Heroinabgabe in Gefängnissen. Kantonale Anfragen
- ShortId
-
95.3026
- Id
-
19953026
- Updated
-
10.04.2024 12:36
- Language
-
de
- Title
-
Heroinabgabe in Gefängnissen. Kantonale Anfragen
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Schon seit mehreren Jahren und jedesmal, wenn er sich zu seiner Drogenpolitik äussern muss, wiederholt der Bundesrat, er verfolge weiterhin die drei klassischen Wege der Drogensuchtbekämpfung: die Suchtprävention, die Bekämpfung des Drogenhandels und die Finanzierung der Drogentherapie. Jetzt hat er diese drei Ausrichtungen noch mit einer vierten erweitert, die er verschämt als "Ueberlebenshilfe" bezeichnet.</p><p>Zur Erklärung dieses Konzeptes hat der Bundesrat stets deutlich gemacht, dass in besonderen und schweren Fällen, namentlich bei quasi unheilbar Drogensüchtigen, die Abgabe von Heroin bewilligt werden könne.</p><p>Zahllose Stimmen haben sich, und zwar mit Recht, gegen die Realisierung dieses Konzeptes gewandt.</p><p>Nun stellt sich nach einigen Monaten heraus, dass die Politik des Bundesrates darauf hinausgeht, die Heroinabgabe immer spürbarer auszuweiten. In Wirklichkeit hat die heute praktizierte Politik mit der ursprünglichen Idee der "Überlebenshilfe" nichts mehr zu tun. Das Konzept ist dermassen aufgeweicht worden, dass es eher einer "unkontrollierten" und generellen Heroinabgabe gleichkommt und sich der blossen Liberalisierung annähert, von der der Bundesrat immer behauptet hat, er wolle sie ausschliessen.</p><p>Der immer breiteren und weniger kontrollierten Abgabe von Heroin liegt nun aber die gleiche Philosophie zugrunde wie der Freigabe.</p><p>Wohl wissend, dass sich der Bundesrat in diesem Bereich immer nachgiebiger zeigt, haben zwei Kantone kürzlich ein Gesuch um die Bewilligung für Heroinabgabe in den Gefängnissen gestellt, was dem Fass den Boden ausschlägt.</p><p>Die Insassen einer Strafanstalt unterstehen einer ständigen Kontrolle und Ueberwachung, auch was ihre medizinischen Bedürfnisse betrifft. Ein Häftling ist per definitionem nie sich selbst überlassen. Insbesondere kann er sich darauf verlasssen, dass er, sollte sein Zustand dies erfordern, medizinisch versorgt wird. Er befindet sich also genau in der gegenteiligen Lage derer, für die das Konzept der Überlebenshilfe entworfen wurde. </p><p>Das von den beiden Kantonen eingereichte Gesuch ist also offensichtlich unhaltbar. Aber es beweist, dass der Begriff der Ueberlebenshilfe so, wie er heute umgesetzt wird, in der konkreten Anwendung vollkommen verdreht wurde und mit dem Begriff, wie er ursprünglich verstanden und umschrieben wurde, nichts mehr gemeinsam hat.</p>
- Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Muss der Bundesrat nicht zugeben, dass das Konzept "Überlebenshilfe" für die Drogensüchtigen so, wie es heute praktiziert wird, im Verhältnis zu seinem ursprünglichen Inhalt total verfälscht worden ist und sich immer mehr in Richtung auf die Freigabe von Drogen hin entwickelt?</p><p>2. Ist der Bundesrat nicht der Auffassung, dass das Gesuch zweier Kantone um eine Bewilligung für die Abgabe von Heroin in den Gefängnissen abwegig ist, weil diese sich weder moralisch noch juristisch rechtfertigen lässt?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, dem Gesuch eine deutliche Abfuhr zu erteilen?</p>
- Heroinabgabe in Gefängnissen. Kantonale Anfragen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Schon seit mehreren Jahren und jedesmal, wenn er sich zu seiner Drogenpolitik äussern muss, wiederholt der Bundesrat, er verfolge weiterhin die drei klassischen Wege der Drogensuchtbekämpfung: die Suchtprävention, die Bekämpfung des Drogenhandels und die Finanzierung der Drogentherapie. Jetzt hat er diese drei Ausrichtungen noch mit einer vierten erweitert, die er verschämt als "Ueberlebenshilfe" bezeichnet.</p><p>Zur Erklärung dieses Konzeptes hat der Bundesrat stets deutlich gemacht, dass in besonderen und schweren Fällen, namentlich bei quasi unheilbar Drogensüchtigen, die Abgabe von Heroin bewilligt werden könne.</p><p>Zahllose Stimmen haben sich, und zwar mit Recht, gegen die Realisierung dieses Konzeptes gewandt.</p><p>Nun stellt sich nach einigen Monaten heraus, dass die Politik des Bundesrates darauf hinausgeht, die Heroinabgabe immer spürbarer auszuweiten. In Wirklichkeit hat die heute praktizierte Politik mit der ursprünglichen Idee der "Überlebenshilfe" nichts mehr zu tun. Das Konzept ist dermassen aufgeweicht worden, dass es eher einer "unkontrollierten" und generellen Heroinabgabe gleichkommt und sich der blossen Liberalisierung annähert, von der der Bundesrat immer behauptet hat, er wolle sie ausschliessen.</p><p>Der immer breiteren und weniger kontrollierten Abgabe von Heroin liegt nun aber die gleiche Philosophie zugrunde wie der Freigabe.</p><p>Wohl wissend, dass sich der Bundesrat in diesem Bereich immer nachgiebiger zeigt, haben zwei Kantone kürzlich ein Gesuch um die Bewilligung für Heroinabgabe in den Gefängnissen gestellt, was dem Fass den Boden ausschlägt.</p><p>Die Insassen einer Strafanstalt unterstehen einer ständigen Kontrolle und Ueberwachung, auch was ihre medizinischen Bedürfnisse betrifft. Ein Häftling ist per definitionem nie sich selbst überlassen. Insbesondere kann er sich darauf verlasssen, dass er, sollte sein Zustand dies erfordern, medizinisch versorgt wird. Er befindet sich also genau in der gegenteiligen Lage derer, für die das Konzept der Überlebenshilfe entworfen wurde. </p><p>Das von den beiden Kantonen eingereichte Gesuch ist also offensichtlich unhaltbar. Aber es beweist, dass der Begriff der Ueberlebenshilfe so, wie er heute umgesetzt wird, in der konkreten Anwendung vollkommen verdreht wurde und mit dem Begriff, wie er ursprünglich verstanden und umschrieben wurde, nichts mehr gemeinsam hat.</p>
- Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Muss der Bundesrat nicht zugeben, dass das Konzept "Überlebenshilfe" für die Drogensüchtigen so, wie es heute praktiziert wird, im Verhältnis zu seinem ursprünglichen Inhalt total verfälscht worden ist und sich immer mehr in Richtung auf die Freigabe von Drogen hin entwickelt?</p><p>2. Ist der Bundesrat nicht der Auffassung, dass das Gesuch zweier Kantone um eine Bewilligung für die Abgabe von Heroin in den Gefängnissen abwegig ist, weil diese sich weder moralisch noch juristisch rechtfertigen lässt?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, dem Gesuch eine deutliche Abfuhr zu erteilen?</p>
- Heroinabgabe in Gefängnissen. Kantonale Anfragen
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