Risse im AKW Mühleberg
- ShortId
-
95.1100
- Id
-
19951100
- Updated
-
24.06.2025 22:33
- Language
-
de
- Title
-
Risse im AKW Mühleberg
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Seit fünf Jahren sind im Kernmantel des AKW Mühleberg Risse bekannt. Lange Zeit wussten weder Betreiber, noch Ueberwachungsbehörden, welches Ausmass die Risse annehmen. Erst seit 1993 werden diese mit Ultraschall überprüft.</p><p>Anlässlich der diesjährigen Revision hab die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen HSK gegenüber der Aktion Mühleberg stillegen bekannt, dass einige Risse ziemlich schnell gewachsen, andere neu entdeckt worden seien. In den offiziellen Mitteilungen vermissen wir allerdings solche Angaben. Ebenso schweigt sich die HSK über die Gesamtlänge der Risse und die Gewichtung der verschiedenen Schweissnähte aus. Sie stellt lediglich mittelfristig eine Reparatur des Kernmantels in Aussicht.</p><p>Obwohl die Ueberwachungsbehörde in einer Medienmitteilung informierte, bleiben viele Fragen offen, wieweit die Sicherheit des Altreaktors bei Bern garantiert ist.</p>
- <p>Im Revisionsstillstand 1990 wurden im Kernkraftwerk Mühleberg (KKM) an einer Rundnaht des Kernmantels erstmals Risse festgestellt. Der Kernmantel ist ein oben und unten offener Zylinder aus rostfreiem Stahl innerhalb des Reaktordruckbehälters. Er umschliesst die Brennelemente und dient der Strömungsführung des Kühlwassers. Im Reaktorbetrieb ist er nur schwach druckbelastet. Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) verfolgt die Entwicklung dieser Risse seither mit grosser Aufmerksamkeit. Die erforderlichen Massnahmen wurden getroffen, und weitere werden geprüft. Die Sicherheit des KKM ist trotz den vorhandenen Rissen im Kernmantel gewährleistet. Andernfalls hätten die Sicherheitsbehörden die Ausserbetriebnahme des Reaktors angeordnet.</p><p>Der Bundesrat nimmt zu den in der dringlichen Einfachen Anfrage aufgeworfenen Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. Alle horizontalen Schweissnähte wurden teils visuell, teils auch mit Ultraschalltechnik geprüft. Bei allen Nähten sind kleine Bereiche wegen fehlender Zugänglichkeit ungeprüft geblieben. Es gibt aber keine grösseren ungeprüften Bereiche, so dass auch keine grösseren Risse unentdeckt geblieben sein können. Die angewandten Prüfmethoden entsprechen dem Stand der Technik.</p><p>2. Bei den visuellen Prüfungen der Schweissnähte werden deren umgebende Bereiche miterfasst. Eine Ultraschallprüfung erfolgt dort nicht und ist aufgrund allgemeiner Erfahrung auch nicht notwendig.</p><p>3. Als Referenzstörfall wurde der Bruch einer Umwälzschleife (Kühlmittelverlust-Störfall) mit gleichzeitigem Auslegungserdbeben betrachtet. Die Berechnung ergab für dieses Szenario als kritische Länge eines Durchrisses 2,8 Meter. Kürzere Durchrisse würden die Integrität des Kernmantels beim angenommenen Störfall nicht in Frage stellen.</p><p>4. Ein Grenzwert für die Rissausbreitungsgeschwindigkeit ist nicht definiert, ergibt sich aber implizit aus der Forderung, dass die kritische Durchrisslänge von 2,8 Metern nicht vor der nächsten Inspektion erreicht wird. Ein Durchriss des Kernmantels (auch über eine kleine Länge) ist im gegenwärtigen Betriebszyklus mit grosser Wahrscheinlichkeit auszuschliessen.</p><p>5. Die Sicherung des Kernmantels mit Fixklammern ist bei geeigneter Ausführung keine provisorische Reparatur.</p><p>Im Revisionsstillstand 1996 ist eine Reparatur des Kernmantels vorgesehen, falls die Kontrollmessungen dies erfordern. Die Reparatur mit Fixklammern ist dabei nur eine Option.</p><p>6. Ein Austausch des Kernmantels wäre technisch schwierig und würde erhöhte Dosen des Personals verursachen, ist aber grundsätzlich machbar. Über die Kosten für eine solche Aktion liegen den Sicherheitsbehörden keine Angaben vor.</p><p>7. Das KKW Würgassen wurde nicht auf Anordnung der Sicherheitsbehörden von Nordrhein-Westfalen stillgelegt, sondern auf Beschluss der Betreiberin. Die Risse am Kernmantel waren ein Grund unter anderen für diesen Entscheid.</p><p>8. Die Freigabe des Betriebs für den laufenden Zyklus durch die HSK stützte sich auf umfassende Sicherheitsbetrachtungen. Diese haben gezeigt, dass die Risse im Kernmantel des KKM zurzeit kein Sicherheitsrisiko darstellen.</p><p>9. Voraussetzung für den Betrieb eines Kernkraftwerkes ist die Sicherheit der Anlage. Dies gilt sowohl bei einer Betriebsdauer von weniger als auch bei einer Betriebsdauer von mehr als 40 Jahren.</p><p>Die HSK beurteilt nur die Sicherheit der Anlage und gibt jeweils den Betrieb für einen Betriebszyklus frei.</p>
- <p>- Wieweit konnten die Schweissnähte im Kernmantel wegen der teilweisen Unzugänglichkeit überprüft werden?</p><p>- Wurde auch der übrige Kernmantel ausser den Schweissnähten kontrolliert?</p><p>- Welche Unfallszenarien wurden für die Risse im Kernmantel berücksichtigt?</p><p>- Welches sind die bestimmenden Parameter und die Obergrenzen für die Integrität des Kernmantels (Rissgeschwindigkeit, Leckrate usw.)?</p><p>- Wie provisorisch sind die beschlossenen Nachrüstungen mit Fixklammern?</p><p>- Wäre ein Austausch des Kernmantels machbar? Was würde dies kosten?</p><p>- Ist sich der Bundesrat bewusst, dass die Sicherheitsbehörde von Nordrhein-Westfalen das AKW Würgassen stillgelegt hat, nachdem im Kernmantel Risse aufgetreten sind?</p><p>- Weshalb nehmen die schweizerischen Sicherheitsbehörden ihre Pflicht nicht wahr und ordnen sie nicht zumindest eine vorübergehende Stillegung an, bis die offenen Fragen abgeklärt sind?</p><p>- Wie verträgt sich die rasche Verschlechterung des Zustandes des AKW Mühleberg mit der Absicht der BKW Energie AG, das AKW statt der vorgesehenen 40 Jahre sogar 60 Jahre laufen zu lassen?</p>
- Risse im AKW Mühleberg
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Seit fünf Jahren sind im Kernmantel des AKW Mühleberg Risse bekannt. Lange Zeit wussten weder Betreiber, noch Ueberwachungsbehörden, welches Ausmass die Risse annehmen. Erst seit 1993 werden diese mit Ultraschall überprüft.</p><p>Anlässlich der diesjährigen Revision hab die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen HSK gegenüber der Aktion Mühleberg stillegen bekannt, dass einige Risse ziemlich schnell gewachsen, andere neu entdeckt worden seien. In den offiziellen Mitteilungen vermissen wir allerdings solche Angaben. Ebenso schweigt sich die HSK über die Gesamtlänge der Risse und die Gewichtung der verschiedenen Schweissnähte aus. Sie stellt lediglich mittelfristig eine Reparatur des Kernmantels in Aussicht.</p><p>Obwohl die Ueberwachungsbehörde in einer Medienmitteilung informierte, bleiben viele Fragen offen, wieweit die Sicherheit des Altreaktors bei Bern garantiert ist.</p>
- <p>Im Revisionsstillstand 1990 wurden im Kernkraftwerk Mühleberg (KKM) an einer Rundnaht des Kernmantels erstmals Risse festgestellt. Der Kernmantel ist ein oben und unten offener Zylinder aus rostfreiem Stahl innerhalb des Reaktordruckbehälters. Er umschliesst die Brennelemente und dient der Strömungsführung des Kühlwassers. Im Reaktorbetrieb ist er nur schwach druckbelastet. Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) verfolgt die Entwicklung dieser Risse seither mit grosser Aufmerksamkeit. Die erforderlichen Massnahmen wurden getroffen, und weitere werden geprüft. Die Sicherheit des KKM ist trotz den vorhandenen Rissen im Kernmantel gewährleistet. Andernfalls hätten die Sicherheitsbehörden die Ausserbetriebnahme des Reaktors angeordnet.</p><p>Der Bundesrat nimmt zu den in der dringlichen Einfachen Anfrage aufgeworfenen Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. Alle horizontalen Schweissnähte wurden teils visuell, teils auch mit Ultraschalltechnik geprüft. Bei allen Nähten sind kleine Bereiche wegen fehlender Zugänglichkeit ungeprüft geblieben. Es gibt aber keine grösseren ungeprüften Bereiche, so dass auch keine grösseren Risse unentdeckt geblieben sein können. Die angewandten Prüfmethoden entsprechen dem Stand der Technik.</p><p>2. Bei den visuellen Prüfungen der Schweissnähte werden deren umgebende Bereiche miterfasst. Eine Ultraschallprüfung erfolgt dort nicht und ist aufgrund allgemeiner Erfahrung auch nicht notwendig.</p><p>3. Als Referenzstörfall wurde der Bruch einer Umwälzschleife (Kühlmittelverlust-Störfall) mit gleichzeitigem Auslegungserdbeben betrachtet. Die Berechnung ergab für dieses Szenario als kritische Länge eines Durchrisses 2,8 Meter. Kürzere Durchrisse würden die Integrität des Kernmantels beim angenommenen Störfall nicht in Frage stellen.</p><p>4. Ein Grenzwert für die Rissausbreitungsgeschwindigkeit ist nicht definiert, ergibt sich aber implizit aus der Forderung, dass die kritische Durchrisslänge von 2,8 Metern nicht vor der nächsten Inspektion erreicht wird. Ein Durchriss des Kernmantels (auch über eine kleine Länge) ist im gegenwärtigen Betriebszyklus mit grosser Wahrscheinlichkeit auszuschliessen.</p><p>5. Die Sicherung des Kernmantels mit Fixklammern ist bei geeigneter Ausführung keine provisorische Reparatur.</p><p>Im Revisionsstillstand 1996 ist eine Reparatur des Kernmantels vorgesehen, falls die Kontrollmessungen dies erfordern. Die Reparatur mit Fixklammern ist dabei nur eine Option.</p><p>6. Ein Austausch des Kernmantels wäre technisch schwierig und würde erhöhte Dosen des Personals verursachen, ist aber grundsätzlich machbar. Über die Kosten für eine solche Aktion liegen den Sicherheitsbehörden keine Angaben vor.</p><p>7. Das KKW Würgassen wurde nicht auf Anordnung der Sicherheitsbehörden von Nordrhein-Westfalen stillgelegt, sondern auf Beschluss der Betreiberin. Die Risse am Kernmantel waren ein Grund unter anderen für diesen Entscheid.</p><p>8. Die Freigabe des Betriebs für den laufenden Zyklus durch die HSK stützte sich auf umfassende Sicherheitsbetrachtungen. Diese haben gezeigt, dass die Risse im Kernmantel des KKM zurzeit kein Sicherheitsrisiko darstellen.</p><p>9. Voraussetzung für den Betrieb eines Kernkraftwerkes ist die Sicherheit der Anlage. Dies gilt sowohl bei einer Betriebsdauer von weniger als auch bei einer Betriebsdauer von mehr als 40 Jahren.</p><p>Die HSK beurteilt nur die Sicherheit der Anlage und gibt jeweils den Betrieb für einen Betriebszyklus frei.</p>
- <p>- Wieweit konnten die Schweissnähte im Kernmantel wegen der teilweisen Unzugänglichkeit überprüft werden?</p><p>- Wurde auch der übrige Kernmantel ausser den Schweissnähten kontrolliert?</p><p>- Welche Unfallszenarien wurden für die Risse im Kernmantel berücksichtigt?</p><p>- Welches sind die bestimmenden Parameter und die Obergrenzen für die Integrität des Kernmantels (Rissgeschwindigkeit, Leckrate usw.)?</p><p>- Wie provisorisch sind die beschlossenen Nachrüstungen mit Fixklammern?</p><p>- Wäre ein Austausch des Kernmantels machbar? Was würde dies kosten?</p><p>- Ist sich der Bundesrat bewusst, dass die Sicherheitsbehörde von Nordrhein-Westfalen das AKW Würgassen stillgelegt hat, nachdem im Kernmantel Risse aufgetreten sind?</p><p>- Weshalb nehmen die schweizerischen Sicherheitsbehörden ihre Pflicht nicht wahr und ordnen sie nicht zumindest eine vorübergehende Stillegung an, bis die offenen Fragen abgeklärt sind?</p><p>- Wie verträgt sich die rasche Verschlechterung des Zustandes des AKW Mühleberg mit der Absicht der BKW Energie AG, das AKW statt der vorgesehenen 40 Jahre sogar 60 Jahre laufen zu lassen?</p>
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