die dem Bahnbetrieb dienen, tritt das BAV an die Stelle des Esti.</p><p>Bisher haben sich die Vollzugsbehörden auf die Beurteilung von Neuanlagen konzentriert. Die allfällige Sanierung bestehender Anlagen, insbesondere den Umfang der zu treffenden Massnahmen, die Fristen und das Verfahren, wird der Bundesrat in der vorgesehenen Verordnung regeln.</p><p>4. Weltweit ist eine beträchtliche Forschungsaktivität in bezug auf die biologischen Wirkungen elektromagnetischer Felder festzustellen. Auch der Schweizerische Nationalfonds, die PTT, das Bundesamt für Energiewirtschaft und das Buwal haben in den letzten Jahren mehrere Forschungsprojekte in diesem Bereich unterstützt. Die Schweiz beteiligt sich ausserdem am europäischen Projekt Cost 244 "Biomedizinische Wirkungen elektromagnetischer Felder". Der Bundesrat erachtet eine Weiterführung solcher Forschungsaktivitäten als sinnvoll und ausreichend.</p><p>5. Fortschrittliche Unternehmen, die vor den übrigen Anbietern umweltverträglichere Produkte entwickeln und auf den Markt bringen, können sich Wettbewerbsvorteile verschaffen. Der Absatzmarkt für diese verbesserten Produkte kommt nicht nur über entsprechend angepasste Normen des Staates zustande. Ein Unternehmen oder eine Branche kann auch über die gängigen Marketinginstrumente, wie beispielsweise Produktekennzeichnungen mit Angaben über die Emissionen, den Verkauf dieser Produkte fördern. Für den Bundesrat steht dieser Weg zur vorsorglichen Reduktion der Emissionen elektromagnetischer Felder bei Elektrogeräten im Vordergrund.</p>
- <p>Nachdem die Elektrizitätsgesellschaften jahrzehntelang jedes Problem im Zusammenhang mit dem Elektrosmog in Abrede gestellt hatten, wächst in der Fachwelt heute die Erkenntnis, dass elektromagnetische Felder und elektrische Wechselfelder (sogenannter Elektrosmog) für Menschen und allgemein für Lebewesen gesundheitsschädigend sind.</p><p>Wir bitten den Bundesrat, die Problemerkennung und den erforderlichen Handlungsbedarf darzulegen und insbesondere folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Was gedenkt der Bundesrat generell zu tun, um gesundheitsschädigende Wirkungen des Elektrosmog zu erkennen, zu vermeiden und abzuwenden?</p><p>2. Gedenkt der Bundesrat entsprechende Normierungen und Zulassungsvorschriften für elektrische Geräte und Anlagen in bezug auf elektrische und elektromagnetische Störfelder zu erlassen?</p><p>3. Welche Auswirkungen haben die neueren Erkenntnisse in bezug auf den Elektrosmog auf die Genehmigungsverfahren für neue Hochspannungsleitungen und auf die Sanierung bestehender Leitungen, insbesondere in der Nähe von Wohnzonen?</p><p>4. Was gedenkt der Bundesrat beizutragen, um die Erforschung der Belastungen von Elektro- und Elektromagnetfeldern zu fördern? Hat er zum Beispiel vor, ein nationales Forschungsprogramm in diesem Bereich auszulösen?</p><p>5. Könnten nicht eine Früherkennung und eine frühzeitige Umsetzung der elektrobiologischen Erkenntnisse in der angewandten Elektronik und der industriellen Entwicklung der schweizerischen Elektroindustrie einen Konkurrenzvorsprung gegenüber dem Ausland schaffen, wie zuvor andere staatliche Normierungen im Umweltbereich (Low-NO x -Brenner, Abwasserreinigung, Luftreinhaltung) der Industrie international einen Innovationsvorsprung verliehen haben?</p>
- Elektrosmog: Problemerkennung und Handlungsbedarf
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Quellen elektromagnetischer Felder sind beispielsweise Anlagen für die Stromübertragung, elektrische Geräte, elektrische Bahnen und alle mobilen und stationären Sendeanlagen. Der Schutz von Mensch und Umwelt vor elektromagnetischen Feldern ist im Umweltschutzgesetz (USG) vom 7. Oktober 1983 geregelt. Elektromagnetische Felder sind als Immissionen den Luftverunreinigungen, dem Lärm und den Erschütterungen gleichgestellt. Umweltfachstelle des Bundes ist das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal).</p><p>Zu den Fragen im einzelnen:</p><p>1. Das Buwal hat im Jahr 1989 eine Expertengruppe unter der Leitung von ETH-Professor Dr. H. Krueger mit der Aufgabe betraut, die wissenschaftlichen Kenntnisse über die biologischen Wirkungen elektromagnetischer Felder zu bewerten und Handlungsempfehlungen abzugeben. Diese Arbeit ist vorläufig abgeschlossen und in zwei Berichten publiziert worden. Die aktuellen Ergebnisse der Forschung werden laufend weiterverfolgt. Der Bundesrat beabsichtigt, gestützt auf das USG und auf der Basis dieser Vorarbeiten, eine Verordnung zum Schutz vor elektromagnetischen Feldern zu erlassen.</p><p>2. Bereits heute müssen Mikrowellenöfen im Rahmen der Zulassung durch das Eidgenössische Starkstrominspektorat (Esti) nach international harmonisierten Normen auf ihre Leckstrahlung hin getestet werden. Bei der Vorbereitung der Verordnung wird der Bundesrat prüfen, für welche weiteren Kategorien von Geräten und Anlagen eine Typenprüfung zur Emissionsbegrenzung angezeigt ist.</p><p>3. Bewilligungsbehörde für Hochspannungsanlagen ist grundsätzlich das Esti; es vollzieht in diesem Bereich auch die Vorschriften des USG. Gemäss der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen lädt das Esti die Kantone und die betroffenen Bundesstellen zur Stellungnahme ein. Das Buwal beurteilt dabei die Umweltverträglichkeit der vorgelegten Projekte und stellt entsprechende Anträge. Es prüft in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheitswesen insbesondere, ob die von der Expertengruppe Krueger empfohlenen Immissionsgrenzwerte eingehalten werden und ob im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten sowie der wirtschaftlichen Tragbarkeit alle vorsorglichen Massnahmen vorgesehen sind, welche die Feldbelastung in Wohngebieten reduzieren. Das Esti entscheidet anschliessend in Kenntnis dieser Stellungnahmen. Für Anlagen, die dem Bahnbetrieb dienen, tritt das BAV an die Stelle des Esti.</p><p>Bisher haben sich die Vollzugsbehörden auf die Beurteilung von Neuanlagen konzentriert. Die allfällige Sanierung bestehender Anlagen, insbesondere den Umfang der zu treffenden Massnahmen, die Fristen und das Verfahren, wird der Bundesrat in der vorgesehenen Verordnung regeln.</p><p>4. Weltweit ist eine beträchtliche Forschungsaktivität in bezug auf die biologischen Wirkungen elektromagnetischer Felder festzustellen. Auch der Schweizerische Nationalfonds, die PTT, das Bundesamt für Energiewirtschaft und das Buwal haben in den letzten Jahren mehrere Forschungsprojekte in diesem Bereich unterstützt. Die Schweiz beteiligt sich ausserdem am europäischen Projekt Cost 244 "Biomedizinische Wirkungen elektromagnetischer Felder". Der Bundesrat erachtet eine Weiterführung solcher Forschungsaktivitäten als sinnvoll und ausreichend.</p><p>5. Fortschrittliche Unternehmen, die vor den übrigen Anbietern umweltverträglichere Produkte entwickeln und auf den Markt bringen, können sich Wettbewerbsvorteile verschaffen. Der Absatzmarkt für diese verbesserten Produkte kommt nicht nur über entsprechend angepasste Normen des Staates zustande. Ein Unternehmen oder eine Branche kann auch über die gängigen Marketinginstrumente, wie beispielsweise Produktekennzeichnungen mit Angaben über die Emissionen, den Verkauf dieser Produkte fördern. Für den Bundesrat steht dieser Weg zur vorsorglichen Reduktion der Emissionen elektromagnetischer Felder bei Elektrogeräten im Vordergrund.</p>
- <p>Nachdem die Elektrizitätsgesellschaften jahrzehntelang jedes Problem im Zusammenhang mit dem Elektrosmog in Abrede gestellt hatten, wächst in der Fachwelt heute die Erkenntnis, dass elektromagnetische Felder und elektrische Wechselfelder (sogenannter Elektrosmog) für Menschen und allgemein für Lebewesen gesundheitsschädigend sind.</p><p>Wir bitten den Bundesrat, die Problemerkennung und den erforderlichen Handlungsbedarf darzulegen und insbesondere folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Was gedenkt der Bundesrat generell zu tun, um gesundheitsschädigende Wirkungen des Elektrosmog zu erkennen, zu vermeiden und abzuwenden?</p><p>2. Gedenkt der Bundesrat entsprechende Normierungen und Zulassungsvorschriften für elektrische Geräte und Anlagen in bezug auf elektrische und elektromagnetische Störfelder zu erlassen?</p><p>3. Welche Auswirkungen haben die neueren Erkenntnisse in bezug auf den Elektrosmog auf die Genehmigungsverfahren für neue Hochspannungsleitungen und auf die Sanierung bestehender Leitungen, insbesondere in der Nähe von Wohnzonen?</p><p>4. Was gedenkt der Bundesrat beizutragen, um die Erforschung der Belastungen von Elektro- und Elektromagnetfeldern zu fördern? Hat er zum Beispiel vor, ein nationales Forschungsprogramm in diesem Bereich auszulösen?</p><p>5. Könnten nicht eine Früherkennung und eine frühzeitige Umsetzung der elektrobiologischen Erkenntnisse in der angewandten Elektronik und der industriellen Entwicklung der schweizerischen Elektroindustrie einen Konkurrenzvorsprung gegenüber dem Ausland schaffen, wie zuvor andere staatliche Normierungen im Umweltbereich (Low-NO x -Brenner, Abwasserreinigung, Luftreinhaltung) der Industrie international einen Innovationsvorsprung verliehen haben?</p>
- Elektrosmog: Problemerkennung und Handlungsbedarf
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