Verlängerte Dienstpflicht für Offiziere nach dem Jahr 2000?
- ShortId
-
95.1153
- Id
-
19951153
- Updated
-
24.06.2025 23:10
- Language
-
de
- Title
-
Verlängerte Dienstpflicht für Offiziere nach dem Jahr 2000?
- AdditionalIndexing
-
Offizier;Armeereform;militärische Ausbildung
- 1
-
- L04K04020306, Armeereform
- L04K04020307, militärische Ausbildung
- L05K0402030301, Offizier
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>1. Das Problem der Offiziersbestände in den Stäben der Regimenter und Grossen Verbände nach dem Jahr 2000 ist im EMD bekannt. Mit dem Auslaufen der Übergangsregelung auf Ende 1999 wird in der Tat für die Ausbildungsdienste ein Problem entstehen, weil die älteren Offiziere dannzumal ihre Gesamtdienstleistungspflicht erfüllt haben werden; nach ersten Berechnungen wird dies etwa die Hälfte der Offiziere betreffen. Für die Ausbildungsdienste nach dem Jahr 2000 besteht deshalb Handlungsbedarf. Für den Fall einer Mobilmachung werden dagegen auch nach dem Jahr 2000 genügend Offiziere zur Verfügung stehen.</p><p>2. Die Untergruppe Personelles der Armee bearbeitet gegenwärtig die Frage der Gesamtdienstdauer für Offiziere nach dem Jahr 2000. Die Geschäftsleitung des EMD wird in der ersten Hälfte 1996 verschiedene Lösungsmodelle prüfen und entscheiden, welche Varianten vertieft abgeklärt werden sollen. Ob die heutige Übergangsregelung verlängert werden soll, lässt sich im jetzigen Zeitpunkt nicht sagen. Immerhin kann festgestellt werden, dass diese für alle Offiziere gilt und somit eine differenzierte Lösung für die Stäbe nicht zulässt. Der definitive Entscheid wird bis Ende 1996 zu treffen sein.</p>
- <p>Die "Armee 95" hat die Dienstpflicht erheblich verkürzt. Das bietet für die Stäbe auf allen Stufen (Bataillon/Abteilung, Regiment und Grosse Verbände) besondere Probleme, die bisher nicht bekannt waren:</p><p>Praktisch alle Offiziere in den Stäben, die noch unter alter Ordnung ausgebildet und befördert wurden, haben ihre Dienstpflicht bereits heute erfüllt. Um den Bestand der Stäbe sicherzustellen, hat der Bundesrat eine Übergangsordnung festgelegt: Bis Ende 1999 können Offiziere aufgeboten werden, auch wenn sie ihre Dienstpflicht gemäss "Armee 95" erfüllt haben.</p><p>Die längerfristige Personalplanung in einzelnen Verbänden führt nun zum Ergebnis, dass mit dieser Regelung die Stäbe der Regimenter und der Grossen Verbände ab dem Jahr 2000 fast völlig verwaisen. Während für die Bataillons-/Abteilungsstäbe bis zum Jahr 1999 bisherige Zugführer als Offiziere der Stäbe ausgebildet werden können, ist dies für die Stäbe der Regimenter und der Grossen Verbände nicht möglich. Denn zum einen kann in der Regel auf höherer Stufe nur eingesetzt werden, wer auch die untere kennt; zum anderen können die heutigen Stabsangehörigen nicht einfach auf höherer Stufe verwendet werden, weil sie in aller Regel bereits die Diensttage des nächsthöheren Grades gemäss "Armee 95" erfüllt haben.</p><p>Sowohl die militärischen Verbände als auch die betroffenen Offiziere persönlich sind für eine zweckmässige Planung auf eine rasche Information und Beseitigung dieser Ungewissheit angewiesen. Ich frage daher den Bundesrat an:</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Feststellung, dass bei Ende der Übergangsfrist ab dem Jahr 2000 die Stäbe auf Stufe Regiment und Grosse Verbände fast vollständig verwaisen?</p><p>2. Zieht er deshalb eine Verlängerung der heutigen Übergangslösung in Betracht, so dass Offiziere der Stäbe auch über das Jahr 2000 hinaus aufgeboten werden können?</p><p>3. Bis zu welchem Zeitpunkt kann der verbindliche Entscheid erwartet werden?</p>
- Verlängerte Dienstpflicht für Offiziere nach dem Jahr 2000?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Das Problem der Offiziersbestände in den Stäben der Regimenter und Grossen Verbände nach dem Jahr 2000 ist im EMD bekannt. Mit dem Auslaufen der Übergangsregelung auf Ende 1999 wird in der Tat für die Ausbildungsdienste ein Problem entstehen, weil die älteren Offiziere dannzumal ihre Gesamtdienstleistungspflicht erfüllt haben werden; nach ersten Berechnungen wird dies etwa die Hälfte der Offiziere betreffen. Für die Ausbildungsdienste nach dem Jahr 2000 besteht deshalb Handlungsbedarf. Für den Fall einer Mobilmachung werden dagegen auch nach dem Jahr 2000 genügend Offiziere zur Verfügung stehen.</p><p>2. Die Untergruppe Personelles der Armee bearbeitet gegenwärtig die Frage der Gesamtdienstdauer für Offiziere nach dem Jahr 2000. Die Geschäftsleitung des EMD wird in der ersten Hälfte 1996 verschiedene Lösungsmodelle prüfen und entscheiden, welche Varianten vertieft abgeklärt werden sollen. Ob die heutige Übergangsregelung verlängert werden soll, lässt sich im jetzigen Zeitpunkt nicht sagen. Immerhin kann festgestellt werden, dass diese für alle Offiziere gilt und somit eine differenzierte Lösung für die Stäbe nicht zulässt. Der definitive Entscheid wird bis Ende 1996 zu treffen sein.</p>
- <p>Die "Armee 95" hat die Dienstpflicht erheblich verkürzt. Das bietet für die Stäbe auf allen Stufen (Bataillon/Abteilung, Regiment und Grosse Verbände) besondere Probleme, die bisher nicht bekannt waren:</p><p>Praktisch alle Offiziere in den Stäben, die noch unter alter Ordnung ausgebildet und befördert wurden, haben ihre Dienstpflicht bereits heute erfüllt. Um den Bestand der Stäbe sicherzustellen, hat der Bundesrat eine Übergangsordnung festgelegt: Bis Ende 1999 können Offiziere aufgeboten werden, auch wenn sie ihre Dienstpflicht gemäss "Armee 95" erfüllt haben.</p><p>Die längerfristige Personalplanung in einzelnen Verbänden führt nun zum Ergebnis, dass mit dieser Regelung die Stäbe der Regimenter und der Grossen Verbände ab dem Jahr 2000 fast völlig verwaisen. Während für die Bataillons-/Abteilungsstäbe bis zum Jahr 1999 bisherige Zugführer als Offiziere der Stäbe ausgebildet werden können, ist dies für die Stäbe der Regimenter und der Grossen Verbände nicht möglich. Denn zum einen kann in der Regel auf höherer Stufe nur eingesetzt werden, wer auch die untere kennt; zum anderen können die heutigen Stabsangehörigen nicht einfach auf höherer Stufe verwendet werden, weil sie in aller Regel bereits die Diensttage des nächsthöheren Grades gemäss "Armee 95" erfüllt haben.</p><p>Sowohl die militärischen Verbände als auch die betroffenen Offiziere persönlich sind für eine zweckmässige Planung auf eine rasche Information und Beseitigung dieser Ungewissheit angewiesen. Ich frage daher den Bundesrat an:</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Feststellung, dass bei Ende der Übergangsfrist ab dem Jahr 2000 die Stäbe auf Stufe Regiment und Grosse Verbände fast vollständig verwaisen?</p><p>2. Zieht er deshalb eine Verlängerung der heutigen Übergangslösung in Betracht, so dass Offiziere der Stäbe auch über das Jahr 2000 hinaus aufgeboten werden können?</p><p>3. Bis zu welchem Zeitpunkt kann der verbindliche Entscheid erwartet werden?</p>
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