Einwanderung
- ShortId
-
95.1097
- Id
-
19951097
- Updated
-
24.06.2025 22:51
- Language
-
de
- Title
-
Einwanderung
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Ausgangslage:</p><p>Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Interpellation Bühler Robert (94.3378) ausführte, ist der Bestand der ausländischen Wohnbevölkerung gewissen Schwankungen unterworfen. Die Rezession der siebziger Jahre führte zu einem Rückgang, während die achtziger Jahre wiederum eine Zunahme zur Folge hatten. 1991 wurde der Höchststand aus dem Jahre 1974 von 16,8 Prozent der Geamtbevölkerung wieder erreicht. Seither ist die ständige ausländische Wohnbevölkerung bis im August 1995 auf 18,8 Prozent der Gesamtbevölkerung angewachsen. Seit 1991 sinkt allerdings die jährliche Zuwachsrate.</p><p>Die Bevölkerungszunahme der letzten Jahre ist in erster Linie eine Folge der bedeutenden wirtschaftlichen Expansion während der zweiten Hälfte der achtziger Jahre. Daneben erlangte die Zuwanderung aus dem Asylbereich eine grössere Bedeutung. Die Zuwanderung aus den Staaten der EU und der Efta hat demgegenüber insgesamt abgenommen.</p><p>Beantwortung der Fragen:</p><p>1. Der weitaus grösste Teil der in der Schweiz lebenden Ausländerinnen und Ausländer leistet viel Positives für unser Land. Die Schweizer Wirtschaft ist nach wie vor auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen, betrug doch der Anteil der Ausländer an der gesamten erwerbstätigen Bevölkerung im August 1995 etwa 25 Prozent. Dies gilt trotz der derzeitigen relativ hohen Arbeitslosigkeit. Unsere Wirtschaft würde ohne die Arbeit von Ausländerinnen und Ausländern grosse Einbussen erleiden; damit tragen sie auch wesentlich zur Sicherung der Arbeitsplätze vieler Schweizerinnen und Schweizer bei. Dies gilt ganz ausgeprägt für ausländische Fachleute, Spezialisten und Forscher, ohne die der hohe Standard der schweizerischen Wirtschaft nicht denkbar wäre. Auch die Dienstleistungsbranchen und unser ausgebautes Gesundheitswesen sind stark auf ausländische Kräfte angewiesen.</p><p>Die ausländische Bevölkerung trägt einen beachtlichen Teil zum allgemeinen Steueraufkommen bei und leistet namhafte Beiträge an unsere Sozialversicherungen. Sie erhöht auch die allgemeine Konsumnachfrage in der Schweiz.</p><p>Was die Zahl neu eingehender Asylgesuche betrifft, ist in den letzten Jahren ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen, der nicht zuletzt auf den dringlichen Bundesbeschluss über das Asylverfahren sowie auf die im Asylbereich bei den Vollzugsbehörden aufgebauten effizienten Strukturen und Abläufe zurückzuführen ist. Probleme ergeben sich aus dem Umstand, dass aus verschiedenen Gründen der Vollzug der Wegweisung bei abgewiesenen Asylbewerbern und auch bei anderen Ausländern teilweise nicht möglich ist. Hauptsächliche Ursachen sind fehlende Reisedokumente und die völkerrechtswidrige Praxis einzelner Staaten, ihren eigenen Staatsangehörigen die Rückreise zu verweigern.</p><p>Probleme bestehen auch bei Ausländern ohne Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung, die die ausländerrechtlichen Bestimmungen der Schweiz umgehen wollen. Sie weigern sich beispielsweise im Asyl- und Wegweisungsverfahren ihre Identität offenzulegen und verunmöglichen oder erschweren damit die Beschaffung der für den Vollzug einer Wegweisung notwendigen heimatlichen Ausweispapiere. Nicht selten wird die Anwesenheit ohne eine fremdenpolizeiliche Bewilligung auch zur Begehung von Straftaten benutzt. Mit dem am 1. Februar 1995 in Kraft getretenen Bundesgesetz über Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht wurden die gesetzlichen Grundlagen für einen raschen und effektiveren Vollzug der Wegweisung in diesen Fällen geschaffen. Das neue Gesetz hat sich bisher bewährt und leistet einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Schwierigkeiten in diesem Bereich.</p><p>Ein Zusammenleben von Bevölkerungsgruppen unterschiedlicher Herkunft, namentlich aus entfernteren Gebieten, ist nicht immer ohne Konflikte möglich. Einzelne Schweizer fühlen sich zudem durch die Anwesenheit von Ausländern zunehmend verunsichert. Diese Probleme werden vom Bundesrat ernst genommen. Eine wichtige Rolle spielt in diesem Zusammenhang neben der Rekrutierungspolitik gemäss dem Dreikreisemodell auch die Integration der Ausländer mit einer Aufenthaltsbewilligung; sie verlangt beidseitige Toleranz und bildet einen wichtigen Grundsatz der schweizerischen Ausländerpolitik. Der Bundesrat hat denn auch im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zu einer Teilrevision des Anag einen speziellen Integrationsartikel vorgeschlagen.</p><p>2. Die Bemühungen des Bundesrates zielen auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der schweizerischen und der ausländischen Bevölkerung. Es wurde schon zu Beginn der achtziger Jahre definiert und ist letztlich am Grad der Integration der Ausländer zu beurteilen. Der Bundesrat hat daher stets darauf verzichtet, dieses subjektiv unterschiedlich empfundene Verhältnis (auch im Hinblick auf die unterschiedliche Ausgangslage in den einzelnen Regionen) durch feste Kriterien und Zahlen zu bestimmen. Das Verhältnis wäre jedenfalls dann nicht mehr ausgewogen, wenn die Integrationsfähigkeit und die Integrationsbereitschaft nicht mehr vorhanden wären (siehe auch Stellungnahme des Bundesrates vom 28. November 1994 zur Interpellation Bühler Robert vom 28. September 1994).</p><p>3. Die wesentlichen Grundsätze der Ausländerpolitik des Bundesrates werden in der Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer festgehalten. Die Ziele sind das vorerwähnte ausgewogene Verhältnis zwischen dem Bestand der schweizerischen und der ausländischen Wohnbevölkerung, die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für die Eingliederung, die Verbesserung der Arbeitsmarktstruktur sowie eine möglichst ausgeglichene Beschäftigung.</p><p>Die Rekrutierung von Arbeitskräften erfolgt nach dem Dreikreisemodell, das auch im Bericht des Bundesrates vom 15. Mai 1991 zur Ausländer- und Flüchtlingspolitik dargestellt wurde. Mit Inkrafttreten der Revision der Verordnung vom 16. Oktober 1991 über die Begrenzung der Zahl der Ausländer wurden die bisherigen traditionellen Rekrutierungsgebiete in zwei Kreise mit einer unterschiedlichen Prioritätenordnung für die Rekrutierung von Arbeitskräften unterteilt. Den dritten Kreis bilden die nicht traditionellen Rekrutierungsgebiete. Gleichzeitig entschied der Bundesrat, dass auch das Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens als nichttraditionelles Rekrutierungsgebiet einzustufen sei. Die letzte Massnahme wird nach Ablauf der Übergangsfrist für Saisonniers zu einer Abnahme der Zuwanderung aus dieser Region führen.</p><p>Arbeitskräfte sollen in erster Linie aus dem inneren Kreis rekrutiert werden. Dieser umfasst entsprechend den sehr engen Beziehungen und Verflechtungen die Angehörigen der EG- und Efta-Staaten. Gegenüber diesen Staaten wird auch eine - auf dem Grundsatz der Gegenseitigkeit beruhende - Verbesserung des Aufenthaltsstatus angestrebt.</p><p>Im Bereich der Asylpolitik ist der Bundesrat gewillt, an der schweizerischen humanitären Tradition festzuhalten; den Missbrauch der Asylgesetzgebung wird er jedoch weiterhin bekämpfen. Die weltweiten Migrationsprobleme können nur durch eine enge internationale Zusammenarbeit gelöst werden. Dabei spielt auch die Hilfe vor Ort eine sehr wichtige Rolle.</p><p>4. Für die Bewältigung der grossen wirtschaftlichen und technologischen Veränderungen ist die schweizerische Wirtschaft auch weiterhin auf die Mitarbeit von ausländischen Facharbeitern, Spezialisten und Forschern angewiesen, soweit sie im Inland nicht in genügender Zahl zur Verfügung stehen. In diesem Bereich muss demzufolge eine offene Zulassungspolitik möglich bleiben.</p><p>Demgegenüber könnte als Folge von zusätzlichen Rationalisierungsmassnahmen der Bedarf an weniger qualifizierten ausländischen Arbeitskräften weiter sinken. Bei der erstmaligen Zulassung ist daher gemäss dem Grundsatz des Vorrangs der Inländer abzuklären, ob die vorgesehene Tätigkeit nicht auch durch eine sich bereits in der Schweiz befindende Person ausgeübt werden könnte.</p><p>5. Zwischen Dezember 1985 und Dezember 1994 betrug der Zuwachs der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung (einschliesslich Geburtenüberschuss) 360 418 Personen. Im gleichen Zeitraum erhielten 102 978 Personen die schweizerische Staatsbürgerschaft (einschliesslich Kinder von Schweizerinnen, Ehegatten von Schweizer Bürgern und Adoptivkinder).</p>
- <p>1. Nach welchen Kriterien beurteilt der Bundesrat die Vor- und Nachteile der notorischen Einwanderung in unser Land?</p><p>2. Wann gedenkt der Bundesrat die Versprechen seiner Vorgänger wahrzumachen, d. h. Stabilisierung und später Abbau der ausländischen Wohnbevölkerung?</p><p>3. Wie legitimiert der Bundesrat die bisherige Einwanderungspolitik?</p><p>4. Welche Änderung der Einwanderungspolitik sieht der Bundesrat unter Berücksichtigung der "Technischen Revolution" und der Abwanderung von Betrieben ins Ausland vor?</p><p>5. Wie gross ist der Einwanderungsüberschuss bei den Niedergelassenen und bei den Jahresaufenthaltern zwischen 1985 und 1994 unter Berücksichtigung der in diesen Jahren erfolgten Einbürgerungen?</p>
- Einwanderung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Ausgangslage:</p><p>Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Interpellation Bühler Robert (94.3378) ausführte, ist der Bestand der ausländischen Wohnbevölkerung gewissen Schwankungen unterworfen. Die Rezession der siebziger Jahre führte zu einem Rückgang, während die achtziger Jahre wiederum eine Zunahme zur Folge hatten. 1991 wurde der Höchststand aus dem Jahre 1974 von 16,8 Prozent der Geamtbevölkerung wieder erreicht. Seither ist die ständige ausländische Wohnbevölkerung bis im August 1995 auf 18,8 Prozent der Gesamtbevölkerung angewachsen. Seit 1991 sinkt allerdings die jährliche Zuwachsrate.</p><p>Die Bevölkerungszunahme der letzten Jahre ist in erster Linie eine Folge der bedeutenden wirtschaftlichen Expansion während der zweiten Hälfte der achtziger Jahre. Daneben erlangte die Zuwanderung aus dem Asylbereich eine grössere Bedeutung. Die Zuwanderung aus den Staaten der EU und der Efta hat demgegenüber insgesamt abgenommen.</p><p>Beantwortung der Fragen:</p><p>1. Der weitaus grösste Teil der in der Schweiz lebenden Ausländerinnen und Ausländer leistet viel Positives für unser Land. Die Schweizer Wirtschaft ist nach wie vor auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen, betrug doch der Anteil der Ausländer an der gesamten erwerbstätigen Bevölkerung im August 1995 etwa 25 Prozent. Dies gilt trotz der derzeitigen relativ hohen Arbeitslosigkeit. Unsere Wirtschaft würde ohne die Arbeit von Ausländerinnen und Ausländern grosse Einbussen erleiden; damit tragen sie auch wesentlich zur Sicherung der Arbeitsplätze vieler Schweizerinnen und Schweizer bei. Dies gilt ganz ausgeprägt für ausländische Fachleute, Spezialisten und Forscher, ohne die der hohe Standard der schweizerischen Wirtschaft nicht denkbar wäre. Auch die Dienstleistungsbranchen und unser ausgebautes Gesundheitswesen sind stark auf ausländische Kräfte angewiesen.</p><p>Die ausländische Bevölkerung trägt einen beachtlichen Teil zum allgemeinen Steueraufkommen bei und leistet namhafte Beiträge an unsere Sozialversicherungen. Sie erhöht auch die allgemeine Konsumnachfrage in der Schweiz.</p><p>Was die Zahl neu eingehender Asylgesuche betrifft, ist in den letzten Jahren ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen, der nicht zuletzt auf den dringlichen Bundesbeschluss über das Asylverfahren sowie auf die im Asylbereich bei den Vollzugsbehörden aufgebauten effizienten Strukturen und Abläufe zurückzuführen ist. Probleme ergeben sich aus dem Umstand, dass aus verschiedenen Gründen der Vollzug der Wegweisung bei abgewiesenen Asylbewerbern und auch bei anderen Ausländern teilweise nicht möglich ist. Hauptsächliche Ursachen sind fehlende Reisedokumente und die völkerrechtswidrige Praxis einzelner Staaten, ihren eigenen Staatsangehörigen die Rückreise zu verweigern.</p><p>Probleme bestehen auch bei Ausländern ohne Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung, die die ausländerrechtlichen Bestimmungen der Schweiz umgehen wollen. Sie weigern sich beispielsweise im Asyl- und Wegweisungsverfahren ihre Identität offenzulegen und verunmöglichen oder erschweren damit die Beschaffung der für den Vollzug einer Wegweisung notwendigen heimatlichen Ausweispapiere. Nicht selten wird die Anwesenheit ohne eine fremdenpolizeiliche Bewilligung auch zur Begehung von Straftaten benutzt. Mit dem am 1. Februar 1995 in Kraft getretenen Bundesgesetz über Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht wurden die gesetzlichen Grundlagen für einen raschen und effektiveren Vollzug der Wegweisung in diesen Fällen geschaffen. Das neue Gesetz hat sich bisher bewährt und leistet einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Schwierigkeiten in diesem Bereich.</p><p>Ein Zusammenleben von Bevölkerungsgruppen unterschiedlicher Herkunft, namentlich aus entfernteren Gebieten, ist nicht immer ohne Konflikte möglich. Einzelne Schweizer fühlen sich zudem durch die Anwesenheit von Ausländern zunehmend verunsichert. Diese Probleme werden vom Bundesrat ernst genommen. Eine wichtige Rolle spielt in diesem Zusammenhang neben der Rekrutierungspolitik gemäss dem Dreikreisemodell auch die Integration der Ausländer mit einer Aufenthaltsbewilligung; sie verlangt beidseitige Toleranz und bildet einen wichtigen Grundsatz der schweizerischen Ausländerpolitik. Der Bundesrat hat denn auch im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zu einer Teilrevision des Anag einen speziellen Integrationsartikel vorgeschlagen.</p><p>2. Die Bemühungen des Bundesrates zielen auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der schweizerischen und der ausländischen Bevölkerung. Es wurde schon zu Beginn der achtziger Jahre definiert und ist letztlich am Grad der Integration der Ausländer zu beurteilen. Der Bundesrat hat daher stets darauf verzichtet, dieses subjektiv unterschiedlich empfundene Verhältnis (auch im Hinblick auf die unterschiedliche Ausgangslage in den einzelnen Regionen) durch feste Kriterien und Zahlen zu bestimmen. Das Verhältnis wäre jedenfalls dann nicht mehr ausgewogen, wenn die Integrationsfähigkeit und die Integrationsbereitschaft nicht mehr vorhanden wären (siehe auch Stellungnahme des Bundesrates vom 28. November 1994 zur Interpellation Bühler Robert vom 28. September 1994).</p><p>3. Die wesentlichen Grundsätze der Ausländerpolitik des Bundesrates werden in der Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer festgehalten. Die Ziele sind das vorerwähnte ausgewogene Verhältnis zwischen dem Bestand der schweizerischen und der ausländischen Wohnbevölkerung, die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für die Eingliederung, die Verbesserung der Arbeitsmarktstruktur sowie eine möglichst ausgeglichene Beschäftigung.</p><p>Die Rekrutierung von Arbeitskräften erfolgt nach dem Dreikreisemodell, das auch im Bericht des Bundesrates vom 15. Mai 1991 zur Ausländer- und Flüchtlingspolitik dargestellt wurde. Mit Inkrafttreten der Revision der Verordnung vom 16. Oktober 1991 über die Begrenzung der Zahl der Ausländer wurden die bisherigen traditionellen Rekrutierungsgebiete in zwei Kreise mit einer unterschiedlichen Prioritätenordnung für die Rekrutierung von Arbeitskräften unterteilt. Den dritten Kreis bilden die nicht traditionellen Rekrutierungsgebiete. Gleichzeitig entschied der Bundesrat, dass auch das Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens als nichttraditionelles Rekrutierungsgebiet einzustufen sei. Die letzte Massnahme wird nach Ablauf der Übergangsfrist für Saisonniers zu einer Abnahme der Zuwanderung aus dieser Region führen.</p><p>Arbeitskräfte sollen in erster Linie aus dem inneren Kreis rekrutiert werden. Dieser umfasst entsprechend den sehr engen Beziehungen und Verflechtungen die Angehörigen der EG- und Efta-Staaten. Gegenüber diesen Staaten wird auch eine - auf dem Grundsatz der Gegenseitigkeit beruhende - Verbesserung des Aufenthaltsstatus angestrebt.</p><p>Im Bereich der Asylpolitik ist der Bundesrat gewillt, an der schweizerischen humanitären Tradition festzuhalten; den Missbrauch der Asylgesetzgebung wird er jedoch weiterhin bekämpfen. Die weltweiten Migrationsprobleme können nur durch eine enge internationale Zusammenarbeit gelöst werden. Dabei spielt auch die Hilfe vor Ort eine sehr wichtige Rolle.</p><p>4. Für die Bewältigung der grossen wirtschaftlichen und technologischen Veränderungen ist die schweizerische Wirtschaft auch weiterhin auf die Mitarbeit von ausländischen Facharbeitern, Spezialisten und Forschern angewiesen, soweit sie im Inland nicht in genügender Zahl zur Verfügung stehen. In diesem Bereich muss demzufolge eine offene Zulassungspolitik möglich bleiben.</p><p>Demgegenüber könnte als Folge von zusätzlichen Rationalisierungsmassnahmen der Bedarf an weniger qualifizierten ausländischen Arbeitskräften weiter sinken. Bei der erstmaligen Zulassung ist daher gemäss dem Grundsatz des Vorrangs der Inländer abzuklären, ob die vorgesehene Tätigkeit nicht auch durch eine sich bereits in der Schweiz befindende Person ausgeübt werden könnte.</p><p>5. Zwischen Dezember 1985 und Dezember 1994 betrug der Zuwachs der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung (einschliesslich Geburtenüberschuss) 360 418 Personen. Im gleichen Zeitraum erhielten 102 978 Personen die schweizerische Staatsbürgerschaft (einschliesslich Kinder von Schweizerinnen, Ehegatten von Schweizer Bürgern und Adoptivkinder).</p>
- <p>1. Nach welchen Kriterien beurteilt der Bundesrat die Vor- und Nachteile der notorischen Einwanderung in unser Land?</p><p>2. Wann gedenkt der Bundesrat die Versprechen seiner Vorgänger wahrzumachen, d. h. Stabilisierung und später Abbau der ausländischen Wohnbevölkerung?</p><p>3. Wie legitimiert der Bundesrat die bisherige Einwanderungspolitik?</p><p>4. Welche Änderung der Einwanderungspolitik sieht der Bundesrat unter Berücksichtigung der "Technischen Revolution" und der Abwanderung von Betrieben ins Ausland vor?</p><p>5. Wie gross ist der Einwanderungsüberschuss bei den Niedergelassenen und bei den Jahresaufenthaltern zwischen 1985 und 1994 unter Berücksichtigung der in diesen Jahren erfolgten Einbürgerungen?</p>
- Einwanderung
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