SUVA. Privatisieren
- ShortId
-
94.3515
- Id
-
19943515
- Updated
-
10.04.2024 12:01
- Language
-
de
- Title
-
SUVA. Privatisieren
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die rechtliche Stellung der Suva ist in den Artikeln 61 bis 67 des Bundesgesetzes vom 20. März 1981 über die Unfallversicherung (UVG) geregelt. Nach Artikel 61 Absatz 1 UVG ist die Suva eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit. Eine Privatisierung der Suva würde demnach eine grundlegende Änderung des UVG erfordern. Zurzeit wird im Rahmen der Vorbereitung der Legislaturperiode 1995-1999 die Frage geprüft, ob eine Revision dieses Gesetzes vorzusehen sei.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Suva zu privatisieren.</p>
- SUVA. Privatisieren
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die rechtliche Stellung der Suva ist in den Artikeln 61 bis 67 des Bundesgesetzes vom 20. März 1981 über die Unfallversicherung (UVG) geregelt. Nach Artikel 61 Absatz 1 UVG ist die Suva eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit. Eine Privatisierung der Suva würde demnach eine grundlegende Änderung des UVG erfordern. Zurzeit wird im Rahmen der Vorbereitung der Legislaturperiode 1995-1999 die Frage geprüft, ob eine Revision dieses Gesetzes vorzusehen sei.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Suva zu privatisieren.</p>
- SUVA. Privatisieren
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