Abkommen über die Nonproliferation von Atomwaffen. Revision

ShortId
94.3519
Id
19943519
Updated
10.04.2024 09:00
Language
de
Title
Abkommen über die Nonproliferation von Atomwaffen. Revision
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Trotz der verschiedenen internationalen Verträge über die weltweite Abrüstung im Bereich der konventionellen und nuklearen Waffen existieren immer noch etwa 50 000 Atombomben. Das Risiko ihrer Verbreitung, und zwar auch in bisher noch atomwaffenfreien Ländern, ist gross. Gross auch deshalb, weil keine internationalen Verträge bestehen, die obligatorische Massnahmen für die nukleare Abrüstung vorsehen.</p><p>Anlass, solche Massnahmen vorzusehen, könnten die Verhandlungen über die Erneuerung des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) bieten. Diese Frage könnte im Rahmen der internationalen Konferenz, die im kommenden April mit der Beteiligung von 167 Staaten stattfinden wird, angegangen werden.</p><p>Die Atommächte - Vereinigte Staaten, Russland, Grossbritannien und Frankreich - scheinen für eine unbefristete Verlängerung des Vertrages zu sein, ohne dass irgendwelche obligatorischen Massnahmen für die nukleare Abrüstung vorgesehen wären. Ein solcher Entscheid würde die Herstellung und Lagerung von Atomwaffen endgültig legitimieren. Die Gefahr der unkontrollierten und ungesetzlichen Verbreitung nähme zu; der Handel des organisierten Verbrechens mit radioaktiven Substanzen und Nukleartechnologien beweist dies.</p><p>Die Schweiz als atomwaffenfreies Land gehört zu den Staaten, die imstande sind, einen Beitrag zu einer Atomabrüstungspolitik zu leisten. Sie kann zusammen mit anderen atomwaffenfreien Staaten die Initiative ergreifen und - eventuell mit einer öffentlichen Erklärung - verlangen, dass die Erneuerung des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen zeitlich begrenzt wird und dass obligatorische Massnahmen für die nukleare Abrüstung als Aenderung in den Vertrag aufgenommen werden.</p>
  • <p>1. Die endgültige Haltung zu den verschiedenen Optionen der Verlängerung des Vertrages über die Nichtverbreitung der Kernwaffen hat der Bundesrat noch nicht festgelegt. Die Verhinderung der Weiterverbreitung aller Massenvernichtungswaffen und die Reduzierung der vorhandenen Arsenale auf das kleinstmöglich vertretbare Niveau geniessen für den Bundesrat sehr hohe Priorität. Entscheidend ist also, dass die Verlängerung des Vertrages zur Stärkung dieses Zieles beiträgt. Das Ziel eines starken und dauerhaften Regimes könnte durch eine Verlängerung um lange erneuerbare Perioden von beispielsweise 25 Jahren erreicht werden. Weil sich der KSZEMinisterrat schon im Dezember 1992 in Stockholm für die unbeschränkte Verlängerung ausgesprochen hatte, hat die Schweiz indessen am kürzlichen Budapester Gipfel der KSZEStaaten im Dokument über Prinzipien zur Regelung der Nichtverbreitung einem ähnlich lautenden Passus zugestimmt, wonach der Vertrag auf unbegrenzte Zeit und bedingungslos verlängert werden sollte.</p><p></p><p>2. Die Verlängerung des Vertrages mit der Erfüllung bestimmter Bedingungen (z.B. konkreten Abrüstungsschritten) zu verknüpfen, dürfte sehr schwierig sein. Es wird eher darum gehen, dass die Vertragsparteien im Rahmen der "Überprüfung" eine Beurteilung des bisherigen Funktionierens der verschiedenen Bestimmungen des Vertrages vornehmen und sich dann darauf gestützt für die eine oder andere der im Vertrag vorgesehenen Verlängerungsvarianten aussprechen. Eine eigentliche "Revision" (Änderung) steht an der bevorstehenden Konferenz gar nicht zur Diskussion, denn das dazu nötige komplizierte Verfahren gemäss Art. VIII wurde nicht eingeleitet.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Im April 1995 wird sich eine internationale Konferenz, an der 167 Staaten teilnehmen werden, u. a. mit der allfälligen Erneuerung des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (Nichtverbreitungsvertrag, NVV) befassen.</p><p>Die Unterzeichnenden ersuchen den Bundesrat, sich gemeinsam mit anderen atomwaffenfreien Staaten in einer öffentlichen Erklärung:</p><p>- für eine zeitlich befristete Erneuerung des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen einzusetzen;</p><p>- für eine Revision des Vertrags zu verwenden, die obligatorische Massnahmen für die Reduktion der Zahl atomarer Waffen vorsieht.</p>
  • Abkommen über die Nonproliferation von Atomwaffen. Revision
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Trotz der verschiedenen internationalen Verträge über die weltweite Abrüstung im Bereich der konventionellen und nuklearen Waffen existieren immer noch etwa 50 000 Atombomben. Das Risiko ihrer Verbreitung, und zwar auch in bisher noch atomwaffenfreien Ländern, ist gross. Gross auch deshalb, weil keine internationalen Verträge bestehen, die obligatorische Massnahmen für die nukleare Abrüstung vorsehen.</p><p>Anlass, solche Massnahmen vorzusehen, könnten die Verhandlungen über die Erneuerung des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) bieten. Diese Frage könnte im Rahmen der internationalen Konferenz, die im kommenden April mit der Beteiligung von 167 Staaten stattfinden wird, angegangen werden.</p><p>Die Atommächte - Vereinigte Staaten, Russland, Grossbritannien und Frankreich - scheinen für eine unbefristete Verlängerung des Vertrages zu sein, ohne dass irgendwelche obligatorischen Massnahmen für die nukleare Abrüstung vorgesehen wären. Ein solcher Entscheid würde die Herstellung und Lagerung von Atomwaffen endgültig legitimieren. Die Gefahr der unkontrollierten und ungesetzlichen Verbreitung nähme zu; der Handel des organisierten Verbrechens mit radioaktiven Substanzen und Nukleartechnologien beweist dies.</p><p>Die Schweiz als atomwaffenfreies Land gehört zu den Staaten, die imstande sind, einen Beitrag zu einer Atomabrüstungspolitik zu leisten. Sie kann zusammen mit anderen atomwaffenfreien Staaten die Initiative ergreifen und - eventuell mit einer öffentlichen Erklärung - verlangen, dass die Erneuerung des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen zeitlich begrenzt wird und dass obligatorische Massnahmen für die nukleare Abrüstung als Aenderung in den Vertrag aufgenommen werden.</p>
    • <p>1. Die endgültige Haltung zu den verschiedenen Optionen der Verlängerung des Vertrages über die Nichtverbreitung der Kernwaffen hat der Bundesrat noch nicht festgelegt. Die Verhinderung der Weiterverbreitung aller Massenvernichtungswaffen und die Reduzierung der vorhandenen Arsenale auf das kleinstmöglich vertretbare Niveau geniessen für den Bundesrat sehr hohe Priorität. Entscheidend ist also, dass die Verlängerung des Vertrages zur Stärkung dieses Zieles beiträgt. Das Ziel eines starken und dauerhaften Regimes könnte durch eine Verlängerung um lange erneuerbare Perioden von beispielsweise 25 Jahren erreicht werden. Weil sich der KSZEMinisterrat schon im Dezember 1992 in Stockholm für die unbeschränkte Verlängerung ausgesprochen hatte, hat die Schweiz indessen am kürzlichen Budapester Gipfel der KSZEStaaten im Dokument über Prinzipien zur Regelung der Nichtverbreitung einem ähnlich lautenden Passus zugestimmt, wonach der Vertrag auf unbegrenzte Zeit und bedingungslos verlängert werden sollte.</p><p></p><p>2. Die Verlängerung des Vertrages mit der Erfüllung bestimmter Bedingungen (z.B. konkreten Abrüstungsschritten) zu verknüpfen, dürfte sehr schwierig sein. Es wird eher darum gehen, dass die Vertragsparteien im Rahmen der "Überprüfung" eine Beurteilung des bisherigen Funktionierens der verschiedenen Bestimmungen des Vertrages vornehmen und sich dann darauf gestützt für die eine oder andere der im Vertrag vorgesehenen Verlängerungsvarianten aussprechen. Eine eigentliche "Revision" (Änderung) steht an der bevorstehenden Konferenz gar nicht zur Diskussion, denn das dazu nötige komplizierte Verfahren gemäss Art. VIII wurde nicht eingeleitet.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Im April 1995 wird sich eine internationale Konferenz, an der 167 Staaten teilnehmen werden, u. a. mit der allfälligen Erneuerung des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (Nichtverbreitungsvertrag, NVV) befassen.</p><p>Die Unterzeichnenden ersuchen den Bundesrat, sich gemeinsam mit anderen atomwaffenfreien Staaten in einer öffentlichen Erklärung:</p><p>- für eine zeitlich befristete Erneuerung des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen einzusetzen;</p><p>- für eine Revision des Vertrags zu verwenden, die obligatorische Massnahmen für die Reduktion der Zahl atomarer Waffen vorsieht.</p>
    • Abkommen über die Nonproliferation von Atomwaffen. Revision

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