Vorgezogener Militärdienst für Arbeitslose

ShortId
95.3025
Id
19953025
Updated
10.04.2024 12:14
Language
de
Title
Vorgezogener Militärdienst für Arbeitslose
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Gemäss Verordnung vom 24. August 1994 über das Bestehen der Ausbildungsdienste können Angehörige der Armee auf Gesuch hin Militärdienste vorholen, sofern dafür ein militärisches Bedürfnis besteht. Infolge der kleinen Einrükkungsbestände in der Phase des Übergangs von der "Armee 61" in die "Armee 95" scheint dies grundsätzlich möglich.</p><p>2. Im Rahmen ihrer Gesamtdienstleistungspflicht können Armeeangehörige auch ausbildungsunterstützende Dienste als Dienstpersonal oder in militärischen Verwaltungsstellen leisten, wobei auch in solchen Fällen das militärische Bedürfnis für eine Dienstvorausleistung gegeben sein muss. Auf Gesuch hin können die Angehörigen der Armee schliesslich auch freiwilligen Dienst leisten. Dieser wird zwar nicht an die Dienstleistungspflicht angerechnet, ist aber besoldet, und der Dienstleistende hat Anspruch auf den Erwerbsersatz.</p><p>3. In Anbetracht der verschiedenen Möglichkeiten zum Vor-und Nachholen von Militärdiensten und zur freiwilligen Dienstleistung sieht der Bundesrat keinen Bedarf für zusätzliche Massnahmen.</p><p>4. Im Gegensatz zum Militärdienst sind die Dienstleistungen im Zivilschutz zeitlich sehr knapp bemessen; sie bestehen aus einem längstens eintägigen Einführungsrapport, einem in der Regel viertägigen Einführungskurs, allfälligen Kaderkursen von längstens zwölf Tagen und jährlichen Wiederholungskursen von zwei Tagen. Zivile oder militärische Vorkenntnisse gestatten überdies Abkürzungen der für eine bestimmte Funktion erforderlichen Ausbildung. Beschäftigungspolitisch ist somit der Schutzdienst von untergeordneter Bedeutung.</p>
  • <p>Im Sinne einer Massnahme im Rahmen der Beschäftigungspolitik drängen sich Fragen bezüglich eines vorgezogenen Militärdienstes auf. Ich frage den Bundesrat in diesem Zusammenhang an:</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, für wehrpflichtige Arbeitslose die Möglichkeit zu schaffen, Militärdienste vorzuholen?</p><p>2. Wären neben Diensten bei der Truppe - je nach militärischen Bedürfnissen und beruflichen Fähigkeiten - auch solche innerhalb der Verwaltung, der Betriebe oder der Waffenplätze denkbar?</p><p>3. Gibt es eine Möglichkeit, solche Massnahmen ohne Gesetzesänderungen, z. B. über Weisungen auf Departementsstufe, rasch und pragmatisch zu verwirklichen?</p><p>4. Ist es denkbar, dass sich diese Art des vorgezogenen Militärdienstes auch auf den Zivilschutz übertragen liesse?</p>
  • Vorgezogener Militärdienst für Arbeitslose
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Gemäss Verordnung vom 24. August 1994 über das Bestehen der Ausbildungsdienste können Angehörige der Armee auf Gesuch hin Militärdienste vorholen, sofern dafür ein militärisches Bedürfnis besteht. Infolge der kleinen Einrükkungsbestände in der Phase des Übergangs von der "Armee 61" in die "Armee 95" scheint dies grundsätzlich möglich.</p><p>2. Im Rahmen ihrer Gesamtdienstleistungspflicht können Armeeangehörige auch ausbildungsunterstützende Dienste als Dienstpersonal oder in militärischen Verwaltungsstellen leisten, wobei auch in solchen Fällen das militärische Bedürfnis für eine Dienstvorausleistung gegeben sein muss. Auf Gesuch hin können die Angehörigen der Armee schliesslich auch freiwilligen Dienst leisten. Dieser wird zwar nicht an die Dienstleistungspflicht angerechnet, ist aber besoldet, und der Dienstleistende hat Anspruch auf den Erwerbsersatz.</p><p>3. In Anbetracht der verschiedenen Möglichkeiten zum Vor-und Nachholen von Militärdiensten und zur freiwilligen Dienstleistung sieht der Bundesrat keinen Bedarf für zusätzliche Massnahmen.</p><p>4. Im Gegensatz zum Militärdienst sind die Dienstleistungen im Zivilschutz zeitlich sehr knapp bemessen; sie bestehen aus einem längstens eintägigen Einführungsrapport, einem in der Regel viertägigen Einführungskurs, allfälligen Kaderkursen von längstens zwölf Tagen und jährlichen Wiederholungskursen von zwei Tagen. Zivile oder militärische Vorkenntnisse gestatten überdies Abkürzungen der für eine bestimmte Funktion erforderlichen Ausbildung. Beschäftigungspolitisch ist somit der Schutzdienst von untergeordneter Bedeutung.</p>
    • <p>Im Sinne einer Massnahme im Rahmen der Beschäftigungspolitik drängen sich Fragen bezüglich eines vorgezogenen Militärdienstes auf. Ich frage den Bundesrat in diesem Zusammenhang an:</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, für wehrpflichtige Arbeitslose die Möglichkeit zu schaffen, Militärdienste vorzuholen?</p><p>2. Wären neben Diensten bei der Truppe - je nach militärischen Bedürfnissen und beruflichen Fähigkeiten - auch solche innerhalb der Verwaltung, der Betriebe oder der Waffenplätze denkbar?</p><p>3. Gibt es eine Möglichkeit, solche Massnahmen ohne Gesetzesänderungen, z. B. über Weisungen auf Departementsstufe, rasch und pragmatisch zu verwirklichen?</p><p>4. Ist es denkbar, dass sich diese Art des vorgezogenen Militärdienstes auch auf den Zivilschutz übertragen liesse?</p>
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