Verwaltung der Waffenplätze

ShortId
95.1049
Id
19951049
Updated
24.06.2025 23:24
Language
de
Title
Verwaltung der Waffenplätze
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die von der Fragestellerin gegen nicht genannte Waffenplatzverwalter erhobenen Vorwürfe sind wenig konkret. Dem EMD sind keine Vorkommnisse bekannt, die auf Missstände schliessen lassen würden. Bei Missverständnissen zwischen Kommandanten und Verwalter treffen die vorgesetzten Stellen die nötigen Vorkehrungen, um die Leistung zugunsten der Truppe sicherzustellen.</p><p></p><p>Beizufügen ist, dass die Mehrzahl der Waffenplätze mit der EMD-Reorganisation 95, die auf 1. Januar 1996 in Kraft treten soll, regionenweise mit anderen Betrieben des EMD - beispielsweise Zeughäusern - zusammengelegt und dabei die Waffenplatzverwalter und ihr ziviles Personal einer zivilen Leitung unterstellt werden. Sie können damit noch effizienter eingesetzt werden als heute. Inskünftig wird die militärische Führung durch die Kommandanten der Ausbildungsregionen ausgeübt, die als Auftraggeber gegenüber den Betriebsleitern (Verwalter) als Leistungserbringer auftreten werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • Verwaltung der Waffenplätze
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die von der Fragestellerin gegen nicht genannte Waffenplatzverwalter erhobenen Vorwürfe sind wenig konkret. Dem EMD sind keine Vorkommnisse bekannt, die auf Missstände schliessen lassen würden. Bei Missverständnissen zwischen Kommandanten und Verwalter treffen die vorgesetzten Stellen die nötigen Vorkehrungen, um die Leistung zugunsten der Truppe sicherzustellen.</p><p></p><p>Beizufügen ist, dass die Mehrzahl der Waffenplätze mit der EMD-Reorganisation 95, die auf 1. Januar 1996 in Kraft treten soll, regionenweise mit anderen Betrieben des EMD - beispielsweise Zeughäusern - zusammengelegt und dabei die Waffenplatzverwalter und ihr ziviles Personal einer zivilen Leitung unterstellt werden. Sie können damit noch effizienter eingesetzt werden als heute. Inskünftig wird die militärische Führung durch die Kommandanten der Ausbildungsregionen ausgeübt, die als Auftraggeber gegenüber den Betriebsleitern (Verwalter) als Leistungserbringer auftreten werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • Verwaltung der Waffenplätze

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