Sterbezimmer in chinesischen Waisenhäusern

ShortId
95.1087
Id
19951087
Updated
24.06.2025 23:21
Language
de
Title
Sterbezimmer in chinesischen Waisenhäusern
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Verschiedene negative Auswirkungen der Ein-Kind-Politik in China waren dem Bundesrat bereits bekannt. Von den in den Medien beschriebenen Zuständen in den Waisenhäusern hatte er allerdings keine Kenntnisse, so dass er sofort Erkundigungen einholte.</p><p>2. In bezug auf die zweite Frage hat der Bundesrat dies bereits getan. Auch namhafte unabhängige Menschenrechtsorganisationen hatten von diesen Vorwürfen noch nichts gehört. Der Schweizerische Botschafter in Peking hat sich umgehend bei den zuständigen Behörden in China erkundigt. Auf die Beschreibung des TV-Films angesprochen, wurden diese Zustände als in keiner Weise repräsentativ, sondern als extreme Einzelfälle bezeichnet. Zwei Probleme sind den chinesischen Behörden bewusst: Geburten von Mädchen, welche (als Folge der Ein-Kind-Politik) bei den Eltern unerwünscht sind, und die Migration von Kindern in die Städte. Familien, insbesondere auf dem Lande, bevorzugen Knaben. Da Ehepartner in China in der Regel nur ein Kind haben dürfen, hört man Meldungen von Aussetzungen oder gar Tötungen von Mädchen durch die Eltern. Kinder würden als Teil einer auf über 100 Millionen geschätzte Migrationsbevölkerung auf der Suche nach einem besseren Auskommen, teilweise mit und teilweise ohne Einwilligung der Eltern, migrieren. Diese Probleme sind von den chinesischen Behörden erkannt, aber noch ungelöst. Projekte, wie Schulen mit Wohnungsgelegenheiten, sollen gemäss Angaben der chinesischen Behörden realisiert werden.</p><p>Die Schweizerische Botschaft ist daran, weitere Nachforschungen anzustellen, unter anderem wird sie auch Waisenhäuser besuchen. Das EDA wird gleichzeitig weitere mögliche Informationen dazu von internationalen Regierungs- und Nichtregierungs-Organisationen prüfen.</p><p>3. Der Bundesrat wird die bereits bestehenden Mittel, nämlich den Menschenrechtsdialog mit China (s. unter Ziff. 4), zur Verbesserung der Menschenrechtssituation nutzen. Er beabsichtigt daher nicht, die Initiative zur Einsetzung einer internationalen Untersuchungskommission zu ergreifen. Falls aber auf internationaler Ebene eine solche Initiative vorgesehen wäre, würde die Schweiz sich dieser anschliessen.</p><p>4. Die Rechte der Frauen und damit auch das Thema der Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Ein-Kind-Politik in China sind bereits Gegenstand der offiziellen Gespräche, welche die Schweiz im Rahmen des Menschenrechtsdialoges mit China führt. Bei diesen Gesprächen, insbesondere während des letzten Besuches einer Schweizer Delegation in Peking im Juli 1994, wurde die Besorgnis der Schweiz über die negativen Auswirkungen der Ein-Kind-Politik zum Ausdruck gebracht und die chinesischen Behörden dazu angehalten, keine Zwangsmassnahmen anzuwenden und geeignete Kontrollen durchzuführen. Da verschiedene Menschenrechtsverletzungen in Zusammenhang mit dem mangelnden Rechtssystem bestehen, wird die Schweiz zur Unterstützung der Rechtsreform in China Stipendien für chinesische Juristen erteilen. Der Bundesrat ist sich der komplexen Problematik im Zusammenhang mit der Bevölkerungswachstumskontrolle in China bewusst und wird weiterhin diesem Thema im Rahmen des Menschenrechtsdialoges grosse Beachtung schenken und neu auch das Thema der Zustände in den Waisenhäusern in den Dialog aufnehmen.</p>
  • <p>In schweizerischen Medien wurden kürzlich Berichte über sogenannte Sterbezimmer in chinesischen Waisenhäusern publiziert. Tausende von Kleinkindern sollen darin eingesperrt, verwahrlost und unter grossen Qualen umkommen. Britische TV-Journalisten haben die bisher bei uns unbekannten Zustände öffentlich gemacht.</p><p>Wenn die in den Berichten geschilderten Tatbestände tatsächlich zutreffen, dürften wir nicht schweigen, sondern wäre auch die Schweiz zum Handeln verpflichtet.</p><p>Ich frage den Bundesrat in diesem Zusammenhang:</p><p>1. Sind dem Bundesrat derartige Berichte ebenfalls bekannt?</p><p>2. Ist er bereit, über seine diplomatischen Verbindungen sowohl von der chinesischen Regierung wie auch von unabhängigen Menschenrechtsorganisationen vollumfänglich Auskünfte über diese Vorwürfe einzuholen?</p><p>3. Setzt sich die Schweiz allenfalls für eine unabhängige, internationale Untersuchungskommission ein?</p><p>4. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, sollten sich die Berichte bestätigen, selbständig wie auch im Rahmen der Staatengemeinschaft, wirkungsvolle Massnahmen - ohne Rücksichtnahme auf bestehende Wirtschaftsbeziehungen - gegen diese unfassbaren Menschenrechtsverletzungen einzuleiten?</p>
  • Sterbezimmer in chinesischen Waisenhäusern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Verschiedene negative Auswirkungen der Ein-Kind-Politik in China waren dem Bundesrat bereits bekannt. Von den in den Medien beschriebenen Zuständen in den Waisenhäusern hatte er allerdings keine Kenntnisse, so dass er sofort Erkundigungen einholte.</p><p>2. In bezug auf die zweite Frage hat der Bundesrat dies bereits getan. Auch namhafte unabhängige Menschenrechtsorganisationen hatten von diesen Vorwürfen noch nichts gehört. Der Schweizerische Botschafter in Peking hat sich umgehend bei den zuständigen Behörden in China erkundigt. Auf die Beschreibung des TV-Films angesprochen, wurden diese Zustände als in keiner Weise repräsentativ, sondern als extreme Einzelfälle bezeichnet. Zwei Probleme sind den chinesischen Behörden bewusst: Geburten von Mädchen, welche (als Folge der Ein-Kind-Politik) bei den Eltern unerwünscht sind, und die Migration von Kindern in die Städte. Familien, insbesondere auf dem Lande, bevorzugen Knaben. Da Ehepartner in China in der Regel nur ein Kind haben dürfen, hört man Meldungen von Aussetzungen oder gar Tötungen von Mädchen durch die Eltern. Kinder würden als Teil einer auf über 100 Millionen geschätzte Migrationsbevölkerung auf der Suche nach einem besseren Auskommen, teilweise mit und teilweise ohne Einwilligung der Eltern, migrieren. Diese Probleme sind von den chinesischen Behörden erkannt, aber noch ungelöst. Projekte, wie Schulen mit Wohnungsgelegenheiten, sollen gemäss Angaben der chinesischen Behörden realisiert werden.</p><p>Die Schweizerische Botschaft ist daran, weitere Nachforschungen anzustellen, unter anderem wird sie auch Waisenhäuser besuchen. Das EDA wird gleichzeitig weitere mögliche Informationen dazu von internationalen Regierungs- und Nichtregierungs-Organisationen prüfen.</p><p>3. Der Bundesrat wird die bereits bestehenden Mittel, nämlich den Menschenrechtsdialog mit China (s. unter Ziff. 4), zur Verbesserung der Menschenrechtssituation nutzen. Er beabsichtigt daher nicht, die Initiative zur Einsetzung einer internationalen Untersuchungskommission zu ergreifen. Falls aber auf internationaler Ebene eine solche Initiative vorgesehen wäre, würde die Schweiz sich dieser anschliessen.</p><p>4. Die Rechte der Frauen und damit auch das Thema der Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Ein-Kind-Politik in China sind bereits Gegenstand der offiziellen Gespräche, welche die Schweiz im Rahmen des Menschenrechtsdialoges mit China führt. Bei diesen Gesprächen, insbesondere während des letzten Besuches einer Schweizer Delegation in Peking im Juli 1994, wurde die Besorgnis der Schweiz über die negativen Auswirkungen der Ein-Kind-Politik zum Ausdruck gebracht und die chinesischen Behörden dazu angehalten, keine Zwangsmassnahmen anzuwenden und geeignete Kontrollen durchzuführen. Da verschiedene Menschenrechtsverletzungen in Zusammenhang mit dem mangelnden Rechtssystem bestehen, wird die Schweiz zur Unterstützung der Rechtsreform in China Stipendien für chinesische Juristen erteilen. Der Bundesrat ist sich der komplexen Problematik im Zusammenhang mit der Bevölkerungswachstumskontrolle in China bewusst und wird weiterhin diesem Thema im Rahmen des Menschenrechtsdialoges grosse Beachtung schenken und neu auch das Thema der Zustände in den Waisenhäusern in den Dialog aufnehmen.</p>
    • <p>In schweizerischen Medien wurden kürzlich Berichte über sogenannte Sterbezimmer in chinesischen Waisenhäusern publiziert. Tausende von Kleinkindern sollen darin eingesperrt, verwahrlost und unter grossen Qualen umkommen. Britische TV-Journalisten haben die bisher bei uns unbekannten Zustände öffentlich gemacht.</p><p>Wenn die in den Berichten geschilderten Tatbestände tatsächlich zutreffen, dürften wir nicht schweigen, sondern wäre auch die Schweiz zum Handeln verpflichtet.</p><p>Ich frage den Bundesrat in diesem Zusammenhang:</p><p>1. Sind dem Bundesrat derartige Berichte ebenfalls bekannt?</p><p>2. Ist er bereit, über seine diplomatischen Verbindungen sowohl von der chinesischen Regierung wie auch von unabhängigen Menschenrechtsorganisationen vollumfänglich Auskünfte über diese Vorwürfe einzuholen?</p><p>3. Setzt sich die Schweiz allenfalls für eine unabhängige, internationale Untersuchungskommission ein?</p><p>4. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, sollten sich die Berichte bestätigen, selbständig wie auch im Rahmen der Staatengemeinschaft, wirkungsvolle Massnahmen - ohne Rücksichtnahme auf bestehende Wirtschaftsbeziehungen - gegen diese unfassbaren Menschenrechtsverletzungen einzuleiten?</p>
    • Sterbezimmer in chinesischen Waisenhäusern

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