DEH und armeefeindliche Volksinitiativen

ShortId
95.1070
Id
19951070
Updated
24.06.2025 23:10
Language
de
Title
DEH und armeefeindliche Volksinitiativen
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Meinungsumfragen stellen ein unentbehrliches Mittel der entwicklungspolitischen Planung dar, da sie eine verbesserte und gezieltere Informationsvermittlung erlauben, deren Wirkung zudem später überprüft werden kann.</p><p>Seit 1984 wird das Meinungsforschungsinstitut Isopublic von der DEH und der Arbeitsgemeinschaft der Hilfswerke alle fünf Jahre damit beauftragt, die Schweizer Bevölkerung über ihre Meinung zur Entwicklungszusammenarbeit zu befragen. Zwei Drittel der Kosten dieser Meinungsumfrage werden von der DEH getragen, ein Drittel von den Hilfswerken. Die Resultate der Meinungsforschung werden veröffentlicht.</p><p>Der Kern der Umfrage umfasst 25 Fragen und bleibt jeweils gleich, um die Vergleichbarkeit der Resultate sicherzustellen. Zusätzliche, auf die Aktualität bezogene Fragen können sowohl von der Arbeitsgemeinschaft als auch seitens der Bundesverwaltung eingebracht werden.</p><p>In der 1994 durchgeführten Meinungsumfrage gehörte dazu die Frage 19a, welche zehn Vorschläge enthielt, darunter die zwei strittigen Fragen zur Waffenausfuhr in Entwicklungsländer und zur Kürzung der Militärausgaben zugunsten der Entwicklungszusammenarbeit:</p><p>"19a. 'Wie beurteilen Sie die folgenden Vorschläge zum Ausbau der schweizerischen Entwicklungspolitik, d. h., sind Sie sehr einverstanden, einverstanden, mehr oder weniger einverstanden, nicht einverstanden oder gar nicht einverstanden?'</p><p>a. Rasche Rechtshilfe der Schweiz an die Entwicklungsländer, um die Rückführung von auf Schweizer Banken deponierten Fluchtgeldern (z. B. von Marcos oder Duvalier) zu ermöglichen</p><p>b. Soweit unser Zucker importiert werden muss, vermehrt die Entwicklungsländer als Lieferanten berücksichtigen</p><p>c. Vermehrt auch Aufnahme von Asylbewerbern in der Schweiz, die aus wirtschaftlichen Gründen bei uns Zuflucht suchen</p><p>d. Ein schweizerisches Verbot, Giftmüll in Entwicklungsländer abzuschieben (inklusive Handel durch Briefkastenfirmen)</p><p>e. Förderung von Produkten aus Entwicklungsländern, indem sie nach Herkunftsland, den sozialen und ökologischen Herstellungsbedingungen besonders gekennzeichnet werden</p><p>f. Verbot von Waffenexporten in die Dritte Welt</p><p>g. Erleichterungen oder Erlass von Schulden der ärmeren Entwicklungsländer gegenüber schweizerischen Gläubigern</p><p>h. Die Patentierung biotechnologischer Produkte verbieten</p><p>i. Die Militärausgaben zugunsten der Entwicklungshilfe reduzieren</p><p>k. Die multilaterale Zusammenarbeit verstärken und der Uno beitreten."</p><p>Die gestellten Fragen können wie folgt beantwortet werden:</p><p>1. Bereits seit geraumer Zeit und insbesondere seit der Konferenz von Rio über Umwelt und Entwicklung stellt sich im Rahmen des Nord-Süd-Dialogs die Frage der Gegenseitigkeit von Verpflichtungen. Es ist auch deutlich geworden, dass Lösungen, welche für die mit dem Klima, der Demographie, der Migration oder der Nutzung natürlicher Ressourcen verbundenen Probleme gefunden werden müssen, sowohl die Länder des Südens wie auch diejenigen des Nordens einzubeziehen haben. Auch die "Frage der guten Führung der Regierungsgeschäfte" (Good Governance) stellt sich nicht nur in Entwicklungsländern, sondern auch in den Industrieländern. Sie betrifft ebenfalls und direkt die ausgewogene Mittelaufteilung zwischen den verschiedenen Bereichen staatlicher Tätigkeit. Die Gesamtheit dieser Fragen ist Gegenstand des bundesrätlichen Berichtes über die Nord-Süd-Beziehungen der Schweiz in den neunziger Jahren vom 7. März 1994.</p><p>Übermässige oder der militärischen Bedrohung oder der inneren Sicherheit nicht angemessene Waffentransfers in ein Entwicklungsland können die Massnahmen der Entwicklungshilfe, die auf eine Stärkung von Frieden und Sicherheit ausgerichtet sind, beeinträchtigen. Der Schutz und die Wahrung des Friedens sind jedoch ein dauerndes Anliegen der Aussenpolitik des Bundesrates.</p><p>Die Frage der Kürzung der Militärausgaben muss in den Rahmen der internationalen entwicklungspolitischen Diskussion gestellt werden. Die Reduktion der Militärausgaben zugunsten der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der ärmsten Länder ist ein Dauerthema internationaler Institutionen. Das Thema wird im übrigen in der öffentlichen Meinung und in internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen, der OECD und den Bretton-Woods-Institutionen seit September 1989 erörtert.</p><p>Der Bundesrat hat das Thema der Reduktion von übermässigen Militärausgaben in Entwicklungsländern im zitierten Bericht vom 7. März 1994 behandelt, als er in Ziffer 215 festhielt, dass ".... sich die Schweiz konsequent für eine Reduktion unverhältnismässiger Militärausgaben einsetzt, damit ein möglichst grosser Anteil der beschränkten finanziellen Mittel für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung eingesetzt werden kann". Es geht in diesem Zusammenhang darum, eine möglichst zweckmässige Aufteilung beschränkter öffentlicher Mittel zwischen den prioritären Aufgaben der Sicherheit, der Wirtschaft, des Sozialen und der Umwelt zu erzielen.</p><p>Bezüglich der Aufteilung der staatlichen Ressourcen in unserem Land ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Armee wie die Entwicklungszusammenarbeit wichtige Instrumente im Rahmen der Politik der allgemeinen Existenzsicherung unseres Landes sind. Es ist daher nicht opportun, das eine gegen das andere auszuspielen.</p><p>Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass sich die Verwaltung konsequent verhält, wenn sie die öffentliche Meinung zu Themen internationaler Relevanz zu erforschen sucht. Alle Vorschläge der Frage 19a betreffen im übrigen schwierige und kontroverse Sachgebiete.</p><p>2. Es versteht sich von selbst, dass die DEH, wie alle anderen Ämter und Direktionen der Bundesverwaltung, die vom Bundesrat verordnete Politik zu verfolgen hat. Sie ist verpflichtet, nicht einseitig Position zu beziehen und die Meinungsfreiheit anderer Personen oder Organisationen nicht einzuschränken.</p><p>3. Zum heutigen Zeitpunkt existiert keine bundesrätliche Richtlinie zur Durchführung von Meinungsumfragen.</p><p>Es gilt zu beachten, dass Meinungsumfragen zum Ziel haben, die öffentliche Meinung zu analysieren und deshalb breit angelegt sein müssen. Die Interpretation der Resultate der Meinungsforschung entzieht sich der Verantwortung des Auftraggebers, weshalb diesem keine unredliche Absicht unterstellt werden kann. Grundsätzlich überwiegt das staatspolitische Interesse, eine Problemstellung und die öffentliche Meinung zu analysieren, das Risiko, gewisse Empfindsamkeiten zu verletzen.</p><p>Mit Meinungsumfragen werden Themen untersucht, welche die Bevölkerung beschäftigen und aus diesem Grund aktuell oder gar kontrovers sind. Meinungserhebungen müssen auf wirksame und kostengünstige Weise durchgeführt werden können. Der Erlass allgemeiner Richtlinien in diesem Bereich könnte daher die Reichweite von Meinungsumfragen einschränken und folglich der Meinungsvielfalt nicht gerecht werden.</p><p>Für die Publikation von Umfrageresultaten gelten die gleichen Anforderungen wie für die Informationsverbreitung. Die Informationen müssen einem öffentlichen Interesse entsprechen, objektiv sein, einen informativen Gehalt haben, nicht provozierend wirken und schliesslich komplett und rasch verfügbar sein. In allen Bereichen der Politik müssen diese Prinzipien eingehalten werden. Der Bundesrat erachtet diese als ausreichende Vorsichtsmassnahme und beabsichtigt daher nicht, Richtlinien in dieser Sache zu erlassen.</p>
  • <p>Seit 1984 veranstalten DEH und die Arbeitsgemeinschaft der Hilfswerke gemeinsam alle fünf Jahre eine Umfrage über die schweizerische Entwicklungszusammenarbeit. Die DEH trägt zwei Drittel der Kosten. Der Grundstock von 25 Fragen bleibt gleich; jeder Umfragepartner kann zusätzliche Fragen einbringen. So findet sich in der Umfrage 1994 folgender Frageblock:</p><p>"Wie stehen Sie im Zusammenhang mit den Vorschlägen zum Ausbau der schweizerischen Entwicklungspolitik zum Verbot von Waffenexporten in die Dritte Welt? - Wie stehen Sie im Zusammenhang mit den Vorschlägen zum Ausbau der schweizerischen Entwicklungspolitik zur Reduktion der Militärausgaben zugunsten der Entwicklungshilfe?"</p><p>An einer Medienkonferenz vom 7. September 1994 forderten schweizerische Entwicklungsorganisationen und Hilfswerke - dieselben, welche die obenerwähnten Zusatzfragen eingebracht haben - die Aufstockung der Gelder für die Entwicklungszusammenarbeit zu Lasten der Aufwendungen für unsere Milizarmee. Unter diesen Organisationen finden sich namhafte Hilfswerke wie Swissaid, Fastenopfer, Brot für alle, Helvetas, Caritas usw. Sie stehen mit anderen auf einer Liste von 76 Organisationen, welche die beiden Volksinitiativen "für weniger Militärausgaben und mehr Friedenspolitik" sowie "für ein Verbot der Kriegsmaterialausfuhr" unterstützen.</p><p>Die beiden Volksinitiativen sind im März 1991 von der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz - selbstverständlich unter dem Beifall der Armeeabschaffer, insbesondere der "Gruppe für eine Schweiz ohne Armee" (GSoA) - lanciert und am 24. September 1992 eingereicht worden. Im Zeitpunkt, da die DEH die von den vereinigten Hilfswerken formulierten, oben angesprochenen Zusatzfragen betreffend Waffenexportverbot und Reduktion der schweizerischen Militärausgaben entgegennahm, waren die beiden Initiativen in allen ihren umstrittenen rechtlichen und politischen Aspekten bekannt.</p><p>Das Verhalten der DEH ist sowohl unter ideellen als auch finanziellen und staatspolitischen Gründen als absolut unzulässig zu beurteilen. Mit den frei wählbaren Zusatzfragen können für spätere politische Argumentationen verwendbare Unfrageergebnisse staatlich subventioniert beschafft werden! Wie wäre wohl die Reaktion des Bundesrates und der Öffentlichkeit, wenn sich das EMD an einer Umfrage ideell und finanziell beteiligen würde, welche sich, im Interesse der Aufwendungen für unsere militärische Landesverteidigung, für eine Reduktion der schweizerischen Entwicklungshilfekredite aussprechen würde?</p><p>Meine Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat Vorgehen und Verhalten der DEH?</p><p>2. Wenn er es sowohl unter dem ideellen als auch unter dem finanziellen Aspekt (Sparzwang!) als unzulässig beurteilt, ist er dann bereit, der DEH, aber auch den Bundesämtern und Verwaltungsstellen allgemein derartig parteiliche Aktivitäten zu untersagen?</p><p>3. Wenn er das nicht will: Zieht der Bundesrat in Erwägung, grundsätzlich Richtlinien für die Durchführung von Meinungsumfragen in politisch sensiblen Bereichen durch Bundesämter und Verwaltungsstellen zu erlassen?</p>
  • DEH und armeefeindliche Volksinitiativen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Meinungsumfragen stellen ein unentbehrliches Mittel der entwicklungspolitischen Planung dar, da sie eine verbesserte und gezieltere Informationsvermittlung erlauben, deren Wirkung zudem später überprüft werden kann.</p><p>Seit 1984 wird das Meinungsforschungsinstitut Isopublic von der DEH und der Arbeitsgemeinschaft der Hilfswerke alle fünf Jahre damit beauftragt, die Schweizer Bevölkerung über ihre Meinung zur Entwicklungszusammenarbeit zu befragen. Zwei Drittel der Kosten dieser Meinungsumfrage werden von der DEH getragen, ein Drittel von den Hilfswerken. Die Resultate der Meinungsforschung werden veröffentlicht.</p><p>Der Kern der Umfrage umfasst 25 Fragen und bleibt jeweils gleich, um die Vergleichbarkeit der Resultate sicherzustellen. Zusätzliche, auf die Aktualität bezogene Fragen können sowohl von der Arbeitsgemeinschaft als auch seitens der Bundesverwaltung eingebracht werden.</p><p>In der 1994 durchgeführten Meinungsumfrage gehörte dazu die Frage 19a, welche zehn Vorschläge enthielt, darunter die zwei strittigen Fragen zur Waffenausfuhr in Entwicklungsländer und zur Kürzung der Militärausgaben zugunsten der Entwicklungszusammenarbeit:</p><p>"19a. 'Wie beurteilen Sie die folgenden Vorschläge zum Ausbau der schweizerischen Entwicklungspolitik, d. h., sind Sie sehr einverstanden, einverstanden, mehr oder weniger einverstanden, nicht einverstanden oder gar nicht einverstanden?'</p><p>a. Rasche Rechtshilfe der Schweiz an die Entwicklungsländer, um die Rückführung von auf Schweizer Banken deponierten Fluchtgeldern (z. B. von Marcos oder Duvalier) zu ermöglichen</p><p>b. Soweit unser Zucker importiert werden muss, vermehrt die Entwicklungsländer als Lieferanten berücksichtigen</p><p>c. Vermehrt auch Aufnahme von Asylbewerbern in der Schweiz, die aus wirtschaftlichen Gründen bei uns Zuflucht suchen</p><p>d. Ein schweizerisches Verbot, Giftmüll in Entwicklungsländer abzuschieben (inklusive Handel durch Briefkastenfirmen)</p><p>e. Förderung von Produkten aus Entwicklungsländern, indem sie nach Herkunftsland, den sozialen und ökologischen Herstellungsbedingungen besonders gekennzeichnet werden</p><p>f. Verbot von Waffenexporten in die Dritte Welt</p><p>g. Erleichterungen oder Erlass von Schulden der ärmeren Entwicklungsländer gegenüber schweizerischen Gläubigern</p><p>h. Die Patentierung biotechnologischer Produkte verbieten</p><p>i. Die Militärausgaben zugunsten der Entwicklungshilfe reduzieren</p><p>k. Die multilaterale Zusammenarbeit verstärken und der Uno beitreten."</p><p>Die gestellten Fragen können wie folgt beantwortet werden:</p><p>1. Bereits seit geraumer Zeit und insbesondere seit der Konferenz von Rio über Umwelt und Entwicklung stellt sich im Rahmen des Nord-Süd-Dialogs die Frage der Gegenseitigkeit von Verpflichtungen. Es ist auch deutlich geworden, dass Lösungen, welche für die mit dem Klima, der Demographie, der Migration oder der Nutzung natürlicher Ressourcen verbundenen Probleme gefunden werden müssen, sowohl die Länder des Südens wie auch diejenigen des Nordens einzubeziehen haben. Auch die "Frage der guten Führung der Regierungsgeschäfte" (Good Governance) stellt sich nicht nur in Entwicklungsländern, sondern auch in den Industrieländern. Sie betrifft ebenfalls und direkt die ausgewogene Mittelaufteilung zwischen den verschiedenen Bereichen staatlicher Tätigkeit. Die Gesamtheit dieser Fragen ist Gegenstand des bundesrätlichen Berichtes über die Nord-Süd-Beziehungen der Schweiz in den neunziger Jahren vom 7. März 1994.</p><p>Übermässige oder der militärischen Bedrohung oder der inneren Sicherheit nicht angemessene Waffentransfers in ein Entwicklungsland können die Massnahmen der Entwicklungshilfe, die auf eine Stärkung von Frieden und Sicherheit ausgerichtet sind, beeinträchtigen. Der Schutz und die Wahrung des Friedens sind jedoch ein dauerndes Anliegen der Aussenpolitik des Bundesrates.</p><p>Die Frage der Kürzung der Militärausgaben muss in den Rahmen der internationalen entwicklungspolitischen Diskussion gestellt werden. Die Reduktion der Militärausgaben zugunsten der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der ärmsten Länder ist ein Dauerthema internationaler Institutionen. Das Thema wird im übrigen in der öffentlichen Meinung und in internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen, der OECD und den Bretton-Woods-Institutionen seit September 1989 erörtert.</p><p>Der Bundesrat hat das Thema der Reduktion von übermässigen Militärausgaben in Entwicklungsländern im zitierten Bericht vom 7. März 1994 behandelt, als er in Ziffer 215 festhielt, dass ".... sich die Schweiz konsequent für eine Reduktion unverhältnismässiger Militärausgaben einsetzt, damit ein möglichst grosser Anteil der beschränkten finanziellen Mittel für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung eingesetzt werden kann". Es geht in diesem Zusammenhang darum, eine möglichst zweckmässige Aufteilung beschränkter öffentlicher Mittel zwischen den prioritären Aufgaben der Sicherheit, der Wirtschaft, des Sozialen und der Umwelt zu erzielen.</p><p>Bezüglich der Aufteilung der staatlichen Ressourcen in unserem Land ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Armee wie die Entwicklungszusammenarbeit wichtige Instrumente im Rahmen der Politik der allgemeinen Existenzsicherung unseres Landes sind. Es ist daher nicht opportun, das eine gegen das andere auszuspielen.</p><p>Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass sich die Verwaltung konsequent verhält, wenn sie die öffentliche Meinung zu Themen internationaler Relevanz zu erforschen sucht. Alle Vorschläge der Frage 19a betreffen im übrigen schwierige und kontroverse Sachgebiete.</p><p>2. Es versteht sich von selbst, dass die DEH, wie alle anderen Ämter und Direktionen der Bundesverwaltung, die vom Bundesrat verordnete Politik zu verfolgen hat. Sie ist verpflichtet, nicht einseitig Position zu beziehen und die Meinungsfreiheit anderer Personen oder Organisationen nicht einzuschränken.</p><p>3. Zum heutigen Zeitpunkt existiert keine bundesrätliche Richtlinie zur Durchführung von Meinungsumfragen.</p><p>Es gilt zu beachten, dass Meinungsumfragen zum Ziel haben, die öffentliche Meinung zu analysieren und deshalb breit angelegt sein müssen. Die Interpretation der Resultate der Meinungsforschung entzieht sich der Verantwortung des Auftraggebers, weshalb diesem keine unredliche Absicht unterstellt werden kann. Grundsätzlich überwiegt das staatspolitische Interesse, eine Problemstellung und die öffentliche Meinung zu analysieren, das Risiko, gewisse Empfindsamkeiten zu verletzen.</p><p>Mit Meinungsumfragen werden Themen untersucht, welche die Bevölkerung beschäftigen und aus diesem Grund aktuell oder gar kontrovers sind. Meinungserhebungen müssen auf wirksame und kostengünstige Weise durchgeführt werden können. Der Erlass allgemeiner Richtlinien in diesem Bereich könnte daher die Reichweite von Meinungsumfragen einschränken und folglich der Meinungsvielfalt nicht gerecht werden.</p><p>Für die Publikation von Umfrageresultaten gelten die gleichen Anforderungen wie für die Informationsverbreitung. Die Informationen müssen einem öffentlichen Interesse entsprechen, objektiv sein, einen informativen Gehalt haben, nicht provozierend wirken und schliesslich komplett und rasch verfügbar sein. In allen Bereichen der Politik müssen diese Prinzipien eingehalten werden. Der Bundesrat erachtet diese als ausreichende Vorsichtsmassnahme und beabsichtigt daher nicht, Richtlinien in dieser Sache zu erlassen.</p>
    • <p>Seit 1984 veranstalten DEH und die Arbeitsgemeinschaft der Hilfswerke gemeinsam alle fünf Jahre eine Umfrage über die schweizerische Entwicklungszusammenarbeit. Die DEH trägt zwei Drittel der Kosten. Der Grundstock von 25 Fragen bleibt gleich; jeder Umfragepartner kann zusätzliche Fragen einbringen. So findet sich in der Umfrage 1994 folgender Frageblock:</p><p>"Wie stehen Sie im Zusammenhang mit den Vorschlägen zum Ausbau der schweizerischen Entwicklungspolitik zum Verbot von Waffenexporten in die Dritte Welt? - Wie stehen Sie im Zusammenhang mit den Vorschlägen zum Ausbau der schweizerischen Entwicklungspolitik zur Reduktion der Militärausgaben zugunsten der Entwicklungshilfe?"</p><p>An einer Medienkonferenz vom 7. September 1994 forderten schweizerische Entwicklungsorganisationen und Hilfswerke - dieselben, welche die obenerwähnten Zusatzfragen eingebracht haben - die Aufstockung der Gelder für die Entwicklungszusammenarbeit zu Lasten der Aufwendungen für unsere Milizarmee. Unter diesen Organisationen finden sich namhafte Hilfswerke wie Swissaid, Fastenopfer, Brot für alle, Helvetas, Caritas usw. Sie stehen mit anderen auf einer Liste von 76 Organisationen, welche die beiden Volksinitiativen "für weniger Militärausgaben und mehr Friedenspolitik" sowie "für ein Verbot der Kriegsmaterialausfuhr" unterstützen.</p><p>Die beiden Volksinitiativen sind im März 1991 von der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz - selbstverständlich unter dem Beifall der Armeeabschaffer, insbesondere der "Gruppe für eine Schweiz ohne Armee" (GSoA) - lanciert und am 24. September 1992 eingereicht worden. Im Zeitpunkt, da die DEH die von den vereinigten Hilfswerken formulierten, oben angesprochenen Zusatzfragen betreffend Waffenexportverbot und Reduktion der schweizerischen Militärausgaben entgegennahm, waren die beiden Initiativen in allen ihren umstrittenen rechtlichen und politischen Aspekten bekannt.</p><p>Das Verhalten der DEH ist sowohl unter ideellen als auch finanziellen und staatspolitischen Gründen als absolut unzulässig zu beurteilen. Mit den frei wählbaren Zusatzfragen können für spätere politische Argumentationen verwendbare Unfrageergebnisse staatlich subventioniert beschafft werden! Wie wäre wohl die Reaktion des Bundesrates und der Öffentlichkeit, wenn sich das EMD an einer Umfrage ideell und finanziell beteiligen würde, welche sich, im Interesse der Aufwendungen für unsere militärische Landesverteidigung, für eine Reduktion der schweizerischen Entwicklungshilfekredite aussprechen würde?</p><p>Meine Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat Vorgehen und Verhalten der DEH?</p><p>2. Wenn er es sowohl unter dem ideellen als auch unter dem finanziellen Aspekt (Sparzwang!) als unzulässig beurteilt, ist er dann bereit, der DEH, aber auch den Bundesämtern und Verwaltungsstellen allgemein derartig parteiliche Aktivitäten zu untersagen?</p><p>3. Wenn er das nicht will: Zieht der Bundesrat in Erwägung, grundsätzlich Richtlinien für die Durchführung von Meinungsumfragen in politisch sensiblen Bereichen durch Bundesämter und Verwaltungsstellen zu erlassen?</p>
    • DEH und armeefeindliche Volksinitiativen

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