Ueberprüfung der Gültigkeit von Volksinitiativen

ShortId
95.411
Id
19950411
Updated
10.04.2024 12:31
Language
de
Title
Ueberprüfung der Gültigkeit von Volksinitiativen
AdditionalIndexing
freie Schlagwörter: Volksrecht;freie Schlagwörter: Politische Rechte;freie Schlagwörter: Staatspolitik;Gültigkeit einer Volksinitiative
1
  • L05K0801020408, Gültigkeit einer Volksinitiative
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die nach der Kontrolle durch die Bundeskanzlei freigegebene Unterschriftensammlung lässt die Staatsbürgerin und den Staatsbürger annehmen, dass der Initiativtext rechtskonform ist und dass ihre bzw. seine Unterschrift dazu beiträgt, zumindest eine Volksabstimmung über die gestellte Forderung auszulösen. Ein Ungültigerklären nach erfolgter Unterschriftensammlung und nach dem Einreichen des Volksbegehrens wirkt für die jeweilen deutlich mehr als 100 000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner unverständlich und frustrierend; sie müssen sich als verschaukelt vorkommen, wenn der Staat etwas bewilligt, das er später als unrechtmässig erklärt. Das Vertrauen in die staatlichen Institutionen nimmt dadurch Schaden, und die Glaubwürdigkeit staatlichen Handelns wird damit strapaziert.</p><p>Ein Entscheiden über die Gültigkeit oder Ungültigkeit von Volksbegehren vor dem Beginn des Unterschriftensammelns schafft mehr Transparenz. Eine solche Regelung verhindert zudem unnötigen und sehr umfangreichen Administrationsaufwand der Verwaltung, erhöht die Effizienz der Arbeit der Kommissionen und des Parlamentes und hilft parlamentarischen Leerlauf vermeiden.</p>
  • <p>Die eidgenössischen Räte werden aufgefordert, die Ueberprüfung der Gültigkeit von Volksinitiativen so zu regeln, dass</p><p>- dies aufgrund von klaren Kriterien erfolgt</p><p>- insbesondere der abschliessende Entscheid vor dem Beginn der Unterschriftensammlung gefällt wird.</p>
  • Ueberprüfung der Gültigkeit von Volksinitiativen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die nach der Kontrolle durch die Bundeskanzlei freigegebene Unterschriftensammlung lässt die Staatsbürgerin und den Staatsbürger annehmen, dass der Initiativtext rechtskonform ist und dass ihre bzw. seine Unterschrift dazu beiträgt, zumindest eine Volksabstimmung über die gestellte Forderung auszulösen. Ein Ungültigerklären nach erfolgter Unterschriftensammlung und nach dem Einreichen des Volksbegehrens wirkt für die jeweilen deutlich mehr als 100 000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner unverständlich und frustrierend; sie müssen sich als verschaukelt vorkommen, wenn der Staat etwas bewilligt, das er später als unrechtmässig erklärt. Das Vertrauen in die staatlichen Institutionen nimmt dadurch Schaden, und die Glaubwürdigkeit staatlichen Handelns wird damit strapaziert.</p><p>Ein Entscheiden über die Gültigkeit oder Ungültigkeit von Volksbegehren vor dem Beginn des Unterschriftensammelns schafft mehr Transparenz. Eine solche Regelung verhindert zudem unnötigen und sehr umfangreichen Administrationsaufwand der Verwaltung, erhöht die Effizienz der Arbeit der Kommissionen und des Parlamentes und hilft parlamentarischen Leerlauf vermeiden.</p>
    • <p>Die eidgenössischen Räte werden aufgefordert, die Ueberprüfung der Gültigkeit von Volksinitiativen so zu regeln, dass</p><p>- dies aufgrund von klaren Kriterien erfolgt</p><p>- insbesondere der abschliessende Entscheid vor dem Beginn der Unterschriftensammlung gefällt wird.</p>
    • Ueberprüfung der Gültigkeit von Volksinitiativen

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