Solidaritätsbeiträge in der Landwirtschaft. Aufhebung

ShortId
95.406
Id
19950406
Updated
10.04.2024 10:40
Language
de
Title
Solidaritätsbeiträge in der Landwirtschaft. Aufhebung
AdditionalIndexing
freie Schlagwörter: Milchwirtschaft;freie Schlagwörter: Obstbau;freie Schlagwörter: Produzent;freie Schlagwörter: Konsument;Zusammenschluss in der Landwirtschaft;Beziehung Landwirtschaft-Handel;Zahlung;Agrarproduktionspolitik;parastaatliche Verwaltung
1
  • L05K1401040302, Beziehung Landwirtschaft-Handel
  • L05K1401050501, Zusammenschluss in der Landwirtschaft
  • L04K14010401, Agrarproduktionspolitik
  • L05K0703020209, Zahlung
  • L04K08060110, parastaatliche Verwaltung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. In der Volksabstimmung vom 12. März 1995 stand unter anderem eine Aenderung des Landwirtschaftsgesetzes zur Diskussion, mit welcher unter bestimmten Voraussetzungen sämtliche Produzentinnen und Produzenten obligatorisch zur Zahlung von "Solidaritätsbeiträgen" verpflichtet werden sollten. Im Vordergrund stand der Fleischmarkt. Diese Vorlage ist mit Zweidrittelsmehrheit abgelehnt worden. Im Abstimmungskampf hatte die Rolle der nachgelagerten Organisationen eine grosse Bedeutung. Es setzte sich die Auffassung durch, dass die staatliche Regelung des nachgelagerten Bereichs unzweckmässig sei.</p><p>2. Bei der Revision des Getreidegesetzes sollte der Müllereibranche ebenfalls die Zahlung von Solidaritäts- und Stillegungsbeiträgen verordnet werden. Unter dem Eindruck des Ergebnisses der Volksabstimmung wurde dieser Vorschlag von den eidgenössischen Räten fallengelassen.</p><p>3. Es gibt jedoch landwirtschaftliche Bereiche, in welchen derartige staatlich verordnete Beiträge früher eingeführt worden sind, z.B. die Milchwirtschaft oder der Obstbau. Vor dem Hintergrund der Volksabstimmung vom 12. März 1995 lassen sich diese Bestimmungen nicht länger rechtfertigen. Mit der vorliegenden parlamentarischen Initiative verlange ich, dass in allen landwirtschaftlichen Bereichen in Bezug auf Selbsthilfemassnahmen und "Solidaritätsbeiträge" gleiches Recht gilt. Dies lässt sich am besten dadurch erreichen, dass sämtliche Bestimmungen, die Produzentinnen und Produzenten zu Zahlungen an nachgelagerte Organisationen verpflichten, aufgehoben werden. Diese Beziehungen sollen künftig allein durch privatrechtliche Vereinbarungen geregelt werden.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes verlange ich mit einer parlamentarischen Initiative in Form der allgemeinen Anregung,</p><p>- dass sämtliche Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen im landwirtschaftlichen Bereich aufgehoben werden, welche die Produzentinnen und Produzenten zu obligatorischen Zahlungen an nachgelagerte Organisationen (Verarbeitung, Verwertung, Vermarktung) verpflichten, zum Beispiel in der Milchwirtschaft und im Obstbau;</p><p>- dass die Beziehungen zwischen Produzentinnen und Produzenten einerseits und den nachgelagerten Organisationen andererseits rein privatrechtlich zu regeln sind.</p>
  • Solidaritätsbeiträge in der Landwirtschaft. Aufhebung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. In der Volksabstimmung vom 12. März 1995 stand unter anderem eine Aenderung des Landwirtschaftsgesetzes zur Diskussion, mit welcher unter bestimmten Voraussetzungen sämtliche Produzentinnen und Produzenten obligatorisch zur Zahlung von "Solidaritätsbeiträgen" verpflichtet werden sollten. Im Vordergrund stand der Fleischmarkt. Diese Vorlage ist mit Zweidrittelsmehrheit abgelehnt worden. Im Abstimmungskampf hatte die Rolle der nachgelagerten Organisationen eine grosse Bedeutung. Es setzte sich die Auffassung durch, dass die staatliche Regelung des nachgelagerten Bereichs unzweckmässig sei.</p><p>2. Bei der Revision des Getreidegesetzes sollte der Müllereibranche ebenfalls die Zahlung von Solidaritäts- und Stillegungsbeiträgen verordnet werden. Unter dem Eindruck des Ergebnisses der Volksabstimmung wurde dieser Vorschlag von den eidgenössischen Räten fallengelassen.</p><p>3. Es gibt jedoch landwirtschaftliche Bereiche, in welchen derartige staatlich verordnete Beiträge früher eingeführt worden sind, z.B. die Milchwirtschaft oder der Obstbau. Vor dem Hintergrund der Volksabstimmung vom 12. März 1995 lassen sich diese Bestimmungen nicht länger rechtfertigen. Mit der vorliegenden parlamentarischen Initiative verlange ich, dass in allen landwirtschaftlichen Bereichen in Bezug auf Selbsthilfemassnahmen und "Solidaritätsbeiträge" gleiches Recht gilt. Dies lässt sich am besten dadurch erreichen, dass sämtliche Bestimmungen, die Produzentinnen und Produzenten zu Zahlungen an nachgelagerte Organisationen verpflichten, aufgehoben werden. Diese Beziehungen sollen künftig allein durch privatrechtliche Vereinbarungen geregelt werden.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes verlange ich mit einer parlamentarischen Initiative in Form der allgemeinen Anregung,</p><p>- dass sämtliche Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen im landwirtschaftlichen Bereich aufgehoben werden, welche die Produzentinnen und Produzenten zu obligatorischen Zahlungen an nachgelagerte Organisationen (Verarbeitung, Verwertung, Vermarktung) verpflichten, zum Beispiel in der Milchwirtschaft und im Obstbau;</p><p>- dass die Beziehungen zwischen Produzentinnen und Produzenten einerseits und den nachgelagerten Organisationen andererseits rein privatrechtlich zu regeln sind.</p>
    • Solidaritätsbeiträge in der Landwirtschaft. Aufhebung

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