Administrative Entlastung für Klein- und Mittelunternehmen (KMU)

ShortId
95.3024
Id
19953024
Updated
25.06.2025 02:07
Language
de
Title
Administrative Entlastung für Klein- und Mittelunternehmen (KMU)
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Schweiz haben die geltenden sowie die jährlich neu hinzukommenden staatlichen Regelungen heute ein derartiges Ausmass erreicht, dass man ohne Übertreibung von einem eigentlichen Regulierungsdickicht sprechen muss. So ist hierzulande etwa sogar der Handel mit zollfreier Ware mit administrativem Aufwand verbunden. Die zunehmende Regulierungsdichte verursacht der Privatwirtschaft jedoch mehr und mehr Informations-, Personal- und kalkulatorische Kosten. Empirische Untersuchungen kommen zum Schluss, dass diese Bürokratiekosten unabhängig von der Betriebsgrösse anfallen und somit die kleine und mittlere Unternehmungen (KMU) stärker belasten als Grossunternehmen. In der Schweiz sind die gesamten administrativen Kosten je Mitarbeiter bei Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten rund viermal so hoch wie bei Firmen mit 50 bis 200 Angestellten. Ansatzpunkte zur Reduzierung der administrativen Belastung für KMU drängen sich in verschiedensten Bereichen auf. Viele Bestimmungen, die mit administrativen Kosten verbunden sind, verfolgen durchaus zweckmässige Ziele. Trotzdem sollte angesichts der überdurchschnitt-lichen Belastungen der KMU vermehrt auf den Grundsatz der Verhältnismässigkeit und die Bedürfnisse der kleineren Betriebe geachtet werden.</p>
  • <p>Wissenschaftliche Untersuchungen bestätigen, dass kleine und mittlere Unternehmungen durch administrativen Aufwand tatsächlich stärker belastet werden als Grossunternehmen. Dies gilt jedoch keineswegs nur für die Schweiz, sondern wird auch in ausländischen Studien festgestellt. Generell lässt sich sagen, dass der administrative Aufwand im Verhältnis zum Umsatz eines Unternehmens um so stärker wiegt, je kleiner das Unternehmen ist. Oder anders ausgedrückt: Die Betriebsgrössenvorteile ("economies of scale") sind bei den administrativen Kosten deutlich spürbar.</p><p>Gliedert man die administrativen Arbeiten auf, zeigt sich, dass vor allem die durch die Steuer- und Sozialgesetzgebung bedingten Tätigkeiten (mit durchschnittlich 90 Prozent des gesamten administrativen Aufwandes) stark ins Gewicht fallen.</p><p>Der Bundesrat ist bestrebt, die administrativen Arbeite für die Unternehmen möglichst gering zu halten. Allerdings haben die Bestimmungen, die zu administrativen Belastungen führen, ihre Gründe und können nicht ohne negative Effekte auf andere Ziele einfach abgeschafft werden. Unser Steuer- und Sozialversicherungssystem beruht in starkem Masse auf der aktiven Mitarbeit der Unternehmen. Ohne diese könnte es nicht funktionieren oder nur mit einem entsprechenden Beamtenapparat. Immerhin bestehen verschiedene Ausnahmeregelungen für kleine Unternehmen. So sind bekanntlich bei der Mehrwertsteuer Unternehmen ohne einen bestimmten Mindestumsatz oder Mindeststeuerbetrag von der Abrechnungspflicht ausgenommen. Auch unterliegen neuerdings kleine und mittlere Unternehmungen mit einem geringen Aktienkapital nicht mehr der Emissionsabgabe, was ebenfalls eine administrative Erleichterung darstellt. Kleinbetriebe werden auch von statistischen Erhebungen soweit möglich ausgenommen.</p><p>Es ist dem Bundesrat ein Anliegen, im Zuge der marktwirtschaftlichen Erneuerung noch vermehrt einfachere Lösungen anzustreben und den administrativen Aufwand für die Unternehmen zu reduzieren. Allerdings sind dabei auch die Kantone und Gemeinden angesprochen, beispielsweise im Bereich der Bewilligungen (insbesondere den Baubewilligungsverfahren). Dabei sind generell Vereinfachungen und Straffungen ins Auge zu fassen. Spezielle Regelungen für kleine und mittlere Unternehmungen sind in Anbetracht des grossen Gewichts dieser Betriebe - 99 Prozent unserer Unternehmen zählen weniger als 100 Beschäftigte - im allgemeinen jedoch nicht angezeigt. Bei neuen staatlichen Bestimmungen ist der Frage der Verhältnismässigkeit und des Kosten-Nutzen-Verhältnisses ebenfalls besondere Beachtung zu schenken.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, bestehende gesetzliche Bestimmungen und staatliche Vorgaben auf ihre wirtschaftliche Effizienz zu prüfen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass neue staatliche Verordnungen und Regelungen einer rigorosen Erfolgskontrolle im Hinblick auf ein günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis für kleine und mittlere Unternehmungen unterzogen werden.</p>
  • Administrative Entlastung für Klein- und Mittelunternehmen (KMU)
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Schweiz haben die geltenden sowie die jährlich neu hinzukommenden staatlichen Regelungen heute ein derartiges Ausmass erreicht, dass man ohne Übertreibung von einem eigentlichen Regulierungsdickicht sprechen muss. So ist hierzulande etwa sogar der Handel mit zollfreier Ware mit administrativem Aufwand verbunden. Die zunehmende Regulierungsdichte verursacht der Privatwirtschaft jedoch mehr und mehr Informations-, Personal- und kalkulatorische Kosten. Empirische Untersuchungen kommen zum Schluss, dass diese Bürokratiekosten unabhängig von der Betriebsgrösse anfallen und somit die kleine und mittlere Unternehmungen (KMU) stärker belasten als Grossunternehmen. In der Schweiz sind die gesamten administrativen Kosten je Mitarbeiter bei Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten rund viermal so hoch wie bei Firmen mit 50 bis 200 Angestellten. Ansatzpunkte zur Reduzierung der administrativen Belastung für KMU drängen sich in verschiedensten Bereichen auf. Viele Bestimmungen, die mit administrativen Kosten verbunden sind, verfolgen durchaus zweckmässige Ziele. Trotzdem sollte angesichts der überdurchschnitt-lichen Belastungen der KMU vermehrt auf den Grundsatz der Verhältnismässigkeit und die Bedürfnisse der kleineren Betriebe geachtet werden.</p>
    • <p>Wissenschaftliche Untersuchungen bestätigen, dass kleine und mittlere Unternehmungen durch administrativen Aufwand tatsächlich stärker belastet werden als Grossunternehmen. Dies gilt jedoch keineswegs nur für die Schweiz, sondern wird auch in ausländischen Studien festgestellt. Generell lässt sich sagen, dass der administrative Aufwand im Verhältnis zum Umsatz eines Unternehmens um so stärker wiegt, je kleiner das Unternehmen ist. Oder anders ausgedrückt: Die Betriebsgrössenvorteile ("economies of scale") sind bei den administrativen Kosten deutlich spürbar.</p><p>Gliedert man die administrativen Arbeiten auf, zeigt sich, dass vor allem die durch die Steuer- und Sozialgesetzgebung bedingten Tätigkeiten (mit durchschnittlich 90 Prozent des gesamten administrativen Aufwandes) stark ins Gewicht fallen.</p><p>Der Bundesrat ist bestrebt, die administrativen Arbeite für die Unternehmen möglichst gering zu halten. Allerdings haben die Bestimmungen, die zu administrativen Belastungen führen, ihre Gründe und können nicht ohne negative Effekte auf andere Ziele einfach abgeschafft werden. Unser Steuer- und Sozialversicherungssystem beruht in starkem Masse auf der aktiven Mitarbeit der Unternehmen. Ohne diese könnte es nicht funktionieren oder nur mit einem entsprechenden Beamtenapparat. Immerhin bestehen verschiedene Ausnahmeregelungen für kleine Unternehmen. So sind bekanntlich bei der Mehrwertsteuer Unternehmen ohne einen bestimmten Mindestumsatz oder Mindeststeuerbetrag von der Abrechnungspflicht ausgenommen. Auch unterliegen neuerdings kleine und mittlere Unternehmungen mit einem geringen Aktienkapital nicht mehr der Emissionsabgabe, was ebenfalls eine administrative Erleichterung darstellt. Kleinbetriebe werden auch von statistischen Erhebungen soweit möglich ausgenommen.</p><p>Es ist dem Bundesrat ein Anliegen, im Zuge der marktwirtschaftlichen Erneuerung noch vermehrt einfachere Lösungen anzustreben und den administrativen Aufwand für die Unternehmen zu reduzieren. Allerdings sind dabei auch die Kantone und Gemeinden angesprochen, beispielsweise im Bereich der Bewilligungen (insbesondere den Baubewilligungsverfahren). Dabei sind generell Vereinfachungen und Straffungen ins Auge zu fassen. Spezielle Regelungen für kleine und mittlere Unternehmungen sind in Anbetracht des grossen Gewichts dieser Betriebe - 99 Prozent unserer Unternehmen zählen weniger als 100 Beschäftigte - im allgemeinen jedoch nicht angezeigt. Bei neuen staatlichen Bestimmungen ist der Frage der Verhältnismässigkeit und des Kosten-Nutzen-Verhältnisses ebenfalls besondere Beachtung zu schenken.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, bestehende gesetzliche Bestimmungen und staatliche Vorgaben auf ihre wirtschaftliche Effizienz zu prüfen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass neue staatliche Verordnungen und Regelungen einer rigorosen Erfolgskontrolle im Hinblick auf ein günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis für kleine und mittlere Unternehmungen unterzogen werden.</p>
    • Administrative Entlastung für Klein- und Mittelunternehmen (KMU)

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