Einreisevisum für chinesische Dissidenten
- ShortId
-
95.1085
- Id
-
19951085
- Updated
-
24.06.2025 22:48
- Language
-
de
- Title
-
Einreisevisum für chinesische Dissidenten
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Mit Schreiben vom 27. Februar 1995 an den Vorsteher des EDA erkundigte sich Herr Han Dong Fang, ob seinem Visumsgesuch entsprochen werden könne. Er wies darauf hin, dass sein Reisepass von den chinesischen Behörden als ungültig erklärt worden ist. Dieses Schreiben wurde zuständigkeitshalber dem Bundesamt für Ausländerfragen zugestellt.</p><p>In der Tat hat Herr Han Dong Fang Ende Januar 1995 beim Generalkonsulat in Hong Kong vorgesprochen, um ein Visum zu erhalten. Es trifft zu, dass sein Pass keine leeren Seiten mehr aufwies. Der Generalkonsulat teilte aber Herrn Han und einem Mitglied der Organisation, der Herrn Han angehört, mit, dass diesem das Visum auf einem separaten Blatt ausgestellt werden könne, aber hierfür die Ermächtigung von den zuständigen Stellen in Bern eingeholt werden müsse. Entsprechend empfahl das Generalkonsulat, umgehend ein entsprechendes Visumgesuch einzureichen, was Herr Han bis anhin nicht getan hat. Obwohl das Bundesamt für Ausländerfragen zunächst dem Generalkonsulat die Richtigkeit dieser Auskunft bestätigte, ergab eine spätere Abklärung, dass die nicht korrekt war. In der Tat besteht keine Norm, wonach ein Gesuch dem Bundesamt für Ausländerfragen unterbreitet werden muss, wenn ein an sich gültiger Pass keine leeren Seiten mehr aufweist. Dies war aber nicht entscheidend.</p><p>Weil Herr Han's Pass gemäss dessen Aussage nicht mehr gültig war, hätte sein Visumsantrag ohnehin dem zuständigen Bundesamt für Ausländerfragen im EJPD unterbreitet werden müssen. Das Bundesamt für Ausländerfragen ist zuständig zu entscheiden, ob im Sinne des Artikels 12 Absatz 1 der Verordnung über Einreise und Anmeldung der Ausländer vom 10. April 1946 ein gültiges heimatliches Ausweispapier vorliegt sowie ob bei Vorliegen eines für die Schweiz ungültigen Ausweispapiers dennoch ein Visum erteilt werden kann. Ein entsprechendes Einreisegesuch von Herrn Han wäre selbstverständlich geprüft worden. Herr Han Dong Fang hat bereits 1993 und 1994 Einreisevisa für die Schweiz erhalten.</p>
- <p>In der "Süddeutschen Zeitung" vom 24. März 1995 ist nachzulesen, dass einer der führenden Köpfe der Pekinger Protestbewegung vom Frühling 1989, Han Dong Fang, durch das eidgenössische Generalkonsulat in Hongkong aus formalen Gründen das Einreisevisum in die Schweiz verweigert wurde.</p><p>Han Dong Fang wohnt heute unfreiwillig in Hongkong. Han kämpft für unabhängige Gewerkschaften in China und hätte auf Einladung der Uno in Genf vor dem Menschenrechtsausschuss aussagen können. Aus formellen Gründen - es fand sich in seinem bis 1997 gültigen chinesischen Reisepass für das Visa keine freie Seite mehr - wurde ihm die Einreise in die Schweiz verweigert, d. h. er wurde an das chinesische Aussenministerium in Peking verwiesen! China hat jedoch Han ausgewiesen und über ihn eine Einreisesperre verhängt.</p><p>Meine Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Hat der Bundesrat Kenntnis vom Fall Han Dongfang?</p><p>2. Wie stellt sich der Bundesrat zum Vorgehen des schweizerischen Generalkonsulates in Hongkong?</p><p>3. Wie reagiert der Bundesrat in Anbetracht dieses mehr als fragwürdigen Vorgehens eines schweizerischen Konsulates?</p>
- Einreisevisum für chinesische Dissidenten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Mit Schreiben vom 27. Februar 1995 an den Vorsteher des EDA erkundigte sich Herr Han Dong Fang, ob seinem Visumsgesuch entsprochen werden könne. Er wies darauf hin, dass sein Reisepass von den chinesischen Behörden als ungültig erklärt worden ist. Dieses Schreiben wurde zuständigkeitshalber dem Bundesamt für Ausländerfragen zugestellt.</p><p>In der Tat hat Herr Han Dong Fang Ende Januar 1995 beim Generalkonsulat in Hong Kong vorgesprochen, um ein Visum zu erhalten. Es trifft zu, dass sein Pass keine leeren Seiten mehr aufwies. Der Generalkonsulat teilte aber Herrn Han und einem Mitglied der Organisation, der Herrn Han angehört, mit, dass diesem das Visum auf einem separaten Blatt ausgestellt werden könne, aber hierfür die Ermächtigung von den zuständigen Stellen in Bern eingeholt werden müsse. Entsprechend empfahl das Generalkonsulat, umgehend ein entsprechendes Visumgesuch einzureichen, was Herr Han bis anhin nicht getan hat. Obwohl das Bundesamt für Ausländerfragen zunächst dem Generalkonsulat die Richtigkeit dieser Auskunft bestätigte, ergab eine spätere Abklärung, dass die nicht korrekt war. In der Tat besteht keine Norm, wonach ein Gesuch dem Bundesamt für Ausländerfragen unterbreitet werden muss, wenn ein an sich gültiger Pass keine leeren Seiten mehr aufweist. Dies war aber nicht entscheidend.</p><p>Weil Herr Han's Pass gemäss dessen Aussage nicht mehr gültig war, hätte sein Visumsantrag ohnehin dem zuständigen Bundesamt für Ausländerfragen im EJPD unterbreitet werden müssen. Das Bundesamt für Ausländerfragen ist zuständig zu entscheiden, ob im Sinne des Artikels 12 Absatz 1 der Verordnung über Einreise und Anmeldung der Ausländer vom 10. April 1946 ein gültiges heimatliches Ausweispapier vorliegt sowie ob bei Vorliegen eines für die Schweiz ungültigen Ausweispapiers dennoch ein Visum erteilt werden kann. Ein entsprechendes Einreisegesuch von Herrn Han wäre selbstverständlich geprüft worden. Herr Han Dong Fang hat bereits 1993 und 1994 Einreisevisa für die Schweiz erhalten.</p>
- <p>In der "Süddeutschen Zeitung" vom 24. März 1995 ist nachzulesen, dass einer der führenden Köpfe der Pekinger Protestbewegung vom Frühling 1989, Han Dong Fang, durch das eidgenössische Generalkonsulat in Hongkong aus formalen Gründen das Einreisevisum in die Schweiz verweigert wurde.</p><p>Han Dong Fang wohnt heute unfreiwillig in Hongkong. Han kämpft für unabhängige Gewerkschaften in China und hätte auf Einladung der Uno in Genf vor dem Menschenrechtsausschuss aussagen können. Aus formellen Gründen - es fand sich in seinem bis 1997 gültigen chinesischen Reisepass für das Visa keine freie Seite mehr - wurde ihm die Einreise in die Schweiz verweigert, d. h. er wurde an das chinesische Aussenministerium in Peking verwiesen! China hat jedoch Han ausgewiesen und über ihn eine Einreisesperre verhängt.</p><p>Meine Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Hat der Bundesrat Kenntnis vom Fall Han Dongfang?</p><p>2. Wie stellt sich der Bundesrat zum Vorgehen des schweizerischen Generalkonsulates in Hongkong?</p><p>3. Wie reagiert der Bundesrat in Anbetracht dieses mehr als fragwürdigen Vorgehens eines schweizerischen Konsulates?</p>
- Einreisevisum für chinesische Dissidenten
Back to List