Kampftrinker-Abzeichen für Rekruten
- ShortId
-
95.1126
- Id
-
19951126
- Updated
-
24.06.2025 23:22
- Language
-
de
- Title
-
Kampftrinker-Abzeichen für Rekruten
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Das von Privaten hergestellte und vertriebene "Kampftrinker-Abzeichen" gehört nicht zur Militäruniform. Die Bekleidungsvorschriften der Armee verbieten das Tragen eines solchen "Abzeichens". Die militärischen Vorgesetzten sind für die Durchsetzung dieses Verbots verantwortlich.</p><p>2. Der Bundesrat distanziert sich in aller Form und hält Herstellung und Vertrieb des "Abzeichens" für stossend. Er sieht darin allerdings keine Verletzung des Urheberrechts. Rechtliche Schritte gegen die Hersteller versprechen deshalb wenig Erfolg. Sie sind aber auch nicht notwendig, wenn das Tragen des "Abzeichens" konsequent unterbunden wird.</p><p>3. EMD und Armee nehmen die Suchtprävention ernst. In den Rekrutenschulen werden ab 1996 von besonders ausgebildeten Offizieren des Psychologisch-Pädagogischen Dienstes zusammen mit den Schulärzten gezielte Aufklärungsaktionen zum Thema Sucht durchgeführt. Angestrebt wird dabei eine umfassende Prävention, die sämtliche Suchtmittel umfasst.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Seit einiger Zeit wird unter dem Namen "Militär-Shop" ein "Militär-Kampftrinker-Abzeichen" vertrieben. Offenbar geschieht dies auch mit einem gewissen Erfolg. Leider läuft das Bestrebungen zuwider, in der Armee Suchtprobleme aktiv anzugehen.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat:</p><p>1. Welche Gegenmassnahmen haben die zuständigen Organe getroffen, um diesem fragwürdigen Treiben zu begegnen?</p><p>2. Besteht eine Möglichkeit, gegen die Nachahmung von Form und Art eines Armeeabzeichens rechtlich vorzugehen?</p><p>3. Gibt dieser Vorfall nicht den Anstoss, die bisherige Praxis der Suchtmittelaufklärung, insbesondere auch des exzessiven Alkoholkonsums, zu überprüfen und erneute Anstrengungen in die Wege zu leiten?</p>
- Kampftrinker-Abzeichen für Rekruten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Das von Privaten hergestellte und vertriebene "Kampftrinker-Abzeichen" gehört nicht zur Militäruniform. Die Bekleidungsvorschriften der Armee verbieten das Tragen eines solchen "Abzeichens". Die militärischen Vorgesetzten sind für die Durchsetzung dieses Verbots verantwortlich.</p><p>2. Der Bundesrat distanziert sich in aller Form und hält Herstellung und Vertrieb des "Abzeichens" für stossend. Er sieht darin allerdings keine Verletzung des Urheberrechts. Rechtliche Schritte gegen die Hersteller versprechen deshalb wenig Erfolg. Sie sind aber auch nicht notwendig, wenn das Tragen des "Abzeichens" konsequent unterbunden wird.</p><p>3. EMD und Armee nehmen die Suchtprävention ernst. In den Rekrutenschulen werden ab 1996 von besonders ausgebildeten Offizieren des Psychologisch-Pädagogischen Dienstes zusammen mit den Schulärzten gezielte Aufklärungsaktionen zum Thema Sucht durchgeführt. Angestrebt wird dabei eine umfassende Prävention, die sämtliche Suchtmittel umfasst.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Seit einiger Zeit wird unter dem Namen "Militär-Shop" ein "Militär-Kampftrinker-Abzeichen" vertrieben. Offenbar geschieht dies auch mit einem gewissen Erfolg. Leider läuft das Bestrebungen zuwider, in der Armee Suchtprobleme aktiv anzugehen.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat:</p><p>1. Welche Gegenmassnahmen haben die zuständigen Organe getroffen, um diesem fragwürdigen Treiben zu begegnen?</p><p>2. Besteht eine Möglichkeit, gegen die Nachahmung von Form und Art eines Armeeabzeichens rechtlich vorzugehen?</p><p>3. Gibt dieser Vorfall nicht den Anstoss, die bisherige Praxis der Suchtmittelaufklärung, insbesondere auch des exzessiven Alkoholkonsums, zu überprüfen und erneute Anstrengungen in die Wege zu leiten?</p>
- Kampftrinker-Abzeichen für Rekruten
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