Markenschutzgesetz und Direktimporte

ShortId
94.3531
Id
19943531
Updated
25.06.2025 02:07
Language
de
Title
Markenschutzgesetz und Direktimporte
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das derzeit geltende Markenschutzgesetz ist überholt und auf gefährliche Weise unklar. Es wurde im Zusammenhang mit den EWR-Verhandlungen ausgearbeitet, ist heute aber veraltet. Die Gerichte können aufgrund dieses Gesetzes nicht über die Rechtmässigkeit von Direktimporten entscheiden. In einer engen Auslegung kann daraus sogar ein Importverbot im Namen des Konsumentenschutzes herausgelesen werden.</p><p>Kantonale Gerichtsurteile der letzten Zeit zeigen, dass die Richter, je nach Fall, zu gänzlich gegensätzlichen Schlussfolgerungen gelangen. Zwar wurde dabei das Bundesgericht angerufen, jedoch ist mit seinem Entscheid nicht vor 1996 zu rechnen. Dies ist recht spät, vor allem wenn man bedenkt, dass das Bundesgericht das Problem nicht grundsätzlich aufrollen kann, sondern nur aufgrund der vorgebrachten Streitfälle.</p><p>Es ist hervorzuheben, dass die restriktive Auslegung durch gewisse Kreise von Importeuren und durch einige Richter der sogenannten Revitalisierungspolitik des Bundesrats entgegenläuft. Sie steht auch im diametralen Gegensatz zu den Empfehlungen der Kartellkommission. Ausserdem ist festzuhalten, dass die EU und der EWR Direktimporte zulassen, um einen ordnungsgemässen Wettbewerb im Bereich der Markenprodukte zu gewährleisten.</p><p>Gleichzeitig muss man einräumen, dass Konsumentenschutz notwendig ist, wenn unter ein- und derselben Markenbezeichnung unterschiedliche Produkte in den Handel gelangen. Ein VW z.B., der aus Italien importiert wird, unterscheidet sich in nichts von einem VW, der in der Schweiz vertrieben wird; ein entsprechendes Modell, das aus Südafrika importiert wird, unterscheidet sich hingegen wesentlich.</p><p>Eine sofortige Bereinigung der rechtlichen Bestimmungen drängt sich auf, um sowohl den Konsumentenschutz wie auch eine gesunde Konkurrenz zu gewährleisten.</p>
  • <p>Ich ersuche den Bundesrat, das Markenschutzgesetz, das Anfang 1993 in Kraft getreten ist, so schnell wie möglich zu revidieren oder aber im Rahmen der laufenden Revision eine Bestimmung im Kartellgesetz einzufügen, welche die Unklarheiten in bezug auf Parallelimporte beseitigt.</p>
  • Markenschutzgesetz und Direktimporte
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das derzeit geltende Markenschutzgesetz ist überholt und auf gefährliche Weise unklar. Es wurde im Zusammenhang mit den EWR-Verhandlungen ausgearbeitet, ist heute aber veraltet. Die Gerichte können aufgrund dieses Gesetzes nicht über die Rechtmässigkeit von Direktimporten entscheiden. In einer engen Auslegung kann daraus sogar ein Importverbot im Namen des Konsumentenschutzes herausgelesen werden.</p><p>Kantonale Gerichtsurteile der letzten Zeit zeigen, dass die Richter, je nach Fall, zu gänzlich gegensätzlichen Schlussfolgerungen gelangen. Zwar wurde dabei das Bundesgericht angerufen, jedoch ist mit seinem Entscheid nicht vor 1996 zu rechnen. Dies ist recht spät, vor allem wenn man bedenkt, dass das Bundesgericht das Problem nicht grundsätzlich aufrollen kann, sondern nur aufgrund der vorgebrachten Streitfälle.</p><p>Es ist hervorzuheben, dass die restriktive Auslegung durch gewisse Kreise von Importeuren und durch einige Richter der sogenannten Revitalisierungspolitik des Bundesrats entgegenläuft. Sie steht auch im diametralen Gegensatz zu den Empfehlungen der Kartellkommission. Ausserdem ist festzuhalten, dass die EU und der EWR Direktimporte zulassen, um einen ordnungsgemässen Wettbewerb im Bereich der Markenprodukte zu gewährleisten.</p><p>Gleichzeitig muss man einräumen, dass Konsumentenschutz notwendig ist, wenn unter ein- und derselben Markenbezeichnung unterschiedliche Produkte in den Handel gelangen. Ein VW z.B., der aus Italien importiert wird, unterscheidet sich in nichts von einem VW, der in der Schweiz vertrieben wird; ein entsprechendes Modell, das aus Südafrika importiert wird, unterscheidet sich hingegen wesentlich.</p><p>Eine sofortige Bereinigung der rechtlichen Bestimmungen drängt sich auf, um sowohl den Konsumentenschutz wie auch eine gesunde Konkurrenz zu gewährleisten.</p>
    • <p>Ich ersuche den Bundesrat, das Markenschutzgesetz, das Anfang 1993 in Kraft getreten ist, so schnell wie möglich zu revidieren oder aber im Rahmen der laufenden Revision eine Bestimmung im Kartellgesetz einzufügen, welche die Unklarheiten in bezug auf Parallelimporte beseitigt.</p>
    • Markenschutzgesetz und Direktimporte

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