Neue Tierseuchenverordnung. Gefahr für die Bienenzucht
- ShortId
-
95.1151
- Id
-
19951151
- Updated
-
24.06.2025 21:25
- Language
-
de
- Title
-
Neue Tierseuchenverordnung. Gefahr für die Bienenzucht
- AdditionalIndexing
-
landwirtschaftliche Forschungsanstalten;Bienenzucht;Tierkrankheit
- 1
-
- L05K1401010201, Bienenzucht
- L05K1401010301, Tierkrankheit
- L05K0804060203, landwirtschaftliche Forschungsanstalten
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Varroa-Milbe ist ein Krankheitserreger, der in den letzten 20 Jahren die Bienenvölker der meisten europäischen Länder befallen hat. Den Konzepten der Veterinärbehörden zur Eindämmung und Bekämpfung der Krankheit war kein Erfolg beschieden.</p><p></p><p>Eine Standortbestimmung hat ergeben, dass diese Krankheit den Kriterien des Tierseuchengesetzes für eine staatliche Bekämpfung nicht genügt, weil heute Verfahren bekannt sind, die dem einzelnen Imker einen hinreichenden Schutz seiner Bienen ermöglichen. Im Einvernehmen mit den Dachorganisationen der schweizerischen Imkerschaft wurde deshalb in der neuen Tierseuchenverordnung auf die staatliche Bekämpfung der Varroa-Milbe verzichtet; die Laboratorien und die Bieneninspektoren müssen jedoch auch nach der neuen Verordnung festgestellte Fälle melden, damit das Bundesamt für Veterinärwesen die Lage überwachen kann.</p><p></p><p>Die Bekämpfung der Verroatose liegt fortan in der Verantwortung der Imker. Die Sektion Bienen der Forschungsanstalt für Milchwirtschaft in Liebefeld beschäftigt sich weiterhin intensiv mit der Entwicklung technischer und biologischer Methoden gegen die Varroa-Milbe und gibt diese den Imkern in Form von Empfehlungen bekannt. Dagegen kann sie ab Mitte 1996 von Bieneninspektoren und Privaten keine Probeneinsendungen mehr entgegennehmen. Die Bienenseuchendiagnostik wird inskünftig geeigneten kantonalen und privaten Laboratorien übertragen, wie dies bei den meisten anderen Tierseuchen üblich ist. Diese Neuorientierung ist das Ergebnis einer Überprüfung der Aufgaben der landwirtschaftlichen Forschungsanstalten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Nach der neuen Tierseuchenverordnung (TSV) vom 27. Juni 1995, zählt die durch Varroamilbenbefall (Varroa jacobsoni) hervorgerufene Bienenkrankheit zu den "zu überwachenden Seuchen" (Art. 5), während dieser gefährliche Bienenschädling in der alten Verordnung noch als "zu bekämpfende Tierseuche" galt.Wie rechtfertigt der Bundesrat diese Änderung, die den Bieneninspektoren in der französischen Schweiz Sorge bereitet? Aufgrund der neuen Einstufung sind die Bieneninspektoren nicht mehr befugt, den Schädling kantonsweit zu diagnostizieren und zu bekämpfen, was für die Bienenzucht einige Gefahren mit sich bringt.</p><p>Ebenfalls in diesem Bereich frage ich den Bundesrat, wie er die Schliessung des Diagnostiklabors der Sektion Bienen der Eigenössischen Forschungsanstalt für Milchwirtschaft Liebefeld begründet, wo es doch dank dieser Einrichtung möglich war, seit 1923 alle in der Schweiz aufgetretenen Seuchen systematisch zu erfassen.</p>
- Neue Tierseuchenverordnung. Gefahr für die Bienenzucht
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Varroa-Milbe ist ein Krankheitserreger, der in den letzten 20 Jahren die Bienenvölker der meisten europäischen Länder befallen hat. Den Konzepten der Veterinärbehörden zur Eindämmung und Bekämpfung der Krankheit war kein Erfolg beschieden.</p><p></p><p>Eine Standortbestimmung hat ergeben, dass diese Krankheit den Kriterien des Tierseuchengesetzes für eine staatliche Bekämpfung nicht genügt, weil heute Verfahren bekannt sind, die dem einzelnen Imker einen hinreichenden Schutz seiner Bienen ermöglichen. Im Einvernehmen mit den Dachorganisationen der schweizerischen Imkerschaft wurde deshalb in der neuen Tierseuchenverordnung auf die staatliche Bekämpfung der Varroa-Milbe verzichtet; die Laboratorien und die Bieneninspektoren müssen jedoch auch nach der neuen Verordnung festgestellte Fälle melden, damit das Bundesamt für Veterinärwesen die Lage überwachen kann.</p><p></p><p>Die Bekämpfung der Verroatose liegt fortan in der Verantwortung der Imker. Die Sektion Bienen der Forschungsanstalt für Milchwirtschaft in Liebefeld beschäftigt sich weiterhin intensiv mit der Entwicklung technischer und biologischer Methoden gegen die Varroa-Milbe und gibt diese den Imkern in Form von Empfehlungen bekannt. Dagegen kann sie ab Mitte 1996 von Bieneninspektoren und Privaten keine Probeneinsendungen mehr entgegennehmen. Die Bienenseuchendiagnostik wird inskünftig geeigneten kantonalen und privaten Laboratorien übertragen, wie dies bei den meisten anderen Tierseuchen üblich ist. Diese Neuorientierung ist das Ergebnis einer Überprüfung der Aufgaben der landwirtschaftlichen Forschungsanstalten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Nach der neuen Tierseuchenverordnung (TSV) vom 27. Juni 1995, zählt die durch Varroamilbenbefall (Varroa jacobsoni) hervorgerufene Bienenkrankheit zu den "zu überwachenden Seuchen" (Art. 5), während dieser gefährliche Bienenschädling in der alten Verordnung noch als "zu bekämpfende Tierseuche" galt.Wie rechtfertigt der Bundesrat diese Änderung, die den Bieneninspektoren in der französischen Schweiz Sorge bereitet? Aufgrund der neuen Einstufung sind die Bieneninspektoren nicht mehr befugt, den Schädling kantonsweit zu diagnostizieren und zu bekämpfen, was für die Bienenzucht einige Gefahren mit sich bringt.</p><p>Ebenfalls in diesem Bereich frage ich den Bundesrat, wie er die Schliessung des Diagnostiklabors der Sektion Bienen der Eigenössischen Forschungsanstalt für Milchwirtschaft Liebefeld begründet, wo es doch dank dieser Einrichtung möglich war, seit 1923 alle in der Schweiz aufgetretenen Seuchen systematisch zu erfassen.</p>
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