Illegale Fleischimporte

ShortId
95.1145
Id
19951145
Updated
24.06.2025 23:34
Language
de
Title
Illegale Fleischimporte
AdditionalIndexing
betrügerisches Handelsgeschäft;Zollbetrug;Handel mit Agrarerzeugnissen;Einfuhrpolitik;Fleischerzeugnis;Einfuhr
1
  • L06K070103030201, betrügerisches Handelsgeschäft
  • L05K0701040405, Zollbetrug
  • L05K0701020304, Handel mit Agrarerzeugnissen
  • L05K1402030306, Fleischerzeugnis
  • L04K07010302, Einfuhrpolitik
  • L05K0701020303, Einfuhr
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Kontrollen an der Grenze werden laufend durch Risikoanalysen den gegebenen Umständen angepasst. Die Zollverwaltung hat deshalb bereits im vergangenen Jahr in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Landwirtschaft, dem Bundesamt für Veterinärwesen und der Genossenschaft für Schlachtvieh- und Fleischversorgung die Ausbildung im Bereich Fleischkontrolle, Fleischerkennung verstärkt. Dabei werden Grenztierärzte, Lebensmittelinspektoren und Zollbeamte aus der ganzen Schweiz intensiv geschult, um so einen weiteren Beitrag zur Bekämpfung illegaler Fleischimporte zu leisten.</p><p>Trotz aller Bestrebungen müssen sich aber die Kontrollen an der Grenze auf Stichproben beschränken. Umfassende Kontrollen sind beim grenzüberschreitenden Verkehr im heutigen Umfang (über 10 000 einfahrende Lastwagen und Sattelmotorfahrzeuge täglich) schlichtweg nicht möglich, zumal sich solche Kontrollen mit den Forderungen der Wirtschaft nach einer raschen und möglichst einfachen Grenzkontrolle kaum vereinbaren lassen. Ebensowenig ist eine lückenlose Überwachung der "grünen" Grenze durch die Grenzwache mit den vorhandenen Ressourcen nicht zu gewährleisten.</p><p>Der Bundesrat vertritt daher die Auffassung, dass sich trotz aller Bestrebungen der betroffenen Behörden widerrechtliche Einfuhren nie ganz werden vermeiden lassen.</p><p>2. Die Untersuchungen in Sachen illegaler Fleischimporte sind noch in vollem Gange. Es ist deshalb nicht möglich, einen allfälligen Schaden für die schweizerischen Fleischproduzenten zu beziffern.</p><p>Gemäss der Verordnung vom 22. März 1989 über den Schlachtviehmarkt und die Fleischversorgung (Schlachtviehverordnung) müssen die Importeure nach Massgabe ihrer Einfuhren Abgaben in einen Rückstellungsfonds leisten. Als Folge der illegalen Fleischimporte gingen dem Rückstellungsfonds Einnahmen verloren. Wären die Mittel vorhanden, hätte man etwas mehr Spielraum bei der Durchführung von Marktentlastungsmassnahmen.</p><p>3. Aufgrund der bisherigen Ausführungen sieht sich der Bundesrat nicht veranlasst, die bäuerlichen Familienbetriebe direkt zu entschädigen.</p><p>Mit den agrarpolitischen Beschlüssen vom 24. Januar 1996 hat der Bundesrat allerdings der prekären Einkommenslage der Landwirtschaft, welche durch die drastischen Einbussen am Schlachtviehmarkt eingetreten ist, Rechnung getragen. In diesem Zusammenhang hat er beschlossen, vorübergehend die Beiträge zur Stützung der bäuerlichen Einkommen über Artikel 31a des Landwirtschaftsgesetzes zu erhöhen. Diese Massnahme hat die Funktion einer Überbrückungshilfe. Bis dahin muss es der Landwirtschaft gelingen, ihr Angebot auf den Schlachtviehmärkten mit der Nachfrage in Einklang zu bringen.</p><p>Die Landesregierung hat im weiteren beschlossen, der Schweizerischen Genossenschaft für Schlachtvieh- und Fleischversorgung ein zinsfreies, bis 1. Januar 1999 rückzahlbares Darlehen von 10 Millionen Franken für Interventionen auf den Schlachtviehmärkten zur Verfügung zu stellen.</p><p>4. Nach Auffassung des Bundesrates gibt es Schmuggel seit es Zölle gibt. Im Bereich der Agrarprodukte konnte es auch früher schon interessant sein, ausländische Produkte illegal einzuführen. Im letzten Jahr wurde denn auch ein grösserer Fall im Bereich Gemüseeinfuhren (Tomaten) aufgedeckt. Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen.</p><p>5. Der Bundesrat kann dies nicht bestätigen. Die Einführung von Gatt/WTO hat nach bisherigen Erkenntnissen nicht zu mehr illegalen Importen geführt.</p>
  • <p>Nachdem es wiederholt durch den gleichen Händler zu illegalen Fleischimporten gekommen ist, frage ich den Bundesrat an,</p><p>1. was er zu tun gedenkt, um solche Vorkommnisse zu verhindern;</p><p>2. wie gross der zu erwartende Schaden für die schweizerischen Fleischproduzenten ist;</p><p>3. ob er zu veranlassen gedenkt, dass den bäuerlichen Familienbetrieben der Schaden zu ersetzen sei;</p><p>4. ob auch in anderen Bereichen illegale Importe vorkommen;</p><p>5. ob nach Inkrafttreten der Grenzbestimmungen nach WTO illegale Importe zugenommen haben.</p>
  • Illegale Fleischimporte
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Kontrollen an der Grenze werden laufend durch Risikoanalysen den gegebenen Umständen angepasst. Die Zollverwaltung hat deshalb bereits im vergangenen Jahr in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Landwirtschaft, dem Bundesamt für Veterinärwesen und der Genossenschaft für Schlachtvieh- und Fleischversorgung die Ausbildung im Bereich Fleischkontrolle, Fleischerkennung verstärkt. Dabei werden Grenztierärzte, Lebensmittelinspektoren und Zollbeamte aus der ganzen Schweiz intensiv geschult, um so einen weiteren Beitrag zur Bekämpfung illegaler Fleischimporte zu leisten.</p><p>Trotz aller Bestrebungen müssen sich aber die Kontrollen an der Grenze auf Stichproben beschränken. Umfassende Kontrollen sind beim grenzüberschreitenden Verkehr im heutigen Umfang (über 10 000 einfahrende Lastwagen und Sattelmotorfahrzeuge täglich) schlichtweg nicht möglich, zumal sich solche Kontrollen mit den Forderungen der Wirtschaft nach einer raschen und möglichst einfachen Grenzkontrolle kaum vereinbaren lassen. Ebensowenig ist eine lückenlose Überwachung der "grünen" Grenze durch die Grenzwache mit den vorhandenen Ressourcen nicht zu gewährleisten.</p><p>Der Bundesrat vertritt daher die Auffassung, dass sich trotz aller Bestrebungen der betroffenen Behörden widerrechtliche Einfuhren nie ganz werden vermeiden lassen.</p><p>2. Die Untersuchungen in Sachen illegaler Fleischimporte sind noch in vollem Gange. Es ist deshalb nicht möglich, einen allfälligen Schaden für die schweizerischen Fleischproduzenten zu beziffern.</p><p>Gemäss der Verordnung vom 22. März 1989 über den Schlachtviehmarkt und die Fleischversorgung (Schlachtviehverordnung) müssen die Importeure nach Massgabe ihrer Einfuhren Abgaben in einen Rückstellungsfonds leisten. Als Folge der illegalen Fleischimporte gingen dem Rückstellungsfonds Einnahmen verloren. Wären die Mittel vorhanden, hätte man etwas mehr Spielraum bei der Durchführung von Marktentlastungsmassnahmen.</p><p>3. Aufgrund der bisherigen Ausführungen sieht sich der Bundesrat nicht veranlasst, die bäuerlichen Familienbetriebe direkt zu entschädigen.</p><p>Mit den agrarpolitischen Beschlüssen vom 24. Januar 1996 hat der Bundesrat allerdings der prekären Einkommenslage der Landwirtschaft, welche durch die drastischen Einbussen am Schlachtviehmarkt eingetreten ist, Rechnung getragen. In diesem Zusammenhang hat er beschlossen, vorübergehend die Beiträge zur Stützung der bäuerlichen Einkommen über Artikel 31a des Landwirtschaftsgesetzes zu erhöhen. Diese Massnahme hat die Funktion einer Überbrückungshilfe. Bis dahin muss es der Landwirtschaft gelingen, ihr Angebot auf den Schlachtviehmärkten mit der Nachfrage in Einklang zu bringen.</p><p>Die Landesregierung hat im weiteren beschlossen, der Schweizerischen Genossenschaft für Schlachtvieh- und Fleischversorgung ein zinsfreies, bis 1. Januar 1999 rückzahlbares Darlehen von 10 Millionen Franken für Interventionen auf den Schlachtviehmärkten zur Verfügung zu stellen.</p><p>4. Nach Auffassung des Bundesrates gibt es Schmuggel seit es Zölle gibt. Im Bereich der Agrarprodukte konnte es auch früher schon interessant sein, ausländische Produkte illegal einzuführen. Im letzten Jahr wurde denn auch ein grösserer Fall im Bereich Gemüseeinfuhren (Tomaten) aufgedeckt. Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen.</p><p>5. Der Bundesrat kann dies nicht bestätigen. Die Einführung von Gatt/WTO hat nach bisherigen Erkenntnissen nicht zu mehr illegalen Importen geführt.</p>
    • <p>Nachdem es wiederholt durch den gleichen Händler zu illegalen Fleischimporten gekommen ist, frage ich den Bundesrat an,</p><p>1. was er zu tun gedenkt, um solche Vorkommnisse zu verhindern;</p><p>2. wie gross der zu erwartende Schaden für die schweizerischen Fleischproduzenten ist;</p><p>3. ob er zu veranlassen gedenkt, dass den bäuerlichen Familienbetrieben der Schaden zu ersetzen sei;</p><p>4. ob auch in anderen Bereichen illegale Importe vorkommen;</p><p>5. ob nach Inkrafttreten der Grenzbestimmungen nach WTO illegale Importe zugenommen haben.</p>
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