Vorwürfe gegen das AKW Beznau
- ShortId
-
95.3040
- Id
-
19953040
- Updated
-
10.04.2024 12:04
- Language
-
de
- Title
-
Vorwürfe gegen das AKW Beznau
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>A. Fragen im Zusammenhang mit dem Sicherheitssystem Nano</p><p>1./2. Wie bei anderen Nachrüstprojekten hat die HSK in einer ersten Phase die Anforderungen an das Nano festgelegt und anschliessend das von der Nordostschweizerischen Kraftwerke AG vorgelegte Konzept überprüft. Gestützt darauf hat der Bundesrat am 13. November 1985 im Zusammenhang mit der Verlängerung der Betriebsbewilligung die Realisierung dieses Projektes verlangt. Im Rahmen des 1987 durchgeführten atomrechtlichen Bewilligungsverfahrens hat die HSK das vorgelegte Projekt eingehend begutachtet, worauf der Bundesrat am 7. Dezember 1987 die Bewilligung zum Bau und Betrieb des Nano erteilt hat.</p><p>Auf der Basis von Planunterlagen und Berechnungen haben die HSK und ihre Experten über 30 Bauabschnittsgesuche detailliert überprüft und die entsprechenden Baufreigaben erteilt. Die Arbeiten auf der Baustelle wurden durch die HSK und ihre Experten systematisch beaufsichtigt. Die HSK hat die Auslegungsspezifikationen aller Sicherheitsausrüstungen des Nano einzeln überprüft, die Überwachung der Herstellung der wichtigsten mechanischen Komponenten ihrem Experten (Schweizerischer Verein für technische Inspektionen) übertragen, Typenprüfungen zum Eignungsnachweis neuartiger Ausrüstungen beigewohnt und anschliessend 35 Systemmontagefreigaben erteilt. Die Testvorschriften für die Systemfunktionsprüfungen, für die Prüfung der Leittechnik und zur Prüfung der Gesamtfunktionen waren einer Genehmigung durch die HSK unterstellt. Nach Abschluss der Montage wurden sämtliche Systeme schrittweise getestet. Die HSK hat den wichtigsten Testphasen, insbesondere den integrierten Systemtests und dem Gesamtfunktionstest, beigewohnt. Am Schluss mussten der HSK alle Testergebnisse zugestellt werden. Die HSK hat sie überprüft und in Ordnung gefunden.</p><p>Die HSK hat das Projekt sowohl in der Planungs- als auch in der Bauphase intensiv begleitet. Die durchgeführten Kontrollen waren ausreichend, um Fehlkonstruktionen von vornherein auszuschliessen.</p><p>3. Für die Einhaltung der Kabelwege sowie das Anschliessen der Kabel waren Fachleute des Konsortiums zuständig. Diese Arbeiten erfolgten gestützt auf Unterlagen, die von der HSK genehmigt worden waren. Die Abnahmen dieser Arbeiten erfolgten unter weitgehender Anwesenheit der HSK, sind dokumentiert und können belegt werden. Es gab während der Inbetriebnahmetests und seither keine Anzeichen für mangelhaft ausgeführte Arbeiten.</p><p>4. Der Gesamtfunktionstest hat gezeigt, dass die Anlage von der Notsteuerstelle aus mit dem Nano-System abgefahren werden kann. Daneben sind integrierte Systemtests durchgeführt worden, welche das Funktionieren der einzelnen Systeme zum Gegenstand hatten. Schliesslich werden seit der Inbetriebnahme des Nano regelmässige Funktionsprüfungen zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Ausrüstungen vorgenommen.</p><p>5. Das Nano hat drei verschiedene Funktionen:</p><p>- automatische Notstandfunktion für externe Störfälle;</p><p>- Abfahren der Anlage ab Notsteuerstelle nach einem Notstandsfall;</p><p>- Kernnotkühlung und Nachwärmeabfuhr über einen dritten Strang der Sicherheitssysteme.</p><p>Das Nano ist so ausgeführt, dass es diese Funktionen auch bei einer Zerstörung der bezüglich äusseren Einwirkungen ungeschützten Systeme erfüllt. Verschiedene Verbindungen führen durch den Relaisraum und den Hauptkommandoraum; sie dienen u. a. der Überwachung und Bedienung der Nano-Systeme vom Hauptkommandoraum aus. Fallen diese Verbindungen aus, dann bleibt die automatische Notstandsfunktion erhalten. Die Nano-Systeme können zudem manuell von der Nano-Notsteuerstelle aus bedient werden.</p><p>6. Die Böden der Hauptkommandoräume der Blöcke I und II des KKW Beznau wurden rechnerisch sowohl statisch als auch seismisch überprüft und sind nicht zu beanstanden. Eine allfällige Zerstörung dieser Böden beeinträchtigt die Notstandsfunktion des Nano nicht.</p><p>B. Fragen im Zusammenhang mit Fehlsignalen bei der Anzeige der Steuerstäbe</p><p>1. Die Ursache lag in einer elektronischen Steuerkarte und äusserte sich im Fehlsignal "Stab unten". Jedes Signal löst auslegungsgemäss einen Lastrückschub der Turbinen aus, welcher auch zu einem kurzzeitigen Öffnen der Frischdampf-Abblaseventile führen kann. Dass es ein Fehlsignal war, konnte anhand der Neutronenflussinstrumentierung festgestellt werden.</p><p>2. Alle elektronischen Steuerkarten gleichen Typs, von denen eine das Fehlsignal verursachte, wurden gegen verbesserte Steuerkarten ausgetauscht. Im KKB I wurde diese Arbeit am 15. November 1994, im KKB II am 8. Februar 1995 abgeschlossen.</p><p>3. Es hätte keine Fehlinterpretationen geben können, da das Fehlsignal nur vorübergehend auftrat und wieder verschwand.</p><p>4. Accident-Management-Massnahmen kommen erst dann zum Zuge, wenn die Anwendung der Vorschriften zur Störfallbeherrschung nicht zum Ziele führt. Solche Massnahmen waren im vorliegenden Fall nicht erforderlich.</p><p>5. Die HSK wusste bereits vor dem 25. November 1994, dass die fehlerhaften Karten ausgetauscht werden müssen, obwohl sie die Gründe für das Fehlverhalten der Karten noch nicht im einzelnen kannte.</p><p>6. Die betreffende Stabsteuerung ist nicht Teil des Sicherheitssystems. Es ist nicht Aufgabe der HSK, in solchen Fällen die Ursachen von Fehlsignalen zu eruieren, sondern es ist ihre Aufgabe, die diesbezüglichen Tätigkeiten des Betreibers in sicherheitstechnischer Hinsicht zu beaufsichtigen.</p><p>7. Der Austausch der elektronischen Steuerkarten im KKB II wurde am 8. Februar 1995 abgeschlossen. Erst danach konnte somit garantiert werden, dass die Ursache der damals aufgetretenen Fehlsignale behoben wurde.</p><p>8. Der Besuch des Fernsehteams im KKB betraf nicht die Stabsteuerung, sondern den Vorwurf eines anonymen Informanten, es gäbe in einem bestimmten Raum rostige und tropfende Ventile. Die Behauptung, die HSK habe die Fernsehleute in einen falschen Raum geführt, trifft nicht zu. Das Fernsehteam wollte bestimmte Räume sehen und bezeichnete diese gegenüber der HSK und dem Betreiber kurz vor dem Betreten der Anlage. Es hat das Angebot, die entsprechenden Räume im anderen Block oder irgendwelche anderen Räume zu besichtigen, ausdrücklich abgelehnt. Der nach dem Besuch von einem anderen Fernsehreporter genannte Raum X 201 wurde während der Führung durch die Anlage nicht erwähnt und deshalb auch nicht besichtigt.</p><p>C. Fragen im Zusammenhang mit den Störungen vom 7. August und 8. September 1994</p><p>1. Die Reaktorabschaltung erfolgte am 7. August 1994 nach vorgängiger automatischer Abschaltung aller drei Speisewasserpumpen bei einer Leistung kleiner als 10 Prozent und nach Abschaltung beider Turbinen. Durch die Handabschaltung des Reaktors hat der Operateur die Anlage in einen klar definierten Zustand gebracht. Bei Bedarf wäre der Reaktor auch vom Reaktorschutzsystem automatisch abgeschaltet worden. Am 8. September 1994 war weder eine automatische noch eine manuelle Abschaltung erforderlich.</p><p>2. Es ist nicht klar, was der Interpellant mit "Pendeln der Anlage" meint. Es dürfte sich dabei um die durch die Stabfallfehlsignale ausgelösten stufenweisen Lastreduktionen am 7. August und am 8. September 1994 handeln.</p><p>3. Die Anlage wurde in Kenntnis der Ursache der Störung (nicht sicherheitsrelevante Fehlsignale) wieder angefahren.</p><p>D. Fragen im Zusammenhang mit der Aktualität der Pläne</p><p>1./2. Der HSK sind keine baulichen Veränderungen bekannt, die nicht in die Anlagenpläne eingetragen worden wären. Die Pläne in den Kernkraftwerken werden periodisch nachgeführt; dieses Vorgehen ist weltweit üblich. Im Fall des Kernkraftwerkes Beznau werden die Pläne im Zusammenhang mit der erfolgten Nachrüstung und der erneuerten Betriebsbewilligung zurzeit aktualisiert.</p><p>E. Informationspolitik des EVED und der HSK</p><p>1. Nein. Der Direktor des BEW stellte lediglich die Frage, ob Greenpeace bei der Sendung mitmache.</p><p>2. Nein. Da aber Greenpeace in der Vergangenheit öfters telefonisch Informationen einholte, um sie anschliessend als "Enthüllungen" publik zu machen, hat die HSK zu Recht entschieden, nur noch schriftliche Anfragen zu beantworten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Nach den diversen Medienberichten der letzten Monate im Zusammenhang mit dem AKW Beznau sind ernst zu nehmende Vorwürfe bezüglich Sicherheit erhoben worden. Ich bitte den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>A. Fragen im Zusammenhang mit dem Sicherheitssystem Nano</p><p>1. In welchem Umfang hat die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) die Arbeiten tatsächlich überwacht? Wie oft waren die HSK-Mitarbeiter vor Ort? Wurde die HSK täglich über die Änderungen der Pläne informiert? Wenn ja, bevor oder nachdem sie ausgeführt waren?</p><p>2. Waren die Kontrollen der HSK ausreichend, um Fehlkonstruktionen von vornherein auszuschliessen?</p><p>3. Kann die HSK garantieren, dass Fachleute die Kabel angeschlossen haben?</p><p>4. Wie sahen die Resultate des Gesamtfunktionstests aus, und wie wurden diese Tests durchgeführt?</p><p>5. Welches sind die Systemverbindungen, die durch den Kommando- oder Relaisraum geführt sind, und welche Funktionen haben sie?</p><p>6. Wie wurde die Festigkeit der Böden, durch welche die Kabel geführt sind, überprüft?</p><p>B. Fragen im Zusammenhang mit Fehlsignalen bei der Anzeige der Steuerstäbe des Reaktors</p><p>1. Was waren die Ursachen für das Fehlsignal, und wie wurden sie festgestellt?</p><p>2. Welche Teile wurden wann ausgetauscht?</p><p>3. Hätte es Fehlinterpretationen geben können?</p><p>4. Wie sieht es mit Accident-Management-Massnahmen aus, wenn Fehlsignale falsche Steuerstabstellungen anzeigen?</p><p>5. Warum wusste der HSK-Projektleiter Beznau, Herr Gilli, am 25. November 1994 noch nichts Genaues über die Fehlsignale im Steuersystem von Beznau?</p><p>6. Wie ist es möglich, dass die HSK im Zeitraum November 1994 angibt, die Ursache der Fehlsignale noch nicht zu kennen, Mitte Dezember aber bereits behauptet, die Fehler seien behoben?</p><p>7. Wie ist es möglich, dass HSK-Direktor Roland Naegelin am 19. Januar 1995 nicht garantieren wollte, dass die Ursache für die Fehlsignale nach dem letzten Störfall behoben worden sei?</p><p>8. Weshalb führte die HSK am 6. Januar 1995 ein Fernsehteam von "10 vor 10" bei einer Kontrolle in den falschen Raum?</p><p>C. Fragen im Zusammenhang mit den Störungen vom 7. August und 8. September 1994</p><p>1. Was war der wahre Grund für die Handabschaltung?</p><p>2. Warum pendelte die Anlage hin und her?</p><p>3. Warum wurde die Anlage ohne genauere Kenntnis der Ursache des Störfalls wieder angefahren?</p><p>D. Fragen im Zusammenhang mit der Aktualität der Pläne</p><p>1. Warum wurden bauliche Veränderungen ohne Eintrag in die Baupläne vorgenommen?</p><p>2. Sind die Pläne heute auf dem neuesten Stand?</p><p>E. Informationspolitik des EVED und der HSK</p><p>1. Trifft es zu, dass BEW-Direktor Eduard Kiener der Sendung "Kassensturz" mitteilte, dass die HSK nur Auskunft gebe, wenn Greenpeace in der Sendung kein Platz eingeräumt werde?</p><p>2. Trifft es zu, dass die HSK gegenüber Greenpeace eine generelle Informationssperre verhängt hat?</p>
- Vorwürfe gegen das AKW Beznau
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>A. Fragen im Zusammenhang mit dem Sicherheitssystem Nano</p><p>1./2. Wie bei anderen Nachrüstprojekten hat die HSK in einer ersten Phase die Anforderungen an das Nano festgelegt und anschliessend das von der Nordostschweizerischen Kraftwerke AG vorgelegte Konzept überprüft. Gestützt darauf hat der Bundesrat am 13. November 1985 im Zusammenhang mit der Verlängerung der Betriebsbewilligung die Realisierung dieses Projektes verlangt. Im Rahmen des 1987 durchgeführten atomrechtlichen Bewilligungsverfahrens hat die HSK das vorgelegte Projekt eingehend begutachtet, worauf der Bundesrat am 7. Dezember 1987 die Bewilligung zum Bau und Betrieb des Nano erteilt hat.</p><p>Auf der Basis von Planunterlagen und Berechnungen haben die HSK und ihre Experten über 30 Bauabschnittsgesuche detailliert überprüft und die entsprechenden Baufreigaben erteilt. Die Arbeiten auf der Baustelle wurden durch die HSK und ihre Experten systematisch beaufsichtigt. Die HSK hat die Auslegungsspezifikationen aller Sicherheitsausrüstungen des Nano einzeln überprüft, die Überwachung der Herstellung der wichtigsten mechanischen Komponenten ihrem Experten (Schweizerischer Verein für technische Inspektionen) übertragen, Typenprüfungen zum Eignungsnachweis neuartiger Ausrüstungen beigewohnt und anschliessend 35 Systemmontagefreigaben erteilt. Die Testvorschriften für die Systemfunktionsprüfungen, für die Prüfung der Leittechnik und zur Prüfung der Gesamtfunktionen waren einer Genehmigung durch die HSK unterstellt. Nach Abschluss der Montage wurden sämtliche Systeme schrittweise getestet. Die HSK hat den wichtigsten Testphasen, insbesondere den integrierten Systemtests und dem Gesamtfunktionstest, beigewohnt. Am Schluss mussten der HSK alle Testergebnisse zugestellt werden. Die HSK hat sie überprüft und in Ordnung gefunden.</p><p>Die HSK hat das Projekt sowohl in der Planungs- als auch in der Bauphase intensiv begleitet. Die durchgeführten Kontrollen waren ausreichend, um Fehlkonstruktionen von vornherein auszuschliessen.</p><p>3. Für die Einhaltung der Kabelwege sowie das Anschliessen der Kabel waren Fachleute des Konsortiums zuständig. Diese Arbeiten erfolgten gestützt auf Unterlagen, die von der HSK genehmigt worden waren. Die Abnahmen dieser Arbeiten erfolgten unter weitgehender Anwesenheit der HSK, sind dokumentiert und können belegt werden. Es gab während der Inbetriebnahmetests und seither keine Anzeichen für mangelhaft ausgeführte Arbeiten.</p><p>4. Der Gesamtfunktionstest hat gezeigt, dass die Anlage von der Notsteuerstelle aus mit dem Nano-System abgefahren werden kann. Daneben sind integrierte Systemtests durchgeführt worden, welche das Funktionieren der einzelnen Systeme zum Gegenstand hatten. Schliesslich werden seit der Inbetriebnahme des Nano regelmässige Funktionsprüfungen zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Ausrüstungen vorgenommen.</p><p>5. Das Nano hat drei verschiedene Funktionen:</p><p>- automatische Notstandfunktion für externe Störfälle;</p><p>- Abfahren der Anlage ab Notsteuerstelle nach einem Notstandsfall;</p><p>- Kernnotkühlung und Nachwärmeabfuhr über einen dritten Strang der Sicherheitssysteme.</p><p>Das Nano ist so ausgeführt, dass es diese Funktionen auch bei einer Zerstörung der bezüglich äusseren Einwirkungen ungeschützten Systeme erfüllt. Verschiedene Verbindungen führen durch den Relaisraum und den Hauptkommandoraum; sie dienen u. a. der Überwachung und Bedienung der Nano-Systeme vom Hauptkommandoraum aus. Fallen diese Verbindungen aus, dann bleibt die automatische Notstandsfunktion erhalten. Die Nano-Systeme können zudem manuell von der Nano-Notsteuerstelle aus bedient werden.</p><p>6. Die Böden der Hauptkommandoräume der Blöcke I und II des KKW Beznau wurden rechnerisch sowohl statisch als auch seismisch überprüft und sind nicht zu beanstanden. Eine allfällige Zerstörung dieser Böden beeinträchtigt die Notstandsfunktion des Nano nicht.</p><p>B. Fragen im Zusammenhang mit Fehlsignalen bei der Anzeige der Steuerstäbe</p><p>1. Die Ursache lag in einer elektronischen Steuerkarte und äusserte sich im Fehlsignal "Stab unten". Jedes Signal löst auslegungsgemäss einen Lastrückschub der Turbinen aus, welcher auch zu einem kurzzeitigen Öffnen der Frischdampf-Abblaseventile führen kann. Dass es ein Fehlsignal war, konnte anhand der Neutronenflussinstrumentierung festgestellt werden.</p><p>2. Alle elektronischen Steuerkarten gleichen Typs, von denen eine das Fehlsignal verursachte, wurden gegen verbesserte Steuerkarten ausgetauscht. Im KKB I wurde diese Arbeit am 15. November 1994, im KKB II am 8. Februar 1995 abgeschlossen.</p><p>3. Es hätte keine Fehlinterpretationen geben können, da das Fehlsignal nur vorübergehend auftrat und wieder verschwand.</p><p>4. Accident-Management-Massnahmen kommen erst dann zum Zuge, wenn die Anwendung der Vorschriften zur Störfallbeherrschung nicht zum Ziele führt. Solche Massnahmen waren im vorliegenden Fall nicht erforderlich.</p><p>5. Die HSK wusste bereits vor dem 25. November 1994, dass die fehlerhaften Karten ausgetauscht werden müssen, obwohl sie die Gründe für das Fehlverhalten der Karten noch nicht im einzelnen kannte.</p><p>6. Die betreffende Stabsteuerung ist nicht Teil des Sicherheitssystems. Es ist nicht Aufgabe der HSK, in solchen Fällen die Ursachen von Fehlsignalen zu eruieren, sondern es ist ihre Aufgabe, die diesbezüglichen Tätigkeiten des Betreibers in sicherheitstechnischer Hinsicht zu beaufsichtigen.</p><p>7. Der Austausch der elektronischen Steuerkarten im KKB II wurde am 8. Februar 1995 abgeschlossen. Erst danach konnte somit garantiert werden, dass die Ursache der damals aufgetretenen Fehlsignale behoben wurde.</p><p>8. Der Besuch des Fernsehteams im KKB betraf nicht die Stabsteuerung, sondern den Vorwurf eines anonymen Informanten, es gäbe in einem bestimmten Raum rostige und tropfende Ventile. Die Behauptung, die HSK habe die Fernsehleute in einen falschen Raum geführt, trifft nicht zu. Das Fernsehteam wollte bestimmte Räume sehen und bezeichnete diese gegenüber der HSK und dem Betreiber kurz vor dem Betreten der Anlage. Es hat das Angebot, die entsprechenden Räume im anderen Block oder irgendwelche anderen Räume zu besichtigen, ausdrücklich abgelehnt. Der nach dem Besuch von einem anderen Fernsehreporter genannte Raum X 201 wurde während der Führung durch die Anlage nicht erwähnt und deshalb auch nicht besichtigt.</p><p>C. Fragen im Zusammenhang mit den Störungen vom 7. August und 8. September 1994</p><p>1. Die Reaktorabschaltung erfolgte am 7. August 1994 nach vorgängiger automatischer Abschaltung aller drei Speisewasserpumpen bei einer Leistung kleiner als 10 Prozent und nach Abschaltung beider Turbinen. Durch die Handabschaltung des Reaktors hat der Operateur die Anlage in einen klar definierten Zustand gebracht. Bei Bedarf wäre der Reaktor auch vom Reaktorschutzsystem automatisch abgeschaltet worden. Am 8. September 1994 war weder eine automatische noch eine manuelle Abschaltung erforderlich.</p><p>2. Es ist nicht klar, was der Interpellant mit "Pendeln der Anlage" meint. Es dürfte sich dabei um die durch die Stabfallfehlsignale ausgelösten stufenweisen Lastreduktionen am 7. August und am 8. September 1994 handeln.</p><p>3. Die Anlage wurde in Kenntnis der Ursache der Störung (nicht sicherheitsrelevante Fehlsignale) wieder angefahren.</p><p>D. Fragen im Zusammenhang mit der Aktualität der Pläne</p><p>1./2. Der HSK sind keine baulichen Veränderungen bekannt, die nicht in die Anlagenpläne eingetragen worden wären. Die Pläne in den Kernkraftwerken werden periodisch nachgeführt; dieses Vorgehen ist weltweit üblich. Im Fall des Kernkraftwerkes Beznau werden die Pläne im Zusammenhang mit der erfolgten Nachrüstung und der erneuerten Betriebsbewilligung zurzeit aktualisiert.</p><p>E. Informationspolitik des EVED und der HSK</p><p>1. Nein. Der Direktor des BEW stellte lediglich die Frage, ob Greenpeace bei der Sendung mitmache.</p><p>2. Nein. Da aber Greenpeace in der Vergangenheit öfters telefonisch Informationen einholte, um sie anschliessend als "Enthüllungen" publik zu machen, hat die HSK zu Recht entschieden, nur noch schriftliche Anfragen zu beantworten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Nach den diversen Medienberichten der letzten Monate im Zusammenhang mit dem AKW Beznau sind ernst zu nehmende Vorwürfe bezüglich Sicherheit erhoben worden. Ich bitte den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>A. Fragen im Zusammenhang mit dem Sicherheitssystem Nano</p><p>1. In welchem Umfang hat die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) die Arbeiten tatsächlich überwacht? Wie oft waren die HSK-Mitarbeiter vor Ort? Wurde die HSK täglich über die Änderungen der Pläne informiert? Wenn ja, bevor oder nachdem sie ausgeführt waren?</p><p>2. Waren die Kontrollen der HSK ausreichend, um Fehlkonstruktionen von vornherein auszuschliessen?</p><p>3. Kann die HSK garantieren, dass Fachleute die Kabel angeschlossen haben?</p><p>4. Wie sahen die Resultate des Gesamtfunktionstests aus, und wie wurden diese Tests durchgeführt?</p><p>5. Welches sind die Systemverbindungen, die durch den Kommando- oder Relaisraum geführt sind, und welche Funktionen haben sie?</p><p>6. Wie wurde die Festigkeit der Böden, durch welche die Kabel geführt sind, überprüft?</p><p>B. Fragen im Zusammenhang mit Fehlsignalen bei der Anzeige der Steuerstäbe des Reaktors</p><p>1. Was waren die Ursachen für das Fehlsignal, und wie wurden sie festgestellt?</p><p>2. Welche Teile wurden wann ausgetauscht?</p><p>3. Hätte es Fehlinterpretationen geben können?</p><p>4. Wie sieht es mit Accident-Management-Massnahmen aus, wenn Fehlsignale falsche Steuerstabstellungen anzeigen?</p><p>5. Warum wusste der HSK-Projektleiter Beznau, Herr Gilli, am 25. November 1994 noch nichts Genaues über die Fehlsignale im Steuersystem von Beznau?</p><p>6. Wie ist es möglich, dass die HSK im Zeitraum November 1994 angibt, die Ursache der Fehlsignale noch nicht zu kennen, Mitte Dezember aber bereits behauptet, die Fehler seien behoben?</p><p>7. Wie ist es möglich, dass HSK-Direktor Roland Naegelin am 19. Januar 1995 nicht garantieren wollte, dass die Ursache für die Fehlsignale nach dem letzten Störfall behoben worden sei?</p><p>8. Weshalb führte die HSK am 6. Januar 1995 ein Fernsehteam von "10 vor 10" bei einer Kontrolle in den falschen Raum?</p><p>C. Fragen im Zusammenhang mit den Störungen vom 7. August und 8. September 1994</p><p>1. Was war der wahre Grund für die Handabschaltung?</p><p>2. Warum pendelte die Anlage hin und her?</p><p>3. Warum wurde die Anlage ohne genauere Kenntnis der Ursache des Störfalls wieder angefahren?</p><p>D. Fragen im Zusammenhang mit der Aktualität der Pläne</p><p>1. Warum wurden bauliche Veränderungen ohne Eintrag in die Baupläne vorgenommen?</p><p>2. Sind die Pläne heute auf dem neuesten Stand?</p><p>E. Informationspolitik des EVED und der HSK</p><p>1. Trifft es zu, dass BEW-Direktor Eduard Kiener der Sendung "Kassensturz" mitteilte, dass die HSK nur Auskunft gebe, wenn Greenpeace in der Sendung kein Platz eingeräumt werde?</p><p>2. Trifft es zu, dass die HSK gegenüber Greenpeace eine generelle Informationssperre verhängt hat?</p>
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