10. AHV-Revision. Auswirkungen für die behinderten Frauen

ShortId
95.1120
Id
19951120
Updated
24.06.2025 22:34
Language
de
Title
10. AHV-Revision. Auswirkungen für die behinderten Frauen
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Tabellen und Grafiken im Bericht des Bundesamtes für Landwirtschaft zeigen die Direktzahlungen eines Durchschnittsbetriebs und deren Entwicklung, wobei bei den Ökobeiträgen für 1996 bis 1998 von jährlich zusätzlich 150 Millionen Franken ausgegangen wurde. Der gegenwärtig noch gültige Finanzplan für den Zeitraum 1995 bis 1998 sieht im Bereich der Direktzahlungen einen Anstieg ausschliesslich der Ökobeiträge um total 291 Millionen Franken vor. Um die Auswirkungen der Gatt-Verpflichtungen zu kompensieren, wäre ein Anstieg von 150 Millionen Franken pro Jahr oder bis 1998 von total 450 Millionen Franken notwendig. Weiter gilt es zu berücksichtigen, dass die bäuerlichen Einkommen der Testbetriebe für das Jahr 1994 in nominalen Werten gegenüber 1985 praktisch unverändert blieben, während die Vergleichseinkommen im selben Zeitraum um rund 23 Prozent angestiegen sind. Angesichts dieser Ausgangslage ist eine Überprüfung des Finanzplans im Bereich der Direktzahlungen unumgänglich, wobei die Situation der Bundesfinanzen zu berücksichtigen ist.</p><p>Die Gliederung entspricht den gewünschten Betriebsgrössenklassen und Produktionsformen. Ebenso wird die Differenzierung zwischen Berg- und Talbetrieb aufgezeigt. Zu beachten ist, dass es sich um eine Modellrechnung mit Durchschnittswerten handelt und keine strukturellen Veränderungen bezüglich dem Modellbetrieb unterstellt wurden. Die Ausgangsdaten bzw. unterstellten Beiträge können nicht bindend sein, da der Bundesrat den gesetzlichen Auftrag hat, bei der Festlegung der Beiträge verschiedene Aspekte zu würdigen, welche heute nicht abschliessend beurteilt werden können. Zu erwähnen sind unter anderem die Teuerung, die Auswirkungen der Gatt-Verpflichtungen, die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung usw.</p><p>Die Ergebnisse zeigen, dass die Beiträge pro Flächeneinheit mit zunehmender Betriebsgrösse abnehmen. Gleichzeitig erfahren auch die Bergbetriebe unter Einbezug der Auswirkungen aufgrund der Einkommenseinbussen durch Preissenkungen eine im Vergleich zum Talbetrieb relativ grössere Unterstützung. Weiter geht klar hervor, dass sowohl die Beiträge je Betrieb als auch je Flächeneinheit vom konventionellen über den IP- zum Biobetrieb ansteigen. Für den Bundesrat geht die Förderung klar und eindeutig in Richtung ökologische Landwirtschaft. Die dabei notwendigen Umstrukturierungen brauchen aber Zeit. Nur so ist der Umbau auch wirtschaftlich und sozial verträglich und nachhaltig zu bewerkstelligen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, die Bundesbeiträge für die Direktzahlungen unter allen Titeln für typische Landwirtschaftsbetriebe in den Jahren 1995 bis 1998 aufgrund des Finanzplans vorzurechnen. Konkret möchten wir die jährlichen Direktzahlungen an Durchschnittsbetriebe, gegliedert nach Region (Berg/Tal), nach Grössenklasse (unter 10 Hektaren, 10 bis 20 Hektaren, 20 bis 30 Hektaren, 30 bis 50 Hektaren) und nach Produktionsform (konventionell, IP, Bio), nach dem Ausbau des Direktzahlungskonzepts kennen.</p><p>Aus den Antworten des Bundesrates zur Interpellation Hämmerle (93.3219) und zum Postulat Bürgi (93.3221) sind die Totalbeträge der Direktzahlungen an die Einzelbetriebe nicht herauslesbar.</p>
  • 10. AHV-Revision. Auswirkungen für die behinderten Frauen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Tabellen und Grafiken im Bericht des Bundesamtes für Landwirtschaft zeigen die Direktzahlungen eines Durchschnittsbetriebs und deren Entwicklung, wobei bei den Ökobeiträgen für 1996 bis 1998 von jährlich zusätzlich 150 Millionen Franken ausgegangen wurde. Der gegenwärtig noch gültige Finanzplan für den Zeitraum 1995 bis 1998 sieht im Bereich der Direktzahlungen einen Anstieg ausschliesslich der Ökobeiträge um total 291 Millionen Franken vor. Um die Auswirkungen der Gatt-Verpflichtungen zu kompensieren, wäre ein Anstieg von 150 Millionen Franken pro Jahr oder bis 1998 von total 450 Millionen Franken notwendig. Weiter gilt es zu berücksichtigen, dass die bäuerlichen Einkommen der Testbetriebe für das Jahr 1994 in nominalen Werten gegenüber 1985 praktisch unverändert blieben, während die Vergleichseinkommen im selben Zeitraum um rund 23 Prozent angestiegen sind. Angesichts dieser Ausgangslage ist eine Überprüfung des Finanzplans im Bereich der Direktzahlungen unumgänglich, wobei die Situation der Bundesfinanzen zu berücksichtigen ist.</p><p>Die Gliederung entspricht den gewünschten Betriebsgrössenklassen und Produktionsformen. Ebenso wird die Differenzierung zwischen Berg- und Talbetrieb aufgezeigt. Zu beachten ist, dass es sich um eine Modellrechnung mit Durchschnittswerten handelt und keine strukturellen Veränderungen bezüglich dem Modellbetrieb unterstellt wurden. Die Ausgangsdaten bzw. unterstellten Beiträge können nicht bindend sein, da der Bundesrat den gesetzlichen Auftrag hat, bei der Festlegung der Beiträge verschiedene Aspekte zu würdigen, welche heute nicht abschliessend beurteilt werden können. Zu erwähnen sind unter anderem die Teuerung, die Auswirkungen der Gatt-Verpflichtungen, die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung usw.</p><p>Die Ergebnisse zeigen, dass die Beiträge pro Flächeneinheit mit zunehmender Betriebsgrösse abnehmen. Gleichzeitig erfahren auch die Bergbetriebe unter Einbezug der Auswirkungen aufgrund der Einkommenseinbussen durch Preissenkungen eine im Vergleich zum Talbetrieb relativ grössere Unterstützung. Weiter geht klar hervor, dass sowohl die Beiträge je Betrieb als auch je Flächeneinheit vom konventionellen über den IP- zum Biobetrieb ansteigen. Für den Bundesrat geht die Förderung klar und eindeutig in Richtung ökologische Landwirtschaft. Die dabei notwendigen Umstrukturierungen brauchen aber Zeit. Nur so ist der Umbau auch wirtschaftlich und sozial verträglich und nachhaltig zu bewerkstelligen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, die Bundesbeiträge für die Direktzahlungen unter allen Titeln für typische Landwirtschaftsbetriebe in den Jahren 1995 bis 1998 aufgrund des Finanzplans vorzurechnen. Konkret möchten wir die jährlichen Direktzahlungen an Durchschnittsbetriebe, gegliedert nach Region (Berg/Tal), nach Grössenklasse (unter 10 Hektaren, 10 bis 20 Hektaren, 20 bis 30 Hektaren, 30 bis 50 Hektaren) und nach Produktionsform (konventionell, IP, Bio), nach dem Ausbau des Direktzahlungskonzepts kennen.</p><p>Aus den Antworten des Bundesrates zur Interpellation Hämmerle (93.3219) und zum Postulat Bürgi (93.3221) sind die Totalbeträge der Direktzahlungen an die Einzelbetriebe nicht herauslesbar.</p>
    • 10. AHV-Revision. Auswirkungen für die behinderten Frauen

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