Einbezug der Nachbarländer in die NEAT-Vernehmlassung
- ShortId
-
95.1140
- Id
-
19951140
- Updated
-
24.06.2025 23:36
- Language
-
de
- Title
-
Einbezug der Nachbarländer in die NEAT-Vernehmlassung
- AdditionalIndexing
-
Deutschland;grenzüberschreitende Zusammenarbeit;Meinungsbildung;Vernehmlassungsverfahren;Österreich;NEAT
- 1
-
- L05K1803020701, NEAT
- L04K10010207, grenzüberschreitende Zusammenarbeit
- L05K0807020102, Vernehmlassungsverfahren
- L05K0802030701, Meinungsbildung
- L04K03010114, Österreich
- L04K03010105, Deutschland
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat geht mit der Fragestellerin einig darin, dass der Einbettung der Neat in die europäischen Verkehrsnetze eine grosse Bedeutung zukommt. Eine entsprechende internationale Zusammenarbeit findet denn auch auf verschiedenen Ebenen statt.</p><p>Am 4. Dezember 1995 paraphierten Vertreter der Verkehrsministerien aus der Schweiz und Deutschland zudem eine bilaterale Vereinbarung "zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Zulaufs zu Alptransit". Mit diesem Übereinkommen, welches den beiden Regierungen nun zur Unterzeichnung vorliegt, strebt die Schweiz mit ihrem nördlichen Nachbarn die Garantie über ausreichende Kapazitäten sowie attraktive Angebote in bezug auf die Neat-Nordanschlüsse an. Eine gemeinsame Planung mit Italien für die Südanschlüsse ist ebenfalls im Gang.</p><p>Die Neat bildet ausserdem einen Bestandteil des am 22. Januar 1993 ratifizierten Transitabkommens zwischen der Schweiz und der damaligen EG. Das allgemeine Funktionieren dieses Abkommens wird mindestens einmal pro Jahr im Rahmen eines gemischten Ausschusses überprüft. Dieses Gremium sorgt unter anderem für die Koordination der Entwicklung und des Ausbaus der im Transitabkommen vorgesehenen Infrastrukturprojekte.</p><p>In den gegenwärtig laufenden bilateralen Verhandlungen mit der EU im Bereich Landverkehr stellt eine koordinierte Verkehrspolitik im Alpenraum ein wichtiges Anliegen der Schweiz dar, wobei neben den Fragen des Marktzugangs, der Kostenwahrheit und Fiskalität auch die neuen alpenquerenden Bahninfrastrukturen eine bedeutende Rolle spielen. Ein gegenseitiger Meinungs- und Informationsaustausch zwischen der Schweiz und ihren Nachbarländern sowie der EU findet deshalb seit Jahren auch in bezug auf neue Bahninfrastrukturen im alpenquerenden Verkehr laufend statt.</p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1.-3. Die Ergebnisse einer Zweckmässigkeitsprüfung zu den fünf ursprünglichen Neat-Planungsfällen (Lötschberg-Simplon, Gotthard Basis, Splügen 1, Splügen 2 und Ypsilon) bildeten Gegenstand der zwischen dem 15. September 1988 und 15. Januar 1989 durchgeführten innerschweizerischen Vernehmlassung bei Kantonen, Parteien, Verbänden und interessierten Organisationen.</p><p>Grundsätzlich werden ausländische politische Behörden in einem Vernehmlassungsverfahren des Bundes nicht angesprochen. Im Falle der Neat erfolgte aber, aufgrund ihrer europäischen Bedeutung, neben dem innerschweizerischen Vernehmlassungsverfahren auch eine Konsultation der Nachbarstaaten und der damaligen EG, wobei die verschiedenen Staaten ihre Präferenzen in bezug auf die Planungsvarianten darlegen konnten.</p><p>Prinzipiell begrüsste das Ausland den Bau einer Eisenbahn-Alpentransversale durch die Schweiz. Die EG hat den Konzeptentscheid des Bundesrates vom 10. Mai 1989 denn auch positiv aufgenommen.</p><p>Die Kontakte zu den Nachbarländern begrenzten sich aber nicht nur auf die Phase der Vernehmlassung. Bereits bei der Ausarbeitung der Neat-Vorlage bestanden auf informeller, konsultativer Ebene regelmässige Kontakte zum angrenzenden Ausland, insbesondere zu Baden-Württemberg, zum Vorarlberg und zur Lombardei. Zudem wurden in den parlamentarischen Kommissionen Hearings mit ausländischen Vertretern durchgeführt.</p><p>4. Der Bundesrat sieht aufgrund des dargelegten Sachverhalts keinen Anlass dafür, die Position der Nachbarländer und der EU zur Neat in einer offiziellen Konsultation oder Vernehmlassung erneut zu ergründen.</p>
- <p>Der Neat kommt aufgrund ihrer Einbettung in das europäische Verkehrsnetz eine grosse internationale Bedeutung zu. Am Beispiel der Randregionen wird zudem sichtbar, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Lösung von aktuellen Verkehrsfragen aus ökologischer und ökonomischer Sicht ein dringendes Anliegen ist. In diesem Zusammenhang haben sich beispielsweise die vier Fraktionen CDU, FDP, SPD und Grüne im Landtag von Baden-Württemberg sowie Ministerpräsident Erwin Teufel für eine verkehrspolitische Zusammenarbeit mit der Schweiz in der Neat-Frage ausgesprochen. Auch für die Bewältigung des alpenquerenden Verkehrs und für die notwendige Umlagerung des Strassengütertransitverkehrs auf die Schiene und für die Umsetzung der Alpen-Initiative wird eine internationale Zusammenarbeit von grösster Dringlichkeit und von wegweisender Bedeutung sein.</p><p>In diesem Zusammenhang frage ich den Bundesrat an:</p><p>1. Wurden die politischen Behörden der angrenzenden Bundesländer in Deutschland und Österreich in die Vernehmlassung zum Neat-Projekt einbezogen?</p><p>2. Wenn ja, welche?</p><p>3. Wenn nein, aus welchem Grund?</p><p>4. Wenn nein, ist der Bundesrat bereit, die politische Meinungsbildung zu erweitern und die angrenzenden Bundesländer nachträglich in das Vernehmlassungsverfahren einzubeziehen?</p>
- Einbezug der Nachbarländer in die NEAT-Vernehmlassung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat geht mit der Fragestellerin einig darin, dass der Einbettung der Neat in die europäischen Verkehrsnetze eine grosse Bedeutung zukommt. Eine entsprechende internationale Zusammenarbeit findet denn auch auf verschiedenen Ebenen statt.</p><p>Am 4. Dezember 1995 paraphierten Vertreter der Verkehrsministerien aus der Schweiz und Deutschland zudem eine bilaterale Vereinbarung "zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Zulaufs zu Alptransit". Mit diesem Übereinkommen, welches den beiden Regierungen nun zur Unterzeichnung vorliegt, strebt die Schweiz mit ihrem nördlichen Nachbarn die Garantie über ausreichende Kapazitäten sowie attraktive Angebote in bezug auf die Neat-Nordanschlüsse an. Eine gemeinsame Planung mit Italien für die Südanschlüsse ist ebenfalls im Gang.</p><p>Die Neat bildet ausserdem einen Bestandteil des am 22. Januar 1993 ratifizierten Transitabkommens zwischen der Schweiz und der damaligen EG. Das allgemeine Funktionieren dieses Abkommens wird mindestens einmal pro Jahr im Rahmen eines gemischten Ausschusses überprüft. Dieses Gremium sorgt unter anderem für die Koordination der Entwicklung und des Ausbaus der im Transitabkommen vorgesehenen Infrastrukturprojekte.</p><p>In den gegenwärtig laufenden bilateralen Verhandlungen mit der EU im Bereich Landverkehr stellt eine koordinierte Verkehrspolitik im Alpenraum ein wichtiges Anliegen der Schweiz dar, wobei neben den Fragen des Marktzugangs, der Kostenwahrheit und Fiskalität auch die neuen alpenquerenden Bahninfrastrukturen eine bedeutende Rolle spielen. Ein gegenseitiger Meinungs- und Informationsaustausch zwischen der Schweiz und ihren Nachbarländern sowie der EU findet deshalb seit Jahren auch in bezug auf neue Bahninfrastrukturen im alpenquerenden Verkehr laufend statt.</p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1.-3. Die Ergebnisse einer Zweckmässigkeitsprüfung zu den fünf ursprünglichen Neat-Planungsfällen (Lötschberg-Simplon, Gotthard Basis, Splügen 1, Splügen 2 und Ypsilon) bildeten Gegenstand der zwischen dem 15. September 1988 und 15. Januar 1989 durchgeführten innerschweizerischen Vernehmlassung bei Kantonen, Parteien, Verbänden und interessierten Organisationen.</p><p>Grundsätzlich werden ausländische politische Behörden in einem Vernehmlassungsverfahren des Bundes nicht angesprochen. Im Falle der Neat erfolgte aber, aufgrund ihrer europäischen Bedeutung, neben dem innerschweizerischen Vernehmlassungsverfahren auch eine Konsultation der Nachbarstaaten und der damaligen EG, wobei die verschiedenen Staaten ihre Präferenzen in bezug auf die Planungsvarianten darlegen konnten.</p><p>Prinzipiell begrüsste das Ausland den Bau einer Eisenbahn-Alpentransversale durch die Schweiz. Die EG hat den Konzeptentscheid des Bundesrates vom 10. Mai 1989 denn auch positiv aufgenommen.</p><p>Die Kontakte zu den Nachbarländern begrenzten sich aber nicht nur auf die Phase der Vernehmlassung. Bereits bei der Ausarbeitung der Neat-Vorlage bestanden auf informeller, konsultativer Ebene regelmässige Kontakte zum angrenzenden Ausland, insbesondere zu Baden-Württemberg, zum Vorarlberg und zur Lombardei. Zudem wurden in den parlamentarischen Kommissionen Hearings mit ausländischen Vertretern durchgeführt.</p><p>4. Der Bundesrat sieht aufgrund des dargelegten Sachverhalts keinen Anlass dafür, die Position der Nachbarländer und der EU zur Neat in einer offiziellen Konsultation oder Vernehmlassung erneut zu ergründen.</p>
- <p>Der Neat kommt aufgrund ihrer Einbettung in das europäische Verkehrsnetz eine grosse internationale Bedeutung zu. Am Beispiel der Randregionen wird zudem sichtbar, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Lösung von aktuellen Verkehrsfragen aus ökologischer und ökonomischer Sicht ein dringendes Anliegen ist. In diesem Zusammenhang haben sich beispielsweise die vier Fraktionen CDU, FDP, SPD und Grüne im Landtag von Baden-Württemberg sowie Ministerpräsident Erwin Teufel für eine verkehrspolitische Zusammenarbeit mit der Schweiz in der Neat-Frage ausgesprochen. Auch für die Bewältigung des alpenquerenden Verkehrs und für die notwendige Umlagerung des Strassengütertransitverkehrs auf die Schiene und für die Umsetzung der Alpen-Initiative wird eine internationale Zusammenarbeit von grösster Dringlichkeit und von wegweisender Bedeutung sein.</p><p>In diesem Zusammenhang frage ich den Bundesrat an:</p><p>1. Wurden die politischen Behörden der angrenzenden Bundesländer in Deutschland und Österreich in die Vernehmlassung zum Neat-Projekt einbezogen?</p><p>2. Wenn ja, welche?</p><p>3. Wenn nein, aus welchem Grund?</p><p>4. Wenn nein, ist der Bundesrat bereit, die politische Meinungsbildung zu erweitern und die angrenzenden Bundesländer nachträglich in das Vernehmlassungsverfahren einzubeziehen?</p>
- Einbezug der Nachbarländer in die NEAT-Vernehmlassung
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