Bundesprioritäten im Hochschulbereich (Universitäten und Fachhochschulen)
- ShortId
-
95.3036
- Id
-
19953036
- Updated
-
10.04.2024 14:26
- Language
-
de
- Title
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Bundesprioritäten im Hochschulbereich (Universitäten und Fachhochschulen)
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat teilt die generelle Auffassung des Interpellanten, wonach die Schaffung eines dualen Hochschulsystems (Universitäten und ETH [sogenannte universitäre Hochschulen] einerseits und Fachhochschulen andererseits) eine ganzheitliche Betrachtungsweise erfordert. Namentlich sind unnötige Doppelspurigkeiten zwischen den einzelnen Bereichen zu vermeiden und müssen mögliche Synergien im Interesse der Sicherstellung einer hohen Ausbildungsqualität und eines effizienten Mitteleinsatzes genutzt werden.</p><p>Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze hat der Bundesrat denn auch die zurzeit in der parlamentarischen Beratung stehende Botschaft vom 30. Mai 1994 zu einem Bundesgesetz über die Fachhochschulen ausgearbeitet und dem Parlament einen entsprechenden Gesetzentwurf unterbreitet. Bei der Umsetzung des Fachhochschulgesetzes wird der Bundesrat seine Aufmerksamkeit auch auf die vom Interpellanten angesprochenen Probleme richten.</p><p>Die einzelnen Fragen beantwortet der Bundesrat wie folgt:</p><p>1. Der Bundesrat hat verschiedentlich zum Ausdruck gebracht, dass der Aufbau der Fachhochschulen nicht zu Lasten der universitären Hochschulen erfolgen darf. Dies liegt namentlich auch in der Tatsache begründet, dass kurzfristig keine wesentliche Entlastung der universitären Hochschulen durch die neuen Fachhochschulen zu erwarten ist. Zudem stossen die Universitäten und ETH mit Bezug auf die Betreuungsverhältnisse an Belastungsgrenzen, was die Sicherstellung einer qualitativ hochstehenden Ausbildung ernsthaft in Frage stellt. Der Bundesrat geht aber davon aus, dass im Rahmen einer ganzheitlichen Hochschulpolitik eine ausgeprägte Aufgabenteilung und Zusammenarbeit zwischen den universitären Hochschulen und den Fachhochschulen bereits mittelfristig zu Effizienzsteigerungen führen kann.</p><p>Die angestrebte Leistungsorientierung der Bundessubventionen für universitäre Hochschulen und Fachhochschulen soll zu einer ausgewogenen Finanzierung beitragen.</p><p>2. Die Aufwertung der heutigen Höheren Fachschulen zu Fachhochschulen hat eine grosse Dringlichkeit, da der Bundesrat für die qualifizierten Berufsleute im Tertiärbereich eine adäquate Ausbildungsmöglichkeit mit international kompatiblen Diplomen schaffen will. Durch eine Ausweitung des Leistungsauftrags an die neuen Fachhochschulen (anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung, Technologie- und Wissenstransfer, Weiterbildung) wird zudem eine wichtige Voraussetzung für die internationale Konkurrenzfähigkeit namentlich der schweizerischen kleinen und mittleren Unternehmungen (KMU) realisiert.</p><p>Wie in der Stellungnahme zur Frage 1 erwähnt, geht es bei den Fachhochschulen im Rahmen der Aufbauphase um eine vorläufige Priorisierung. Der Ausbau der Fachhochschulen darf aber nicht zu Lasten der universitären Hochschulen gehen, die nach Studierendenzahlen den überwiegenden Teil der Ausbildung sicherstellen müssen. Bei den universitären Hochschulen geht es in erster Linie um Konsolidierungs- und Effizienzsteigerungsmassnahmen.</p><p>3. Die in der Stellungnahme zur Frage 1 angesprochene Aufgabenteilung und Zusammenarbeit steht für den Bundesrat im Vordergrund. Im Rahmen der universitären Hochschulen können verschiedene Fortschritte in dieser Aufgabenteilung und Zusammenarbeit festgestellt werden. Zur Illustration sei an dieser Stelle auf Stichworte wie Benefri (Vereinbarung zwischen den Hochschulkantonen und Universitäten von Bern, Neuenburg und Freiburg) oder Cuso (Convention relative à la Coordination universitaire en Suisse occidentale) sowie auf die Anstrengungen im Rahmen der Mehrjahresplanung 1996-1999 hingewiesen. Die interuniversitäre Aufgabenteilung und Zusammenarbeit stellen aber - trotz der vielversprechenden Fortschritte - weiterhin ein wichtiges Anliegen der schweizerischen Hochschulpolitik dar.</p><p>Bei den demnächst entstehenden neuen Fachhochschulen soll das Fachhochschulgesetz Doppelspurigkeiten, wie sie im universitären Hochschulbereich teilweise festzustellen sind, vermeiden helfen. Der Bundesrat stellt dazu beispielsweise in der Botschaft vom 30. Mai 1994 zu einem Bundesgesetz über die Fachhochschulen, Seite 4, fest: "Um eine möglichst hochstehende Ausbildungsqualität und einen wirkungsvollen Einsatz der fachlichen Ressourcen und der finanziellen Mittel sicherzustellen, sind die Ausbildungsgänge sowie die Einrichtungen für anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung zusammenzufassen. Deshalb wird die Schaffung von ungefähr zehn Kompetenzzentren angestrebt."</p><p>Wie vorher erwähnt, geht es dem Bundesratz aber nicht darum, zwei separate Hochschulbereiche einzurichten, sondern diese aufeinander abzustimmen. Es geht ihm also um die "Hochschule Schweiz".</p><p>Entsprechende Bestrebungen sind bereits im Gang. Es sei in diesem Zusammenhang auf eine Arbeitsgruppe des ETH-Rates und der Direktorenkonferenz der Ingenieurschulen der Schweiz (DIS) hingewiesen, die mögliche Aufgabenteilungs- und Synergiebereiche zwischen den ETH und den zukünftigen Fachhochschulen im technischen Bereich analysiert. Der Bundesrat hat zudem bereits im Rahmen der Vorbereitung des Fachhochschulgesetzes eine interdepartementale Arbeitsgruppe eingesetzt, die auch bei der Erarbeitung der Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung einer Gesamtpolitik beitragen wird. Nicht zuletzt ist auch darauf hinzuweisen, dass die sogenannten Nicht-Biga-Bereiche in das Fachhochschulgesetz einbezogen wurden. Der mögliche Aufbau von Fachhochschulen auch in diesen anderen Bereichen wird namentlich von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) bereits heute konzeptionell an die Hand genommen.</p><p>Zudem prüft eine Arbeitsgruppe der EDK, der SHK und des Bundes eine mögliche Integration der SHK in die Strukturen der EDK. Der Bundesrat wird darüber hinaus auch im Rahmen seiner laufenden Regierungs- und Verwaltungsreform prüfen, ob durch Vereinfachungen in der Verwaltungsstruktur des Bundes bessere Rahmenbedingungen für die Sicherstellung einer kohärenten Politik geschaffen werden können.</p><p>4. Aufgabenteilungen, allenfalls der Transfer von ganzen Studienbereichen und Disziplinen oder Teilen davon von den universitären Hochschulen zu den Fachhochschulen bzw. umgekehrt, werden zu Effizienzsteigerungen führen.</p><p>Der Bundesrat sieht eine Zusammenarbeit zwischen universitären Hochschulen und Fachhochschulen namentlich im Bereich der Weiterbildung. Auch hier können Einsparungen realisiert werden, wenn sich die verschiedenen Träger bei der Veranstaltung von Weiterbildungskursen zusammenschliessen und sich dabei beispielsweise des Instruments des "credit system" bedienen.</p><p>Wesentliche Einsparungen sind zudem zu erwarten durch die gemeinsame Nutzung von Infrastruktur (Laborplätze, Bibliotheken usw.)</p><p>5. Der Bundesrat hat den Numerus clausus immer abgelehnt und sieht keine Veranlassung, von dieser Position abzurücken. Die Studienorganisation der Bundeshochschulen, insbesondere mit den Vordiplomprüfungen, bringt es seit jeher mit sich, dass der Numerus clausus an den ETH kein Thema ist. Bei den kantonalen Universitäten und den zukünftigen Fachhochschulen hat sich der Bundesrat - unter Berücksichtigung seiner eingeschränkten Einflussnahmemöglichkeiten - immer für eine Vermeidung des Numerus clausus verwendet. Er geht davon aus, dass andere, weniger einschneidende Massnahmen zu einer Überwindung der in verschiedenen Studienbereichen festzustellenden Engpässe führen werden. Der Bundesrat stellt sich nicht gegen eine strenge Selektion; diese sollte aber in der propädeutischen Phase des Studiums geschehen. Der Numerus clausus würde zu einer systematischen Entwertung der Maturität führen; dies nachdem gerade im Berufsbildungsbereich die Berufsmatura eingeführt wurde bzw. allernächstens eingeführt wird.</p><p>6. Der Bundesrat unterstreicht seine in der Botschaft vom 30. Mai 1994 zum Fachhochschulgesetz festgelegte Stossrichtung, wonach die berufliche Grundausbildung (Berufsmaturität) den "Königsweg" zu den Fachhochschulen darstellt. Er ist aber mit dem Ständerat der Auffassung, dass das gesamte Bildungssystem durch eine möglichst weit gehende Durchlässigkeit gekennzeichnet sein soll. Es ist daher bildungspolitisch durchaus wünschenswert, dass Inhabern einer gymnasialen Matura die Fachhochschulen nicht verschlossen bleiben. Im Sinne der ständerätlichen Ergänzung des Fachhochschulgesetzes (Art. 4 Abs. 1bis) sind also auch Inhaberinnen und Inhaber eines eidgenössisch anerkannten Maturitätszeugnisses prüfungsfrei in das erste Semester einer Fachhochschule aufzunehmen. Mit der Einschränkung, dass diese über eine mindestens einjährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der gewählten Studienrichtung verfügen müssen, wird die vom Urheber befürchtete Entwicklung relativiert. Der Bundesrat erachtet aber flankierende Massnahmen zur Steigerung der Attraktivität der Berufslehren und der Berufsmaturität als angezeigt.</p><p>7. Es ist nach Ansicht des Bundesrates nicht sinnvoll und auch nicht möglich, Fixquoten von Studierenden in den universitären Hochschulen bzw. in den Fachhochschulen festzulegen. Generell kann festgestellt werden, dass berufsbezogene, praxisorientierte Ausbildungen zunehmend an Bedeutung gewinnen. Eine Verstärkung des Fachhochschulbereichs ist daher langfristig durchaus denkbar. Die Entwicklung muss sich aber an der Nachfrage ausrichten. Eine gesunde Konkurrenz zwischen universitären Hochschulen und Fachhochschulen ist letztlich für das ganze Bildungssystem von Vorteil.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Finanzierungspolitik des Bundes im schweizerischen Hochschulbereich - Ausbau der Universitäten und Umbau der Fachhochschulen gleichzeitig - läuft auf einen Engpass zu:</p><p>- Die Studierendenzahlen steigen stark an.</p><p>- Die Hochschulkantone, über die Hochschulkonferenz, verlangen ein nachholendes grösseres Finanzierungsengagement des Bundes in der universitären Lehre und Forschung.</p><p>- Das neue Fachhochschulgesetz geht davon aus, dass der Bundesbeitragssatz durch die Schaffung von Fachhochschulen steigt (33 Prozent).</p><p>- Gleichzeitig werden die vorgesehenen Bundesmittel für die Grundbeiträge an die Universitäten gekürzt.</p><p>Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Welche finanziellen Förderungsprioritäten will der Bundesrat kurz- und mittelfristig im Universitäts- und Fachhochschulbereich angesichts des finanziellen Engpasses setzen? Wie sehen seine langfristigen Finanzierungsziele aus?</p><p>2. Will der Bundesrat überhaupt den Ausbau der Universitäten und den Umbau der Fachhochschulen gleichzeitig, oder soll der Umbau der Fachhochschulen zu Lasten der Universitäten vollzogen werden?</p><p>3. Welche Massnahmen will der Bundesrat konkret in die Wege leiten, um mit seiner Förderungspolitik aus den bis anhin relativ unkoordinierten Universitäten und Höheren Fachschulen eine "Universität Schweiz" und eine "Fachhochschule Schweiz" mit Schwerpunktbildungen und Arbeitsteilungen zu erreichen?</p><p>4. Sieht der Bundesrat kostensparende Kooperationsmöglichkeiten zwischen Universitäten und Fachhochschulen?</p><p>5. Wie stellt sich der Bundesrat zu einem voraussehbaren Numerus clausus - nicht nur im Bereich Medizin, sondern darüber hinaus in weiteren Universitätsbereichen?</p><p>6. Ein quantitativer Engpass bei den universitären Studienangeboten könnte u. a. zur Folge haben, dass immer mehr Maturanden und Maturandinnen in die Fachhochschulen drängen. Was meint der Bundesrat zu dieser möglichen Entwicklung?</p><p>7. Welches sind - nach Ansicht des Bundesrates - langfristig die erwünschten Studenten- und Studentinnenrelationen zwischen Universitäten und Fachhochschulen: Entwicklung der Studierendenflüsse (heutiges Verhältnis 5 zu 1)?</p>
- Bundesprioritäten im Hochschulbereich (Universitäten und Fachhochschulen)
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat teilt die generelle Auffassung des Interpellanten, wonach die Schaffung eines dualen Hochschulsystems (Universitäten und ETH [sogenannte universitäre Hochschulen] einerseits und Fachhochschulen andererseits) eine ganzheitliche Betrachtungsweise erfordert. Namentlich sind unnötige Doppelspurigkeiten zwischen den einzelnen Bereichen zu vermeiden und müssen mögliche Synergien im Interesse der Sicherstellung einer hohen Ausbildungsqualität und eines effizienten Mitteleinsatzes genutzt werden.</p><p>Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze hat der Bundesrat denn auch die zurzeit in der parlamentarischen Beratung stehende Botschaft vom 30. Mai 1994 zu einem Bundesgesetz über die Fachhochschulen ausgearbeitet und dem Parlament einen entsprechenden Gesetzentwurf unterbreitet. Bei der Umsetzung des Fachhochschulgesetzes wird der Bundesrat seine Aufmerksamkeit auch auf die vom Interpellanten angesprochenen Probleme richten.</p><p>Die einzelnen Fragen beantwortet der Bundesrat wie folgt:</p><p>1. Der Bundesrat hat verschiedentlich zum Ausdruck gebracht, dass der Aufbau der Fachhochschulen nicht zu Lasten der universitären Hochschulen erfolgen darf. Dies liegt namentlich auch in der Tatsache begründet, dass kurzfristig keine wesentliche Entlastung der universitären Hochschulen durch die neuen Fachhochschulen zu erwarten ist. Zudem stossen die Universitäten und ETH mit Bezug auf die Betreuungsverhältnisse an Belastungsgrenzen, was die Sicherstellung einer qualitativ hochstehenden Ausbildung ernsthaft in Frage stellt. Der Bundesrat geht aber davon aus, dass im Rahmen einer ganzheitlichen Hochschulpolitik eine ausgeprägte Aufgabenteilung und Zusammenarbeit zwischen den universitären Hochschulen und den Fachhochschulen bereits mittelfristig zu Effizienzsteigerungen führen kann.</p><p>Die angestrebte Leistungsorientierung der Bundessubventionen für universitäre Hochschulen und Fachhochschulen soll zu einer ausgewogenen Finanzierung beitragen.</p><p>2. Die Aufwertung der heutigen Höheren Fachschulen zu Fachhochschulen hat eine grosse Dringlichkeit, da der Bundesrat für die qualifizierten Berufsleute im Tertiärbereich eine adäquate Ausbildungsmöglichkeit mit international kompatiblen Diplomen schaffen will. Durch eine Ausweitung des Leistungsauftrags an die neuen Fachhochschulen (anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung, Technologie- und Wissenstransfer, Weiterbildung) wird zudem eine wichtige Voraussetzung für die internationale Konkurrenzfähigkeit namentlich der schweizerischen kleinen und mittleren Unternehmungen (KMU) realisiert.</p><p>Wie in der Stellungnahme zur Frage 1 erwähnt, geht es bei den Fachhochschulen im Rahmen der Aufbauphase um eine vorläufige Priorisierung. Der Ausbau der Fachhochschulen darf aber nicht zu Lasten der universitären Hochschulen gehen, die nach Studierendenzahlen den überwiegenden Teil der Ausbildung sicherstellen müssen. Bei den universitären Hochschulen geht es in erster Linie um Konsolidierungs- und Effizienzsteigerungsmassnahmen.</p><p>3. Die in der Stellungnahme zur Frage 1 angesprochene Aufgabenteilung und Zusammenarbeit steht für den Bundesrat im Vordergrund. Im Rahmen der universitären Hochschulen können verschiedene Fortschritte in dieser Aufgabenteilung und Zusammenarbeit festgestellt werden. Zur Illustration sei an dieser Stelle auf Stichworte wie Benefri (Vereinbarung zwischen den Hochschulkantonen und Universitäten von Bern, Neuenburg und Freiburg) oder Cuso (Convention relative à la Coordination universitaire en Suisse occidentale) sowie auf die Anstrengungen im Rahmen der Mehrjahresplanung 1996-1999 hingewiesen. Die interuniversitäre Aufgabenteilung und Zusammenarbeit stellen aber - trotz der vielversprechenden Fortschritte - weiterhin ein wichtiges Anliegen der schweizerischen Hochschulpolitik dar.</p><p>Bei den demnächst entstehenden neuen Fachhochschulen soll das Fachhochschulgesetz Doppelspurigkeiten, wie sie im universitären Hochschulbereich teilweise festzustellen sind, vermeiden helfen. Der Bundesrat stellt dazu beispielsweise in der Botschaft vom 30. Mai 1994 zu einem Bundesgesetz über die Fachhochschulen, Seite 4, fest: "Um eine möglichst hochstehende Ausbildungsqualität und einen wirkungsvollen Einsatz der fachlichen Ressourcen und der finanziellen Mittel sicherzustellen, sind die Ausbildungsgänge sowie die Einrichtungen für anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung zusammenzufassen. Deshalb wird die Schaffung von ungefähr zehn Kompetenzzentren angestrebt."</p><p>Wie vorher erwähnt, geht es dem Bundesratz aber nicht darum, zwei separate Hochschulbereiche einzurichten, sondern diese aufeinander abzustimmen. Es geht ihm also um die "Hochschule Schweiz".</p><p>Entsprechende Bestrebungen sind bereits im Gang. Es sei in diesem Zusammenhang auf eine Arbeitsgruppe des ETH-Rates und der Direktorenkonferenz der Ingenieurschulen der Schweiz (DIS) hingewiesen, die mögliche Aufgabenteilungs- und Synergiebereiche zwischen den ETH und den zukünftigen Fachhochschulen im technischen Bereich analysiert. Der Bundesrat hat zudem bereits im Rahmen der Vorbereitung des Fachhochschulgesetzes eine interdepartementale Arbeitsgruppe eingesetzt, die auch bei der Erarbeitung der Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung einer Gesamtpolitik beitragen wird. Nicht zuletzt ist auch darauf hinzuweisen, dass die sogenannten Nicht-Biga-Bereiche in das Fachhochschulgesetz einbezogen wurden. Der mögliche Aufbau von Fachhochschulen auch in diesen anderen Bereichen wird namentlich von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) bereits heute konzeptionell an die Hand genommen.</p><p>Zudem prüft eine Arbeitsgruppe der EDK, der SHK und des Bundes eine mögliche Integration der SHK in die Strukturen der EDK. Der Bundesrat wird darüber hinaus auch im Rahmen seiner laufenden Regierungs- und Verwaltungsreform prüfen, ob durch Vereinfachungen in der Verwaltungsstruktur des Bundes bessere Rahmenbedingungen für die Sicherstellung einer kohärenten Politik geschaffen werden können.</p><p>4. Aufgabenteilungen, allenfalls der Transfer von ganzen Studienbereichen und Disziplinen oder Teilen davon von den universitären Hochschulen zu den Fachhochschulen bzw. umgekehrt, werden zu Effizienzsteigerungen führen.</p><p>Der Bundesrat sieht eine Zusammenarbeit zwischen universitären Hochschulen und Fachhochschulen namentlich im Bereich der Weiterbildung. Auch hier können Einsparungen realisiert werden, wenn sich die verschiedenen Träger bei der Veranstaltung von Weiterbildungskursen zusammenschliessen und sich dabei beispielsweise des Instruments des "credit system" bedienen.</p><p>Wesentliche Einsparungen sind zudem zu erwarten durch die gemeinsame Nutzung von Infrastruktur (Laborplätze, Bibliotheken usw.)</p><p>5. Der Bundesrat hat den Numerus clausus immer abgelehnt und sieht keine Veranlassung, von dieser Position abzurücken. Die Studienorganisation der Bundeshochschulen, insbesondere mit den Vordiplomprüfungen, bringt es seit jeher mit sich, dass der Numerus clausus an den ETH kein Thema ist. Bei den kantonalen Universitäten und den zukünftigen Fachhochschulen hat sich der Bundesrat - unter Berücksichtigung seiner eingeschränkten Einflussnahmemöglichkeiten - immer für eine Vermeidung des Numerus clausus verwendet. Er geht davon aus, dass andere, weniger einschneidende Massnahmen zu einer Überwindung der in verschiedenen Studienbereichen festzustellenden Engpässe führen werden. Der Bundesrat stellt sich nicht gegen eine strenge Selektion; diese sollte aber in der propädeutischen Phase des Studiums geschehen. Der Numerus clausus würde zu einer systematischen Entwertung der Maturität führen; dies nachdem gerade im Berufsbildungsbereich die Berufsmatura eingeführt wurde bzw. allernächstens eingeführt wird.</p><p>6. Der Bundesrat unterstreicht seine in der Botschaft vom 30. Mai 1994 zum Fachhochschulgesetz festgelegte Stossrichtung, wonach die berufliche Grundausbildung (Berufsmaturität) den "Königsweg" zu den Fachhochschulen darstellt. Er ist aber mit dem Ständerat der Auffassung, dass das gesamte Bildungssystem durch eine möglichst weit gehende Durchlässigkeit gekennzeichnet sein soll. Es ist daher bildungspolitisch durchaus wünschenswert, dass Inhabern einer gymnasialen Matura die Fachhochschulen nicht verschlossen bleiben. Im Sinne der ständerätlichen Ergänzung des Fachhochschulgesetzes (Art. 4 Abs. 1bis) sind also auch Inhaberinnen und Inhaber eines eidgenössisch anerkannten Maturitätszeugnisses prüfungsfrei in das erste Semester einer Fachhochschule aufzunehmen. Mit der Einschränkung, dass diese über eine mindestens einjährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der gewählten Studienrichtung verfügen müssen, wird die vom Urheber befürchtete Entwicklung relativiert. Der Bundesrat erachtet aber flankierende Massnahmen zur Steigerung der Attraktivität der Berufslehren und der Berufsmaturität als angezeigt.</p><p>7. Es ist nach Ansicht des Bundesrates nicht sinnvoll und auch nicht möglich, Fixquoten von Studierenden in den universitären Hochschulen bzw. in den Fachhochschulen festzulegen. Generell kann festgestellt werden, dass berufsbezogene, praxisorientierte Ausbildungen zunehmend an Bedeutung gewinnen. Eine Verstärkung des Fachhochschulbereichs ist daher langfristig durchaus denkbar. Die Entwicklung muss sich aber an der Nachfrage ausrichten. Eine gesunde Konkurrenz zwischen universitären Hochschulen und Fachhochschulen ist letztlich für das ganze Bildungssystem von Vorteil.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Finanzierungspolitik des Bundes im schweizerischen Hochschulbereich - Ausbau der Universitäten und Umbau der Fachhochschulen gleichzeitig - läuft auf einen Engpass zu:</p><p>- Die Studierendenzahlen steigen stark an.</p><p>- Die Hochschulkantone, über die Hochschulkonferenz, verlangen ein nachholendes grösseres Finanzierungsengagement des Bundes in der universitären Lehre und Forschung.</p><p>- Das neue Fachhochschulgesetz geht davon aus, dass der Bundesbeitragssatz durch die Schaffung von Fachhochschulen steigt (33 Prozent).</p><p>- Gleichzeitig werden die vorgesehenen Bundesmittel für die Grundbeiträge an die Universitäten gekürzt.</p><p>Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Welche finanziellen Förderungsprioritäten will der Bundesrat kurz- und mittelfristig im Universitäts- und Fachhochschulbereich angesichts des finanziellen Engpasses setzen? Wie sehen seine langfristigen Finanzierungsziele aus?</p><p>2. Will der Bundesrat überhaupt den Ausbau der Universitäten und den Umbau der Fachhochschulen gleichzeitig, oder soll der Umbau der Fachhochschulen zu Lasten der Universitäten vollzogen werden?</p><p>3. Welche Massnahmen will der Bundesrat konkret in die Wege leiten, um mit seiner Förderungspolitik aus den bis anhin relativ unkoordinierten Universitäten und Höheren Fachschulen eine "Universität Schweiz" und eine "Fachhochschule Schweiz" mit Schwerpunktbildungen und Arbeitsteilungen zu erreichen?</p><p>4. Sieht der Bundesrat kostensparende Kooperationsmöglichkeiten zwischen Universitäten und Fachhochschulen?</p><p>5. Wie stellt sich der Bundesrat zu einem voraussehbaren Numerus clausus - nicht nur im Bereich Medizin, sondern darüber hinaus in weiteren Universitätsbereichen?</p><p>6. Ein quantitativer Engpass bei den universitären Studienangeboten könnte u. a. zur Folge haben, dass immer mehr Maturanden und Maturandinnen in die Fachhochschulen drängen. Was meint der Bundesrat zu dieser möglichen Entwicklung?</p><p>7. Welches sind - nach Ansicht des Bundesrates - langfristig die erwünschten Studenten- und Studentinnenrelationen zwischen Universitäten und Fachhochschulen: Entwicklung der Studierendenflüsse (heutiges Verhältnis 5 zu 1)?</p>
- Bundesprioritäten im Hochschulbereich (Universitäten und Fachhochschulen)
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