GATT. Kompensatorische Massnahmen für die ärmsten Entwicklungsländer

ShortId
94.3517
Id
19943517
Updated
25.06.2025 02:08
Language
de
Title
GATT. Kompensatorische Massnahmen für die ärmsten Entwicklungsländer
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Uruguay-Runde allen Ländern gewisse Vorteile bringt, beispielsweise profitieren alle von der Stärkung des Regelwerks durch genauere und vorhersehbare Bestimmungen. Er teilt jedoch die Meinung, dass einzelne Länder, insbesondere die ärmsten, im Hinblick auf die Globalisierung der Märkte Anpassungsschwierigkeiten haben können. Es gilt allerdings zu beachten, dass die Umsetzung der Uruguay-Runde graduell erfolgen wird. Den Entwicklungsländern wurden längere Übergangsfristen, im Falle der ärmsten sogar permanente Ausnahmen, eingeräumt. Wir erachten es als unsere vordringliche Aufgabe, diese Länder in ihren Anstrengungen zur Anpassung an die neuen Rahmenbedingungen des internationalen Handelssystems zu unterstützen, damit auch sie aus der weltweiten Liberalisierung ihre Vorteile ziehen können. Der Bundesrat wird durch Massnahmen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit versuchen, den Entwicklungsländern, insbesondere den Schwerpunktländern der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit, Anpassungshilfe zu leisten. Ziel dieser Unterstützung ist die bessere Integration der fraglichen Länder in den globalen Markt.</p><p>Der Bundesrat wird, entsprechend dem Beschluss von Marrakesch zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder (Anhang III.1 der Abkommen der Uruguay-Runde), der wirtschafts- und handelspolitischen Zusammenarbeit mit den ärmsten Entwicklungsländern besondere Beachtung schenken. Er hat in diesem Zusammenhang eine Studie in Auftrag gegeben, welche zum Ziel hat, die Auswirkungen der Uruguay-Runde auf diese Länder aufzuzeigen. Diese Studie wird im Frühjahr 1995 verfügbar sein. Die darin enthaltenen Schlussfolgerungen werden bei der künftigen Ausrichtung der Entwicklungsinstrumente in Betracht gezogen werden. Dabei ist die Überarbeitung gewisser Instrumente bereits vorgesehen.</p><p>So wird in diesem Jahr das Allgemeine Zollpräferenzensystem (SGP) revidiert werden, was zu einem neuen Zollpräferenzenbeschluss führen wird. Diese Revision bezweckt unter anderem die Kompensation der Erosion des Präferenzensystems, welche sich aus den Tarifreduktionen im Rahmen der Uruguay-Runde ergibt.</p><p>Zudem wird ein Projekt der technischen Zusammenarbeit vorbereitet, welches ausgewählten Entwicklungsländern die Umsetzung der Beschlüsse der Uruguay-Runde erleichtern und ihre Möglichkeiten verbessern soll, sich aktiv an den Arbeiten der WTO zu beteiligen.</p><p>Angesichts der aktuellen Lage der Bundesfinanzen wird der Bundesrat prüfen, wie die Wirksamkeit entwicklungspolitischer Massnahmen im gegebenen Budgetrahmen verbessert werden kann.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Gefolge der Uruguay-Runde die handelspolitische Zusammenarbeit mit den ärmsten Entwicklungsländern auszubauen und zusätzliche Finanzmittel bereitzustellen, um Nachteile zu kompensieren und positive Massnahmen zu ergreifen. Priorität haben die Schwerpunktländer der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit.</p>
  • GATT. Kompensatorische Massnahmen für die ärmsten Entwicklungsländer
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Uruguay-Runde allen Ländern gewisse Vorteile bringt, beispielsweise profitieren alle von der Stärkung des Regelwerks durch genauere und vorhersehbare Bestimmungen. Er teilt jedoch die Meinung, dass einzelne Länder, insbesondere die ärmsten, im Hinblick auf die Globalisierung der Märkte Anpassungsschwierigkeiten haben können. Es gilt allerdings zu beachten, dass die Umsetzung der Uruguay-Runde graduell erfolgen wird. Den Entwicklungsländern wurden längere Übergangsfristen, im Falle der ärmsten sogar permanente Ausnahmen, eingeräumt. Wir erachten es als unsere vordringliche Aufgabe, diese Länder in ihren Anstrengungen zur Anpassung an die neuen Rahmenbedingungen des internationalen Handelssystems zu unterstützen, damit auch sie aus der weltweiten Liberalisierung ihre Vorteile ziehen können. Der Bundesrat wird durch Massnahmen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit versuchen, den Entwicklungsländern, insbesondere den Schwerpunktländern der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit, Anpassungshilfe zu leisten. Ziel dieser Unterstützung ist die bessere Integration der fraglichen Länder in den globalen Markt.</p><p>Der Bundesrat wird, entsprechend dem Beschluss von Marrakesch zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder (Anhang III.1 der Abkommen der Uruguay-Runde), der wirtschafts- und handelspolitischen Zusammenarbeit mit den ärmsten Entwicklungsländern besondere Beachtung schenken. Er hat in diesem Zusammenhang eine Studie in Auftrag gegeben, welche zum Ziel hat, die Auswirkungen der Uruguay-Runde auf diese Länder aufzuzeigen. Diese Studie wird im Frühjahr 1995 verfügbar sein. Die darin enthaltenen Schlussfolgerungen werden bei der künftigen Ausrichtung der Entwicklungsinstrumente in Betracht gezogen werden. Dabei ist die Überarbeitung gewisser Instrumente bereits vorgesehen.</p><p>So wird in diesem Jahr das Allgemeine Zollpräferenzensystem (SGP) revidiert werden, was zu einem neuen Zollpräferenzenbeschluss führen wird. Diese Revision bezweckt unter anderem die Kompensation der Erosion des Präferenzensystems, welche sich aus den Tarifreduktionen im Rahmen der Uruguay-Runde ergibt.</p><p>Zudem wird ein Projekt der technischen Zusammenarbeit vorbereitet, welches ausgewählten Entwicklungsländern die Umsetzung der Beschlüsse der Uruguay-Runde erleichtern und ihre Möglichkeiten verbessern soll, sich aktiv an den Arbeiten der WTO zu beteiligen.</p><p>Angesichts der aktuellen Lage der Bundesfinanzen wird der Bundesrat prüfen, wie die Wirksamkeit entwicklungspolitischer Massnahmen im gegebenen Budgetrahmen verbessert werden kann.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Gefolge der Uruguay-Runde die handelspolitische Zusammenarbeit mit den ärmsten Entwicklungsländern auszubauen und zusätzliche Finanzmittel bereitzustellen, um Nachteile zu kompensieren und positive Massnahmen zu ergreifen. Priorität haben die Schwerpunktländer der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit.</p>
    • GATT. Kompensatorische Massnahmen für die ärmsten Entwicklungsländer

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