Gesetz über die Verlegung von Unternehmen

ShortId
95.403
Id
19950403
Updated
10.04.2024 08:55
Language
de
Title
Gesetz über die Verlegung von Unternehmen
AdditionalIndexing
freie Schlagwörter: Wirtschaft;freie Schlagwörter: Produktionsstandort;freie Schlagwörter: Swiss made;Arbeitnehmerschutz;Warenzeichen;Kinderarbeit;Subvention;Unternehmensverlagerung
1
  • L05K0703040304, Unternehmensverlagerung
  • L05K1102030202, Subvention
  • L05K0702040201, Arbeitnehmerschutz
  • L06K160204020103, Warenzeichen
  • L05K0702030209, Kinderarbeit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Immer mehr Schweizer Unternehmen lassen ihre Produkte in Niedriglohnländern herstellen. Die Jagd nach Gewinnen fördert eine Politik der Verlegung von Produktionsstandorten ins Ausland. Die zunehmenden Betriebsverlegungen unter dem Vorwand der "Modernisierung" und im Namen der Wettbewerbsfähigkeit haben auch Konsequenzen für die Beschäftigung. Am Ende dieser Entwicklung werden Bund, Kantone und Gemeinden zur Kasse gebeten, von den Beschäftigten selbst gar nicht zu sprechen.</p><p>Diese Betriebsverlagerungen sichern den Kapitaleigentümern eine Gewinnsteigerung auf dem Rücken der Arbeiter in der Dritten Welt, die immer stärker ausgebeutet werden. </p><p>Um die Beschäftigung zu schützen, eine echte internationale Kooperation zu entwickeln und die Stärken jedes Landes bewahren zu können, müssen Massnahmen auf nationaler Ebene ergriffen werden; zu denken wäre an abgestufte Abgaben in Abhängigkeit von den unterschiedlichen Niveaus der Sozialgesetzgebung in den einzelnen Ländern.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich eine parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung zur Schaffung eines Gesetzes über die Verlegung von Unternehmen ein.</p><p>Der Bund wird eingeladen, ein Gesetz zu erarbeiten, welches in allen Wirtschaftssektoren Massnahmen gegen die Verlegung von Unternehmen ermöglicht.</p><p>Dieses Gesetz sollte folgende Regelungen enthalten:</p><p>- Einstellung jeglicher Unterstützung durch die öffentliche Hand im Falle von Betriebsverlegungen;</p><p>- Sozialklauseln, die dem Minimalstandard des Internationalen Arbeitsamtes entsprechen;</p><p>- Massnahmen zur Beibehaltung und zum Schutz des Markenzeichens "Swiss made";</p><p>- Verbot der Kinderarbeit;</p><p>- Schaffung eines Fonds für gemeinsame Entwicklung, die aus den Gewinnen von Betrieben finanziert werden, die ihre Produktionsstandorte verlegen.</p>
  • Gesetz über die Verlegung von Unternehmen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Immer mehr Schweizer Unternehmen lassen ihre Produkte in Niedriglohnländern herstellen. Die Jagd nach Gewinnen fördert eine Politik der Verlegung von Produktionsstandorten ins Ausland. Die zunehmenden Betriebsverlegungen unter dem Vorwand der "Modernisierung" und im Namen der Wettbewerbsfähigkeit haben auch Konsequenzen für die Beschäftigung. Am Ende dieser Entwicklung werden Bund, Kantone und Gemeinden zur Kasse gebeten, von den Beschäftigten selbst gar nicht zu sprechen.</p><p>Diese Betriebsverlagerungen sichern den Kapitaleigentümern eine Gewinnsteigerung auf dem Rücken der Arbeiter in der Dritten Welt, die immer stärker ausgebeutet werden. </p><p>Um die Beschäftigung zu schützen, eine echte internationale Kooperation zu entwickeln und die Stärken jedes Landes bewahren zu können, müssen Massnahmen auf nationaler Ebene ergriffen werden; zu denken wäre an abgestufte Abgaben in Abhängigkeit von den unterschiedlichen Niveaus der Sozialgesetzgebung in den einzelnen Ländern.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich eine parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung zur Schaffung eines Gesetzes über die Verlegung von Unternehmen ein.</p><p>Der Bund wird eingeladen, ein Gesetz zu erarbeiten, welches in allen Wirtschaftssektoren Massnahmen gegen die Verlegung von Unternehmen ermöglicht.</p><p>Dieses Gesetz sollte folgende Regelungen enthalten:</p><p>- Einstellung jeglicher Unterstützung durch die öffentliche Hand im Falle von Betriebsverlegungen;</p><p>- Sozialklauseln, die dem Minimalstandard des Internationalen Arbeitsamtes entsprechen;</p><p>- Massnahmen zur Beibehaltung und zum Schutz des Markenzeichens "Swiss made";</p><p>- Verbot der Kinderarbeit;</p><p>- Schaffung eines Fonds für gemeinsame Entwicklung, die aus den Gewinnen von Betrieben finanziert werden, die ihre Produktionsstandorte verlegen.</p>
    • Gesetz über die Verlegung von Unternehmen

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