Nationalstrassenbau, Priorität der Verbindungen zwischen den verschiedenen Sprachregionen

ShortId
95.3003
Id
19953003
Updated
10.04.2024 12:31
Language
de
Title
Nationalstrassenbau, Priorität der Verbindungen zwischen den verschiedenen Sprachregionen
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat in den letzten Jahren - selbstverständlich unter Einhaltung der Budgetvorgaben des Parlamentes - die Westschweiz bei der Zuteilung der Kredite bevorzugt behandelt. Er ist bestrebt, diese Politik soweit vertretbar auch in Zukunft zu verfolgen. In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit, das Anliegen des Vorstosses entgegenzunehmen.</p><p>Nach Artikel 4 Absatz 2 des Treibstoffzollgesetzes legt indessen der Bundesrat die jährlichen und langfristigen Bauprogramme für die Nationalstrassen fest. Die Motion greift mithin in den Bereich der dem Bundesrat übertragenen Regelungszuständigkeit hinein, was der Bundesrat seit jeher als unzulässig erachtet. Aus diesem Grund kann der Vorstoss nicht als Motion entgegengenommen werden.</p>
  • <p>Unter Einhaltung der im Voranschlag 1995 und im Finanzplan bewilligten Kreditbeträge ist bei den Investitionen im Bereich der Nationalstrassen so zu verfahren, dass die Mittel prioritär für die Fertigstellung der Verbindungen zwischen den verschiedenen Sprachregionen eingesetzt werden.</p>
  • Nationalstrassenbau, Priorität der Verbindungen zwischen den verschiedenen Sprachregionen
State
Erledigt
Related Affairs
  • 19940073
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat in den letzten Jahren - selbstverständlich unter Einhaltung der Budgetvorgaben des Parlamentes - die Westschweiz bei der Zuteilung der Kredite bevorzugt behandelt. Er ist bestrebt, diese Politik soweit vertretbar auch in Zukunft zu verfolgen. In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit, das Anliegen des Vorstosses entgegenzunehmen.</p><p>Nach Artikel 4 Absatz 2 des Treibstoffzollgesetzes legt indessen der Bundesrat die jährlichen und langfristigen Bauprogramme für die Nationalstrassen fest. Die Motion greift mithin in den Bereich der dem Bundesrat übertragenen Regelungszuständigkeit hinein, was der Bundesrat seit jeher als unzulässig erachtet. Aus diesem Grund kann der Vorstoss nicht als Motion entgegengenommen werden.</p>
    • <p>Unter Einhaltung der im Voranschlag 1995 und im Finanzplan bewilligten Kreditbeträge ist bei den Investitionen im Bereich der Nationalstrassen so zu verfahren, dass die Mittel prioritär für die Fertigstellung der Verbindungen zwischen den verschiedenen Sprachregionen eingesetzt werden.</p>
    • Nationalstrassenbau, Priorität der Verbindungen zwischen den verschiedenen Sprachregionen

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