Sanierung von Autobahnbrücken im Kanton Solothurn
- ShortId
-
95.1080
- Id
-
19951080
- Updated
-
24.06.2025 22:42
- Language
-
de
- Title
-
Sanierung von Autobahnbrücken im Kanton Solothurn
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Dünnernbrücke beim Autobahnzubringer der N 1 in Oensingen wird zurzeit instandgesetzt. In einer ersten Phase vor zwei Jahren wurde diese Brücke ausserhalb des Fahrbahnbereichs mit geklebten Stahllamellen verstärkt. Gegenwärtig laufen die Hauptarbeiten der Instandsetzung. Ende Mai 1995 musste die Brücke für zehn Tage gesperrt werden, weil die Verstärkungslamellen sich gelöst hatten.</p><p>Entgegen dem erwähnten Bericht in der "Basler Zeitung" vom 6. Juni 1995 haben nicht "nationale Instanzen" - im vorliegenden Fall also das für solche Fragen zuständige Bundesamt für Strassenbau (ASB) - eine Instandsetzung anstelle eines Brückenersatzes erlangt und dies gegen den Willen des Kantons Solothurn durchgesetzt. Das ASB hat aber im Rahmen seines Aufgabenbereichs (Verordnung vom 9. Mai 1979 über die Aufgaben der Departemente, Gruppen und Ämter, SR 172.010.15, Art. 15 Ziff. 6) veranlasst, dass der Kanton Solothurn nicht nur eine Ersatzlösung, sondern auch die Möglichkeit einer Instandsetzung untersucht. Beide Lösungsmöglichkeiten wurden geprüft, und die Kostenschätzungen wurden von unabhängiger Unternehmerseite überprüft. Als Resultat dieser Überprüfung ergab sich, dass beiden Lösungen - also Instandsetzung oder Neubau - gleich viel kosten würden.</p><p>Bei dieser Ausgangslage wurde vom Kanton Solothurn und vom ASB gemeinsam die Instandsetzung dieser Brücke beschlossen, da das Konzept für diese Arbeiten als einfach und erfolgversprechend erschien. Die schadhafte Fahrbahnplatte sollte ersetzt und die anderen, im wesentlichen mängelfreien Bauteile konnten lokal repariert und gegebenenfalls verstärkt werden.</p><p>Im Vordergrund stand aber das Interesse, diese Brücke und damit einen wertvollen Zeugen einer Bauepoche zu erhalten. Ihre Merkmale sind ästhetisch effektvolle und dem Kräfteverlauf optimal angepasste, feingliedrige Träger. Bei Brücken dieser Art ist der Materialbedarf minimal; sie sind aber heute wegen des grossen Arbeitsaufwandes nicht mehr wirtschaftlich. Zur Zeit des Entscheides im Jahre 1987 bevorzugten die zuständigen Behörden aber nicht zuletzt auch deshalb eine Reparatur wegen der Erfahrungen, die im Zusammenhang mit dem Lehnenviadukt Elmenrüti an der N 2 im Kanton Uri gemacht worden sind: Abbruch und Ersatz dieses Bauwerkes anstelle einer Instandsetzung in den Jahren 1985 bis 1987 wurden damals verschiedentlich heftig kritisiert.</p><p>Aufgrund dieser Ausführungen ergibt sich, dass in dieser Sache kein "Fehlentscheid" getroffen worden ist, und es entstanden durch die Wahl dieser Sanierungsvariante auch keine Mehrkosten. Auch der einleitend erwähnte Mangel, dessen Behebung zu einer zehntägigen Sperre der Brücke geführt hat, sollte weder für den Bund noch für den Kanton Solothurn Kosten verursachen, denn es wurde verlangt, dass diese Reparaturarbeiten vom Unternehmer im Rahmen seiner Pflicht zur Garantieleistung auf eigene Kosten durchzuführen sind.</p>
- <p>Gemäss Pressebericht in der "Basler Zeitung" vom 6. Juni 1995 hatten die "nationalen Instanzen" vom Kanton Solothurn verlangt, dass die bestehende 30jährige Dünnernbrücke bei der Autobahneinfahrt N 1 in Oensingen saniert wird, obwohl der Kanton laut Bericht einen Neubau mit kalkulierbaren Kosten vorgezogen hätte. Begründet wurde dieses Bundesbegehren gemäss erwähntem Zeitungsartikel mit der bei besagtem Objekt angewendeten feingliedrigen Bauweise von hohem ästhetischem Wert, die in der Form heute nicht mehr angewendet wird.</p><p>1. Trifft die Behauptung des erwähnten Presseberichtes zu?</p><p>Wenn ja:</p><p>2. Welche nationalen Instanzen tragen für diesen Fehlentscheid die Verantwortung?</p><p>3. Trägt der Bund als verantwortliche Stelle die durch den Fehlentscheid entstandenen zusätzlichen Kosten?</p>
- Sanierung von Autobahnbrücken im Kanton Solothurn
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Dünnernbrücke beim Autobahnzubringer der N 1 in Oensingen wird zurzeit instandgesetzt. In einer ersten Phase vor zwei Jahren wurde diese Brücke ausserhalb des Fahrbahnbereichs mit geklebten Stahllamellen verstärkt. Gegenwärtig laufen die Hauptarbeiten der Instandsetzung. Ende Mai 1995 musste die Brücke für zehn Tage gesperrt werden, weil die Verstärkungslamellen sich gelöst hatten.</p><p>Entgegen dem erwähnten Bericht in der "Basler Zeitung" vom 6. Juni 1995 haben nicht "nationale Instanzen" - im vorliegenden Fall also das für solche Fragen zuständige Bundesamt für Strassenbau (ASB) - eine Instandsetzung anstelle eines Brückenersatzes erlangt und dies gegen den Willen des Kantons Solothurn durchgesetzt. Das ASB hat aber im Rahmen seines Aufgabenbereichs (Verordnung vom 9. Mai 1979 über die Aufgaben der Departemente, Gruppen und Ämter, SR 172.010.15, Art. 15 Ziff. 6) veranlasst, dass der Kanton Solothurn nicht nur eine Ersatzlösung, sondern auch die Möglichkeit einer Instandsetzung untersucht. Beide Lösungsmöglichkeiten wurden geprüft, und die Kostenschätzungen wurden von unabhängiger Unternehmerseite überprüft. Als Resultat dieser Überprüfung ergab sich, dass beiden Lösungen - also Instandsetzung oder Neubau - gleich viel kosten würden.</p><p>Bei dieser Ausgangslage wurde vom Kanton Solothurn und vom ASB gemeinsam die Instandsetzung dieser Brücke beschlossen, da das Konzept für diese Arbeiten als einfach und erfolgversprechend erschien. Die schadhafte Fahrbahnplatte sollte ersetzt und die anderen, im wesentlichen mängelfreien Bauteile konnten lokal repariert und gegebenenfalls verstärkt werden.</p><p>Im Vordergrund stand aber das Interesse, diese Brücke und damit einen wertvollen Zeugen einer Bauepoche zu erhalten. Ihre Merkmale sind ästhetisch effektvolle und dem Kräfteverlauf optimal angepasste, feingliedrige Träger. Bei Brücken dieser Art ist der Materialbedarf minimal; sie sind aber heute wegen des grossen Arbeitsaufwandes nicht mehr wirtschaftlich. Zur Zeit des Entscheides im Jahre 1987 bevorzugten die zuständigen Behörden aber nicht zuletzt auch deshalb eine Reparatur wegen der Erfahrungen, die im Zusammenhang mit dem Lehnenviadukt Elmenrüti an der N 2 im Kanton Uri gemacht worden sind: Abbruch und Ersatz dieses Bauwerkes anstelle einer Instandsetzung in den Jahren 1985 bis 1987 wurden damals verschiedentlich heftig kritisiert.</p><p>Aufgrund dieser Ausführungen ergibt sich, dass in dieser Sache kein "Fehlentscheid" getroffen worden ist, und es entstanden durch die Wahl dieser Sanierungsvariante auch keine Mehrkosten. Auch der einleitend erwähnte Mangel, dessen Behebung zu einer zehntägigen Sperre der Brücke geführt hat, sollte weder für den Bund noch für den Kanton Solothurn Kosten verursachen, denn es wurde verlangt, dass diese Reparaturarbeiten vom Unternehmer im Rahmen seiner Pflicht zur Garantieleistung auf eigene Kosten durchzuführen sind.</p>
- <p>Gemäss Pressebericht in der "Basler Zeitung" vom 6. Juni 1995 hatten die "nationalen Instanzen" vom Kanton Solothurn verlangt, dass die bestehende 30jährige Dünnernbrücke bei der Autobahneinfahrt N 1 in Oensingen saniert wird, obwohl der Kanton laut Bericht einen Neubau mit kalkulierbaren Kosten vorgezogen hätte. Begründet wurde dieses Bundesbegehren gemäss erwähntem Zeitungsartikel mit der bei besagtem Objekt angewendeten feingliedrigen Bauweise von hohem ästhetischem Wert, die in der Form heute nicht mehr angewendet wird.</p><p>1. Trifft die Behauptung des erwähnten Presseberichtes zu?</p><p>Wenn ja:</p><p>2. Welche nationalen Instanzen tragen für diesen Fehlentscheid die Verantwortung?</p><p>3. Trägt der Bund als verantwortliche Stelle die durch den Fehlentscheid entstandenen zusätzlichen Kosten?</p>
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