Schaffung einer orangen Parkzone in der Signalisationsverordnung
- ShortId
-
94.3525
- Id
-
19943525
- Updated
-
25.06.2025 02:08
- Language
-
de
- Title
-
Schaffung einer orangen Parkzone in der Signalisationsverordnung
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die blaue Zone wird in Städten immer mehr ausgedehnt, wobei die Quartierbewohner mit entsprechender Bewilligung von der Einhaltung der beschränkten Parkzeit richtigerweise ausgenommen sind. Viele der von weissen in blaue Parkplätze umfunktionierten Abstellplätze dienten früher dem regionalen Zubringerverkehr verschiedenster innerstädtischer Dienstleistungen. Die Benutzer dieser Dienstleistungen stellten ihr Auto ausserhalb des Stadtzentrums ab, um dieses dann mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. In grösseren Städten reicht nun die ein- bis anderthalbstündige Parkzeit der blauen Zone schlicht nicht aus, um mit Hin- und Rückweg die Besorgung in der Stadt zu erledigen. Viele Stadtbesucher nehmen deshalb nun wieder das Auto bis ins Stadtzentrum, was zu verstärktem Parkplatzsuchverkehr, der vermeidbar wäre, führt. Die Einführung einer verlängerten, aber dennoch beschränkten Parkierungsdauer könnte hier Abhilfe schaffen. Zudem könnten die Gemeinden ihr beschränktes Parkplatzangebot flexibler einsetzen und hätten, wenn sie dies wünschen, eine zusätzliche Möglichkeit, individuell ihre Probleme zu lösen. Selbstverständlich könnten auch hier Quartierbewohner mit Bewilligung von der Einhaltung der orangen Zone ausgenommen werden.</p><p>Der Bund kann mit der Signalisationsverordnung den Gemeinden Instrumente zur möglichst flexiblen Lösung ihrer Probleme zur Verfügung stellen, die diese bei Bedarf, auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten, einsetzen können. Die veränderte, sich neu eingebürgerte Nutzungsanwendung der blauen Zone durch die Gemeinden löst in der Signalisationsverordnung des Bundes einen Handlungsbedarf aus.</p>
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, die Einführung einer orangen Parkzone, analog der blauen Zone, mit einer Parkierungsdauer von z. B. zwei bis drei Stunden zu prüfen.</p>
- Schaffung einer orangen Parkzone in der Signalisationsverordnung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die blaue Zone wird in Städten immer mehr ausgedehnt, wobei die Quartierbewohner mit entsprechender Bewilligung von der Einhaltung der beschränkten Parkzeit richtigerweise ausgenommen sind. Viele der von weissen in blaue Parkplätze umfunktionierten Abstellplätze dienten früher dem regionalen Zubringerverkehr verschiedenster innerstädtischer Dienstleistungen. Die Benutzer dieser Dienstleistungen stellten ihr Auto ausserhalb des Stadtzentrums ab, um dieses dann mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. In grösseren Städten reicht nun die ein- bis anderthalbstündige Parkzeit der blauen Zone schlicht nicht aus, um mit Hin- und Rückweg die Besorgung in der Stadt zu erledigen. Viele Stadtbesucher nehmen deshalb nun wieder das Auto bis ins Stadtzentrum, was zu verstärktem Parkplatzsuchverkehr, der vermeidbar wäre, führt. Die Einführung einer verlängerten, aber dennoch beschränkten Parkierungsdauer könnte hier Abhilfe schaffen. Zudem könnten die Gemeinden ihr beschränktes Parkplatzangebot flexibler einsetzen und hätten, wenn sie dies wünschen, eine zusätzliche Möglichkeit, individuell ihre Probleme zu lösen. Selbstverständlich könnten auch hier Quartierbewohner mit Bewilligung von der Einhaltung der orangen Zone ausgenommen werden.</p><p>Der Bund kann mit der Signalisationsverordnung den Gemeinden Instrumente zur möglichst flexiblen Lösung ihrer Probleme zur Verfügung stellen, die diese bei Bedarf, auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten, einsetzen können. Die veränderte, sich neu eingebürgerte Nutzungsanwendung der blauen Zone durch die Gemeinden löst in der Signalisationsverordnung des Bundes einen Handlungsbedarf aus.</p>
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, die Einführung einer orangen Parkzone, analog der blauen Zone, mit einer Parkierungsdauer von z. B. zwei bis drei Stunden zu prüfen.</p>
- Schaffung einer orangen Parkzone in der Signalisationsverordnung
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