Heroinversuche: Qualifikation des Personals
- ShortId
-
95.1122
- Id
-
19951122
- Updated
-
24.06.2025 23:00
- Language
-
de
- Title
-
Heroinversuche: Qualifikation des Personals
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Durch den Bundesratsbeschluss vom 24. Mai 1995 wurden die Anpassung des Gesamtversuchsplans und die Ausweitung der Versuche zur ärztlichen Verschreibung von Betäubungsmitteln genehmigt.</p><p>Die Rahmenbedingungen der Verordnung über die Förderung der wissenschaftlichen Begleitforschung zur Drogenprävention und zur Verbesserung der Lebensbedingungen Drogenabhängiger (SR 812.121.5) und der auf dieser Verordnung aufbauende Gesamtversuchsplan mit Ausführungsbestimmungen gelten auch für die neuen Projekte. Gemäss Verordnung ist das Bundesamt für Gesundheitswesen (BAG) für die Auswahl der Projekte verantwortlich und beaufsichtigt ihre Durchführung. Ebenso ist das BAG für die Erteilung der Aufträge an die Begleitforschung und deren Beaufsichtigung verantwortlich. Die Rekrutierung und die Beurteilung der beruflichen Qualifikation der Mitarbeitenden der Projekte fallen in den Kompetenzbereich der lokalen Projektleitungen, wobei das BAG die Ausführung und Einhaltung der Rahmenbedingungen durch Kontrollen überprüft.</p><p>1. Aufgrund von Anträgen von Institutionen und Organisationen, welche über die erforderliche Betreuungskapazität und langjährige Erfahrung, Kompetenz und Seriosität in der Behandlung mit oralem Methadon verfügen, hat das BAG die Projekte ausgewählt. Wegen ihrer anerkannten wissenschaftlichen Leistungen wurden die Professoren Uchtenhagen und Gutzwiller mit der Leitung der Begleitforschung betraut.</p><p>Für Betreuung und Therapie werden in den Projekten Sozialarbeiter mit Erfahrung im Suchtbereich, für die medizinische Betreuung werden Ärzte mit Erfahrung bei der Verschreibung von oralem Methadon und medizinisches Personal (Krankenschwestern und Pflegerinnen, meistens Psychiatrieschwestern) engagiert. Allgemein wird Erfahrung im Umgang mit Drogenabhängigen erwartet. Eine sorgfältige Schulung und Einführung muss gewährleistet sein. Über die Anstellung entscheiden in der Regel die Projektleitenden. Die Projektmitarbeitenden sind teilweise von anderen Aufgaben in der Drogenhilfe freigestellt worden, die speziell für das Projekt engagierten Mitarbeitenden werden befristet angestellt.</p><p>2. Jedes Projekt hat eine Projektleiterin bzw. einen Projektleiter, eine leitende Ärztin bzw. einen leitenden Arzt und im Durchschnitt pro 10 Patientinnen und Patienten eine Person (Abgabe-, Pflege-, Sozial- und Administrativbereich). Für die Auswertung stehen 8 Personen (2 Soziologinnen/Soziologen, 3 Psychologinnen/Psychologen, 1 Medizinerin/Mediziner, 2 Kriminologinnen/Kriminologen; 500 Stellenprozente) als Wissenschafter zur Verfügung; 46 therapeutisch ausgebildete Personen (800 Stellenprozente) arbeiten in Teilengagements als wissenschaftliches Hilfspersonal (Interviewer und Interviewerinnen, mit Erfahrung in der Betreuung von Drogenabhängigen, und/oder Studenten und Studentinnen der Psychologie oder Sozialarbeit), und 2 Personen (180 Stellenprozente) sind in der wissenschaftlichen Administration beschäftigt. Im BAG arbeiten gesamthaft 11 Personen im Projekt zur ärztlichen Verschreibung von Betäubungsmitteln mit 845 Stellenprozenten. Alle beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAG sind entweder teilzeitig für das Projekt freigestellt oder haben befristete Verträge.</p><p>3. Die wissenschaftliche Durchführung der ärztlichen Verschreibung von Betäubungsmitteln und die Einhaltung der wissenschaftlichen Kriterien werden durch folgende Massnahmen geprüft:</p><p>- von den Projekten unabhängige Betäubungsmittelkontrollen, wahrgenommen durch das BAG und die Kantonsapotheker;</p><p>- Erfordernis einer Ausnahmebewilligung des BAG für jeden einzelnen Probanden, der Heroin erhält; diese wird in Absprache mit dem zuständigen Kantonsarzt erteilt;</p><p>- Erfordernis einer Bewilligung zur Anwendung von hochdosiertem Methadon intravenös und Morphin intravenös; diese wird vom Kantonsarzt in Absprache mit dem BAG erteilt;</p><p>- Überprüfung der Indikationsstellung durch den Kantonsarzt und durch das BAG;</p><p>- Überprüfen der Daten sowohl im Projekt (durch die Projektleitenden oder besonders angestellte Kontrolleure) als auch bei den Forschungsbeauftragten (durch die Forschungsleiterin);</p><p>- Gruppe zur Gewährleistung der Sicherheit, "Safety Assurance Group", zusammengesetzt aus Medizinern, Pharmazeuten, Pharmakologen und Psychologen;</p><p>- Expertengruppe "Evaluation", zusammengesetzt aus Fachwissenschaftern aus den Bereichen Medizin, Kriminologie, Sozialwissenschaften, Psychologie und Wirtschaftswissenschaften sowie aus Vertretern von Kantonsärzten und Kantonsapothekern;</p><p>- Überprüfung der wissenschaftlichen Arbeit durch ein von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zusammengestelltes internes Expertengremium von 12 Personen;</p><p>- Weiterbildung der Projektmitarbeitenden durch schweizerische und ausländische Experten;</p><p>- Supervision der Projektmitarbeitenden durch ausgewiesene Supervisoren.</p><p>4. Die Sicherstellung der wissenschaftlichen Aussagekraft der erhobenen Daten wird durch folgende Massnahmen gewährleistet:</p><p>- Unabhängigkeit der Begleitforschung mit projektunabhängigem Interviewerteam (keine Überlappung der Forschung mit therapeutischen Interessen);</p><p>- Überprüfung der Substanzbuchhaltung und der Indikationspraxis (vgl. Antwort zu Frage 3);</p><p>- durch die grössere Zahl von unabhängigen Projekten können allfällige Fehlerquellen und Unregelmässigkeiten durch Projektvergleiche identifiziert werden;</p><p>- Schulung und Weiterbildung.</p><p>Mit dem Personal der Versuche kam es in der Tat in einzelnen Fällen zu Problemen, wie das in jedem Arbeitsverhältnis vorkommen kann. Es kam auch zu Auflösungen von Verträgen sowohl seitens der Angestellten als auch seitens der Projektleitungen.</p><p>5. Die Anstellungen sind bis Ende 1996 befristet. Weitere Anstellungen, z. B. im Rahmen von Methadonverschreibungen oder Entzugsangeboten, die von den gleichen Projektträgern betreut werden, wie die Verschreibungsprojekte, liegen in der alleinigen Kompetenz der Projektträger.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Parallel zur stufenweisen Ausweitung der Heroinabgabe sind eine Vielzahl von Projekten neu entstanden und unter grossem Personaleinsatz verwirklicht worden. Die medizinische Qualifikation der Projektmitarbeiter und -mitarbeiterinnen wird in manchen Fällen bezweifelt.</p><p>1. Welche beruflichen Anforderungen/Qualifikationen werden an das Personal der wissenschaftlich kontrollierten Heroinabgabe gestellt? Wer entscheidet über die Anstellung? In welchem Anstellungsverhältnis steht das Personal? Ist die Anstellung befristet?</p><p>2. Welches ist die Gesamtzahl (aufgeteilt in die entsprechenden Kategorien) aller an der wissenschaftlich kontrollierten Heroinabgabe beteiligten Wissenschafter, Ärzte, Sozialarbeiter, medizinischen Hilfspersonen und administrativ tätigen Personen?</p><p>3. Wie werden die lückenlose Gewährleistung einer wissenschaftlichen Durchführung der Heroinabgabe und die Einhaltung aller wissenschaftlichen Kriterien sichergestellt?</p><p>4. Welche Garantien bzw. Sicherheiten sind vorgesehen, damit Verfälschungen von Resultaten nicht möglich sind bzw. festgestellt werden können? Sind seit Beginn der wissenschaftlichen Versuche beim Personal Unregelmässigkeiten vorgekommen? Kam es zur Trennung von Mitarbeitern wegen ungenügender beruflicher Qualifikation oder aus anderen Gründen?</p><p>5. Bestehen Pläne über die Weiterbeschäftigung des Personals, wenn die wissenschaftlichen Versuche Ende 1996 abgebrochen werden?</p>
- Heroinversuche: Qualifikation des Personals
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Durch den Bundesratsbeschluss vom 24. Mai 1995 wurden die Anpassung des Gesamtversuchsplans und die Ausweitung der Versuche zur ärztlichen Verschreibung von Betäubungsmitteln genehmigt.</p><p>Die Rahmenbedingungen der Verordnung über die Förderung der wissenschaftlichen Begleitforschung zur Drogenprävention und zur Verbesserung der Lebensbedingungen Drogenabhängiger (SR 812.121.5) und der auf dieser Verordnung aufbauende Gesamtversuchsplan mit Ausführungsbestimmungen gelten auch für die neuen Projekte. Gemäss Verordnung ist das Bundesamt für Gesundheitswesen (BAG) für die Auswahl der Projekte verantwortlich und beaufsichtigt ihre Durchführung. Ebenso ist das BAG für die Erteilung der Aufträge an die Begleitforschung und deren Beaufsichtigung verantwortlich. Die Rekrutierung und die Beurteilung der beruflichen Qualifikation der Mitarbeitenden der Projekte fallen in den Kompetenzbereich der lokalen Projektleitungen, wobei das BAG die Ausführung und Einhaltung der Rahmenbedingungen durch Kontrollen überprüft.</p><p>1. Aufgrund von Anträgen von Institutionen und Organisationen, welche über die erforderliche Betreuungskapazität und langjährige Erfahrung, Kompetenz und Seriosität in der Behandlung mit oralem Methadon verfügen, hat das BAG die Projekte ausgewählt. Wegen ihrer anerkannten wissenschaftlichen Leistungen wurden die Professoren Uchtenhagen und Gutzwiller mit der Leitung der Begleitforschung betraut.</p><p>Für Betreuung und Therapie werden in den Projekten Sozialarbeiter mit Erfahrung im Suchtbereich, für die medizinische Betreuung werden Ärzte mit Erfahrung bei der Verschreibung von oralem Methadon und medizinisches Personal (Krankenschwestern und Pflegerinnen, meistens Psychiatrieschwestern) engagiert. Allgemein wird Erfahrung im Umgang mit Drogenabhängigen erwartet. Eine sorgfältige Schulung und Einführung muss gewährleistet sein. Über die Anstellung entscheiden in der Regel die Projektleitenden. Die Projektmitarbeitenden sind teilweise von anderen Aufgaben in der Drogenhilfe freigestellt worden, die speziell für das Projekt engagierten Mitarbeitenden werden befristet angestellt.</p><p>2. Jedes Projekt hat eine Projektleiterin bzw. einen Projektleiter, eine leitende Ärztin bzw. einen leitenden Arzt und im Durchschnitt pro 10 Patientinnen und Patienten eine Person (Abgabe-, Pflege-, Sozial- und Administrativbereich). Für die Auswertung stehen 8 Personen (2 Soziologinnen/Soziologen, 3 Psychologinnen/Psychologen, 1 Medizinerin/Mediziner, 2 Kriminologinnen/Kriminologen; 500 Stellenprozente) als Wissenschafter zur Verfügung; 46 therapeutisch ausgebildete Personen (800 Stellenprozente) arbeiten in Teilengagements als wissenschaftliches Hilfspersonal (Interviewer und Interviewerinnen, mit Erfahrung in der Betreuung von Drogenabhängigen, und/oder Studenten und Studentinnen der Psychologie oder Sozialarbeit), und 2 Personen (180 Stellenprozente) sind in der wissenschaftlichen Administration beschäftigt. Im BAG arbeiten gesamthaft 11 Personen im Projekt zur ärztlichen Verschreibung von Betäubungsmitteln mit 845 Stellenprozenten. Alle beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAG sind entweder teilzeitig für das Projekt freigestellt oder haben befristete Verträge.</p><p>3. Die wissenschaftliche Durchführung der ärztlichen Verschreibung von Betäubungsmitteln und die Einhaltung der wissenschaftlichen Kriterien werden durch folgende Massnahmen geprüft:</p><p>- von den Projekten unabhängige Betäubungsmittelkontrollen, wahrgenommen durch das BAG und die Kantonsapotheker;</p><p>- Erfordernis einer Ausnahmebewilligung des BAG für jeden einzelnen Probanden, der Heroin erhält; diese wird in Absprache mit dem zuständigen Kantonsarzt erteilt;</p><p>- Erfordernis einer Bewilligung zur Anwendung von hochdosiertem Methadon intravenös und Morphin intravenös; diese wird vom Kantonsarzt in Absprache mit dem BAG erteilt;</p><p>- Überprüfung der Indikationsstellung durch den Kantonsarzt und durch das BAG;</p><p>- Überprüfen der Daten sowohl im Projekt (durch die Projektleitenden oder besonders angestellte Kontrolleure) als auch bei den Forschungsbeauftragten (durch die Forschungsleiterin);</p><p>- Gruppe zur Gewährleistung der Sicherheit, "Safety Assurance Group", zusammengesetzt aus Medizinern, Pharmazeuten, Pharmakologen und Psychologen;</p><p>- Expertengruppe "Evaluation", zusammengesetzt aus Fachwissenschaftern aus den Bereichen Medizin, Kriminologie, Sozialwissenschaften, Psychologie und Wirtschaftswissenschaften sowie aus Vertretern von Kantonsärzten und Kantonsapothekern;</p><p>- Überprüfung der wissenschaftlichen Arbeit durch ein von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zusammengestelltes internes Expertengremium von 12 Personen;</p><p>- Weiterbildung der Projektmitarbeitenden durch schweizerische und ausländische Experten;</p><p>- Supervision der Projektmitarbeitenden durch ausgewiesene Supervisoren.</p><p>4. Die Sicherstellung der wissenschaftlichen Aussagekraft der erhobenen Daten wird durch folgende Massnahmen gewährleistet:</p><p>- Unabhängigkeit der Begleitforschung mit projektunabhängigem Interviewerteam (keine Überlappung der Forschung mit therapeutischen Interessen);</p><p>- Überprüfung der Substanzbuchhaltung und der Indikationspraxis (vgl. Antwort zu Frage 3);</p><p>- durch die grössere Zahl von unabhängigen Projekten können allfällige Fehlerquellen und Unregelmässigkeiten durch Projektvergleiche identifiziert werden;</p><p>- Schulung und Weiterbildung.</p><p>Mit dem Personal der Versuche kam es in der Tat in einzelnen Fällen zu Problemen, wie das in jedem Arbeitsverhältnis vorkommen kann. Es kam auch zu Auflösungen von Verträgen sowohl seitens der Angestellten als auch seitens der Projektleitungen.</p><p>5. Die Anstellungen sind bis Ende 1996 befristet. Weitere Anstellungen, z. B. im Rahmen von Methadonverschreibungen oder Entzugsangeboten, die von den gleichen Projektträgern betreut werden, wie die Verschreibungsprojekte, liegen in der alleinigen Kompetenz der Projektträger.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Parallel zur stufenweisen Ausweitung der Heroinabgabe sind eine Vielzahl von Projekten neu entstanden und unter grossem Personaleinsatz verwirklicht worden. Die medizinische Qualifikation der Projektmitarbeiter und -mitarbeiterinnen wird in manchen Fällen bezweifelt.</p><p>1. Welche beruflichen Anforderungen/Qualifikationen werden an das Personal der wissenschaftlich kontrollierten Heroinabgabe gestellt? Wer entscheidet über die Anstellung? In welchem Anstellungsverhältnis steht das Personal? Ist die Anstellung befristet?</p><p>2. Welches ist die Gesamtzahl (aufgeteilt in die entsprechenden Kategorien) aller an der wissenschaftlich kontrollierten Heroinabgabe beteiligten Wissenschafter, Ärzte, Sozialarbeiter, medizinischen Hilfspersonen und administrativ tätigen Personen?</p><p>3. Wie werden die lückenlose Gewährleistung einer wissenschaftlichen Durchführung der Heroinabgabe und die Einhaltung aller wissenschaftlichen Kriterien sichergestellt?</p><p>4. Welche Garantien bzw. Sicherheiten sind vorgesehen, damit Verfälschungen von Resultaten nicht möglich sind bzw. festgestellt werden können? Sind seit Beginn der wissenschaftlichen Versuche beim Personal Unregelmässigkeiten vorgekommen? Kam es zur Trennung von Mitarbeitern wegen ungenügender beruflicher Qualifikation oder aus anderen Gründen?</p><p>5. Bestehen Pläne über die Weiterbeschäftigung des Personals, wenn die wissenschaftlichen Versuche Ende 1996 abgebrochen werden?</p>
- Heroinversuche: Qualifikation des Personals
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