Telefongeräte. Zulassung

ShortId
94.3528
Id
19943528
Updated
10.04.2024 11:55
Language
de
Title
Telefongeräte. Zulassung
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Wenn nur behördlich zugelassene Modelle eines Erzeugnisses auf den freien Markt gelangen können, ist es entscheidend, dass die Regeln und Anforderungen für alle gleich sind. Nach den Änderungen der letzten Zeit drängt sich eine Überprüfung dieser Regeln und Anforderungen auf.</p><p>Ich bitte daher den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Gibt es Fälle, in denen das Bakom für Endgeräte, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen werden sollen, Zulassungsnummern erteilt, obwohl die technischen Eigenschaften nicht voll den Normen entsprechen, die für den gesetzlich zugelassenen Gebrauch in unserem Lande veröffentlicht worden sind?</p><p>2. Hält sich das Bakom in Fällen, in denen technische Anforderungen neu definiert oder geändert werden, an klar festgelegte Verfahren? Welches sind diese Verfahren? Sieht das Bakom für solche Neudefinitionen, Ergänzungen oder Änderungen vernünftige Fristen zwischen Veröffentlichung und Inkrafttreten vor?</p><p>3. Wie wird die Verantwortlichkeit des Zulassungsinhabers (in gewissen Fällen ausländische Firmen, die nicht dem schweizerischen Recht unterstehen) sichergestellt, wenn er die gesetzlichen Bestimmungen des Bakom nicht einhält? Und was geschieht in diesem Fall mit Erzeugnissen, die bereits an den Detailhandel verteilt worden oder in der Verteilerzentrale eingelagert sind?</p><p>4. Das Bakom verlangt von seinen Partnern, dass sie Qualität und Funktionsfähigkeit ihrer Erzeugnisse sicherstellen. Verfügt das Bakom auch über Normen für die Bescheinigung dieser Qualität? Wenn ja - auf welche Bestimmungen stützen sich diese Normen?</p>
  • Telefongeräte. Zulassung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wenn nur behördlich zugelassene Modelle eines Erzeugnisses auf den freien Markt gelangen können, ist es entscheidend, dass die Regeln und Anforderungen für alle gleich sind. Nach den Änderungen der letzten Zeit drängt sich eine Überprüfung dieser Regeln und Anforderungen auf.</p><p>Ich bitte daher den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Gibt es Fälle, in denen das Bakom für Endgeräte, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen werden sollen, Zulassungsnummern erteilt, obwohl die technischen Eigenschaften nicht voll den Normen entsprechen, die für den gesetzlich zugelassenen Gebrauch in unserem Lande veröffentlicht worden sind?</p><p>2. Hält sich das Bakom in Fällen, in denen technische Anforderungen neu definiert oder geändert werden, an klar festgelegte Verfahren? Welches sind diese Verfahren? Sieht das Bakom für solche Neudefinitionen, Ergänzungen oder Änderungen vernünftige Fristen zwischen Veröffentlichung und Inkrafttreten vor?</p><p>3. Wie wird die Verantwortlichkeit des Zulassungsinhabers (in gewissen Fällen ausländische Firmen, die nicht dem schweizerischen Recht unterstehen) sichergestellt, wenn er die gesetzlichen Bestimmungen des Bakom nicht einhält? Und was geschieht in diesem Fall mit Erzeugnissen, die bereits an den Detailhandel verteilt worden oder in der Verteilerzentrale eingelagert sind?</p><p>4. Das Bakom verlangt von seinen Partnern, dass sie Qualität und Funktionsfähigkeit ihrer Erzeugnisse sicherstellen. Verfügt das Bakom auch über Normen für die Bescheinigung dieser Qualität? Wenn ja - auf welche Bestimmungen stützen sich diese Normen?</p>
    • Telefongeräte. Zulassung

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