Ziviler Ersatzdienst: Vereinbarung zwischen bundesrat und WWF?
- ShortId
-
95.1060
- Id
-
19951060
- Updated
-
24.06.2025 22:38
- Language
-
de
- Title
-
Ziviler Ersatzdienst: Vereinbarung zwischen bundesrat und WWF?
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Es besteht keine diesbezügliche Absprache zwischen dem WWF und dem Bundesrat, sondern ein Rahmenvertrag zwischen dem Kanton St. Gallen und der WWF-Sektion St. Gallen/Thurgau/Appenzell. Dieser Vertrag wurde durch das Biga genehmigt, da er den Kriterien der Verordnung über die Arbeitsleistung infolge Militärdienstverweigerung (VAL) entspricht. Der Vertrag enthält keine Absprachen bezüglich "Werbemassnahmen".</p><p>2. Ja, der Bundesrat sieht in einer solchen Werbung eine Aufforderung zur Militärdienstverweigerung. Das Biga hat daher im August und im Dezember 1994 bei der genannten WWF-Sektion interveniert und sie unter Androhung der Auflösung des Rahmenvertrages ermahnt, von entsprechenden Werbemassnahmen abzusehen. Es sind in der Folge keine weiteren Flugblätter mehr aufgetaucht.</p><p>Einsätze im Rahmen der Arbeitsleistung dürfen nicht der Beeinflussung des Prozesses der politischen Willensbildung dienen. Im Entwurf der künftigen Zivildienstverordnung werden die diesbezüglich erforderlichen Klarstellungen enthalten sein.</p>
- <p>Per Flugblätter, u. a. aufgehängt am Anschlagbrett der Uni Zürich, sucht die WWF-Sektion Bodensee/Thurgau Militärdienstverweigerer, die ihren zivilen Ersatzdienst im Rahmen des WWF mit Arbeitsort in Weinfelden erbringen möchte. Angeboten werden "Büroarbeiten über Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Erarbeitung und Betreuung von Umweltprojekten, Vorbereitung und Teilnahme an Aktionen, Kursbegleitungen, Natureinsätze usw." bei einem Mindesteinsatz von einem Monat.</p><p>In diesem Zusammenhang frage ich den Bundesrat an:</p><p>1. Ist dieses Stellenangebot mit dem Bundesrat bzw. mit den für den zivilen Ersatzdienst vorgesehenen Amtsstellen abgesprochen?</p><p>2. Betrachtet der Bundesrat solche Werbung für einen Zivildienst, dessen gesetzliche Grundlage sich immer noch in der parlamentarischen Behandlungsphase befindet, nicht als indirekte Aufforderung zur Verweigerung des Militärdienstes?</p>
- Ziviler Ersatzdienst: Vereinbarung zwischen bundesrat und WWF?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Es besteht keine diesbezügliche Absprache zwischen dem WWF und dem Bundesrat, sondern ein Rahmenvertrag zwischen dem Kanton St. Gallen und der WWF-Sektion St. Gallen/Thurgau/Appenzell. Dieser Vertrag wurde durch das Biga genehmigt, da er den Kriterien der Verordnung über die Arbeitsleistung infolge Militärdienstverweigerung (VAL) entspricht. Der Vertrag enthält keine Absprachen bezüglich "Werbemassnahmen".</p><p>2. Ja, der Bundesrat sieht in einer solchen Werbung eine Aufforderung zur Militärdienstverweigerung. Das Biga hat daher im August und im Dezember 1994 bei der genannten WWF-Sektion interveniert und sie unter Androhung der Auflösung des Rahmenvertrages ermahnt, von entsprechenden Werbemassnahmen abzusehen. Es sind in der Folge keine weiteren Flugblätter mehr aufgetaucht.</p><p>Einsätze im Rahmen der Arbeitsleistung dürfen nicht der Beeinflussung des Prozesses der politischen Willensbildung dienen. Im Entwurf der künftigen Zivildienstverordnung werden die diesbezüglich erforderlichen Klarstellungen enthalten sein.</p>
- <p>Per Flugblätter, u. a. aufgehängt am Anschlagbrett der Uni Zürich, sucht die WWF-Sektion Bodensee/Thurgau Militärdienstverweigerer, die ihren zivilen Ersatzdienst im Rahmen des WWF mit Arbeitsort in Weinfelden erbringen möchte. Angeboten werden "Büroarbeiten über Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Erarbeitung und Betreuung von Umweltprojekten, Vorbereitung und Teilnahme an Aktionen, Kursbegleitungen, Natureinsätze usw." bei einem Mindesteinsatz von einem Monat.</p><p>In diesem Zusammenhang frage ich den Bundesrat an:</p><p>1. Ist dieses Stellenangebot mit dem Bundesrat bzw. mit den für den zivilen Ersatzdienst vorgesehenen Amtsstellen abgesprochen?</p><p>2. Betrachtet der Bundesrat solche Werbung für einen Zivildienst, dessen gesetzliche Grundlage sich immer noch in der parlamentarischen Behandlungsphase befindet, nicht als indirekte Aufforderung zur Verweigerung des Militärdienstes?</p>
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