Vellerat: Uebertritt in den Kanton Jura

ShortId
95.408
Id
19950408
Updated
10.04.2024 08:04
Language
de
Title
Vellerat: Uebertritt in den Kanton Jura
AdditionalIndexing
freie Schlagwörter: Staatspolitik;freie Schlagwörter: Jura;freie Schlagwörter: Föderalismus;freie Schlagwörter: Kanton;freie Schlagwörter: Gebietsveränderung
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Ich fordere die eidgenössischen Räte auf, bis Ende 1995 einen Grundsatzentscheid zu fassen, der den Uebertritt von Vellerat zum Kanton Jura ohne Ratifizierung durch Volk und Stände ermöglicht. Die Ratifizierung durch die eidgenössischen Räte sollte genügen, um dem laufenden Verfahren ein Ende zu setzen.</p><p>Die schriftliche Begründung liegt meiner Interpellation vom 8. Oktober 1993 (93.3515) bei, ebenso die Antwort des Bundesrates vom 28. Februar 1994, der aus streng formalrechtlicher Sicht argumentiert, ohne allerdings ein vereinfachtes Verfahren ganz auszuschliessen, falls das Parlament einen entsprechenden Entscheid fassen sollte.</p><p>Folgende, seit Februar 1994 eingetretene Ereignisse rechtfertigen ein vereinfachtes Verfahren:</p><p>- Der Berner Grosse Rat hat die "Lex Vellerat" ohne Gegenstimme angenommen;</p><p>- das Berner Stimmvolk hat dieses Gesetz zur allgemeinen Überraschung in der Abstimmung vom 12. März 1995 mit einem Jastimmenanteil von 84,3 Prozent angenommen;</p><p>- gleichentags hat die Gemeinde Vellerat mit 95,6 Prozent Jastimmen (44:2) ihren Willen bekräftigt, sich dem Kanton Jura anzuschliessen;</p><p>- das jurassische Parlament hat soeben ein eigenes Gesetz einstimmig verabschiedet, das die Einzelheiten der Aufnahme Vellerats in den Kanton Jura regelt.</p><p>Es besteht kein Zweifel, dass das jurassische Volk dieser Vorlage im Juni 1995 mit gleicher Entschlossenheit zustimmen wird.</p><p>Unter diesen Umständen erschiene eine eidgenössische Abstimmung zur Ratifizierung des Uebertritts von 70 Einwohnern in einen andern Kanton unverhältnismässig, wäre demokratisch nicht sinnvoll und hätte unnötige Kosten zur Folge.</p>
  • <p>Die eidgenössischen Räte werden aufgefordert, den vorgesehenen Uebertritt der bernischen Gemeinde Vellerat zum Kanton Jura so zu regeln, dass kein obligatorisches Referendum von Volk und Ständen vorgesehen wird.</p>
  • Vellerat: Uebertritt in den Kanton Jura
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Ich fordere die eidgenössischen Räte auf, bis Ende 1995 einen Grundsatzentscheid zu fassen, der den Uebertritt von Vellerat zum Kanton Jura ohne Ratifizierung durch Volk und Stände ermöglicht. Die Ratifizierung durch die eidgenössischen Räte sollte genügen, um dem laufenden Verfahren ein Ende zu setzen.</p><p>Die schriftliche Begründung liegt meiner Interpellation vom 8. Oktober 1993 (93.3515) bei, ebenso die Antwort des Bundesrates vom 28. Februar 1994, der aus streng formalrechtlicher Sicht argumentiert, ohne allerdings ein vereinfachtes Verfahren ganz auszuschliessen, falls das Parlament einen entsprechenden Entscheid fassen sollte.</p><p>Folgende, seit Februar 1994 eingetretene Ereignisse rechtfertigen ein vereinfachtes Verfahren:</p><p>- Der Berner Grosse Rat hat die "Lex Vellerat" ohne Gegenstimme angenommen;</p><p>- das Berner Stimmvolk hat dieses Gesetz zur allgemeinen Überraschung in der Abstimmung vom 12. März 1995 mit einem Jastimmenanteil von 84,3 Prozent angenommen;</p><p>- gleichentags hat die Gemeinde Vellerat mit 95,6 Prozent Jastimmen (44:2) ihren Willen bekräftigt, sich dem Kanton Jura anzuschliessen;</p><p>- das jurassische Parlament hat soeben ein eigenes Gesetz einstimmig verabschiedet, das die Einzelheiten der Aufnahme Vellerats in den Kanton Jura regelt.</p><p>Es besteht kein Zweifel, dass das jurassische Volk dieser Vorlage im Juni 1995 mit gleicher Entschlossenheit zustimmen wird.</p><p>Unter diesen Umständen erschiene eine eidgenössische Abstimmung zur Ratifizierung des Uebertritts von 70 Einwohnern in einen andern Kanton unverhältnismässig, wäre demokratisch nicht sinnvoll und hätte unnötige Kosten zur Folge.</p>
    • <p>Die eidgenössischen Räte werden aufgefordert, den vorgesehenen Uebertritt der bernischen Gemeinde Vellerat zum Kanton Jura so zu regeln, dass kein obligatorisches Referendum von Volk und Ständen vorgesehen wird.</p>
    • Vellerat: Uebertritt in den Kanton Jura

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